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ochen-latt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. M 11. Sonnabend, den 21. März 1903. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition «Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 v), sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rahatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Nachstehende Bekanntmachung des K. Bezirks-Kommandos Chemnitz wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reickenbrand, am 20. März 1903. Der Gcmeindevorstand. Möget. Gemeinde Reichenbrand. Alle im ooengenannten Bezirke aufhältlichen Landwehrleute I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen und Ersatz-Reservisten erhalten hierdurch Befehl, zu der am Donnerstag den 2. April 1903 in Chemnitz, Restaurant zum Bellevue, Göthe-Platz, 1 Uhr Nachmittags stattfindenden Kontroll-Versammlung pünktlich zu erscheinen und zwar: Iahresktaflen 1902 vis mit 1890. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme und Stöcke sind abzulegen. Im fiebrigen wird auf III und V der Paßbestimmungen verwiesen. Königl. Bezirks-Kommando Chemnitz. Pekanvtmachang, 7^ die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen betretend. Zufolge Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 9. März 1903 ist für den hiesigen Ort als Musterungstermin der 16. April 1903 festgestellt worden. Alle im hiesigen Ort aufhältlichen Gestellungspflichtigen erhalten hiermit Veranlassung, am genannten Tage vormittags 3/48 Uhr in dem Gasthause „zur Linde" in Chemnitz sich zu gestellen, auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mk. ihre Losungsscheine und Gestellungsatteste mitzubringen. Reichenbrand, am 14. März 1903. Der Gcmeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens im hiesigen Orte beendet und das Ergebnis derselben den Beteiligten bekannt gemacht wor den ist, so werden in Gemäßheit der in § 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche hier ihre Bei tragspflicht zu erfüllen haben, denen aber der in Gemäßheit der erwähnten Bestimmungen ausgefertigte Steuerzettel nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinuahme anzumelden. Reichenbrand, am 19. März 1903. Der Gemeindevorstand. Wogel. Bekanntmachung. Am 1«. März d. I. wird der 1. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 31 März d. I. au die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 6. März 1903. Der Gemeindevorstand. Woget. Bolksbibliothek zu Reichenbrand. Die im Besitze der Gemeinde Reichenbrand befindliche Volksbibliothek, z. Z. 800 Bände, wird der Einwohnerschaft zu fleißiger Benutzung angelegent- lichst empfohlen. Die Bücherausgabe erfolgt im Schulhausanbau Sonntags von 11—2 Uhr und Mittwochs von 12—I Uhr. An Lesegebühren sind im voraus zu entrichten: für kleine Bücher 3 Pfg. pro Woche, » große „ 5 Pfg. „ „ Die Bibliothek hat in letzter Zeit einen bedeutenden Zuwachs von mehreren Bänden neuerer Erzählungen, Novellen, Romanen, deutscher, pol nischer und französischer Schriftsteller, Kriegserlebnisse von 1870/71, Erd- und Völkerkunde und Reisebeschreibungen erhalten, sodaß dieselbe mit ihren jetzigen Beständen allen Ansprüchen zu genügen vermag. Reichenbrand, am 6. März 1903. Der Gemeindcvorstand. Woget. Nachstehende Bekanntmachung des Bezirkskommandos Chemnitz wird hier durch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wavenstein, am 18. März 1903. Der Gemeindevorstand. Witsdorf. Gemeinde Rabenstein. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen Landwehrleute I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen und Ersatz-Reservisten erhalten hierdurch Befehl, zu der am Mittwoch, den 1. April 1903, - —iu-ClMNLtzr» Rkffiun'M -M!-H«kMe7-WHc-Platz,.—— s Uhr Vormittags stattfindenden Kontroll-Versammlung pünktlich zu erscheinen und zwar Iahresktaflen 1902 vis mit 1890. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme und Stöcke sind abzulegen. Im fiebrigen wird auf III und V der Paßbestimmungen verwiesen. Königl. Bezirks-Kommando Chemnitz. Bekanntmachung. Die Musterung der militärpflichtigen Mannschaften «für Rabenstein mit Rittergütern findet nach der Bekanntmachung der Königlichen Ersatz- Kommission Chemnitz-Laud vom 9. März a. c. — abgedruckt im Chemnitzer Tageblatt vom 11. 3. 03, auf die noch besonders aufmerksam gemacht wird — am Donnerstag, den 16. April 1903, vormittags Uhr in Chemnitz, im Gasthause „zur Linde" statt. Alle in den genannten Gemeinde- und Gutsbezirken aufhältlichen, im Jahre 1883 geborenen Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Jahres klasfen, welche von den Ersatz-Behörden noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militär-Verhältnis erhalten haben, einschließlich der überzählig gebliebenen, werden aufgefordert, am genannten Tage persönlich in rein lichem und nüchternem Zustande pünktlich vor der Königlichen Ersatz- Kommission sich zu gestellen, auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mk. ihre Losungsscheine und Gestellungsatteste, die noch zugestellt werden, mitzubringeu. Rabenstein, am 20. März 1903. Der Gemeindevorstand. Witsdorf. Bekanntmachung. Den 1. März dss. Js. ist der 1. Termin der diesjährigen Gemeindeaulagen fällig gewesen Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens nunmehr ungesäumt an die hiesige Gemeindekaffe abzuführen sind. Rabenstein, den 20. März 1903. Der Gemeinderat. Bekanntmachung. Am 16. März ds. Js. ist der 1. Termin der diesjährigen Rente fällig gewesen und ist spätestens bis zum 31. März ds. Js. bei Vermeidung des Zwaugsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer- Einnahme zu bezahlen. Rabenstein, am 20. März 1903. Der Gemeindevorstand. Witsdorf.