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Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. M 8. Sonnabend, den 28. Februar 1903. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 O), sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Zufolge Verordnung der König!. Kreishauptmannschaft Chemnitz vom 20. Dezember 1902— Verordnungsblatt derselben Nr. 1 v. I. 1903 Seite 2 flg. — soll die gesetzlich vorgeschriebene Nachaichung der Maße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge im hiesigen Orte am 6. März nachmittags, am 7. und 9. März vor- und nachmittags und am 10. März vormittags in diesem Jahre stattfinden und zwar vormittags von 8 bis 12 Uhr und nach mittags von 2 bis 6 Uhr (am 10. nur bis Vorm. 11 Uhr). Als Lokal hierzu ist Wendler s Gasthof (Eingang zur Flora) bestimmt worden. Die Gewerbtreibenden des hiesigen Ortes, welche Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, werden auf Grund § 6 der Verordnung vom 8. April 1893 hierdurch aufgefordert, dieselben innerhalb der angegebenen Zeit dem Aichungsbeamten zur Prüfung vorzulegen. Werden Maße, Gewichte w., welche das Nachaichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nachaichungsgeschäfts vorgefunden, so kann auf Grund § 3692 pxs Reichsstrafgesetzbuches eine Bestrafung bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 4 Wochen herbeigeführt werden. Für jedes der Nachaichung unterzogene Stück ist die im Gebühren-Tarif der vorgenannten Verordnung festgesetzte Gebühr zu entrichten. Reichenbrand, am 21, Februar 1903. . — Möget. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht hierdurch bekannt, daß die Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde in der Zeit vom 2. bis «. März dss. Js. erfolgt. Reichenbrand, am 27. Februar 1903. Der Gemeindevorstand. Woget. Gemeindeabgaben. Am 2. März a. e. ist der 1. Termin der Gemeindeabgaben und des Schulgeldes auf 1903 fällig. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht dieses mit dem Bemerken hier durch bekannt, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen Htägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfäudungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 27. Februar 1903. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Den L. März dss. Js. wird der L. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum LS. März a. 6. an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Rabenstein, den 20. Februar 1903. Der Gemeinderat. Bekanntmachung. In letzter Zeit ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß die Vorschriften über das Einwohner- und Fremdenwesen der Königlichen Amtshaupt mannschaft Chemnitz vom 27. April 1898 nebst Nachtrag vom 30. September 1901 im hiesigen Orte nicht genügende Beachtung finden. Nach denselben ist jede Person, die im hiesigen Orte oder einem der selbständigen Gutsbezirke Nieder- und Oberrabenstein bleibenden Wohnsitz oder vorübergehenden Aufenthalt nimmt, verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach ihrem Zuzuge im hiesigen Rathaus persönlich anzumelden. Diese Anmeldung hat sich zugleich auf alle zum Hausstande des Anmeldenden mitgehörigen Personen zu erstrecken, welche die Wohnung des letzteren teilen. Bei der Anmeldung hat sich der Anziehende über: 1. seine Person, 3. seine Militärverhältnisse, sowie 2. „ Staatsangehörigkeit, 4. „ Konfession auszuweisen, und diesbezügliche Legitimationspapiere beizubringen, auch solches hinsichtlich der weiteren von ihm mit zur Anmeldung gebrachten Personen zu bewirken. Verheiratete Personen haben sich darüber auszuweisen, ob sie lediglich vor dem Standesbeamten die Ehe geschlossen haben oder kirchlich getraut sind, im letzteren Falle auch ihren „Trauschein vorzuzeigen; für Kinder sind die Impf scheine beizubringen. Uber die erfolgte Anmeldung wird dem Meldenden eine Bescheinigung ausgestellt, für die eine Gebühr von 2S Pf. zu entrichten ist. Wer innerhalb des hiesigen Ortes oder der beiden Gutsbezirke die Woh nung wechselt hat solches ebenfalls binnen drei Tagen im Rathause unter Der Wohnungswechsel wird auf dem Meldescheine unentgeltlich vermerkt. Jngleichen hat derjenige, welcher den hiesigen Ort oder einen der Guts bezirke ganz verläßt, sich noch vor seinem Wegzuge im Rathause abzu melden. Die Vermieter von Wohnungen oder Quartiergeber sind in allen Fällen für pünktliche Wohnungsan- und Abmeldung ihrer Abmieter oder Quartiernehmer mit verantwortlich und haben sie in dieser Beziehung nötigen Falls zu vertreten. Ebenso liegt dem Haushaltungsvorstande die Verpflichtung ob, den An- und Wegzug der zu seinem Hausstande gehörigen Personen zu melden. Personen, welche im Konkubinate leben, darf ein Hauswirt vor Trennung dieses unerlaubten Verhältnisses gemeinschaftliche Aufnahme nicht gewähren. Seitens der Abmieter oder Quartiernehmer ist der Wohnungsmeldeschein sofort dem Hauswirt bez. Quartiergeber vorzulegen. Kann der letztere von dem Abmieter den Nachweis über die erfolgte An meldung nicht erlangen, so genügt er seiner Pflicht, wenn er hierüber spätestens am sechsten Tage nach dem Einzuge des Abmieters bez. Quartiernehmers im Rat hause Meldung macht. Besuchfremde, d. h. Fremde, welche zum Besuche und ohne Gewährung von Entgelt in Privatwohnungen absteigen, unterliegen der Verpflichtung zur An- und Abmeldung nach W 1 bis 6 erst daun, wenn ihr Aufenthalt die Dauer von 14 Tagen überschritten hat. Die vorstehenden amtshauptmannschaftlichen Vorschriften werden hiermit erneut und mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen gegen dieselben mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark — ev. entsprechende Haft strafe — zu ahnden sind. Rabenstein, am 25. Februar 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Über die Sitzungen des Gemeinderats zu Siegmar erhalten wir folgende Berichte: Sitzung am 20. Aeöruar 1903 abends 8 Uhr. Nach Bekanntgabe einer Anzahl geschäftlicher Mit teilungen erfolgt die Richtigsprechung der Volks- bibliotheks-Rechnung auf das Jahr 1902. Dank der Bemühungen des rührigen Volksbibliothek-Ausschuffes hat die Bibliothek im vorigen Jahre erfreulichen Auf schwung genommen und die größte Leserzahl seit ihrem Bestehen zu verzeichnen gehabt. Hiernach genehmigt man die beabsichtigte Renova tion der Jnnenräume des Gemeinde-Elektrizitätswerks. Fernerhin wird in zwei Bansachen Entschließung gefaßt. Der anfgestellte Beschleusungsplan für die Lim- bacherstraße hat die nachgesuchte Genehmigung gefunden und sollen jetzt zunächst Kostenanschläge für die Bau ausführung eingefordert werden. Nachdem gelangen eine Anzahl Steuerreklama tionen zur Erledigung. An dem eingehenden Bericht des Herrn Gemeinde vorstand Klinger über den dermaligen Stand des geplanten Wasserwerkbaues knüpft sich eine längere Aussprache und beschließt man, demnächst eine noch malige Besichtigung des Wassergebietes vorzunehmen, um den neu eingetretenen Mitgliedern des Gemeinde rats Gelegenheit zu geben dasselbe kennen zu lernen. Schluß der Sitzung 12 Uhr 30 Min. Nachts. Sitzung am 25. Aeöruar 1903 abends 7 Uhr. Nachdem einige geschäftliche Mitteilungen bekannt gegeben worden waren, wird der Haushaltplan der Gemeinde aus das Jahr 1903 durch nochmaligen Vortrag auch zur Kenntnis der neu eingetretenen Ge meinderatsmitglieder gebracht. Sodann tritt man einem vorliegenden erweiterten Schankkonzessionsgesuch einstimmig bei. In Sparkasseuangelegenheiten werden zwei Be leihungen genehmigt, sodann Zustimmung zu einer Pfandentlassung erteilt und endlich an zwei Beamte der Sparkasse Gehaltsaufbesserungen gewährt. Hiernach beschließt man Herrn Max Lindner, hier, aus dem mit der Gemeinde geschlossenen Kauf vertrag, betr. das Grundstück Folio 69 des hiesigen Flurbuches, zu entlassen. Herr Ingenieur Buschmann, Mitinhaber der Firma August Löffler in Freiberg, hält nachdem einen längeren Vortrag über die von beregter Firma projektierte und in Konkurrenz mit anderweiten drei Bewerbern mit veranschlagte Hochdruckwasserleitung