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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 12. Sonnabend, den 28. März 1903. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition iReichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 O), sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommcn und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Nachstehende Bekanntmachung des K. Bezirks-Kommandos Chemnitz wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 20. März 1903. Der Gemeindevorstand. Woget. Gemeinde Reichenbrand. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen Landwehrleute I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen und Ersatz-Reservisten erhalten hierdurch Befehl, zu der am Donnerstag den 2. April 1903 in Chemnitz, Restaurant zum Bellevue, Göthe-Platz, 1 Uhr Nachmittags stattfindenden Kontroll-Versammlung pünktlich zu erscheinen und zwar: Iahresklasten 1902 bis mit 1890. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme und Stöcke sind abzulegeu. Im Uebrigen wird auf III und V der Paßbestimmungen verwiesen. König!. Bezirks-Kommando Chemnitz. . die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen betreffend. Zufolge Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 9. März 1903 ist für den hiesigen Ort als Musterungstermin der 16. April 1903 festgestellt worden. Alle im hiesigen Ort aufhältlichen Gestellungspflichtigen erhalten hiermit Veranlassung, am genannten Tage vormittags ^48 Uhr in dem Gasthause „zur Linde" in Chemnitz sich zu gestellen, auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mk. ihre Losungsscheine und Gestelluugsatteste mitzubringen. Reichenbrand, am 14. März 1903. Der Gemeindevorstand. Wogel. Bekanntmachung. Am I April d. I. werden die Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termin 1903 in Höhe von I Pfennig von jeder Versicherungseinheit fällig und sind bis spätestens den IS. April I»«» an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 27. März 1903. Der Gemeindevorstand. , , „ . Woget. Bekanntmachung. Am IS. März d. I. wird der I. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum »I. März d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 6. März 1903. Der Gemeindevorstand. Woget. Nachstehende Bekanntmachung des Bezirkskommandos Chemnitz wird hier durch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wavenstein, am 18. März 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Gemeinde Rabenstein. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen Landwehrleute I. Aufgebots, Reservisten, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen und Ersatz-Reservisten erhalten hierdurch Befehl, zu der am Mittwoch, den 1. April 1903, in Chemnitz, Restaurant zum Bellevue, Göthe-Platz, s Uhr Vormittags stattfindenden Kontroll-Versammlung pünktlich zu erscheinen und zwar Iahresklasten 1902 bis mit 1890. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme und Stöcke sind abzulegen. Im Uebrigen wird auf III und V der Paßbestimmungen verwiesen. König!. Bezirks-Kommando Chemnitz. Bekanntmachung. Die Musterung der militärpflichtigen Mannschaften für Rabenstein mit Rittergütern findet nach der Bekanntmachung der Königlichen Ersatz- Kommission Chemnitz-Land vom 9. März a. c. — abgedruckt im Chemnitzer Tageblatt vom 11. 3. 03, auf die noch besonders aufmerksam gemacht wird — am Donnerstag, den 16. April 1903, vormittags ^8 Uhr in Chemnitz, im Gasthause „zur Linde" statt. Alle in den genannten Gemeinde- und Gutsbezirken aufhältlichen, im Jahre 1883 geborenen Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Jahres- über ihr Militär-Verhältnis erhalten haben, einschließlich der überzählig gebliebenen, werden aufgefordert, am genannten Tage persönlich in rein lichem und nüchternem Zustande pünktlich vor der Königlichen Ersatz- Kommission sich zu gestellen, auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mk. ihre Losungsscheine und Gestellungsatteste, die noch zugestellt werden, mitzubringen. Rabenstein, am 20. März 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Den L. März dss. Js. ist der I. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig gewesen. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens nunmehr ungesäumt an die hiesige Gemeindekaffe abzusühren sind. Rabenstein, den 20. März 1903. Der Gemeinderat. Bekanntmachung. Am I«. März ds. Js. ist der I. Termin der diesjährigen Rente fällig gewesen und ist spätestens bis zum 31. März ds. Js. bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer- Einnahme zu bezahlen. Rabenstein, am 20. März 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Am I. April d. I. werden die Brandversicherungsbeiträge auf 1. Termin 1903 mit I Pfg. von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude und mit LV2 Pfg. von der Einheit für maschinelle Betriebsgegenstände, ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Diese Beiträge sind bis spätestens den I«. April ISV3 zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer- Einnahme zu entrichten. Rabenstein, am 20. März 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Auktion. Montag, den 3«. März IS03, nachm. pünktlich S Uhr sollen in Rabenstein auf dem Rathausplatze verschiedene Gegenstände, als: Betten, Schränke, Stühle, Tische, Kommoden, Bänke, Uhren, Spiegel, Waschtische, Küchen geräte u. a. m. meistbietend gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Rabeustein, am 23. März 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf.