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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 22.1978
- Erscheinungsdatum
- 1978
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197800000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19780000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19780000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 22.1978
-
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1
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- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1
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- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1
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- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1
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- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 25. August 1
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- Ausgabe Nr. 34, 22. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 29. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 13. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 20. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 27. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 3. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 10. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 17. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 24. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 45, 8. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 15. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 47, 22. Dezember 1
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Band
Band 22.1978
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Dozent Dr. Edith Hoffmann: Eine Frau mit Engagement und Temperament W ir müßten uns ohne Kenntnis der Geschichte für Zufallserschei nungen halten; denn wir wüßten nicht, wie und wofür wir auf die Welt gekommen .sind, wofür.wir leben, wie und in welcher Richtung sich unser Streben zu vollziehen hat; wir müßten uns für Aufziehpup- pen halten, die. nicht geboren, sondern angefertigt werden, die nicht den Naturgesetzen zufolge sterben, sondern aus irgendeiner Laune her aus zerbrochen werden.“ (W. O. Kljutschewski) Mittwoch, 12.15 Uhr, kleiner Hörsaal, Härtelstraße. Eine attraktive und modebewußte Frau hält vor den künftigen Historikern (Lehrer und Diplomleher für Marxismus-Leninismus) Vorlesung über Ur- und Frühgeschichte: Dozent Dr. Edith Hoffmann. Gespannte Aufmerksam keit, eifriges Mitschreiben. Die Zuhörer sind gefesselt. „Wie gefällt Ih nen die Vorlesung?“ „Die Zeit vergeht wie im Fluge.“ „Man schaut kaum auf die Uhr.“ „Wir notieren uns viel, denn das brauchen wir für unsere späteren Unterrichtsvorbereitungen.“ Woraus resultieren diese Urteile? Hermann Hesse meditierte in der . Erzählung „Die Nürnberger Reise“ über, den lesenden Dichter, dem es wünschenswert erscheine, die „Men schenmenge'zu zwingen, nicht zu Taten, nicht einmal zu Beifall, aber zur Aufmerksamkeit, zum lautlosen Anhören meiner Gedanken...“ Wer kostbare Bücher liebt und wem das Glück hold ist, der kann in einer der repräsentativen Leipziger Buchhandlungen das Buch „Schmuck früherer Zeiten, ferner Völker“ erwerben. Die Autoren: Edith Hoff mann und Barbara Treide:. Bereits 1963 erschien die Dissertation der Genossin Hoffmann unter dem Titel „Die Kultur der Bandkeramik in Sachsen“. Für 1978 ist die Vollendung der Dissertation B geplant, wofür bereits längere Veröffentlichungen als Vorarbeit vorliegen. Die Ver wirklichung der Einheit von Forschung und Lehre ist auf dem Gebiet der Ur- und Frühgeschichte ebenso kompliziert wie in anderen wissen schaftlichen Disziplinen. Der spezialisierten Forschung stehen Lehrver pflichtungen zu einer umfangreichen Thematik gegenüber. Andererseits herrscht ein ausgesprochener Mangel an Lehrmaterialien. Von dem hohen Verantwortungsbewußtsein der Wissenschaftlerin zeugt, daß sie unter' Zurückstellung eigener Interessen und bereits eroberter Gebiete als Autor an einem Hoch schullehrbuch für die Ur- und Frühgeschichte mit wirkt, das 1980 erscheinen soll. Ihr Weg war gewiß nicht einfach. Als sie 1950 an der Universität Leipzig immatrikuliert wurde, begann sie . mit . dem Studium der Ge schichte und Germanistik. Sie wollte die Geschichte von Anfang an gründlich studieren,. begann demzufolge mit der Urgeschichte, sah die vielen weißen Felder, und blieb hängen. Ihr Lehrer, Prof. Behn, war ein humanistisch gesinnter bürgerlicher Wissenschaftler und Antifa schist, der sich um den Aufbau des Instituts für Ur- und Frühgeschichte Verdienste erworben hat, aber kein Marxist-Leninist. Auch die. Ur- und Besuch der Schauausstellung für Ur- und Frühgeschichte in Halle. Ein Mam- mutskelett - attraktivstes Objekt dieses Museums. Frau Dr. Hoffmann erläutert den „künftigen Historikern“ die Abhängigkeit der menschlichen Entwicklung von den Umweltbedingungen. Fotos: UZ Frühgeschichte mußte auf der Grundlage des historischen Materialis mus in der DDR erst erarbeitet werden. 1958 verschlechterte sich die Kadersituation am Institut derartig, daß sie als die jüngste Aspirantin Aufgaben übernehmen mußte, die eigentlich einem Hochschullehrer zu kamen. Harte Lehrjahre, die ihre Persönlichkeit geprägt haben. Dieses „lautlose Anhören der Gedanken“ zu erreichen, ist die erste jener Künste, die der Hochschullehrer beherrschen muß. Genossin Dr. Hoffmann versteht es beispielgebend, ein geistiges Spannungsfeld auf zubauen und über 90 Minuten darum zu ringen, ihre Zuhörer in dieses Feld einzubeziehen und nicht mehr daraus zu entlassen. Sie erreicht das durch die Anwendung bewährter Methoden der Hochschulmethodik, die sie auf die ihr eigene Weise handhabt. „Ich bin ein reiner Autodidakt, denn ich habe niemals Vorlesungen über Hochschulpädagogik gehört“, be kennt die sympathische Frau. Die Art ihres Vortrages ist unverwechsel bar und läßt sich am besten folgendermaßen charakterisieren: persön liches Engagement und ein durch Disziplin gezügeltes Temperament. Analysiert man ihre Vorlesungen, so fällt die konsequente Einhal tung des Prinzips These—Erläuterung der These—Veranschaulichung auf. Theoretische Erörterungen ‘ wechseln mit humorvoll vorgetfagenen Faktendärstellungen. Gut ausgewählte aussagestarke Lichtbilder lassen die Geschichte plastisch werden. Besonderen Anklang finden ihre stän digen Hinweise auf das Lehrbuch für den Geschichtsunterricht der fünften Klasse, das die Ur- und Frühgeschichte zum Gegenstand hat. Obwohl die erfolgreiche Hochschullehrerin nahezu zwei Jahrzehnte diese Vorlesungen hält, ist jede einzelne für sie eine neue Aufgabe. Es erinnert an die berühmten Arbeitsmethoden des Berliner Ensembles, wenn Edith Hoffmann einerseits die Vorlesung ständig überarbeitet und andererseits nach wie vor auf die nochmalige geistige Durchdringung jedes Manuskriptes Woche für Woche höchsten Wert legt. Seminargruppen, die von Dr. Edith Hoffmann beraten werden, sind gut bedient. Georg Christoph Lichtenberg klagte darüber, daß er den Weg zur Wissenschaft wie ein Hund zurückgelegt habe, der mit seinem Herrn spazierengehe, hundertmal dasselbe vor- und rückwärts, und als er angekommen war, sei er müde gewesen. Heute verhindern obligato rische Studienpläne, daß ähnliche Seufzer entstehen können. Dennoch kann der Übergang von den Methoden des Lernens an der Oberschule zu denen des Studierens an der Universität mit einem höheren oder geringeren Zeitaufwand erfolgen. Die Hochschullehrerin legt in ihrer Beratertätigkeit deshalb größten Wert auf die Erziehung zur Selbstän digkeit und sieht in der Verbindung von Wissenschaftlicher Ausbildung und Erziehung die optimale Variante erfolgreichen Wirkens. Einst wollte sie unbedingt in das Museum. Heute will sie ihre Lehr tätigkeit nicht mehr missen: „Die jungen Leute verhindern, daß man geistig träge wird.“ G. Katsch Welche Perspektive haben die Handwerker in der DDR? Die Handwerker und Geiverbetrei- benden sind bei der weiteren Ge staltung der entwickelten sozialisti schen Gesellschaft wichtige Bündnis partner der Arbeiterklasse. In die sem Sinne wurde durch den IX. Par teitag der SED betont: „Die soziali stische Gesellschaft bietet den Hand werkern und Gewerbetreibenden günstige Möglichkeiten, ihre Kräfte und Fähigkeiten im Interesse der Gesellschaft anzuwenden, am Auf bau der neuen Gesellschaft aktiv mitzuwirken und eine entsprechende Vergütung für ihre Arbeit zu erhal ten. Von den Handwerkern und Ge werbetreibenden wird insbesondere ein wichtiger Beitrag zur Sicherung und Erweiterung der Dienstleistun gen für die Bevölkerung erwartet.“ 1 ) Die Partei orientiert also nicht auf die Einschränkung der Leistungen der Handwerker und Gewerbetrei benden, sondern auf deren planmä ßige Erweiterung im Interesse der besseren Versorgung der Bevölke rung. Die ökonomische und politische Bedeutung des Handwerks in der DDR wird durch die Tabelle an schaulich unterstrichen. Als in den zurückliegenden Jahren aus Gründen der Überalterung der Handwerker eine gewisse Stagnation der hand werklichen Leistungen eintrat, die Zahl der Betriebe und Berufstätigen im privaten Handwerk sank und im Zusammenhang damit auf einigen Versorgungsgebieten empfindliche Störungen eintraten, griffen Partei und Regierung sofort wirksam ein. Durch großzügige Förderungsmaß nahmen-) konnte der zahlenmäßige Rückgang allmählich aufgehalten und im Jahre 1977 erstmals wieder eine Zunahme der privaten Hand werksbetriebe registriert werden. 3 ) Diese Politik der Partei ist nicht taktischer Natur, sondern fester Be standteil der Wirtschafts- und So zialpolitik zur Lösung der vom IX. Parteitag konkretisierten Hauptauf gabe. Im Gegensatz zu den imperialisti schen Staaten bietet die sozialisti sche DDR den Handwerkern und Gewerbetreibenden soziale Sicher heit und eine klare Perspektive. Einsatzgebiet des Handwerks muß dabei vor allem der Sektor Dienst ¬ leistungen und Reparaturen sein. Gerade hier findet das Handwerk die. seinem spezifischen Charakter entsprechenden Einsatzbedingungen vor. Die angestrebte Rückführung des Handwerks in den Bereich der Re paraturen und Dienstleistungen fand bereits Ausdruck in der Entwick lungstendenz der letzten Jahre. Al lerdings vollzieht sich diese Ent wicklung bisher nur schleppend und muß im Interesse der Intensivierung der Produktion und der erforderlichen schnellen Steigerung von Dienstlei stungen und Reparaturen forciert werden. Noch immer sind 16,7 Prozent der Leistungen des privaten Hand werks und 4,8 Prozent der Leistun gen der LPG für Produktions- und Kooperationsaufgaben der Industrie eingesetzt.' 1 ) Im Bauhandwerk liegen diese Prozentsätze noch höher. Den Forderungen der Partei ent sprechend sind die PGH und priva ten Handwerker durch die staatli chen Leiter immer besser in die so zialistische Gemeinschaftsarbeit der volkseigenen Dienstleistungs- und Reparaturbetriebe einzubeziehen (Erzeugnisgruppenverband etc.). Nur so kann die Arbeit auch auf die sem Gebiet immer rationeller ge staltet werden. Auf diese Weise leisten die Hand werker und Gewerbetreibenden un ter der bewährten Führung der Ar beiterklasse und ihrer Partei einen großen Beitrag beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesell schaft. Anmerkungen: ') Programm der Sozialistischen Einheits partei Deutschlands (Protokoll des IX. Parteitages der SED, Dietz Verlag 1976, Bd. 2, S. 236) 2) Politbürobeschluß vom 17. Februar 1976 zur Förderung privater Handwerks betriebe. _4)inzglhandelsgeschälte . cond Gaststätten 'im LInfresse* der weiteren Versorgung der Bevölkerung. Siehe auch: — Verordnung über die För derung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen ... vom 12. 7. 1972 (GBl. Teil II, Nr. 47) — Verordnung zur Ergänzung von Rechtsvorschriften über die Besteuerung privater Handwerker .,. vom 5. 4. 1976 (GBl. Teil I, Nr. 13) 3) vgl. Mitteilung der Staatl. Zentral Ver waltung für Statistik über die Durchfüh rung des Volkswirtschaftsplanes 1977 (ND vom 12. 1. 1978) •) A. Norden: „Die Bündnispolitik der SED“, Dietz Verlag 1977, S. 32 Anteil der Leistungen des Handwerks im Jahre 1977 — Reparaturen und Dienstleistungen für die Bevölkerung insgesamt — RFT-Reparaturen — Elektrische Haushaltgeräte — Uhrenreparaturen — Schneider — Reparaturen an Wohngebäuden — Frischbackwarenversorgung (Bäcker) 72,9 Prozent 74,8 Prozent 63,3 Prozent 76,3 Prozent 63,3 Prozent 50,0 Prozent 50,0 Prozent (Vgl. A. Norden a. a. O. S. 30) Das Zusammenwirken der Werk tätigen im Arbeitsprozeß erfordert, daß jeder einen konkret bestimm ten Teil der betrieblichen Arbeit übernimmt. Ein reibungsloser und effektiver Arbeitsablauf hängt nicht zuletzt davon ab, daß jeder die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt und die dabei zu beachtenden allgemei nen und speziellen Verhaltensmaß stäbe einhält. Deshalb müssen diese als verbindliche, d. h. rechtlich ge regelte Anforderungen fixiert wer den. Die verbindlichen Verhaltens anforderungen, welche der Werk tätige im Arbeitsrechtsverhältnis zu erfüllen hat, sind die Arbeitspflich ten. das « neue AGB Stichwort: Arbeitspflicht Sozialistisches Verhältnis zur Arbeit Im Sozialismus sind die Arbeits pflichten Ausdruck der gesell schaftlichen Notwendigkeit. Sie er möglichen jedem Werktätigen die bewußte Einordnung in das Kollek tiv. Diese bewußte Einstellung zur Arbeit, welche sich im Streben nach hohen ökonomischen Ergeb nissen, in gewissenhafter und ehr licher Arbeit für die Gesellschaft manifestiert, bildet den Kern der sozialistischen Lebensweise. Schöp fertum, Kollektivität, kamerad schaftliche Zusammenarbeit bestim men immer mehr das Verhalten der Werktätigen im Arbeitsprozeß und ihre gegenseitigen Beziehungen. Diese Einstellung zur Arbeit drückt sich nunmehr auch in dem arbeitsrechtlichen Grundsatz aus, daß Arbeitspflichten mit Umsicht tmd Initiative zu erfüllen sind (Pa ragraph 80 Abs. 1 AGB). Die Bereitschaft der Werktätigen, die Arbeitspflichten freiwillig und bewußt zu erfüllen, erhöht auch die Rolle der Einwirkung der Arbeits kollektive auf die Einhaltung der Arbeitsdisziplin. So weist Paragraph 81 Abs. 1 AGB auf den Kampf der Kollektive um die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit hin und verpflichtet die Leiter, diese Initiativen zu fördern. Das heißt z. B., die Kollektive auf Schwerpunkte orientieren, mit ihnen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsdisziplin zu beraten und ihren Einfluß bei der Auseinander setzung mit den Werktätigen zu nutzen, welche ihren Pflichten nicht nachkommen. Grundlegende Arbeitspflichten Die grundlegenden Arbeitspflich ten der Werktätigen sind im Para graph 80 Abs. 1 AGB genannt, und zwar; — ordnungs- und fristgemäße Er füllung der Arbeitsaufgabe, — volle Ausnutzung der Arbeits zeit und der Produktionsmittel, — Erfüllung der Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Ar beitsleistung,- — sparsame Verwendung von Geld und Material, — Leistung von Qualitätsarbeit, — Schutz des sozialistischen Eigentums vor Verlust und Beschä digung, — Einhaltung der Bestimmungen über den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz sowie Ordnung, Diszi plin und Sicherheit. Die Darstellung dieser Pflichten reicht jedoch allein nicht aus, um dem Werktätigen die Wahrnehmung seiner Verantwortung zu ermög lichen. Diese Pflichten sind Grund anforderungen, deren Erfüllung durch den einzelnen Werktätigen voraussetzt, daß eine weitere Kon ¬ kretisierung für die von ihm aus zuführende Tätigkeit erfolgt. Das geschieht einerseits durch Rechts vorschriften, z. B. die unterschied lichen Arbeitsschutzanordnungen, andererseits aber auch durch den Betrieb. Festlegung der Arbeitspflichten Der Betrieb trägt eine umfang reiche Verantwortung für die im Paragraph 80 geregelten Arbeits pflichten, die er im Rahmen seiner Pflichten bezüglich der Organisie rung der Arbeit durch die konkrete Festlegung des Inhalts der Arbeits aufgaben, die klare Erteilung von Aufträgen, aber auch die konkrete Festlegung der bei der Arbeit zu be achtenden Verhaltensweisen (z. B. durch betriebliche Arbeitsschutz instruktionen) zu realisieren hat. Das soll an zwei Beispielen deut lich gemacht werden: I. Um die Pflicht zur ordnungs- und fristgemäßen Erfüllung der Ar beitsaufgaben zu realisieren, muß jeder Werktätige mit dem Inhalt der selben gründlich vertraut gemacht werden. Das setzt voraus, daß durch den Betrieb der Inhalt der Ar beitsaufgabe sowie der Verantwor tungsbereich eindeutig festgelegt wird. Die im Arbeitsgesetzbuch ent haltene Pflicht des Betriebes, den Inhalt der Arbeitsaufgabe in Funk tionsplänen oder anderer geeigneter Form schriftlich festzulegen (Para graph 73 Abs. 2 AGB) dient sowohl der Verbesserung der betrieblichen Arbeitsorganisation als auch der Erhöhung der Rechtssicherheit des Werktätigen, Wahrnehmung der persönlichen Verantwortung setzt immer voraus, daß Umfang und In halt der Aufgaben exakt festgelegt und dem Werktätigen bekannt sind. Die Ausarbeitung der Funktions pläne hat deshalb mit großer Sorg falt zu erfolgen. Sie müssen insbe sondere eine genaue Information über die an der KMU zu erfüllen den Aufgaben geben. Es ist deshalb im Regelfall nicht ausreichend, die in den Eingruppie rungsunterlagen enthaltenen Anga ben über den Inhalt der Tätigkeit ohne Bezug auf unsere konkreten Belange zum Inhalt der Funktions pläne zu machen. 2. Die Erfüllung der Pflicht, das sozialistische Eigentum vor Beschä digung und Verlust zu schützen, er fordert von jedem Werktätigen die Beachtung einer Vielzahl unter schiedlicher Verhaltensmaßstäbe. Dazu gehört sicher als allgemeinste Anforderung, selbst keine Handlun gen zu begehen, die das sozialisti sche Eigentum schädigen (z. B. Dieb stahl). Daneben besteht aber in Ab hängigkeit von der konkreten Ar beitsaufgabe die Pflicht zu einem bestimmten Umgang mit den anver trauten Geld- oder Sachwerten. So muß z. B. ein Werktätiger, welcher eine Kasse zu verwalten hat, das ihm anvertraute Geld sicher ver schlossen aufbewahren. Er muß wei ter durch ordnungsgemäße Führung der Belege ständig in der Lage sein, den Nachweis über den Kassen bestand zu erbringen. Wie er diese Verantwortung wahrnimmt, kann jedoch_nicht allein ihm, seinen Vor stellungen und seiner Sorgfalt über lassen werden. Vielmehr ist es Auf gabe des Leiters, ihm konkrete An forderungen vorzugeben, welche den Werktätigen zu einem ganz be stimmten Verhalten verpflichten. Es ist deshalb notwendig, in einer Kassenordnung eindeutige Regelun gen über z. B. den zulässigen Bar geldbestand und die Aufbewahrung der Schlüssel während und nach der Arbeit zu treffen. Regelungen, die, wie sich im Zusammenhang mit der Klärung von Kassendifferenzen zeigt, in den Sektionen und Berei chen nicht immer vorhanden sind. An diesen Beispielen zeigt sich, daß die Einhaltung der Arbeits pflichten, welche juristisch zur Ver antwortung des Werktätigen gehört, dort am besten realisiert werden kann, wo bewußte Einstellung des einzelnen zur Arbeit, Einflußnahme des Arbeitskollektivs und exakte Lei tungstätigkeit Zusammenwirken. Dr. Annemarie Süßmilch. Sekretär der Universitätsgewerkschafts leitung
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