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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 21.1977
- Erscheinungsdatum
- 1977
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197700008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19770000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19770000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 21.1977
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 4. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 11. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 18. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 25. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 1. April 1
- Ausgabe Nr. 14, 11. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 29. April 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 2. September 1
- Ausgabe Nr. 32, 9. September 1
- Ausgabe Nr. 33, 16. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 23. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 4. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 11. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 18. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 25. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 2. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. Dezember 1
-
Band
Band 21.1977
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- Titel
- Universitätszeitung
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Entwurf der Betrieblichen Vereinbarung 1978 (Fortsetzung von Seite 4) und damit das Sportabzeichen erwerben. Die Sportkommissionen der Sek tionen und Einrichtungen haben eine Abnahmemöglichkeit für das Sport abzeichen ihrer Mitarbeiter zu organisieren und durchzuführen. Für die Abnahme des Sportabzeichens sind auf dem Sportplatz der KMU — Wettinbrücke — die Möglichkeiten zu gewährleisten. 3.4.3. Das IfK führt im April und Oktober eine Schulung der Sportorgani satoren durch, wo der Befähigungsnachweis für die Abnahmeberechtigung erworben werden kann. Die Delegierung erfolgt durch die UGL in Abstimmung mit den Gewerk schaftsleitungen der Sektionen und Einrichtungen. 3.4.4. Um den gewachsenen Bedürfnissen nach aktiver Erholung (Gymna stik, Wandern, Laufen, Schwimmen, Ballspiele u. a.) besser gerecht zu wer den zu können, werden die SportorganisätOföli in einem Wothenend-Lehr- gang durch das IfK qualifiziert. Die Delegierung erfolgt wie unter 3.4.3. 3.4.5. Besondere Förderung und Unterstützung ist den Freizeitsportgrup pen zu widmen, die bereits eine regelmäßige sportliche Betätigung nach- ■weisen. Außerdem sind neue Möglichkeiten für eihe regelmäßige sportliche Betäti gung der Mitarbeiter zu erschließen. 3.4.6. Die Direktoren der Sektionen und Einrichtungen unterstützen die volkssportlichen Wettkämpfe und zentralen Vergleiche und schaffen die Voraussetzungen für die Beteiligung ihrer Mitarbeiter. Als Höhepunkt der sportlichen Arbeit an den Einrichtungen sind Sport feste, Spielturniere oder volkssportliche Wettkämpfe durchzuführen. 3.4.7. In Zusammenarbeit mit der Sportkommission der KMU, dem IfK, der HSG, der UGL und des Jugendausschusses der UGL und der GST ist das IV. Sportfest der KMU ideologisch und organisatorisch vorzubereiten. Das IV. Sportfest der KMU findet auf dem Sportplatz Wettinbrücke statt. Kontrollberatungen: April, Mai und Juni 1978 3.4.8. Es ist zu sichern, daß in allen Gewerkschaftsgruppen im Rahmen der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ die sportlichen Vor haben in die Kultur- und Bildungspläne aufgenommen und abgerechnet werden. Kontrolltermin: halbjährlich 3.4.9. Über die Sportkommissionen der Sektionen und Einrichtungen sind die zentralen sportlichen und wehrsportlichen Veranstaltungen von HSG, FDGB, FDJ, GST und DRK für das Jahr 1978 für die Planung und Koordi nierung zu erfassen und die Ergebnisse sind nach dem Planjahr einzu schätzen. Termin: Februar 1978 und November 1978 Höhepunkt der volkssportlichen Betätigung der KMU-Angehörigen wird 1973 das IV. Sportfest der Universität sein. 4. Verwendung der betrieblichen Fonds für die Verbesserung der Arbeits- und Lebens bedingungen der Werktätigen Der Rektor verpflichtet sich: 4.1. Die Mittel des Kultur- und Sozialfonds werden für die weitere Ver besserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und der kulturellen Be treuung aller Mitarbeiter der KMU eingesetzt. 4.2. Der Kultur- und Sozialfonds der KMU beträgt 1 678,6 TM. Schwer punkte der Verwendung dieses Fonds sind: — Unterstützung der Ferienheime, — Zuschuß zum Werkküchenessen, — Unterstützung der Kulturarbeit an der KMU, — dezentraler KS-Fonds der Einrichtungen (zur kulturellen und sportli chen Betreuung unserer Mitarbeiter erhalten die Einrichtungen 25,- M pro VbE durchschnittlich zur selbständigen Verwendung), — Unterstützung der Kindereinrichtungen der KMU, zur Durchführung von Betriebspionierlagern und Kinderweihnachtsfeiern u. a. (für die Orga nisierung von Kinderweihnachtsfeiern erhalten die Einrichtungen 10,- M pro Kind im Alter von 0—14 Jahren. Das gilt nur für die Kinder, für die das staatliche Kindergeld an der KMU gezahlt wird). Der gesamte Verwendungsplan des Kultur- und Sozialfonds der KMU wird nach Bestätigung des Planes 1978 bekanntgegeben. 5. Frauenförderungsplan Der Rektor verpflichtet sich: 5.1. Zur Durchsetzung einer sozialistischen Kaderpolitik ist 1978 die Ent wicklung eines qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses und die För derung von Spitzenkräften konsequent weiterzuführen. Dabei ist zu si chern, daß auf der Grundlage des langfristigen angelegten Kaderprogramms verstärkt befähigte Frauen durch die Leiter der Struktureinheiten in diese Programme aufgenommen und zielstrebig gefördert werden. Termin: 30. 6. 1978 5.2. Bereits in der Vorauswahl für die Aufnahme eines Forschungsstudiums ist durch die Einrichtungen in Verbindung mit dem Direktorat für Stu dienangelegenheiten ein Frauenanteil von 40 Prozent beizubehalten. Termin: 30. 6. 1978 5.3. Durch das Direktorat für Weiterbildung sind vorrangig weibliche Be werber bei der Aufnahme einer wissenschaftlichen Aspirantur zu berück sichtigen. Für das Planjahr 1978 ist ein Frauenanteil von 50 Prozent zu sichern. Termin: 30. 6. 1978 5.4. In der Vorbereitung von Delegierungen zum Zusatzstudium, zur Wei terbildung und zu Aspiranturen im sozialistischen Ausland für das Stu dienjahr 1979/80 ist durch das Direktorat für Kader und Qualifizierung zu sichern, daß Frauen entsprechend den gesellschaftlichen Notwendigkeiten auf der Grundlage der Kaderprogramme bestätigt und die erforderliche Unterstützung gesichert wird. Termin: 30. 11. 1978 5.5. Im Interesse einer planmäßigen Entwicklung von Frauen zu Hoch schullehrern werden für das Studienjahr 1978/79 befähigte Nachwuchswis senschaftlerinnen, die sich auf den Abschluß der Promotion B vorbereiten und in das Kaderprogramm des Rektors aufgenommen sind, zur ML- Abendschule delegiert. Termin: 31. 3. 1978 Weitere Möglichkeiten der politischen und fachlichen Qualifizierung für die Frauen werden auch 1978 geschaffen. 5.6. Für die Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten sind weitere Mög lichkeiten zu schaffen, um entsprechend den gesellschaftlichen Bedürfnis sen an einer Form der marxistisch-leninistischen und fachlichen Qualifi zierung teilzunehmen. Die Leiter der Einrichtungen haben zu sichern, daß durch die weiblichen Arbeiter und Angestellten differenzierte Möglichkei ten einer politisch-ideologischen Weiterbildung genutzt werden können. Vorrangig sind Frauen in Lehrgänge der neugebildeten Betriebsakademie bzw. des Bildungszentrums im Bereich Medizin zu berücksichtigen. Termin: 1. 6. 1978 5.7. Für alle Frauen, mit denen Qualifizierungsverträge abgeschlossen wur den, schaffen die Einrichtungen die erforderlichen Bedingungen zur plan mäßigen Realisierung der Qualifizierungsaufgaben. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen werden Freistellungen gewährt. Besondere Un terstützung bedürfen hierbei Frauen mit zwei und mehr Kindern. Termin: 30. 11. 1978 5.8. Die von der UGL vorgesehenen Analysen zur Frauenförderung und zu spezifischen Problemen weiblicher Beschäftigter sind durch die Leiter der Struktureinheiten zu unterstützen und auszuwerten. 5.9. Auf der Grundlage des Frauenförderungsplanes der KMU sind durch die staatlichen Leiter der Struktureinheiten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gewerkschaftsleitungen Maßnahmepläne zu erarbeiten und kon trollfähig zu führen. 5.10. Bei der Inanspruchnahme der Freistellung gemäß Paragraph 246 AGB ist in den Einrichtungen zu prüfen, wie diese Zeit zur Aus- und Weiter bildung genutzt werden kann. Insbesondere sind Festlegungen über die Wetterführung bereits begonnener Qualifizierungsmaßnahmen zu treffen. Die UGL verpflichtet sich: 5.11. Die Gewerkschaftsleitungen der Einrichtungen wirken, darauf hin, daß für alle im Kaderprogramm erfaßten Frauen differenzierte Maßnah men zur planmäßigen Entwicklung ausgewiesen sind und kontrolliert wer den. Diese Maßnahmen sollen u. a. die weiblichen Promovenden beim termingerechten Abschluß unterstützen und ihre Eigenverantwortlichkeit erhöhen. 5.12. Die Gewerkschaftsleitungen der Einrichtungen tragen bei der Vorbe reitung und Auswahl qualifizierter Frauen für Berufungs- und Leitungs funktionen Mitverantwortung. Besonderes Augenmerk ist auf den Kreis der weiblichen Oberassistenten und Oberärzte zu legen. 5.13. Für die Übernahme gesellschaftlicher Funktionen sind im Interesse einer allseitigen Persönlichkeitsentwicklung weibliche Kader zu gewinnen, die bisher noch keine derartigen Funktionen ausübten. Erfahrenen Kol leginnen ist größere Verantwortung in leitenden Gewerkschaftsfunktionen zu übertragen. 5.14. Dem weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs ist hinsichtlich Aus- und Weiterbildung und der Verbesserung seiner Arbeits- und Lebensbe dingungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. * 5.15. Eine gezielte Anleitung durch , das Sekretariat der UGL befähigt den Frauenausschuß, die Arbeit der UGL analytisch und konstruktiv zu unter stützen. Schlußbestimmungen Diese Betriebliche Vereinbarung gilt für alle Einrichtungen der Karl- Marx-Universität, für alle im Arbeitsrechtsverhältnis mit der Karl-Marx- Universität stehenden Kolleginnen und Kollegen sowie alle planmäßigen (einschließlich ausländischen) Aspiranten. Sie tritt mit der Unterzeich nung durch den Rektor und den Vorsitzenden der Universitätsgewerk schaftsleitung in Kraft. Entsprechend den entstandenen Schwerpunkten und Erfordernissen kann die Betriebliche Vereinbarung ergänzt werden. Diese Ergänzungen be dürfen der Schriftform, und, nachdem sie zwischen Rektor und Universi tätsgewerkschaftsleitung vereinbart wurden, der Bestätigung durch das Gewerkschaftsaktiv der Universitätsgewerkschaftsorganisation. Im Bereich der Lehr- und Versuchsstationen der Sektion Tierproduktion und Veterinärmedizin werden zur Sicherung der Aufgaben ergänzende Festlegungen auf der Grundlage der Betrieblichen Vereinbarungen der KMU und des Rahmenkollektivvertrages getroffen, die nach Bestä tigung durch den Direktor der Sektion und der Sektionsgewerkschaftslei tung Bestandteil der Betrieblichen Vereinbarung 1978 werden. Der Rektor und die Universitätsgewerkschaftsleitung sind für die allseitige und termingerechte Erfüllung der Betrieblichen Vereinbarung verantwort lich und rechenschaftspflichtig. Die Rechenschaftslegungen zur Betriebli chen Vereinbarung erfolgen im Zusammenhang mit den Rechenschaftsle gungen zur Planerfüllung. Achtung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rektor und Universitätsgewerkschaftsleitung legen euch mit der heutigen „UZ“ den Entwurf der „Betrieblichen Vereinbarung 1978" der Karl-Marx- Universität zur Diskussion vor. Die „Betriebliche Vereinbarung" fußt auf den bisher feststehenden Planaufgaben und dient der Realisierung dieser Auf gaben mit hohem Niveau und in bester Qualität. Die Diskussion über den Entwurf der „Betrieblichen Vereinbarung" ist bis zum 16. 12. 1977 ab zuschließen. Wir bitten darum, die Informationen über das Ergebnis der Diskussion - gemeinsam durch staatliche Leiter und Gewerkschaftsleitun gen der Einrichtungen - in zweifacher Ausfertigung an die UGL bzw. an den 1. Prorektor zu geben. Aus den Anlagen zur Betrieblichen Vereinbarung 1978 t Anlage 1: Ordnung zur Organisierung und Füh rung des sozialistischen Wettbewerbes sowie der Ausarbeitung der Jahrespläne 1. 1. Sicherung der Teilnahme der Angehörigen der KMU an der Ausarbei tung der Jahrespläne 1. 1. 1. Die Ausarbeitung der Planentwürfe der Universität für das Folge jahr ist bereits ab II. Quartal des laufenden Jahres durch spezielle Hinweise aut' der Grundlage zentraler Vorgaben, der langfristigen Wissenschaftskon zeptionen und der langfristigen Konzeption der Entwicklung der Arbeits und Lebensbedingungen für jede Einrichtung vorzubereiten. Termin: 31. 5. 1. 1. 2. Die Angehörigen der KMU sind unmittelbar an der Ausarbeitung des Planes zu beteiligen, alle Mitarbeiter in die Plandiskussion einzubezie hen. Diese ist gründlich auszuwerten. Die Plandiskussion ist in den Arbeitskollektiven, Gewerkschaftsgruppen, in Vollversammlungen, auf Vertrauensleutevollversammlungen und in den Ge werkschaftsleitungen zu führen. Termin: 31. 7. und 31. 12. 1. 1. 3. Die Vorschläge der Mitarbeiter sind innerhalb von 14 Tagen auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen und zu beantworten. Die Stellungnahme der Gewerkschaft ist durch den Leiter gründlich auszu werten und mit den Gewerkschaftsleitungen zu beraten. Termin: 31. 7. und 31. 12. 1. 1. 4. An den Planverteidigungen vor dem Rektor nehmen die Vertreter der Gewerkschaftsleitungen teil. Die von den Gewerkschaftsleitungen ge gebenen Hinweise sind bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Termin: 31. 1. des Planjahres 1. 1. 5. Die Teilnahme der Angehörigen der Karl-Marx-Universität an der Plandiskussion ist zu organisieren. Schwerpunkte sind: — Erziehung, Aus- und Weiterbildung — Forschung, einschließlich Publikationen und wissenschaftliche Veranstal tungen — medizinische Betreuung (für Bereich Medizin) — Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens — Rationalisierung und Neuererbewegung — Arbeits- und Lebensbedingungen — Arbeit im Territorium — Kaderentwicklung — Prozesse' der Materialökonomie und der Grundfondsökonemie — Gewährleistung von Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit — „Mach-mit!“-Bewegung Termin: 31. 7. und 31. 12. 1.1. 6. Die Gewerkschaftsleitungen der Einrichtungen haben Stellungnahmen zum Plan ihrer Einrichtung auszuarbeiten und mit dem Leiter der Einrich tung zu beraten. Diese Stellungnahmen sind durch die UGL gründlich auszuwerten und bei der Abfassung der Stellungnahme zum Plan der KMU zu berücksichtigen. Die Stellungnahme der UGL ist mit dem Rektor zu beraten. Termin: Abgabe des Planentwurfes 1.2. Die Leitung der schöpferischen Initiative der Werktätigen im sozialisti schen Wettbewerb durch Planaufschlüsselung und Rechenschaftslegung 1. 2.1. In jeder Einrichtung ist der Jahresplan auf die Arbeitskollektive auf zuschlüsseln und den Mitarbeitern zu erläutern. Termin: 15. 1. 1. 2. 2. Die staatlichen Leiter legen vor ihrem Kollektiv und vor dem über geordneten Leiter Rechenschaft über die Erfüllung der Planaufgaben. Sie beraten dabei die weiteren Aufgaben mit den Mitarbeitern in Vollver sammlungen, Gewerkschaftsmitgliederversammlungen usw. Termin für den Rektor, die Sektionsdirektoren: halbjährlich bis 31. 7. und 31. 1. Termin für die Leiter der Wissenschafts- und Arbeitskollektive: vierteljähr- lich jeweils bis zum 15. nach Quartalsende 1. 2. 3. Über die Erfüllung der Planaufgaben, vor allem zu Schwerpunkten, ist in der Universitätszeitung und anderen sozialistischen Presseorganen öffentlich zu berichten. Termin: quartalsweise 1. 2. 4. Die Ausarbeitung des Planes, seine Erfüllung mit Hilfe des Wettbe werbes und die ständige Verbesserung seiner Führung sind regelmäßig in die Leitungstätigkeit der Gewerkschaftsleitung einzubeziehen. Termin: UGL — halbjährlich, SGL — vierteljährlich 1. 2. 5. Die Gewerkschaftsleitungen nehmen an den Rechenschaftslegungen des Leiters vor dem übergeordneten Leiter teil. Sie begründen den Standpunkt der Gewerkschaftsleitung zum Stand und zu den Problemen der Planerfüllung. Termin: 1t. Pkt. 1. 2. 2. Anlage 6: Sicherung des Wirksamwerdens des Arbeitsgesetzbuches ab 1. Januar 1978 Der Rektor verpflichtet sich: '1. Für alle Leiter und leitenden Mitarbeiter gern. § 1 der Arbeitsordnung sind Qualifizierungsmaßnahmen auf arbeitsrechtlichem Gebiet weiterzufüh ren. Dabei sind vor allem die Direktoren bzw. Leiter und deren Stellvertreter, die — wissenschaftlichen Sekretäre, — Kaderbeauftragten, — ökonomischen Leiter bzw. Verwaltungsleiter, auf diesem Gebiet zu schulen. Außerdem sind durch die Betriebsakademie Weiterbildungsveranstaltungen für leitende Mitarbeiter durchzuführen. 2. Die Arbeitsordnung ist auf der Grundlage der vom MHF vorgegebenen Musterarbeitsordnung des neuen AGB bis 30. 6. 1978 zu überarbeiten. 3. Die Betriebsdokumente, die arbeitsrechtlichen Charakter haben, sind zu überprüfen und notwendige Überarbeitungen bis zum 30. 6. 1978 vorzuneh men. 4. Es ist abzusichern, daß die in allen Einrichtungen bestehenden innerbe trieblichen Regelungen bzw. Vereinbarungen bis zum 30. 6. 1978 mit den neuen Bestimmungen des AGB in Übereinstimmung gebracht werden. 5. Zur Sicherung der arbeitsmedizinischen Betreuung sind alle Jugendlichen unter 18 Jahren zu erfassen. Es ist abzusichern, daß die ärztliche Untersu chung dieses erfaßten Personenkreises jährlich einmal erfolgt. Im weiteren sind alle Frauen ab 55. und alle Männer ab 60. Lebensjahr zu erfassen. Für diesen Personenkreis ist ein Maßnahmeplan der ärztlichen Betreuung festzulegen. Kontrolltermine: 31. 3. und 30. 6. 1978
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