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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 21.1977
- Erscheinungsdatum
- 1977
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197700008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19770000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19770000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 21.1977
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 4. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 11. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 18. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 25. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 1. April 1
- Ausgabe Nr. 14, 11. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 29. April 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1
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- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 2. September 1
- Ausgabe Nr. 32, 9. September 1
- Ausgabe Nr. 33, 16. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 23. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 4. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 11. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 18. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 25. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 2. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. Dezember 1
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Band
Band 21.1977
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Entwurf der Betrieblichen Vereinbarung 1978 * (Fortsetzung von Seite 3) 2.2.11. Auf der Grundlage der ab 1. 1. 1978 in Kraft gesetzten neuen Stra ßenverkehrsordnung führt das Verkehrssicherheitsaktiv für Fahrer von Betriebsfahrzeugen und Mitarbeiter der KMU mit eigenem Pkw 1978 zwei Kraftfahrerschulungen durch, kontrolliert die Teilnahme der Berufskraft fahrer sowie Selbstfahrer an diesen Schulungen und die Durchführung der vorgeschriebenen Tauglichkeitsuntersuchungen für diesen Personenkreis in der Betriebspoliklinik der KMU. Termine: 30. 6., 30. 9. und 31.12.1978 2.2.12. Das Verkehrssicherheitsaktiv wird entsprechend den gegebenen Möglichkeiten die technische Überprüfung für Pkw und Kräder der Mit arbeiter der KMU nach vorheriger Anmeldung quartalsweise durch die Fahrbereitschaft als freiwillige Arbeit außerhalb der Arbeitszeit durch führen. Kontrolltermine: 30. 6. und 31. 12. 1978 2.2.13. In allen Belegungen der Betriebspionierlager wird durch das Ver kehrssicherheitsaktiv bzw. beauftragte Berufskraftfahrer Verkehrsunter richt (Goldene 1) in hoher Qualität durchgeführt. Termine: 30. 9. 1978 2. 3. Die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Werktätigen Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.1. Die im Plan 1978 vorgesehenen Investitions- und Werterhaltungsmaß nahmen (siehe Aktivitätenkatalog für Arbeits-, Studien- und Lebensbedin gungen) sind zu realisieren. Termine: 30. 6. 1978 und 31. 12. 1978 2.3.2. Verbesserung der medizinischen Betreuung und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.2.I. Hauptträger der gesundheitlichen Betreuung der Angehörigen der KMU ist die Betriebspoliklinik. Sie sichert gemäß ihrer Aufgabenstellung die medizinische, arbeitsmedizinische sowie die gesundheitsaufklärende Betreuung der Angehörigen der KMU sowie ihrer Veteranen und Rentner. Termin: laufend 2.3.2.2. Die fachärztliche Betreuung in der BPK einschließlich ihrer Au ßenstellen und in den Spezialkliniken der KMU (gemäß Kooperationsver trägen) wird insbesondere durch die Senkung der Wartezeiten und die wei tere Entwicklung des abgestimmten Bestellsystems verbessert. — Mitarbeiterinnen der KMU mit drei oder mehr Kindern erhalten vor dringlich die Möglichkeit einer prophylaktischen Untersuchung in der Be triebspoliklinik nach Vereinbarung. — Die Möglichkeit zur freiwilligen Untersuchung der Frauen über 25 Jahre auf Unterleibs- und Brustkrebs und der Männer über 40 Jahre auf Vor steherdrüsenkrebs werden gesichert. — Die Bestellzeiten sind für prophylaktische Untersuchungen außerhalb der Arbeitszeit zu legen. — Die Kliniken des Bereiches Medizin werden die Betriebspoliklinik bei der Durchführung der entsprechenden Versorgungsuntersuchungen unter stützen. — Darüber hinaus können auf eigenen Wunsch Mitarbeiter anderer Alters gruppen in diese Untersuchungen einbezogen werden. Die Vorsorgeunter suchungen (z. B. auch für grünen Star) werden gesondert popularisiert. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.2.3. Zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen BPK und den Struk tureinheiten der KMU sowie zur gezielteren und kontinuierlicheren Ein flußnahme auf den Krankenstand und den Gesundheitszustand der Mitar beiter wird für jeweils eine Gruppe von Struktureinheiten ein verantwort licher Arzt durch die BPK benannt. Durch die staatlichen und gewerk schaftlichen Leitungen der einzelnen Struktureinheiten ist zu sichern, daß ein verantwortlicher Vertreter festgelegt wird, der die auftretenden Krank heitsfälle erfaßt und als Partner gegenüber dem für die Struktureinheit verantwortlichen Arzt auftritt. Die beiderseitigen Konsultationen erfolgen in der Regel einmal wöchentlich, um Schwerpunkte, Häufigkeitsgrade bzw. Ursachen der Krankenstandsentwicklung festzustellen und gesundheitsbe- treuerische Maßnahmen durch die BPK einzuleiten. Kontrolltermine: 30. 6. 1973 und 31. 12. 1978 2.3.24. Der verbeugende Gesundheitschutz für Mitarbeiter der KMU wird 1978 in den betriebseigenen Ferienobjekten in Form von prophylaktischen Kuren mit medizinischer Betreuung entsprechend dem Beschluß des Prä sidiums des FDGB-BundesVorstandes P 54/74 vom 5. 8. 1974 weitergeführt. Geplant sind im September/Oktober im Ferienobjekt Grünplan 53 prophy laktische Kuren und in Graal-Müritz 27 prophylaktische Kuren. Die personelle, materielle und finanzielle Sicherstellung wird gewährlei stet. 2.3.2.5 . Im Interesse der Gesundheit der Mitarbeiter der KMU ist in den Räumen, in denen Nichtraucher dies wünschen, das Rauchen zu unterlas sen. Gleiches gilt für Beratungen. Tagungen und Sitzungen. Aus hygienischen Gründen wird das Rauchen in Mensen und anderen Pausenversorgungseinrichtungen mindestens während der Mittagessenaus gabe in der Zeit von 11—14 Uhr untersagt. Kontrolltermine: 30. 6. 1978 und 31. 12. 1978 Die UGL verpflichtet sich: 2.3.2. G. Die prophylaktischen Kuren in Objekten der KMU werden vorran gig für werktätige Mütter mit Kleinkindern, Werktätige im Schichtdienst und Werktätige mit besonderer hoher Belastung bereitgestellt. Die Ver gabe erfolgt durch die Kurenkommission der UGL. 2.3.2.7. Die durch die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB im Jahre 1978 zur Verfügung stehenden Kuren, darunter Herz-Kreislauf-Ku ren, Erkrankungen des Bewegungsapparates/Rheuma, Erkrankungen der Atemwege, Magen-Darm-Kuren, Galle-Leber-Kuren, prophylaktische Ku ren, werden durch die Kurenkommission der UGL im Zusammenwirken mit der Betriebspoliklinik, den behandelnden Ärzten, den staatlichen Lei tern und Gewerkschaftsleitungen vergeben. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.2.8. Die ordnungsgemäße Betreuung erkrankter Kollegen durch die Ge werkschaftsgruppen wird gewährleistet. 2.3.3. Werkküchenessen, Pausenversorgung und gastronomische Versorgung Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.3.I. Die Qualität der angebotenen Speisen in der Mittags-, Pausen- und Zwischenversorgung ist zu stabilisieren bzw. zu erhöhen sowie die Grund sätze der gesunden Ernährung verstärkt durchzusetzen. Das Imbißsorti ment ist zu verbessern und das Mindestsortiment über die gesamte Öff nungszeit stabil zu halten. Kontrolltermin: quartalsweise 2.3.3.2. Durch die konsequente Anwendung der Rezepturkartei des Zentral instituts für Ernährung (ZIE) und den verstärkten Einsatz des vom ZIE erarbeiteten EDV-optimierten Speiseplanes sind die Voraussetzungen bes ser zu gewährleisten, das Mittagessen in einer hochwertigen ernährungs physiologischen Beschaffenheit zu produzieren. Die Kontrolle erfolgt mit tels des ab 1. 1. 78 für die Produktion des Mittagessens einzuführenden Qualitätspasses. Ein höherer Anteil an Milchgetränken und Milchprodukten ist entspre chend dem Aufkommen vertraglich abzusichern und in den Einrichtungen der Pausen- und Zwischenversorgung in verstärktem Maße anzubieten. Entsprechend dem objektiv vorhandenen Angebot ist der Anteil an Frisch gemüse und Frischobst zu erhöhen. Kontrolltermin: quartalsweise 2.3.3.3. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit dem Zentralinstitut für Ernährung Potsdam-Rehbrücke wird in der Zentralmensa das kalo rienreduzierte Mittagessen und das Angebot an kalorienreduzierten und diätetischen Speisen in der Pausenversorgung entsprechend dem Bedarf weitergeführt bzw. schrittweise erhöht. Kontrolltermin: quartalsweise Die UGL verpflichtet sich: 2.3.3.4. Die Küchenkommissionen der Einrichtungen haben unter Teilnahme der FDJ ihre Tätigkeit vor allem darauf zu konzentrieren, daß in allen Küchenbetrieben erhöhte Anstrengungen zur Bereitstellung eines vollwer tigen, geschmacklich guten, abwechslungsreichen und sättigenden Mittag essens auf der Grundlage des Qualitätspasses unternommen werden. Termine: wie Pkt. 2.3.3.1. 2.3.3.5. Die Kommission Sozialpolitik der UGL und die Arbeiterkontrol leure überprüfen regelmäßig die Wirksamkeit und Kontinuität der Werk küchen- und Pausenversorgung. Sie nutzen verstärkt die ausliegenden Kundenbücher. Termine: wie Pkt. 2.3.3.1. 2.3.3.6. Die Kooperation zwischen Hochschulbereich und Bereich Medizin sowie der Erfahrungsaustausch zwischen den Versorgungseinrichtungen sind im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbes zu vertiefen. Kontroiltermin: quartalsweise 2.3.4. Verbesserung der Wohnverhältnisse Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.4.I. Zur kontinuierlichen Erfassung und höchstmöglichen Auslastung der Wohnraumkapazitäten, für die Zuweisung von Alt- und Neubauwoh nungen, zur Unterstützung von Lenkungsmaßnahmen unter Berücksichti gung der Bedürfnisse des Bereiches Medizin wird die Zusammenarbeit zwi schen der KMU als Schwerpunktbetrieb und den örtlichen Organen wei ter verbessert. (Vertragliche Vereinbarung Rat der Stadt Leipzig und KMU) 2.3.4.2. Auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes der Stadt Leipzig und des Beschlusses des Rates der Stadt Leipzig erhält die KMU Wohnun gen unterschiedlicher Qualität, darunter 70 Neuaufnahmen in die AWG „Karl Marx“, 15 staatliche Neubauwohnungen sowie 11 Neubauwohnungen zweckgebunden für die Herzchirurgie. Darüber hinaus werden für Lenkun gen in Alt- und Altneubauwohnungen Kontingente zur Verfügung gestellt. 2.3.4.3. Bei der Aufstellung des Vergabeprogramms der KMU 1978 ist von den durch den Rat der Stadt beschlossenen Vorgaben auszugehen. Mit den staatlichen Neubauwohnungen sind nach Möglichkeit mit einer Wohnung mehrere Vergabeplanfälle zu lösen. 2.3.4.4. Die Maßnahmen zur Erfassung und Lenkung von unterbelegtem Wohnraum werden in Abstimmung mit den örtlichen Organen konsequent weitergeführt. Durch die weitere Förderung des innerbetrieblichen Woh nungstausches sind eine Vielzahl von Wohnungsproblemen zu lösen. Die UGL verpflichtet sich: 2.3.4.5. Alle Möglichkeiten zur Förderung der Masseninitiative zum Aus bau von Wohnungen sind zu nutzen und Initiativen des Wohnungsuchen den sowie seines Arbeitskollektives zu fördern. Die Bauwilligen können in begründeten Fällen ein Darlehn bis zu 5000 Mark erhalten. Die Höhe richtet sich nach den Ausbaukosten und den wirtschaftlichen Verhältnis sen des Bauwilligen. Die Entscheidung oblieg dem 1. Prorektor und der UGL nach Befürwor tung durch die Zentrale Wohnungskommission. 2.3.4. G. Die Wohnungskommissionen werden so angeleitet, daß sie bei der Aufstellung der Vergabeprogramme von den Vorgaben des Volkswirt schaftsplanes ausgehen. Dabei ist die Öffentlichkeit zu wahren. 2.3.4.7. Die AWG „Karl Marx“ hat im Jahre 1978 die Möglichkeit, 70 neue Mitglieder aufzunehmen. Die Aufnahme in die AWG erfolgt nach Statut auf Grund der Vergabeprogramme über die Wohnungskommission der UGL und wird von dieser dem Rektor und dem Sekretariat der UGL als Vor schlag der Vergabe der AWG-Aufnahme zur Entscheidung unterbreitet.- Die Verteilung der bezugsfertigen Wohnungen erfolgt durch den AWG-; Vorstand im Einvernehmen mit der staatlichen Leitung der KMU und der UGL. Termine: zu Pkt. 2.3.4. am 31. 3. 1978, 30. 6. 1978, 31. 10. 1978 und am 31. 12. 1978 2.3.5. Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsangehörigen Der Rektor und die UGL verpflichten sich: 2.3.5.I. Die volle Auslastung der vorhandenen Kapazität und die vorüber gehende Unterbringung in besonders dringenden Fällen wird entsprechend den gegebenen Möglichkeiten gewährleistet. Es ist in enger Zusammenar beit mit den örtlichen Organen eine territoriale Einweisung durch Aus tausch von Kindergarten- und -krippenplätzen mit den einzelnen Stadtbe zirken nach Möglichkeit zu sichern. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.5.2. Im Rahmen der bauvorbereitenden Maßnahmen für den Ersatzbau Kindergarten Lichtenbergweg (Realisierungszeitraum 1978—80) ist die Pro jektierung 1978 zu sichern. Termine: 30. 6. und 31. 12. 1978 2.3.6. Erholungswesen Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.6.I. Die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter sind auf der Grundlage der Urlaubsvereinbarung und des Urlaubskatalogs in Urlaubsplänen festzule gen (siehe Betriebsdokumente E 410). Diese sind zu Beginn des Jahres von den staatlichen Leitern im Einver nehmen mit den Gewerkschaftsleitungen zu erarbeiten. Dabei ist durch eine kontinuierliche, das gesamte Kalenderjahr umfassende Urlaubspla nung die Funktionsfähigkeit der Sektionen, Institute und anderer Berei che sowie die planmäßige Erfüllung der gestellten Aufgaben zu sichern. Die dienstlichen Belange und die persönlichen Interessen der Mitarbeiter sind weitgehend in Übereinstimmung zu bringen. Vollbeschäftigten Werk tätigen mit schulpflichtigen Kindern ist vorrangig der Urlaub während der Schulferien zu gewähren. 2.3.6.2. Im Jahre 1978 stehen in universitätseigenen Ferienobjekten 4144 Plätze zur Verfügung. Hiervon Durchgänge bis zu 7 Tagen Durchgänge mit 13 Tagen Durchgänge länger als 13 Tage Darüber hinaus werden FDGB-Plätze bereitgestellt. 2.3.6.3. Ferienplätze für kinderreiche Familien mit schulpflichtigen Kin dern werden insbesondere im Februar, Mai, Juli August und Oktober in Antonshöhe und in der 2. Hälfte August Bad Saarow und im Ferienobjekt Dranske/Bakenberg im Juli zur Verfügung gestellt. Die UGL verpflichtet sich: 2.3.6.4. 1978 wird der Austausch von 35 Ferienplätzen mit der Universität Wroclaw und dem Betrieb ZPA in Prag fortgesetzt. 2.3.6.5. Die Vergabe der Ferienplätze in Betriebsheimen und -ferienlagern der KMU sowie der FDGB-Ferienplätze und der Austauschplätze wird an den Einrichtungen durch die SGL/BGL nach den Grundsätzen des FDGB vom 20. 8. 1975 gesichert. 2.3.6.6. Die UGL unterstützt die Popularisierung der Nutzung von Ferien plätzen in der Vor- und Nachsaison und fördert die Zusammenarbeit der Gewerkschaftsleitungen mit den staatlichen Leitungen zur Verbesserung der Urlaubsplanung. Kontroiltermin: zu Pkt. 2.3.6.: halbjährlich 2.3.7. Gewinnung von Werktätigen für die freiwillige Zusatzrentenversiche rung Der Rektor und die UGL verpflichten sich: Zielgerichtet ist die Aussprache mit den Mitarbeitern weiterzuführen, die noch keine freiwillige Zusatzrentenversicherung abgeschlossen haben. Dar in einbezogen werden die Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der frei willigen Zusatzrentenversicherung (veröffentlicht im gemeinsamen Be schluß vom 27. 5. 1976) sowie die Einbeziehung des 1200,- M übersteigen den monatlichen Einkommens. Ziel ist es, 1978 50 Prozent der in Frage kommenden Mitarbeiter für die Zusatzrentenversicherung zu gewinnen. Termine: 30. 6. 1978 und 31. 12. 1978 3. Die Entwicklung eines hohen Bildungs- und Kulturniveaus und Förderung des Sports 3. 1. Die Entwicklung des Bildungsniveaus Der Rektor verpflichtet sich: 3.1.1. Die Betriebsakademie organisiert und leitet auf der Grundlage exak ter Kaderentwicklungspläne und der langfristigen Entwicklung der Be rufs- und Qualifikationsstruktur der KMU die Qualifizierung für den Ar beitsplatz. Es sind die materiellen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen realisieren zu können. Die Möglichkeiten zur Qualifizierung sind umfassend zu populari- ' sieren und die Betriebsangehörigen in notwendigem Maße zu beraten. 3.1.2. Alle Leiter der Struktureinheiten sind zu veranlassen, die Überein stimmung der Arbeitsplatzanforderungen mit dem vorhandenen Qualifika tionsniveau der Werktätigen zu analysieren und im Bedarfsfall Qualifika tionsmaßnahmen zu vereinbaren. Die Auswahl der Kader ist dabei von der staatlichen und gewerkschaftlichen Leitung gemeinsam vorzunehmen. 3.1.3. In Zusammenarbeit mit den Sektionen sind die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter für die Qualifizierung auf den Gebieten Marxismus-Leninismus, Hochschulpädagogik und -methodik, Militärpoli tik und Fremdsprachen auszuwählen und mit dem Direktor für Kader und Qualifizierung entsprechende Veranstaltungen zu planen. 3.1.4. Besondere Aufmerksamkeit ist der planmäßigen und zielgerichteten politisch-ideologischen und beruflich-fachlichen Qualifizierung der Arbei ter und Angestellten zu schenken. Die Qualifizierung zum Facharbeiter und Meister und die Verwirklichung der zentralen Weiterbildungsmaß nahmen für den Arbeitsplatz wird durch die Betriebsakademie oder durch Verträge mit den Bildungseinrichtungen des Territoriums gesichert. Kontrolltermine zu 3.1.1. — 3.1.4.: 30. 6. und 31. 12. 1978 Die UGL verpflichtet sich: 3.1.4. Die Gewerkschaftsmitglieder sind für die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und den Abschluß von Qualifizierungsnach weisen zu gewinnen. Die Erfüllung der Qualifizierungsverpflichtungen der Universitätsangehörigen, insbesondere der Frauen und der in Schichtar beit Beschäftigten, sind unter gewerkschaftliche Kontrolle zu nehmen. 3.1.5. Die bestehenden Schulen der sozialistischen Arbeit sind — beson ders in den Arbeiter- und Angestelltenbereichen — zu stabilisieren. Die regelmäßige Anleitung der Gesprächsleiter ist zu sichern und ihre Arbeit durch Erfahrungsaustausche zu unterstützen. 3.1.6. Die weitere Entwicklung der marxistisch-leninistischen Arbeiter und Angestelltenschulungen, Zirkel u. a. gewerkschaftlichen Schulungsfor men ist durch regelmäßige Anleitung der Schulungsfunktionäre der SGL, BGL und IGL zu sichern und thematisch auf die Beschlüsse des IX. Par teitages der SED und des 9. FDGB-Kongresses zu orientieren. 3.1.7. Die kontinuierliche Analyse, Kontrolle und politische Einschätzung der Durchführung und Entwicklung der marxistisch-leninistischen Bil dungsarbeit, insbesondere der Schulen der sozialistischen Arbeit, ist zu ge währleisten. Kontrolltermin: halbjährlich 3. 2. Die Weiterentwicklung des geistig-kultu- rellen Lebens Der Rektor verpflichtet sich: 3.2.1. Das komplexe Qualifizierungsvorhaben für die ehrenamtlichen Kul turfunktionäre des Jugendverbandes, der Gewerkschaft und der staatli chen Leitung ist weiterzuführen mit dem besonderen Anliegen, die inhalt liche und organisatorische Zusammenarbeit an den Sektionen, Instituten und dem Bereich Medizin zu verbessern. 3.2.2. Dem breiten Bedürfnis nach Geselligkeit ist auf hohem Niveau Rech nung zu tragen. 3.2.3. Das vielseitige und interessante Klubleben im Klub der Wissen schaftler und Kulturschaffenden sowie im Klub der jungen Arbeiter und Angestellten des Erfahrungsaustausches, der Begegnung und der Gesellig keit ist in der vorhandenen Qualität zu festigen. 3.2.4. Die zentralen künstlerischen Ensembles arbeiten nach langfristigen Konzeptionen und berücksichtigen die kulturpolitischen und gesellschaftli chen Höhepunkte: — 25. Jahrestag der Namensgebung unserer Universität und 160. Geburts tag von Karl Marx — 8. Universitätsfestspiele — Brecht-Ehrung — 17. Arbeiterfestspiele — Weltfestspiele 3.2.5. Die Durchführung des VII. kulturell-künstlerischen Wettbewerbs mit der Verleihung des Preises der KMU und die Beteiligung an der 4. Kunst- messe dienen der weiteren Profilierung der Volkskunstschaffenden unserer Universität. 3.2.6. Durch ständigen Kontakt mit den Sektionen sind die Kultur- und Kunstbedürfnisse der Angehörigen der KMU zu erfragen und durch ein zielgerichtetes Angebot zu befriedigen und zu lenken. Die UGL verpflichtet sich: 3.2.7. Beteiligung am „Komplexen Qualifizierungsvorhaben für die ehren amtlichen Kulturfunktionäre“ der KMU. Die Erhöhung der ideologischen Wirkungskraft des geistig-kulturellen Le bens und die Verstärkung des sozialistischen Ideengehalts in den Künsten bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit in der politisch-ideologischen Führungstätigkeit aller gewerkschaftlichen Leitungen. Hauptfeld ist die Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“. Dabei geht es beson ders um die Erhöhung der Qualität der Kultur- und Bildungspläne. Im Vordergrund stehen folgende Aspekte: — Festigung und Vertiefung der marxistisch-leninistischen Weltanschauung — Herausbildung und Befriedigung differenzierter geistig-kultureller Be dürfnisse — Verstärkung der sozialistischen Wehrerziehung als Bestandteil kommu nistischer Erziehung — Nutzung des Kulturangebotes der KMU und des Territoriums Die Erfüllung der Kultur-, Bildungs- und Sportpläne ist unabdingbares Kriterium für den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Ar beit“ und für die Titelverleihung. Die UGL analysiert diese Prozesse in ausgewählten Einrichtungen. Termin: 30. 6. 1978 3.2.8. Der Klub der jungen Arbeiter und Angestellten der KMU ist als geistig-kulturelles Zentrum der jungen Arbeiter und Angestellten kultur politisch und finanziell, entsprechend dem Finanzplan der UGL, zu unter stützen und zu festigen. 3.2.9. Auf der Grundlage der Ausschreibung für den VII. kulturell-künstle rischen Wettbewerb verbunden mit der 4. Kunstmesse der KMU im Mai 1978 sind die Initiativen der Universitätsangehörigen, besonders der Ar beiter und Angestellten, auf diese Höhepunkte zu richten. 3. 3. Feriengestaltung der Schüler Rektor und UGL verpflichten sich: 3.3.1. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der Vereinbarung vom 1. 1. 1978 werden zur Sicherstellung der Betriebspionierlager in Grün plan (3 Belegungen) und Bad Saarow (2 Belegungen) für etwa 1000 Kinder Plätze zur Verfügung gestellt. Anträge können für Kinder von vollendeten 3. bis zum 8. Schuljahr ge stellt werden, für die das staatliche Kindergeld an der KMU gezahlt wird. 3.3.2. 1978 ist vorgesehen, auf der Grundlage eines Vertrages zwischen der UGL und der Universität Wroclaw sowie dem Betrieb ZPA Prag einen Austausch für 60 Pioniere durchzuführen. Teilnahmeberechtigt sind Pioniere, die das 12. Lebensjahr erreicht haben, bereits zweimal Teilnehmer eines BPL der KMU waren und sich in die sen Lagern durch gute Verhaltensweisen auszeichneten. 3. 4. Förderung von Körperkultur und Sport Der Rektor und die UGL verpflichten sich: 3.4.1. Das grundliegende Ziel von Körperkultur und Sport an der KMU be steht darin, alle Mitarbeiter für das regelmäßige Sporttreiben zu gewinnen und dem Sport in der Freizeit besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Das erfordert in der Leitungstätigkeit sich auf die gesammelten Erfahrun gen zu stützen, die Leitungsmethoden ständig zu verbessern, um effektiver und wirksamer den höheren Anforderungen der Gegenwart gerecht wer den zu können. Dabei sind die besten Erfahrungen und Methoden zu ana lysieren und zu verallgemeinern. Auf dieser Grundlage werden die gestell ten Aufgaben des Sportplanes 1978 unterstützt. Kontrolltermin: halbjährlich 3.4.2. Die Bedingungen für das Sportabzeichen-Programm „Bereit zur Ar beit und zur Verteidigung der Heimat“ tragen auf der Grundlage der An forderungen dazu bei, die physische Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter der KMU zu verbessern. Es ist verstärkt darauf Einfluß zu nehmen, daß viele unserer Mitarbeiter die Bedingungen des Sportabzeichens erfüllen (Fortsetzung auf Seite 5)
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