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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 21.1977
- Erscheinungsdatum
- 1977
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197700008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19770000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19770000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 21.1977
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 4. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 11. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 18. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 25. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 1. April 1
- Ausgabe Nr. 14, 11. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 29. April 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 2. September 1
- Ausgabe Nr. 32, 9. September 1
- Ausgabe Nr. 33, 16. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 23. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 4. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 11. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 18. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 25. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 2. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. Dezember 1
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Band
Band 21.1977
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Im Jahre 1978 erhöhen die Angehörigen der Karl-Marx-Universität ihre Anstrengungen, um mit qualitativen Fortschritten in der kom munistischen Erziehung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung zur weiteren Erfüllung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED beizutragen und damit den Wettbewerb zu Ehren des 30. Jahrestages der Gründung der DDR weiterzuführen. Durch eine ter- min- und qualitätsgerechte Planerfüllung unter Nutzung aller Poten zen des sozialistischen Wettbewerbes ist der Beitrag der Karl-Marx- Universität zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu sichern. Diese Zielstellung erfordert eine politische Leitung der Arbeitsprozesse, die Festigung der marxistisch-leninisti schen Weltanschauung bei allen Universitätsangehörigen und die ständige Auseinandersetzung mit allen Erscheinungsformen impe rialistischer Politik und Ideologie. Die wachsende Verantwortung der Universität in Wissenschaft und Bildung bei der weiteren Ge staltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert zu gleich eine höhere Effektivität der staatlichen Führunqstätigkeif unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und bei rationel ler Nutzung der personellen, materiellen und finanziellen Fonds. Im Jahre 1978 sind Höhepunkte an der Karl-Marx-Universität: — Die XII. FDJ-Studententage und die IV. Karl-Marx-Tage anläß ¬ lich des 160. Geburtstages von Karl Marx und des 25. Jahres tages der Namensgebung der Karl-Marx-Universität vom 28. 4. bis 12. 5. 78. • Die „Tage der Wissenschaft“ KMU—GISAG im November 1978. Bei der weiteren Verwirklichung der Hauptaufgabe entsprechend den Beschlüssen des IX. Parteitages gilt es, die im Plan der KMU 1978, in der Direktive des Ministers für das Hoch- und Fachschul wesen für das Studienjahr 1977/78 sowie in den sich daraus er gebenden Führungsdokumenten enthaltenen Aufgabenstellungen zielstrebig zu erfüllen. 1. Entwicklung und Förderung neuer schöpferischer Initiativen der Angehörigen der KMU im sozialistischen Wettbewerb 1. 1. Zur Organisation und Führung des soziali stischen Wettbewerbs Der Rektor verpflichtet sich: 11,1. Auf der Grundlage der „Ordnung zur Organisierung und Führung des sozialistischen Wettbewerbs“ (Anlage 1 der BV 1978) der Grundorien tierung der UGL zur Wettbewerbsführung anläßlich des 30. Jahrestages der DDR sowie des Planes 1978 der KMU werden die gestellten Aufgaben umfassend diskutiert. Sie werden auf die Kollektive aufgeschlüsselt und den Mitarbeitern erläutert, die Erarbeitung, Durchführung und Abrech nung der Wettbewerbsverpflichtungen unterstützt und die Ergebnisse auf der Grundlage der Prämienordnung der KMU anerkannt. Termine: 30. 06. 1978, 31. 12. 1978 1.1.2. Die Intensivierung aller Arbeitsprozesse ist auch an der Karl- Marx-Universität der Hauptweg zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Erhöhung der Qualität der Arbeit. Die Initiativen der Kollektive und Mitarbeiter sind durch konkrete Aufgabenstellung: vor allem . darauf zu richten, daß mit den vorhandenen materiellen und finanziellen Mitteln und Arbeitskräften bei der Erfüllung der Planaufgaben ein höchstmögli cher Nutzen erzielt wird. Termine: 28. 02. 1978, 31. 05. 1978 1.1.3. Die Weiterentwicklung der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ ist konsequent zu unterstützen. Zugleich sind die sozialistische Lebensweise durch diese Bewegung weiter auszuprägen und das Kultur- und Bildungsniveau zu erhöhen. Der Kampf um Ordnung, Sicherheit, Sau berkeit und Disziplin ist Bestandteil der Bewegung. Termine: 28. 02. 1978 Abschluß der Verteidigungen, 10. 05. 1978 Abschluß der Auszeichnungen 1.1.4. Die Entwicklung der „Mach-mit’“-Bewegung wird durch die mate riell-technische Sicherstellung der Arbeitseinsätze an folgenden zentralen Objekten gefördert: — Unterstützung beim Investitionsvorhaben Bettenhaus — Bauhilfsarbeiten bei der Schaffung der Bauarbeiterunterkunft Bereich Medizin — Bauhilfsarbeiten bei der Realisierung des Anbaus Chirurgie — Unterstützung beim Bau des Lagerhallenkomplexes Probstheida — Schachtarbeiten für die Sekundärheiztrasse — Schachtarbeiten für die Elektroringleitung — Mitwirkung an sonstigen Investitions- und Werterhaltungsarbeiten so wie Einsätze für Instandhaltungsarbeiten in den eigenen Einrichtungen Kontrolltermine: halbjährlich Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich: 1.1.5. Die Initiative der Universitätsangehörigen ist auf die Erfüllung der im Plan und im Wettbewerbsbeschluß ausgewiesenen Zielstellungen zu konzentrieren. Auf dieser Grundlage sind die Wettbewerbsprogramme der Kollektive zu erarbeiten. Termine: wie Punkt 1.1.1. 1.1.6. In den Verteidigungen der Kollektive in der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ sind die in den Beschlüssen des IX. Parteitages und des 9. FDGB-Kongresses gesetzten höheren Maßstäbe anzulegen. Der Erfahrungsaustausch zur Erzielung eines höheren Niveaus der Arbeit ist zu organisieren. Termine: 30. 04. 1978, 31.10.1978 1.1.7. Die Mitarbeiter der Karl-Marx-Universität sind für die Teilnahme an der „Mach-mit!“-Bewegung zu gewinnen. Die Verpflichtungen sind in die Wettbewerbsprogramme der Kollektive zu übernehmen und abzurech nen. Die Mitarbeiter der KMU sind für mindestens 5 Stunden unbezahlte, frei willige Arbeitsleistung entsprechend Punkt 1.1.4. zu gewinnen. Kontrolltermine: quartalsweise 1. 2. Förderung der Neuererbewegung Der Rektor verpflichtet sich: 1.2.1. Die Erfüllung der im Plan ausgewiesenen 42 Aufgaben für Neuerer vereinbarungen wird gesichert. Termine: 31. 03. 1978, 31. 10. 1978 1.2.2. Bei der Präzisierung des Planes 1978 wird die Ableitung weiterer Neuereraufgaben organisiert, die hauptsächlich auf eine Steigerung der Effektivität des Lehrens und Lernens, die Unterstützung der Forschung, die Verbesserung der medizinischen Betreuung sowie der Arbeits- und Lebensbedingungen und eine Erhöhung der Grundfonds- und Material ökonomie, insbesondere auf die Ablösung von NSW-Importen, zu richten sind. Termine: 30. 04. 1978, 30. 10. 1978 1.2.3. In der gesamten planmäßigen Neuerertätigkeit wird für die ver stärkte Einbeziehung von Frauen und Jugendlichen Sorge getragen. Termine: 30. 06. 1978, 30. 11. 1978 1.2.4. Zur weiteren Erhöhung der umfassenden Nutzung und überbetrieb lichen Nachnutzung von Neuerungen wird die 4. Angebotsmesse durchge führt. Termin: März 1978 1.2.5. Als Beitrag zur Qualifizierung der Arbeit mit den Neuerern werden Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt. Termin: September 1978 1.2.6. Hervorragende Neuerer der KMU werden durch die Verleihung von Neuererpässen geehrt. Termine: 01. 05. 1978, 07. 10. 1978 1.2.7. Mit einem Kreis hervorragender Neuerer werden Arbeitsberatungen bzw. Erfahrungsaustausche durchgeführt („Treffpunkt Neuerer“) Termine: Mai 1978. Oktober 1978 Die UGL verpflichtet sich: 1.2.8. Das Neuereraktiv orientiert in Zusammenarbeit mit dem BfN eine Neuererkonferenz anläßlich der unter 1.2.4. genannten Angebotsmesse. Termine: März 1978 1.2.9. Zur Unterstützung der SGL/BGL/IGL bei der Entwicklung der Neue rerbewegung führt das Neuereraktiv zielgerichtet Beratungen mit Neue rern, staatlichen Leitern und Gewerkschaftsfunktionären durch. Termine: einmal im Quartal 1.2.10. In Verbindung mit dem Jugendausschuß der UGL und der FDJ bzw. mit dem Frauenausschuß der UGL werden Erfahrungsaustausche mit Jugendlichen und' Frauen organisiert mit dem Ziel, ihre Mitwirkung in der Neuererbewegung weiter zu erhöhen. 1.2.11. Die bereits bestehenden Beziehungen zwischen dem Neuereraktiv der KMU und des VEB Kombinat Gisag werden vertieft und im beider seitigen Interesse zur Durchführung planmäßiger Neuereraufgaben genutzt. Kontrollterminc: 30. 09. und 31. 12. 1978 2. Die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebens bedingungen an der KMU 2. 1. Die Verwirklichung des Leistungsprinzips in der Entlohnung und Prämiierung Der Rektor verpflichtet sich: 2.1.1. Der Lohnfonds sowie sein Zuwachs ist für 1978 so einzusetzen, daß er zur Intensivierung und Effektivierung der Arbeit in Ausbildung, Erzie hung, Forschung, medizinischer- und veterinärmedizinischer Betreuung, Ökonomie und Dienstleistungen beiträgt. 1978 steht wiederum 1 Prozent des Lohnfonds als Zuwachs für die Durchschnittslohnentwicklung an der KMU zur Verfügung. Dieser Zuwachs wird zielgerichtet zur Stimulierung kontinuierlich guter Leistungen und Qualifizierung sowie bei einer ständigen Leistungsentwick lung in Form von Steigerungssätzen gern. d. HVO bzw. MVVO, von Steige rungsstufen gern. des. 20., 26. und 27. Nachtrages zum LGA, der Von-Bis- Spannen sowie Leistungszuschlägen eingesetzt. Die Mittel werden den Einrichtungen zur selbständigen Verwendung vor gegeben. Dabei verfahren die Einrichtungen bei der Verwendung der Sti mulierungsmittel analog den Vereinbarungen zwischen Rektor und UGL vom 20. 1. 76 und 9 2. 76 über die Gewährung der materiellen Stimulie rungsmittel. Bei der Gewährung von Steigerungssätzen im Jahre 1978 an Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter ist ein spürbarer Lei stungsanstieg und eine gewachsene Qualifikation seit Vergabe des letzten Steigerungssatzes nachzuweisen. Es sind vor allem nachstehende Kriterien einzuschätzen: — Leistungen in Erziehung, Aus- und Weiterbildung, in der Forschung so wie in der Betreuung des wiss. Nachwuchses bzw. auf dem Gebiet der me dizinischen Betreuung; — die Einhaltung des persönlichen Promotionstermines 1t. Promotionsplan (Promotion A oder B); — die Publikationstätigkeit; — das Auftreten auf wissenschaftlichen Tagungen; — das Zusammenwirken mit der Praxis. Nach diesen Kriterien ist eine Reihenfolge nach Leistungen der Mitarbei ter festzulegen. 2.1.2. Die begonnenen Arbeiten zur Durchsetzung der WAO sind in allen Einrichtungen zielstrebig fortzuführen. Durch die Bildung weiterer WAO- Kollektive entsprechend Paragraph 71(1) AGB ist 1978 die WAO-Arbeit insbesondere auf folgende fünf Schwerpunkte zu lenken: — Durchführung von Arbeitsplatzstudien zur Beseitigung bzw. Einschrän kung arbeitserschwerender Bedingungen (z. B. hinsichtlich Licht-, Luft-, Lärm- und Klimaverhältnisse); — Arbeitsorganisatorische Veränderungen zur Entlastung der Wissenschaft ler von Verwaltungsaufgaben und zur Beseitigung von Störfaktoren, ratio neller Einsatz vorhandener Organisationsmittel; — Überprüfung des Inhalts ausgewählter Arbeitsaufgaben und Erfassung in den Funktionsplänen. — Durchführung von Besetzungsvergleichen zur Rationalisierung der Lei tungsorganisation ; — Rationalisierung der Hilfsprozesse. Dazu ist die Arbeit der WAO-Kollektive und der in allen Einrichtungen eingesetzten WAO-Verantwortlichen durch die staatlichen Leiter und die gesellschaftlichen Organe zu unterstützen und zu fördern. 2.1.3. Der Prämienfonds beträgt im Jahre 1978 insgesamt 5 212,4 TM (ein- schl. 1 571,1 TM leistungsgebundener Prämienfonds für Forschungsleistun gen). Davon werden zentral vom Rektor mit Zustimmung der UGL Mittel zur Stimulierung einer hohen Qualität und Effektivität bei der Lösung der Aufgaben der KMU auf allen Gebieten eingesetzt. Schwerpunkte der Verwendung dabei sind: — Stimulierung des sozialistischen Wettbewerbs, — Auszeichnung von Kollektiven der sozialistischen Arbeit, — Anerkennungsprämien für langjährige Betriebszugehörigkeit u. ä. Die Einrichtungen beachten bei der Verwendung ihres dezentralen Prä mienfonds, daß mindestens 10 Prozent ihrer Mittel für Sofort- und Ziel prämien verwandt werden, damit auch besondere Leistungen von Mitar beitern im Verlaufe des Studienjahres durch Prämien anerkannt werden können. Die Auszeichnung als Aktivist der soz. Arbeit ist im Jahre 1978 mit einer Prämie in Höhe von 350 Mark zu verbinden. Der genaue Verwendungsplan des Prämienfonds der KMU wird nach der Bestätigung des Planes 1978 bekanntgegeben. 2.1.4. Zur materiellen Stimulierung der Materialökonomie in Form der Er fassung und Ablieferung von metallischen und nichtmetallischen Sekun därrohstoffen erhalten die Einrichtungen für die nachweislich abgeliefer ten metallischen Sekundärrohstoffe 10 Prozent vom Erlös sowie für die Ablieferung von nichtmetallischen Sekundärrohstoffen 50 Prozent des Er löses als materielle Anerkennung aus dem zentralen Prämienfonds. Werden bei den nichtmetallischen Sekundärrohstoffen die den Einrichtun gen vorgegebenen Erfassungslimite überboten, gibt es für die darüber hin aus abgelieferten Mengen 100 Prozent des Erlöses als Prämie. 2.1.5. Die Berufskraftfahrer an der KMU erhalten ab 1. 1. 1978 für ein un fallfreies Fahren neben der Urkunde und Nadel eine Anerkennung aus dem zentralen Prämienfonds in Höhe von 50,- M für 10 Jahre unfallfreies Fahren, 100,- M für 20 Jahre unfallfreies Fahren, 150,- M für 30 Jahre unfallfreies Fahren, 2.1.6. Für die Bildung und Verwendung des Fonds für die Anerkennung besonderer Leistungen während eines Studienjahres an der KMU (Para- graph-8-Fonds) gilt die in den Betriebsdokumenten unter E 220, Nachtrag 42 veröffentlichte Ordnung. Der Paragraph-8-Fonds der KMU beträgt 1978/ 866,8 TM. Die Berechnungsgrundlage für die Verteilung des Paragraph-8-Fonds 1978 auf die Einrichtungen wird in einer neuen Anlage 2 zu den Betriebsdoku menten E 220 veröffentlicht. 2.1.7. Zur Stimulierung der Leistungen der Hochschullehrer und wiss. Mit arbeiter bei der erfolgreichen Betreuung der planmäßigen und außerplan mäßigen wiss. Aspiranten und Forschungsstudenten (soweit diese Leistun gen für die Betreuung ausländischer Aspiranten nicht nach den geltenden Rechtsvorschriften honoriert werden) kann dem Betreuer im Rahmen der vorgegebenen Mittel der Einrichtung nach erfolgter Verteidigung der Dis sertation eine Prämie bis zu einer Höhe von 600,- M gezahlt werden. Sind mehrere Betreuer für einen wiss. Aspiranten bzw. Forschungsstuden ten eingesetzt, so sind diese Leistungen bei der Leistungseinschätzung am Ende des Studienjahres durch die Einrichtung zu berücksichtigen. 2.1.8. Für hervorragende Betreuungsleistungen bei der Betreuung von plan mäßigen und außerplanmäßigen Aspiranten sowie Forschungsstudenten wird der Rektor 1978 mit Zustimmung der UGL nach erfolgreicher Vertei digung der Dissertation und auf Antrag der Dekane Wissenschaftler aus zeichnen. Dafür werden 15 TM aus dem Paragraph-8-Fonds zentralisiert und bereitgestellt. Die materielle Anerkennung gemäß 2.1.7. und 2.1.8. kann über die Höchstgrenze (E 220. Ziff. 3.3. das l,5fache der monatlichen Grund vergütung) hinaus gezahlt werden. Die UGL verpflichtet sich: 2.1.9. Die UGL übt vor allem darüber die Kontrolle aus, daß bei der Ver wendung dieser Fonds das sozialistische Leistungsprinzip durchgesetzt wird sowie die tariflichen Stimulierungsmöglichkeiten richtig angewandt werden. Sie überwacht, daß die gesamten Mittel der materiellen Interessiertheit zielgerichtet zur Stimulierung hoher Arbeitsleistungen beitragen und ge währleistet die Mitwirkung der Gewerkschaft und der Arbeitskollekive in den Einrichtungen bei der leistungsgerechten Vergabe. 2. 2. Die Entwicklung der materiellen Lebensbe dingungen der Werktätigen, die planmä ßige Sicherung leistungsfördernder und gefährdungsfreier Arbeitsbedingungen Der Rektor verpflichtet sich: 2.2.1. Die 1978 im Plan der KMU vorgesehenen Arbeitsschutzbaumaßnah men (siehe Aktivitätenliste ASLB 1978 - Rangliste für bauliche Arbeits schutzmaßnahmen) sind zu realisieren. Termin der Kontrolle: 30. 6. 1978 und 31. 12. 1978 2.2.2. Die zentrale Schutzgütekommission leitet die dezentralen Schutz gütekommissionen der Einrichtungen Bereich Medizin, Sektionen T/V, Phy sik und Chemie sowie beim Direktor für Planung und Ökonomie zur besse ren Realisierung der Schutzgüteordnung an. Kontrolltermine: 30. 6. und 31. 12. 1978 2.2.3. Die Betriebsbegehungen zur Verringerung von Unfallgefahren und gesundheitsgefährdenden Einflüssen werden entsprechend den staatlichen Normativen von den Leitern der Einrichtungen organisiert. Der Leiter der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz erar beitet in Abstimmung mit der Betriebspoliklinik einen Begehungsplan nach Schwerpunkten. Termin 31. 1. 1978 Termin der Kontrolle: 30. 6. 1978 und 31. 12. 1978 2.2.4. Die Lehrgänge zur Erlangung des Befähigungsnachweises für Ge- sundheits-, Arbeits- und Brandschutz werden weitergeführt, um staatli chen Leitern und, wenn erforderlich, Mitarbeitern die Möglichkeit zu ge ben, den Befähigungsnachweis zu erwerben. Termin der Kontrolle: 30. 6. 1978 und 31. 12. 1978 2.2.5. Die regelmäßige Kontrolle zur Durchführung der gesetzlich geforder ten Belehrungen zum Arbeits- und Brandschutz in den Einrichtungen der KMU wird durch die Leiter der Einrichtungen gewährleistet und durch die Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz nach Schwerpunkten kontrolliert. Termin der Kontrolle: 30. 6. 1978 und 31. 12. 1978 2.2.6. Zur Sicherung der Ersten Hilfe bei Unfällen werden durch die Leiter der Einrichtungen auf der Grundlage der ASAO 20/1 vom 4. 8. 1969 die noch fehlenden Gesundheitshelfer eingesetzt. Die Aus- und Weiterbildung der Gesundheitshelfer wird im Zusammenwirken mit dem Kreiskomitee des DRK der KMU durchgeführt. Kontrolltermin: quartalsweise 2.2.7. Unter Verantwortung der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz und mit Unterstützung der Kommission der UGL Gesundheits- und Arbeitsschutz ist ein Katalog über gesundheitsge fährdete Arbeitsplätze an der KMU als Grundlage für eine exakte Arbeits platzanalyse zu erarbeiten. Termin der Kontrolle: 30. 6. und 31. 12. 1978 2.2.8. Auf der Grundlage der Verordnung über das Verhalten im Straßen verkehr (StVO) vom 26. 5. 1977, die ab 1. 1. 1978 in Kraft tritt, werden Verkehrsteilnehmerschulungen, vor allem für Berufskraftfahrer und Selbstfahrer organisiert. Das Verkehrssicherheitsaktiv wird in seiner Tä tigkeit unterstützt. Kontrolltermine: 30. 6. und 31. 12. 1978 Die UGL verpflichtet sich: 2.2.9. Die UGL wirkt über ihre Kommission für Arbeits- und Gesundheits schutz bei Betriebsbegehungen mit, wertet die Analysen der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz aus und nimmt ziel gerichtet Einfluß auf die Entwicklung der Arbeitskultur sowie die Verbes serung des Arbeits-, Gesundheits- nd Brandschutzes. Die Schulung der Arbeitsschutzfunktionäre wird wie bisher in Abständen von zwei Monaten durchgeführt. Termine: 30. 6. 1978 und 31. 12. 1973 2.2.10. Die UGL wertet halbjährlich die Analysen der Unfälle, der Über stunden und des Krankenstandes unter Einbeziehung der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz, der Betriebspolikli nik, der Abteilung Arbeitsökonomie sowie weiterer Einrichtungen der KMU aus. Termine: 30. 6. 1978 und 31. 12. 1978 (Fortsetzung auf Seite 4)
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