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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 21.1977
- Erscheinungsdatum
- 1977
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197700008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19770000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19770000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 21.1977
-
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- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1
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- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 4. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 11. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 18. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 25. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 1. April 1
- Ausgabe Nr. 14, 11. April 1
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- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1
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- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1
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- Ausgabe Nr. 35, 30. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 4. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 11. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 18. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 25. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 2. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. Dezember 1
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Band 21.1977
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Am 20. Mai veröffentlichte UZ die erste Folge dieses Artikels. Dort be schäftigte sich der Autor mit der Menschenrechtsdemagogie des Impe rialismus und mit der völkerrechtli chen Regelung der Menschenrechte. Im zweiten und zugleich letzten Teil stehen die Merkmale der bürgerli chen Menschenrechtskonzeption der Gegenwart, hergeleitet aus ihren historischen Wurzeln, im Zentrum der Betrachtung. Mit der Veröffentlichung der bei den Beiträge hofft UZ, Lehrkräften und Studenten, Agitatoren und Pro pagandisten ein aktuelles und inter essantes Argumentationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Die Redaktion 3. Herausbildung und Wesen der bürger lichen Menschen rechtskonzeption E s ist eine allgemein bekannte Erkenntnis des historischen Ma terialismus, daß Erscheinungen des gesellschaftlichen Überbaus eine hohe sozialpolitische De terminiertheit besitzen. Das gilt in vollem Maße auch für die bürgerlichen Auffassungen über Rechte und Freiheiten, die sich bereits im Schoße des Feudalismus herausbil deten. Das politische Hauptziel dieser Anschauungen war, historisch gesehen, die feudalen Beschränkungen zu spren gen, um die kapitaiistische Ausbeutung durchzusetzen. Dazu gehörte in erster Linie die Freisetzung der Lohnarbeit, und die „Freiheit" des privatkapitalisti schen Handels. ★ Welche Merkmale hat nun die bür gerliche Menschenrechtskonzeption - historisch betrachtet sowie in der Gegenwart - auszuweisen? Das erste Merkmal. Den Menschenrechten und Grund freiheiten wird die Eigenschaft des Ewigen verliehen. Da wird wohl die Geschichte auf den Kopf gestellt. Ewig sind in gewisser Hinsicht - etwa im Sinne des Uralten - die seit dem Be stehen von sozialen Klassen existieren den . konträren Auffassungen über Recht, Gerechtigkeit und Freiheit so wie die damit in Verbindung stehen den Klassengegensätze und -kämpfe. Das „Kommunistische Manifest" be ginnt bekanntlich mit der Feststellung, daß die Geschichte der ganzen bishe rigen Gesellschaft die Geschichte von Klassenkämpfen ist. Zugleich ist das ein Kampf zwischen den tragenden Kräften des Fortschritts und der Reak tion als ein uraltes und stets aktuelles Problem. Dabei legten die Kräfte der Reaktion Unmenschlichkeit und Bruta lität an den Tag. In ihrem inhumanen Vorgehen gegen die Verfechter pro gressiver Ideen gingen sie von einer angeblichen Überlegenheit und sogar von der „absoluten" Richtigkeit und der „Ewigkeit" ihrer Ideen und Ansich ten über Recht, Freiheit und Men schenwürde aus. In größeren historischen Dimensio nen gedacht, erlauben wir uns Kom munisten, die Repräsentanten des Ob skurantismus, der Reaktion, der Aus beutung und, allgemeiner formuliert, des Imperialismus als das Epigonenge schmeiß, als die Nachfolger aller Men schenfeinde in den vergangenen Jahr hunderten, ja Jahrtausenden der Menschheitsgeschichte zu betrachten. Und es ist keine Vermessenheit, wenn wir uns als die legitimen Erben und Nachfolger aller Kämpfer für Fort schritt, soziale Gerechtigkeit und hohe Ideale betrachten, die von der bisheri gen Geschichte der gesamten Mensch heit hervorgebracht wurden. Wir emp finden auch nach mehreren Jahrhunder ten bzw. Jahrtausenden tiefe Sympathie für die verfolgten, gefolterten, ver brannten und ermordeten Kämpfer, egal wann und wo sie gelebt und ge wirkt haben, ob im alten Orient, in der griechisch-römischen Antike, im Mittel- alter, im Kapitalismus der freien Kon kurrenz oder im Imperialismus. Hält man das Ohr an den Körper der Menschheit, so vernimmt man den ewigen Herzschlag der Klassenkämpfe, darunter immer noch mit Empörung das Stöhnen der entlang der Via Appia nach dem von den römischen Patriziern niedergeschlagenen heldenhaften Skla venaufstand gekreuzigten 6000 Sklaven. Der nach einem Aufstand der Volks- massen aus seiner Heimat verjagte aristokratische und konservative Dich ter Theognis (6. Jh. v. u. Z.) im antiken Hellas beklagte sich über die neuen Zustände und schrieb: „Die Tagelöh ner gelangten zur Macht, der Pöbel erhob sich gegen die Würdigen..." Und er rief zu eine, erbarmungslosen Rache an den Aufständischen auf: „Mit festem Fuß tritt auf dieses blöde Volk, stoß ihm den spitzen Sporn in die Weichen, leg ihm das schwere Joch auf den Nacken." Selbstverständ lich hegen wir Haßgefühle gegenüber derartigen Urahnen unserer Wider sacher und Klassenfeinde. Ähnliche Aufrufe sind un irgendwie bekannt: 1918 gegen die Führer des Spartakus bundes in Deutschland, 1956 während der Konterrevolution in Ungarn und nicht zuletzt 1976 indirekt in dem be kannten Urteil des Landgerichts in Essen im „Fall Weinhold", in dem im Grund zum Mord an unseren Grenz Soldaten aufgerufen wurde. Helle Köpfe, aufrechte und mutigr Kämpfer erhoben vor allem in der Re naissance und am Vorabend der bür gerlichen Revolution ihre Stimme gege das Unrecht des Klerikalismus und des Feudalismus. Sie fochten ihren Kampf VÖLKERRECHTE, ZUT \ STAATENRECHTE, kritik der MENSCHENRECHTE bucggcuc UND DIE (TEIL2) dcologic Von Dr. sc. jur. Panos Terz, Dozent für Völkerrecht, Institut für Internationale Studien messer und einzigen Kriterium erhoben; um dann die sozialistischen Staaten be- und „verurteilen" zu können. Somit erleben wir gegenwärtig eine Wieder belebung bürgerlicher Legitimitäts auffassungen. Die Monopolbourgeoisie betrachtet Menschenrechte und Grund freiheiten nicht etwa als Abstrakta. Wenn sie davon spricht, dann meint sie die bürgerlichen Rechte und Frei heiten, und maßt sich das Recht an, von den sozialistischen Staaten ihre Realisierung zu fordern. Das soll an zwei Beispielen demon striert werden. In einem Bericht des US-Außenmi nisteriums an den Kongreß vom 12. 3. 1977 wird festgestellt, daß verglichen mit den „westlichen Demokraten" die Situation der Menschenrechte in Ju goslawien schlecht sei! Die imperiali stischen Staaten setzen sich dabei über eine 60jährige Menschheitsgeschichte hinweg, die durch die Große Soziali stische Oktoberrevolution durch dieses „endliche Sichaufrichten der stets Nie dergebeugten" (Bertolt Brecht) einge leitet wurde. ★ Das neunte Merkmal findet darin seinen Ausdruck, daß die imperialisti schen Staaten versuchen, die Men schenrechte aus dem inneren Zuständig keitsbereich der Staaten herauszulösen, und sie zu einer „Angelegenheit allge meinen Interesses“ zu machen. Sie suchen nach Verbündeten in den sozialistischen Staaten, die als troja nische Pferde fungieren sollen. Und sie finden hin und wieder einige trau rige Gestalten, jene sogenannten „Dis sidenten", denen jegliche sozialpoli tische Basis fehlt. Vielleicht würde die Betreffenden interessieren, was man im Westen über sie sagt. Der CDU- Politiker Helmut Kohl ordnete auf dem „Deutschlandtag" des CDU-Parteitages am 8. 3. 1977 die „Dissidenten" folgen- aus, sie traten für die historisch be dingten und beschränkten Rechte ihrer Klasse ein. Sie wurden grausam verfolgt. Verfolgt wurden auch viele Wegbe reiter der bürgerlichen Revolution in Frankreich (Descartes, La Mettrie, Di derot, Helvetius). Sie ebneten eigent lich den Weg für ihre Klasse, nament lich für das Bürgertum. Ihre Ideen wur den alsbald verraten. Selbstbewußt trat das Bürgertum in die Arena der Weltgeschichte ein, setzte seine Rechte und Freiheiten durch und wollte diese ebenfalls als ewig sehen. Aber ewige Rechte und Freiheiten? Welch eine Ironie der Geschichte! ★ Das zweite Merkmal der bürgerli chen Menschenrechtskonzeption. Die Menschenrechte und Grundfrei heiten werden als solche des in der Gesellschaft isolierten Individuums aufgefaßt. Das hängt zum Teil mit einer in der vormarxistischen Philoso phie üblichen Überbewertung der Rolle der einzelnen Menschen zusammen. Bei Fichtes „Bestimmung des Men schen" war diese Auffassung vom Men schen stark ausgeprägt und fast auf die Spitze getrieben. Das Wesen dieses Merkmals besteht in einem „Freiheitsbereich" des Indivi duums gegenüber der Staatsgewalt, was vor allem in der in Vorbereitung der Nachfolgekonferenz von Belgrad weiterentwickelten Konzeption der impe rialistischen Staaten von den „Indivi dualrechten" (individuelle Menschen rechte) festzustellen ist. Das genannte Merkmal kommt in direkt in einem wichtigen Dokument bürgerlicher Prägung, nämlich in der „Erklärung der Menschen- und Bürger rechte" vom 26. 8. 1789 zum Ausdruck. Im Artikel 4 heißt es: „Die Freiheit be steht darin, alles zu tun, was einem an deren nicht schadet." ★ Das dritte Merkmal äußert sich in einer naturrechtlichen und mystifizier ten Begründung der Rechte und Frei heiten. Dies ist sowohl in der „Unabhängig keitserklärung" der USA vom 4. 7. 1776 als auch in der oben erwähnten fran zösischen Menschenrechtserklärung von 1789 zu finden. Beide Dokumente sind als Meilensteine bürgerlicher Men schenrechtsauffassungen zu bewerten. In der amerikanischen Unabhängig keitserklärung wurden „folgende Wahr heiten" als „selbstverständlich" erach tet: „daß alle Menschen gleich ge schaffen sind, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerli chen Rechten ausgestattet sind, daß dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören". * Das vierte Merkmal bezieht sich auf die Illusionen des Bürgertums in sei ner Emanzipationszeit. Das französische Bürgertum verkün dete selbstbewußt und großzügig die Freiheit, Gleichheit und die Brüder lichkeit (Liberte, Egalite, Fraternite). Einige Jahrzehnte später setzte sich Karl Marx in seiner Schrift „Die Klas senkämpfe in Frankreich 1848—1850" mit diesen Illusionen auseinander: „Die Brüderlichkeit währte gerade so lange, als das Interesse der Bourgeoisie mit dem Interesse des Proletariats verbrü dert war. . “! Illusionen bürgerlichen Ursprungs fanden auch in internationale Doku mente der Gegenwart Eingang. Nach der „Allgemeinen Erklärung der Men schenrechte" vom 10. '12. 1948 sind die Menschen „mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen". Der Aus beuter und'der Ausgebeutete, der Ka pitalist und der Arbeiter, also die Klas senfeinde als Brüder? * Das fünfte Merkmal ist wohl beson ders interessant, denn es handelt sich um eine typische Eigenschaft des Ka pitalismus, um das Eigentum an den Produktionsmitteln. Ohne Ausnahme haben alle bürger lichen Dokumente zu Fragen der Men schenrechte und Grundfreiheiten den Besitz von Produktionsmitteln zu einem grundlegenden Menschenrecht erho ben! Bereits die „Bill of Rights" von Virginia vom 12. 6. 1776 verankerte im Artikel 1 dieses Recht: „Alle Men schen sind von Natur gleichermaßen frei und unabhängig und besitzen ge wisse angeborene Rechte .. ., nämlich das Recht auf Leben und Freiheit und dazu die Möglichkeit, Eigentum zu er werben und zu behalten ...“. Die französische Menschenrechtser klärung von 1789 ging weiter, indem sie dem Eigentum sogar sakrale Eigen schaften verlieh: „Da das Eigentum ein unverletzliches und geheiligtes Recht ist, kann es niemandem entzogen wer den ...“ (Artikel 17). Im Artikel 2 wer den die „natürlichen und unabdingba ren Menschenrechte" aufgezählt. Gleich nach der Freiheit der Person wird das Eigentum genannt! Auch neuere Dokumente erheben das Eigentum zu einem Menschen recht: die Menschenrechtsdeklaration von 1948 (Artikel 17: „Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum"), das „Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" vom 20. 3. 1952, das von den EG-Staaten unterzeichnet wurde. Artikel 1 dieses Dokuments soll im Grund Verstaatlichungsmaßnahmen unmöglich machen: „Jede natürliche oder juristische Person hat ein Recht auf Achtung ihres Eigentums." * Das sechste Merkmal steht mit der dem Kapitalismus immanenten Heu chelei und Lüge in Verbindung, was für die Außen- sowie für die Innenpoli tik galt und gilt. Die französische Nationalversamm lung erklärte z. B. im Artikel 4 des Dekrets vom 22. 5. 1790, „daß die fran zösische Nation jedem Eroberungs krieg entsagt und sie niemals ihre Macht gegen die Freiheit irgendeines Volkes gebrauchen wird“. In der Ver fassung von 1791 verzichtete die fran zösische Nation darauf, „einen Krieg zu unternehmen und Eroberungen zu machen". In der Verfassung von 1793 wurde das Prinzip des Verbots der Ein mischung in die inneren Angelegen heiten anderer Völker und Staaten proklamiert, Die französische Bourgeoisie setzte sich jedoch einige Jahre später über ihre eigenen Prinzipien hinweg, indem sie Kolonialkriege in Nordafrika und Asien führte und die elementarsten Rechte anderer Völker brutal verletzte. Ein ähnliches Vorgehen war bei ande ren europäischen Ländern ebenfalls festzustellen. Schon damals erhoben einzelne Hu manisten ihre Stimme gegen diese Barbareien. Der große deutsche Hu manist Johann Gottfried Herder (1744 bis 1803) protestierte in seiner be rühmten Schrift „Briefe zur Beförderung der Humanität“ gegen die Praktiken einiger europäischer Staaten: »., vom Geiz der Engländer, von der kal ten Frechheit der Holländer, von de nen man im Taumel des Eroberungs wahnes Heldengedichte schrieb, sind in unserer Zeit Bücher geschrieben, die ihnen so wenig Ehre bringen, daß vielmehr..., wir uns des Verbrechens beleidigter Menschheit fast vor allen Völkern der Erde schämen müßten..." Ludwig van Beethoven äußerte sich so gar direkt zu den Menschenrechten. Er war gerade dabei, die dem Bonaparte gewidmete Sinfonie „Eroica" (3. Sin fonie) durch Vermittlung der französi schen Gesandtschaft in Wien nach Pa ris zu schicken, als ihn die Nachricht erreichte, daß Napoleon sich zum Kai ser krönen ließ. Das traf ihn wie ein Donnerschlag. Beethoven rief empört aus: „Nun wird er auch alle Menschen rechte mit Füßen treten ... er wird ein Tyrann werden" und zerriß zornig das Titelblatt der Sinfonie. Heuchelei und Lüge herrschten auch in der Innenpolitik, besonders im Leben in der Gesellschaft und in der Wirt schaft, was in weltbekannt geworde nen literarischen Werken verewigt wurde. So bemerkte Stendhal (1783 bis 1842), einer der Schöpfer des französi- F. Goya: „Der 3. Mai 1808 - Die Erschießung der Aufständischen". Rechts: W. Sitte: „Höllensturz in Vietnam" sehen kritisch-realistischen Romans, in seinem Roman „Lucien Leuwen" zur parlamentarischen Demokratie ironisch: „Dieses süßliche Gemisch aus Heuche lei und Lüge, das man parlamentari sche Regierung nennt". Zu nennen sind ferner: Honore de Balzac (1799 bis 1850), der berühmteste französi sche Romanschriftsteller, der vor allem in seinen Romanen „Eugnie Grandet", „Verlorene Illusionen" sowie „Glanz und Elend der Kurtisanen" die zahlrei chen Schwächen der bürgerlichen Ge sellschaft in der Zelt des Kapitalis mus der freien Konkurrenz bloßlegte; ferner Gustave Flaubert (1821-1880), der insbesondere in seinen Romanen „Madame Bovary" und „Lehrjähre des Gefühls" mit erbarmungsloser Akribie die persönlichkeitszerstörende und des illusionierende Macht der bürgerli chen Gesellschaft gestaltete; zu er wähnen ist weiter Emile Zola (1840 bis 1902), der in seihen weltberühmten Ro manen und Erzählungen „Das Glück der Familie Rougon", „Das Geld" und „Nana" die bürgerliche Gesellschaft im wahrsten Sinne des Wortes demas kierte und zugleich in „Germinal" das Proletariat als kämpfende Klasse dar stellte. ★ Das siebte Merkmal der bürgerli chen Menschenrechtskonzeption be steht in dem anmaßenden Anspruch auf Allgemeingültigkeit bzw. Allge- meinmenschlichkeit. Natürlich entsprach die Zerstörung des feudalreligiösen Weltbildes als eine konkrete politische Aufgabe den Interessen des ganzen Volkes. Die sich darauf stützenden Freiheitslosungen waren ohne Zweifel eine solide Grund lage für den antifeudalen und -kleri kalen Kampf des unterdrückten Vol kes. Als jedoch die Bourgeoisie in dem sich herausbildenden Proletariat ihren Totengräber erkannte, nahm sie die Lo sungen Liberte, Egalite, Fraternite sowie die Vernunft ausschließlich für sich in Anspruch. Und sie erhob ihren Willen und ihre Interessen zu ge samtnationalen Belangen. Die Bour geoisie brauchte z. B. die „Vernunft", als eine allgemeinmenschliche Forde rung, „um den bürgerlich beschränkten Inhalt ihrer Kämpfe sich selbst zu ver bergen, und ihre Leidenschaft auf der Höhe der großen menschlichen Tragö die zu halten“ (Karl Marx). * Das achte Merkmal. Auch die Monopolbourgeoisie konnte sich von diesen allgemeinmenschlichen Anmaßungen nicht lösen. Ganz ele gant wird eine nicht gerade unwich tige Realität übersehen, eben die so zialistischen Auffassungen über Men schenrechte und Grundfreiheiten. Die eigenen Ansichten werden zum Grad- dermaßen ein:. „Die Bürgerrechtsbewe gung in den Warschauer Pakt-Staaten geht im Kern von unseren westlichen Verständnis aus, wenn sie Menschen rechte fordert“! Welche Schlußfolgerung ergibt sich daraus? Die, daß die politischen Judasse und Pharisäer die Beseitigung des So zialismus und die Restauration des Kapitalismus im östlichen Teil Europas erreichen wollen. Illusionen können scheinbar an intellektuelle Perversität, an Absurdität ohnehin, grenzen! 4. Die Verletzung grundlegender Men schenrechte oder das Pharisäertum Während in den sozialistischen Stad- ten ein ganzes .System von ökonqmi- n sehen (System der Volkswirtschaft ba sierend auf dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln), politischen (Volksmacht, sozialistische Demokratie) und juristischen Garan tien (Verfassung, Gesetze und weitere Rechtsbestimmungen) existiert, haben die Menschenrechte und Grundfreihei ten in den kapitalistischen Staaten vorwiegend deklaratorischen Charak ter und werden verletzt. Sogar der Prä sident der USA, Carter, gab dies wäh rend einer Konferenz am 9. 3. 1977 öffentlich zu: „Wir überprüfen auch eingehend die Politik unseres eigenen Landes, die eine Verletzung der Men schenrechte so, wie sie im Abkommen von Helsinki definiert sind, darstellt." Daß die Verletzung der Menschen rechte im Imperialismus systembedingt ist, vermag Carter natürlich nicht zu sehen. Wie sollte er auch! Welche Rechte werden eigentlich in und durch die imperialistischen Staa ten besonders verletzt? Die wichtigsten seien summarisch aufgezählt: Das Selbstbestimmungsrecht der Völ ker, als das höchste kollektive Men schenrecht Verletzung vorwiegend durch die USA (in zahlreichen Ländern, u. a. nach dem zweiten Weltkrieg in Griechenland, Anfang der 50er Jahre in Korea, Mitte der 50er Jahre in Guate mala, später in Südostasien usw.). Das Recht auf Leben. Verletzung in Chile, in der Südafrikanischen Republik und in den von Israel besetzten arabischen Gebieten. Das Recht auf Gesundheit. In den oben genannten, sowie in den meisten kapitalistischen Staaten. Die USA verletzen dieses Recht auch durch die gezielte Abwerbung von Medizi nern ausgerechnet aus den Entwick lungsländern. Das Recht auf soziale Si cherheit. Fast in allen kapitalistischen bzw. imperialistischen Staaten. Das Recht auf Arbeit. In allen kapitalisti schen bzw. imperialistischen Staaten. Das Recht auf Achtung der Würde. Ver letzung hauptsächlich durch den Fakt der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Das Recht auf Bildung. Sogar in der Hochburg des Imperialis mus: in den USA wurden 23 Millionen Analphabeten registriert! Das Recht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das Recht auf Auslöschung von Kriegshetze und Völkerhaß. Ferner Ein schränkungen bzw. Verletzungen von grundlegenden politischen und Frei- ( heiten. Wenn wir von Menschenrechtsverlet- zungen durch die imperialistischen Staa ten sprechen, so dürfen wir die Millio nen Opfer der beiden Weltkriege und der Aggressionskriege in Korea und in Südostasien nicht vergessen. Menschen rechte, Menschenwürde und Freiheiten wurden doch unter den einstürzenden babylonischen Türmen des kapitalisti- sehen Profitstrebens, regelrechter Kata- klysmen imperialistischer Barbareien und verheerender Kriege begraben.
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