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Dresdner Journal : 15.03.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-03-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189703150
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18970315
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18970315
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1897
-
Monat
1897-03
- Tag 1897-03-15
-
Monat
1897-03
-
Jahr
1897
- Titel
- Dresdner Journal : 15.03.1897
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Ve»»»»»rei«: Für Dresden vierteljährlich: , Mark 50 Pf , bei den Kaifer- lich dcwtschen Postanstalten i l<i!^Uh>!ich»Mark; außer halb des Deutfchen Reiche« Post- und Stcmpclzuschlaa. Einzelne Nummern. IO Pf Erscheinen: Täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage abend«. Fcrnfpr -Anschluß Nr ILKS Dres-nn Zomnal. AnkkudigungSgebühren: Für den Raum einer gespal tenen Zeile kleiner Schrift 20 Pf Unter „Eingesandt" die Zeile »0 Pf. Bei Tabellen- und Ziffcrnsatz entsprechender Ausschlag Herausgeber: Königliche Expedition dc- Dresdner Journals Drcsdc», Zwlngerstr 20 Fernspr-Anschluß. Nr. I2S5 1897. M61. Montag, den 15. März, abends. Amtlicher Teil. Dresden, 15. März. Ihre König!. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg, Herzogin zu Sachsen, ist heute Vormittag 7 Uhr 30 Min. von Wien nach Dresden zurückgekehrt. Werorönung, Maßregeln gegen Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche betr. Durch Verordnung vom 27. November und bez. 2. December 1896 — Dresdner Journal und Leip ziger Zeitung Nr. 279 und 281 — ist für die Be zirke der Kreishauptmaunschaften Leipzig und Zwickau und für die Bezirke der Amtshaupt- mannschafteu Löbau und Zittau mit Rücksicht auf die größere Ausbreitung der Maul- und Klauen seuche in diesen Bezirken der Handel mit Vieh bis auf Weiteres gemäß 8 18 der Ausführungsverordnung zum Reichs-Viehseuchengesetz vom 30. Juli 1895 ver schärften Controlvorschriften unterstellt worden. Da die gedachte Ausführungs-Verordnung vom 30. Juli 1895 neuerdings — vergl. Verordnung vom 25. Februar 1897 (Dresdner Journal und Leipziger Zeitung Nr. 57) — in mehrfacher Beziehung ergänzt worden ist, so wird zur Vermeidung von Zweifeln hiermit für die obengenannten Bezirke Folgendes ausdrücklich angcordnet: 1. die neuen Vorschriften der Verordnung vom 25. Februar 1897 sind bei der verschärften Con- trole sofort mit in Anwendung zn bringen; es sind daher nunmehr auch alle von Händlern zum Zwecke des öffentlichen Verkaufs aufgestellten oder öffentlich ausgebotenen Schweinebestände nicht nur der bezirksthierärztlichen Untersuchung — 8 !5 der Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 und Punkt 4 der Verordnung vom 25. Februar 1897 — unterstellt, sondern unter liegen auch — jedoch mit Ausnahme der Mastschweine, welche innerhalb 3 Tagen, von Beginn der Aufstellung bei dem be treffenden Händler ab gerechnet, zur Abschlachtung gelangen — bis auf Weiteres der 5tägigen Beobachtungsfrist dergestalt, daß sie erst dann verkauft werden dürfen, wenn sie während dieser Beobachtungsfrist sich frei von Maul- und Klauenseuche erwiesen haben. 2. Saugferkel (Korb-, Spanferkel) unterstehen zwar der bezirksthierärztlichen Untersuchung nach 815 derAuSführungSverordnung vom 30. Juli 1895 und Punkt 4 der Verordnung vom 25. Februar 1897, sindaber der fünftägigen Beobachtungsfrist, mögen sie nun zum Handel im Umherziehcn be stimmt oder zum Zweck öffentlichen Verkaufs ausgcstellt, bez. öffentlich ausgeboten sein, nicht unterworfen. 3 Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hat, soweit nicht nach gesetzlichen Bestimmungen eine andere Strafe verwirkt ist, Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haftstrafe zur Folge. Dresden, am 11. März 1897. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Körner. Nichtamtlicher Teil. Iu -er Kretafraflc scheint nun das Einschreiten der Mächte in Verfolg ihres Ultimatums unmittelbar bevorzustehen. Seit gestern vorliegende Meldungen weisen übereinstimmend darauf hin. Wie schon vorher angegeben worden ist, wird als erste Maßregel gegen das im Widerstand Kunst und Wissenschaft. K. Hoftheater. — Neustadt — Am 14. März: „Zopf und Schwert". Historisches Lustspiel in fünf Alten von Karl Gutzkow (Neu einstudiert.) Nach längerer Pause erschien am gestrigen Abende Gutzkows „Zopf und Schwert" wieder auf den Brettern und bewährte, trotz leicht ersichtlicher Mängel, im Kern seine alte Lebenskraft. Cs sind nicht nur Aeußerlichkeiten der theatralischen Technik, die veraltet erscheinen: die zahl reichen kleinen Monologe, die nicht sowohl eine Stimmung des Sprechenden ausdrücken als vielmehr bestimmt sind, den Zuhörer zu verständigen, das häufige Beiseitesprechen, das Lauschen von den Thürschwellen aus, sondern auch gewisse Effekte der Erfindung, gewiße Züge der Charakteristik — von den zeitgemäßen Anspielungen ganz abgesehen — deren unmittelbare frische Wirkung stark gemindert ist. Der Nachdruck, mit dem der Grenadier Konrad Eckhof sich selbst und ein Stück Geschichte des deutschen Theaters einsührt, die Hereinziehung der Sage von der weißen Frau, und manches andere dürfte dazu gehören. Auch braucht nicht erst betont zu werden, daß ein Dramatiker heute, in der Zeit des Übermenschentums, nicht nötig finden würde, den harten Despotismus des Vaters Friedrichs des Großen und der Markgräfin von Bayreuth durch einen so starken Zusatz von Gemüt und behaglichem Phlegma zu mildern, al« Gutzkow seinem Friedrich Wilhelm I. gegeben hat Nichtsdestoweniger überwiegen die geistvolle Anlage des Lustspiel», der leichte und rasche Fluß der Handlung, die glückliche und lebendige Charakteristik und eine Fülle wirksamer Einzelzüge des Dialogs diese untergeordneten Bedenken und die fröhliche Teilnahme, die die gestrige Wiedergabe de» seit einem halben Jahrhundert erprobten Stücke« begleitete, erwie«, daß die Neueinstudierung von „Zopf und Schwert" nicht gerade ein kühner, aber ein guter Griff ist. verharrende Griechenland die Blockade der kretischen und griechischen Häfen durchgeführt werden. Sie wird zu nächst einen friedlichen Charakter haben und soll ihn auch bewahren, solange die Haltung der griechischen Streitkräfte dies gestattet. Den Blockadezwecken soll eine weitere Besetzung der festen Küstenplätze dienen, zu welchem Behuf vie Schiffsbesatzungen verstärkt werden müßten. Eine vollständige Besetzung Kretas und irgendwelche militärische Operationen inS Innere der Insel sind vor der Hand nicht beabsichtigt. ES verlautet auch schon von Vorbereitungen zur Herstellung der Autonomie, von der Er nennung eines europäschen Gouverneurs und von der Beauftragung Frankreichs und Italiens, als im Mittelmeer stark interessierter Mächte, mit dem Pazifikationswerk. DaS sind indessen spätere Sorgen und so wird man das Genauere darüber auch wohl erst später erfahren. Bezüglich der Blockade sind von den drei Kaiser mächten die Anweisungen an die Befehlshaber der Geschwader bereits ergangen. England, welches sein Zaudern nunmehr überwunden hat, und Italien dürften diesem Beispiel zur Stunde auch schon gefolgt sein, und wie weit Frankreich, dessen prinzipielle Zu stimmung bekannt ist, mit der Spezial-Anordnung hält, wird heute Minister Hanotaux in der französischen Kammer bekannt geben. Man nimmt als sicher an, daß die Opposition in der letzteren darauf verzichten oder jedenfalls nicht im stände sein wird, dem Kabinett Moline die Teilnahme am „europäischen Konzert" zu erschweren bez. unmöglich zu machen. Es ist also Aussicht vorhanden, daß den Griechen schon in den nächsten Tagen der ganze Ernst der Lage zur Erkenntnis gebracht werden wird, und es erscheint nicht unmöglich, daß diese erste Zwangs maßregel genügt, die Athener Regierung zum Rückzüge zu bewegen, den sie vor vierzehn Tagen noch mit leidlichen Ehren hätte antreten können. Jedenfalls wird da» erste einmütige Vorgehen der Mächte lebhaft begrüßt werden. Einmal im Feuer warm geworden, wird die Einigkeit hoffentlich auch weiter bestehen, wenn verschärfte Maßnahmen notwendig werden sollten. Der Fesselung durch die Großmächte kann Griechen land zur Zeit nur entgehen, wenn es sich Lust im Kriege gegen die Türkei macht. Aber jener ent ronnen, läuft eS Gefahr, von denjenigen gezüchtigt zu werden, in deren Land es wider Völkerrecht ein- gedrungen ist. Die «eue Organisation des Handwerks. Dem mehrfach und lebhaft geäußerten Verlangen, daß der Reichstag in den Besitz der in Aussicht ge stellten Vorlage über die Abänderung der Gewerbe ordnung oder, um den Hauptpunkt dieser Vorlage kurz zu bezeichnen, über die Zwangsorganisation des Handwerks gebracht werden möge, ist nunmehr ent sprochen worden. WaS in Beantwortung der ge stellten Interpellationen von zuständiger Seite erklärt und bereits vorher von unzuständiger Seite in die Öffentlichkeit gebracht worden war, findet in der Vor lage Bestätigung: sie weicht nach Form und Inhalt nicht unwesentlich ab von dem seiner Zeit veröffent lichten König!. Preußischen Anträge. Man erinnert sich, daß nach dem Königl. Preußischen An träge der Weg der zwangsweisen Zusammenfassung des Hand werks dergestalt betreten werden sollte, daß der Handwerkerstand eine Gliederung in Innungen, Handwerksausschüsse und Handwerkskammern erhalten sollte. Die unterste Stufe, die Innung, war als Zwangsinnung gedacht, welcher kraft Gesetzes alle im Jnnungsbezirke vorhandenen selbständigen Handwerker des betreffenden Gewcrbezweiges als Mitglieder angehören sollten. Für die von der Jnnungsbildung nicht zu erfassenden Handwerker war von dem HandweOSausfchusse ein Organ vorgesehen, welches für sie die der Innung zug.wiesenen Ausgaben, soweit dies bei der Verschiedenartigkeit ter Elemente und bei ihrer daraus sich ergebenden loseren Zusammenfassung möglich sei. zu übernehmen habe Außerdem tollten sür nicht Dies um so mehr, als zwei der neueren Kräfte imferes Hostheaters in den beiden Hauptrollen bedeutende Auf gaben finden und ganz vortreffliche Gestalten geben Hr Winds (König Friedrich Wilhelm 1.) betont allerdings noch entschiedener, als es der Dichter schon gewollt hat, die Haus- und landesväterliche, die Gemütsseite im Charakter deS Königs, stellt aber innerhalb dieser Auffassung eine prächtige, in jeder Einzelheit wohlgerundete und über zeugende Figur hin Es war schon eine Freude, das be hagliche und höchst charakteristische Mienenspiel zu beobachten, mit dem der Künstler die vortreffliche MaSke des Soldaten königs belebte, Haltung und Ton aber, die eigentümliche Mischung von gebieterischer Sicherheit und brummbären hafter warmer Gutmütigkeit kamen so glücklich, so voll heraus und blieben so frei von allem Karrikierten, daß sich dem lautschallenden Beifall der stille, auf allen Ge sichtern der Zuschauer ersichtliche, mit Recht gesellte. — Lebhaft und geistvoll beweglich gab Hr. Wiecke den Erb- prinzen von Bayreuth, vorzüglich gelang ihm besonders die große Szene des vierten Aktes im Tabakskollegium Unter den übrigen Mitwirkenden, die alle zu einem gelungenen Ensemble beitrugen, verdienen nach Erscheinung und Spiel besonders die Herren Erdmann (Eversmann), Müller (Gras Seckendorff), Bauer (Ritter Hotham), sowie Fräulein Diacono (Fräulein v. SennSfeld) hervorgehoben zu werden Ad Stern Konzert. Am Sonnabend hat die Wiener Hofopern- sängerin Frl Edyth Walker ein Konzert im Musenhause gegeben Sie ist sür unsere Musikfreunde keine Fremde. Am hiesigen Konservatorium von Frl. Orgeni ausgebildet, hat sie schon al» Schülerin durch ihre ungewöhnlich schöne, gesunde Stimme, ihre sicher entwickelte Gesangtechnik und gute musikalische Beanlagung Aufmerksamkeit erregt Diese Eigenschaften sind seitdem zu weiterer Reife gediehen. Der reichlich zwei Oktaven beherrschende Mezzosopran erscheint im Klange noch veredelt und weist jetzt nur mehr am Uebergang von der Mittellage zur Tiefe eine schwache zu den eigentlichen Handwerkern gehörende Gewerbetreibende die sür Innungen bisher giltigeu Vorschriften der Gewerbe ordnung mit der Einschränkung ausrechterhalten werden, daß die Zwangsbefugnisse, welche durch die bisherigen ßß lvOe und 100t auch Innungen dieser Art zugänglich gemacht waren, künftig in Wegfall kämen Zur Vervollständigung der Organi sation deS Handwerks sollte die Handwerkskammer al- zu- sammensassendc Vertretung de- gesamten Handwerks eine- größeren Bezirks, hervorgchend au- den Wahlen der Handwerksau-schüffe, dienen Der drin Reichstage vorgelegte Entwurf läßt dagegen er sehen, daß den gegen dieDurchsührbarkeit der oorgesehenenZwangS- organifation dc- Handwerks erhobenen, insbesondere auf die Unmöglichkeit der Abgrenzung deS Handwerksbetriebs gegen andere Gewerbebetriebe und die Schwierigkeiten, welche sich aus der örtlichen Verteilung de» Handwerk- ergeben, gestützten Be denken Rechnung zu tragen versucht worden ist, ohne aber die vielseitig gewünschte Füglichkeit, eine derartigeZwangSorganisation wenigstens für gewiße Handwerksbetriebe herbeizusühren, zu vir- sagen. Die Motive weisen in dieser Beziehung daraus hin, daß angesichts der im Handwerkerstände selbst hcrvorgetretenen grundverschiedenen Auffassung über die Rätlichkeit deSJnnungS- zwangS und bei der großen Bedeutung, welche die Form de- ZusammenschluffeS der BerusSgenoffen sür das gesamte GewerbS- leben habe, mit Vorsicht verfahren werden müsse, zumal sich herausgestellt habe, daß auch im organisierten Handwerke die Meinungen keineswegs übereinstimmen. Schon diese Erwäg ungen ließen die Einführung eines allgemeinen unbedingten JnnungSzwangS nicht ratsam erscheinen Ter Entwurs fitzt daher ein mit Vorschriften über die freien Innungen, zu denen selbständige Gewerbetreibende behufs Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen zusammentreten können, und bestimmt nun weiier, daß zur Wahrnehmung derartiger Interessen der Handwerke gleicher oder verwandter Art durch die höhere Berwaltui gsbehörde auf Antrag Beteiligter anzuordnen sei, daß innerhalb eines bestimmten Bezirks sämtliche Gewerbetreibende welche die betreffenden Handwerke ausüben, einer neu zu errichtenden Innung — Zwangsrnnung — anzugehören haben, vorausgesetzt, daß die Mehrheit der beteiligten Gewerbe treibenden der Einführung des Jnnungszwanges zustimmt, daß ferner der Bezirk Ler Innung in einer jedem Mitglied« der Teilnahme am Genosjenschastsleben und an denJnnungscinrichl- ungen ermöglichenden Weife abgegrenzt wird und daß die Zahl der im Bezirke vorhandenen beteiligten Handwerker zur Bildung einer leistungsfähigen Innung ausreicht. Ter von einer sür das betreffende Handwerk bereits bestehenden Innung oder von zu einer neuen Innung zusammentretendcn Handwerkern ge stellte Antrag kann ohne Hclbeisührung einer Abstimmung der Beteiligten abgclehnt werden, wenn die Antragsteller einen ver hältnismäßig nur kleinen Bruchteil dcr beteiligten Handwerker bilden, oder ein gleicher Antrag bereits innerhalb der letzten drei Jahre von der Mehrheit der Beteiligten abgelehnt worden, oder durch andere Einrichtungen als diejenige einer Innung sür die Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der beteiligten Handwerker aue reichende Fürsorge getroffen ist. — Die letztere Bestimmung ist offenbar eine den süddeutschen Regierungen gemachte Konzession, in deren Staaten Gewerbe- und andere ähn liche Vereine in der That es sich haben mögen angelegen fein lassen, die Handwerksinteressen bisher bereits befriedigend wahrzunehmen. DoS Institut der HandwerkSau-schüsse als einer Mittel instanz zwischen Innungen und Handelskammern ist beseitigt, dagegen das der JnnungSauSschüsse beibehalten bez wittur zu Ehren gebracht worden. Die Mitglieder der Handwerks kammern sind, statt von den Handwerksausschüffen, zu wählen von den im Bezirke der Kammer befindlichen Handwerker innungen auS der Zahl der Innung-Mitglieder und von den jenigen Gewerbevereinen und sonstigen Ber.inigungen, welche die Förderung der gewerblichen Interessen des Handwerks ver folgen und mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Hand werkern bestehen, auS der Zahl ihrer Mitglieder, soweit solche nicht einer Innung angehörcn oder soweit sie Handwerker sind. Der nach dem preußischen Anträge auch für die Handwerks kammern vorgesehene Gesellenausschuß, der bei gewissen die Interessen dcr Gesellen und Lehrlinge berührenden An- gelegenbciien mitwirken sollte, ist hier in Wegfall gebracht worden. Wichtig ist besonders sür die Einzelstaaten, in denen bereits Handels- und Gcwerbekammern oder bloße Gewerbe kammern bestehen, die Bestimmung, daß diesen Körperschaften durch die Landeszentralbehörden die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Handwerkskammern dann übertragen werden kann, wenn ihre Mitglieder, soweit sie mit der Vertretung der Interessen deS Handwerks betraut sind, au S Wahlen von Handwerkern des ttammcrbezirks hervoraehen. Die Füglichkeit, JnnungS- vcrbände zu bilden zur Wahrnehmung der Interessen der in ihnen vertretenen Gewerbe, zur Unterstützung dcr Behörden und Innungen in der Verfolgung ihrer gesetzlichen Ausgaben, zur Regelung deS Arbeitsnachweise-, Errichtung und Unterstützung von Fachschulen, wird nicht nur wie der preußische Antrag beabsichtigt, Innungen gleicher und verwandter Gewerbe, sondern allen Innungen zugestanden, die nicht derselben Aufsichtsbehörde unterstehen. Die Bestimmungen über das Lehrlingswesen haben keine weseutlichcn Abändcrungcn erfahren. Neu ist u. o die Bestimmung, daß dem Lchrherrn, wenn er eire im Miß verhältnisse zu dem Umfange oder der Art seines Gewerbe- Stelle aus, die Tonvehandlung hat an Feinheit, der Vor trag an Geschmack und Empfindung gewonnen Stücke wie Schuberts „Allmacht", die zu einem vollen ruhigen Ausströmen des Tons Gelegenheit bieten, singt Fr! Walker mit glänzender Wirkung. Daneben pflegt sie auch den kolorierten Gesang, um ihre große Stimme in leichter Beweglichkeit zu erhalten, und leistet darin sehr Achtbares, wie cs vorgestern ihre flüssige, obwohl nicht gerade bravourmäßige Wiedergabe einer Arie auS„Ceneren- tola" kundthat. Welche Fortschritte sie in bezug auf Technik und Vortrag gemacht hat, bewies sie namentlich in Liedern von Prahm», dessen „Waldeinsamkeit" sie wiederholen mußte, und von Rob. Franz. Weniger ge langen ihr „Aufenthalt" und „Der Kreuzzug" von Schubert, ersterer schon infolge des verschleppten Zeitmaßes, letzterer wegen schwacher Beseelung des Ausdrucks. So sehr Frl. Walkers Empfindung sich in der Zwischenzeit gekräftigt hat, ist zu ihrer fertigen Künstlerschaft doch noch em wetterer Zuwachs von Innigkeit und Schwung des Gefühls notwendig Erst wenn dieser eingetreten ist und der volle Hauch seelischen Mitlebens den schönen Klang der Stimme überzieht, werden sich gleich mäßig unmittelbare und tiefgehende Wirkungen einstellen Dabei bleibt natürlich bestehen, daß die junge Sängerin, die früh in einen ehrenvollen Wirkungskreis an der Wiener Hofoper gelangt ist, ihr Talent und Können bis jetzt sehr glücklich entwickelt hat und gegenwärtig schon durch ihr köstliches Material und durch die vortreffliche Art zu singen die Hörer außerordentlich zu erfreuen vermag. Vorgestern wurde sie mit Beifall überschüttet und nach dem programmmäßigen Ende des Konzerts zeigte sich das bekannte, namentlich von jungen Damen mit Ungestüm bewerkstelligte Schauspiel, daß ein großer Teil der Be sucher sich nach dem Podium hindrängte und die weiteren Vorträge der Sängerin stehend anhörte. Frl. Walker spendete viele Zugaben, „Neue Liebe" von Rubinstein, ,,1'k« lost Odorä" von Sullivan, Schwanen lied von L. Hartmann u a m — Der mitwirkende Hr betriebe- stehende Zahl von Lehrlingen hält und dadurch die Ausbildung der Lehrlinge gefährdet erscheint, von der unieren Verwaliungsbehörde die Entlassung eines entsprechenden Teile- der Lehrlinge anseriegt und die Ausnahme von Lehrlingen über eine bestimmte Zahl hinaus untersagt werden kann. Wegen Abnahme der Gesellenprüfung ist bestimmt, daß bei jeder ZwangS- innung ein Prüfungsausschuß gebildet wird, bei anderen Innungen nur dann, wenn ihnen die Ermächtigung zur Ab nahme der Prüfungen von der Handwerkskammer erteilt ist, die auch im übrigen die erforderlichen Prüsungsausfchüsse zu er richten und deren Mitglieder zu bestellen hat, soweit nicht deren Ernennung den Innungen bez. den bei denselben bestehenden Gtsellenausschüssen übertragen ist Bei den Bestimmungen über Führung deS Meistertitels soll eS im wesentlichen bewenden. Während im Anträge Preußens vorgesehen war, daß die Meisterprüfung nur den Nachweis der Befähigung zur selb ständigen Au-führung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes und der zu seinem selbständigen Betriebe sonst notwendigen Kenntnisse bezwecken, ist in der Vorlage schärfer gesagt, daß die Prüfung diesen Nachweis zu erbringen habe. Daß auch die neuerliche Vorlage von Wiedereinführung des allgemeinen Befähigungsnachweise- absehen würde, ließ sich voranssehrn, nackdem der Königl. Preußische Minister sür Handel und Gewerbe Brefeld bei Beantwortung der Inter pellation über den Stand dieser Angelegenheit im Preußischen Abgeordnetenhause die Erklärung abgegeben halte, sür diese Maßnabmen sei keine der verbündeten Regierungen zu haben! Die Begründung des Entwurf- führt in dicfer Beziehung gleichfalls kurz aus, der namentlich von dem organisierten Handwerk unterstützten, aber selbst in den Kreisen dcr Be- tciligten strittigen Forderung der Wiedereinführung deS Be fähigungsnachweises als der allgemeinen Voraussetzung für den Beginn des handwerksmäßigen Betriebes könne nicht ent- fprocheu werden, da die verbündeten Regierungen sich weder von der Zweckmäßigkeit noch von der Durchführ barkeit dieser Maßregel überzeugen können. Diese Einführung scheint hiernach lediglich sür einzelne handwerks mäßige Betriebe, insbesondere solche, bei deren Ausübung unter Umständen das Leben oder die Gesundheit des Publikums gefährdet werden kann, wie bei dem Bauhandwerke, sür spätere Zeit nicht ausgeschlossen zu sein. In der Presse ist bereits bei dem Bekanntwerden dcr wesentlichsten Grundlagen, auf denen der jetzige dem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf beruht, teils triumphierend, teils be klagend prophezeit worden, daß derselbe die Zustimmung de» Reichstags nicht finden werde, weil er der Rechten zu wenig, der Linken zu viel darzubieten scheine Anlerseils sind aber auch neuerdings von der ersteren Seite Stimmen laut geworden, die sich dafür aussprechen, daß man den Entwurf wohlwollend prüfen soll, wenn er anch nicht alle Wünsche der Partei und der Vertreter des Handwerks erfülle Unseres Erachtens hält sich der Entwurf in der That ebenso fern von extremen Maß nahmen, als er berechtigten Wünschen deS Handwerks, soweit solche zur Zeit wenigstens ausführbar crfchcincn, Rechnung zu tragen versucht. Die Wahrheit und Zweckmäßigkeit, eine be sonnene, gesunde Regelung dieser Verhältnisse, dürste auch hier in der Mitte liegen, die der Entwurs unbestritten einbehält Ueber den Mariue-Vtat kvurde am Sonnabend in der Budgetkommission des Reichstags beim Extraordinarium weiter verhandelt. Als erste Raten werden zum Bau von zwei Kreuzern zweiter Klasse, 0 und k, je eine Million Mark gefordert (Gcsamtkosten je 8 Mill M.). Referent Abg. vr Lieber beantragte die Ablehnung der beiden Kreuzer im diesjährigen Etat. Am Freitag sei der Panzer trotz der Tenkschrist bewilligt, und auch jetzt werde er seine Anträge stellen, ohne sich aus die Denkschrift zu beziehen Die Kreuzer seien für den auswärtigen Tienst bestimmt, und wenn die Finanzlage eS zuließe, wüi den er und feine politischen Freunde sie auch bewilligen Bei der gegenwärtigen Finanz lage sei es aber in diesem Jahre unmöglich. Tas Aus wärtige Amt möge sich noch ein Jahr gedulden. Denn für die Landhccrreferve seien bedeutende Beträge erforderlich Ein glänzender Landseldzug bringe auch stets einen giänzendcn Frieden. Wir könnten eine Seeschlacht, wie die von Trafalgar, gewinnen Wenn wir zu Lande unterlägen, würden wir doch allen Forderungen des Feindes nachgeben müssen. Die Bau kosten sür Panzerschiffe seicn seit 1873 um S3,67 Proz., die sür Kreuzer nach dem Typ.Leipzig' um 255,27 Proz., für Kreuzer zweiter Klasse um 286,04 Proz., für Kreuzer dritter Klaffe um 289,60 Proz., für Avifos um 81,33 Proz. sür Kanonenboote um 90,07 Proz gestiegen Auch die ArmierungSkostcn seien ganz erheblich gewachsen. Diese Ziffern beruhten auf dem amt lichen Material, und die finanzielle Wirkung davon müsse man doch inS Auge fassen. Korreferent «bg. v. Leipziger: Im AuSlande könnten wir uns nur mit den besten Schiffen zeigen, und das seien die geforderten Kreuzer. DaS, was in der Denkschrift von 1889/SO verlangt sei, müsse -auch erfüllt werden. Dazu gehörten aber auch die geforderten beiden Kreuzer. Zu Panzerschiffen ge hörten auch Kreuzer Für den Kriegsfall müsse man sich auch Walter Bachmann ist uns als ein strebsamer junger Pianist bekannt, der unablässig an dcr Verfeinerung seines Anschlags arbeitet und auf selbständige Haltung im musikalischen Gestalten hinstrebt Vortrefflich spielte er Griegs „An den Frühling" (aus den „Lyrischen Stückchen"), während er in Chopins b'-moll-Phantasie manches durch übertriebenes Rubato und allzuviel Pedal gebrauch verdarb. Er begleitete auch die Sängerin und war vorwiegend mit großer Feinhe it. H P Der Meißner Dom gehört wenigstens seiner An lage nach und in einzelnen Teilen der frühgotischen Bau periode an, obgleich er vorherrschend das Gepräge des t4. Jahrhunderts trägt An Stelle der ältesten einfachen Stiftskirche begann man um die Mitte des 13. Jahr hunderts einen Neubau aufzusühren. Damit stand schon im Zusammenhänge, daß man 1258 und 1263 die stiftischen Gerichtsverhandlungen, die sonst im Kreuzgange des Dome» abgehalten wurden, in die Asrakirchc verlegt hatte Bischof Withego 1 (1266 bis 1293), unter welchem sich das Bistum zu besonderer Bedeutung erhob, förderte den Bau fast bis zu seiner Vollendung Wie an allen mittel alterlichen Bauten baute man bisweilen Jahrzehnte. Der Bau ruhte, wenn die Mittel ausgingen Die übliche Geldquelle war der Ablaß, auch für den Meißner Tom. So überzeugte sich 1271 der Bischof Otto von Minden bei seiner Anwesenheit in Meißen von dcr Kostspieligkeit deS begonnenen Neubaues, forderte zu milden Beiträgen auf und verlieh denen, welche bußfertig solche leisteten, 40 Tage Ablaß. Dasselbe thaten 1274 der Bischof von Eichstädt und die Erzbischöfe von Mainz und Salzburg, und noch einmal verhießen 1287 nicht weniger als 28 Erz bischöfe und Bischöfe Deutschland» den gleichen Ablaß für milde Beiträge Ein Ablaß von 1290 von zehn oder zwölf italienischen Bischöfen setzt eine teilweise Vollendung de« Baue« voran«, indem derselbe nur erteilt wird, um die Kirche zu ehren und den Besuch zu steigern. Wahrscheinlich waren, al« der Bau nach Withegos Tode unterbrochen wurde.
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