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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1982
- Erscheinungsdatum
- 1982
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198200009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19820000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19820000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1982
-
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- Ausgabe Nr. 2, 15. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 22. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 29. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 5. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 12. Februar 1
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- Ausgabe Nr. 8, 26. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 5. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 12. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 19. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 26. März 1
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- Ausgabe Nr. 27, 9. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 16. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 23. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 30. Juli 1
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- Ausgabe Nr. 32, 10. September 1
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- Ausgabe Nr. 34, 24. September 1
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- Ausgabe Nr. 36, 5. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 15. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 22. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 29. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 12. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 19. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 26. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 3. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 45, 10. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 17. Dezember 1
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Band 1982
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UZ/41 12. November 1982 B KV 1983 7 I — Betriebskollektivvertrag 1983 zwischen Rektor und Universitätsgewerkschaftsleitung 2. 4. Gewährleistung der Speisenversorgung Der Rektor verpflichtet sich, 2.4.1 . in allen Mensen und gastrono mischen Einrichtungen auf der Ba sis des verfügbaren Warenfonds ab wechslungsreiche Speisen von einer hohen gesundheitsfördernden Quali tät anzubieten und das Imbißange bot zu sichern. 2.4.2 schulpflichtigen. Kindern von KMU-Angehörigen während der Schulferien und in Begleitung ihrer . Eltern die Teilnahme an der Spei senversorgung zu ermöglichen. Die UGL verpflichtet sich, 2.4.3. zur Unterstützung einer weite ren Verbesserung der Speisenver sorgung die Küchenkommissionen der BGL zweimal jährlich anzulei ten. Dabei wird darauf orientiert, in die Tätigkeit der Küchenkommis sionen verstärkt FDJ-Studenten ein zubeziehen. 2. 5. Verbesserung der Wohnverhältnisse 2.5.1. in die Vereinbarung mit dem Rat der Stadt Leipzig im Jahre 1983 insgesamt ... Mitglieder in die AWG „Karl Marx“ aufzunehmen, die entsprechend dem Statut der AWG mit Wohnraum versorgt wer den. Die Entscheidung über die Auf-* nähme in die AWG erfolgt auf Vor schlag der Wohnungskommission der UGL in Übereinstimmung zwi schen Rektor und UGL. Weiterhin werden die Anstrengungen zur Lö sung von Wohnungsproblemen in en ger Zusammenarbeit mit den Stadt bezirken verstärkt. 2.5.2. zur Unterstützung der Eigen leistungen bei Ausbauwohnungen für Mitarbeiter der KMU die Or ganisierung sozialistischer Hilfe 2. 6, Betreuung der Kinder Rektor und UGL verpflichten sich, 2.6.1. für die Kinderferiengestaltung 1983 insgesamt 900 Plätze für Win ter- und Sommerlager zur Verfü gung zu stellen. Teilnehmen können Kinder vom vollendeten 3. bis 8. Schuljahr, deren Kinderkarte in der Gehaltsstelle der KMU vorliegt. Folgende Betriebspionierlager wer den 1983 durchgeführt: a) Winterbetriebspionierlager: Brno — 1 Durchgang mit 48 Kin dern im Ferienheim Domasov (CSSR) für 16 Tage (als Auszeich nung für Jugendweiheteilnehmer) b) Sommerbetriebspionierlager: Brno — 1 Durchgang mit 24 Kin dern im Ferienheim Domasov (CSSR) für 16 Tage (im Austausch von 24 Kindern der Universität Brno in Grünplan). Grünplan - 3 Durchgänge mit je 180 Kindern für 16 Tage Bad Saarow - 2 Durchgänge mit je 156 Kindern für 16 Tage 2. 7. Erholungswesen Der Rektor verpflichtet sich, 2.7.1. entsprechend den Urlaubsan sprüchen der Mitarbeiter und auf der Grundlage des Betriebsdoku mentes E 410 in allen Leitungsbe reichen bis zum 1. 3. 1983 Urlaubs pläne auszuarbeiten und mit den zu ständigen Gewerkschaftsleitungen abzustimmen. Sie sind so zu gestal ten, daß in allen Einrichtungen die planmäßige. Erfüllung der gestellten Aufgaben gesichert wird; 2.7.2. im Jahr 1983 für die Mitarbei ter der KMU und ihre Angehörigen 4560 Urlaubsplätze in unversitäts- eigenen Ferienobjekten zur Verfü gung zu stellen, davon mindestens 150 Plätze — in der Zeit der Schul ferien — bevorzugt für kinderreiche Familien. Für Veteranen werden mindestens 200 Plätze außerhalb der Saison und der Schulferien an geboten. 2.7.3. die Ferienschecks 1984 für uni versitätseigene Ferienobjekte Ende Oktober 1983 bereitzustellen. durch die Arbeitskollektive zu för dern und zinslose Kredite (max. 5000 M) zu gewähren. Entsprechende Anträge sind an den 1. Prorektor zu richten, der ge meinsam mit der UGL nach Prü fung der Anträge und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten dar über entscheidet. Die UGL verpflichtet sich, 2.5.3. darauf einzuwirken, daß im Rahmen der Gewerkschaftsgruppen Gespräche mit Mitarbeitern über die Auslastung von Wohnraum er folgt, um die Lösung von Wohnungs problemen der Mitarbeiter und Stu denten durch Lenkungsketten zu un terstützen. Der Rektor verpflichtet sich, 2.6.2. alle personellen, materiellen und finanziellen • Voraussetzungen für die Kinderferiengestaltung zu si chern. Die medizinische Betreuung in den Betriebspionierlagern und (während der Monate Juli und Au gust) im Objekt Bakenberg/Rügen wird gewährleistet. Rektor und UGL verpflichten sich, 2.6.3. Einfluß darauf zu nehmen, daß die örtlichen Organe die An träge auf Unterbringung der Kinder unserer Universitätsangehörigen in Kinderkrippen und Kindergärten be darfsgerecht realisieren. Der Rea lisierungsstand wird ständig kontrol liert; 2.6.4. die politische und pädagogi sche Qualifizierung der Erzieherkol lektive in den Betriebspionierlagern auf der Grundlage von Er ziehungskonzeptionen zu sichern und die dafür erforderlichen Kader für die Erzieherkollektive zu ver einbaren. sie UGL verpflichtet sich, 2.7.4. im Jahre 1983 2218 FDGB- Ferienplätze zur Verfügung zu stel len. Der Austausch von Ferienplät zen mit Partneruniversitäten und Kombinaten wird fortgesetzt. 2.7.5. bis Mitte November 1983 die Ausgabe der Ferienplätze für uni- versitätseigene Ferienobjekte, der FDGB-Ferienplätze und der Aus tauschplätze an die BGL nach den Grundsätzen des FDGB vom 20. 8. 1975 zu sichern. 2.7.6. die Popularisierung zur Nut zung von Ferienplätzen in der Vor- und Nachsaison sowie die Zusam menarbeit der Gewerkschaftsleitun gen mit den staatlichen Leitern zur Verbesserung der Urlaubsplanung zu verstärken. 2.7.7. durch Urlauberaktive in jeder Belegung die Heimleiter bei der Er haltung und zweckentsprechenden Nutzung der Objekte und ihrer Ein richtung zu unterstützen. 2. 8. Freiwillige Zusatzrentenversicherung Rektor und UGL verpflichten sich, menden Mitarbeiter der Zusatzren- die Aussprachen zu aktivieren, da- tenversicherung beitreten. mit , möglichst alle in Frage kom- 3. Die Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Mitarbeiter und die Förderung des Sports 3. 1. Entwicklung des Bildungsniveaus Der Rektor verpflichtet sich, 3.1.1. den Hochschullehrern und wis senschaftlichen Mitarbeitern die Qualifizierung entspreohend den an sie zu stellenden Anforderungen auf den Gebieten Marxismus-Leninis mus, Hochschulpädagogik und -me- thodik, Militärpolitik und Fremd sprachen zu ermöglichen. Dafür sind besonders zu nutzen — ML-Abendschuie - Doktorandenseminare — Lehrgänge im Rahmen der Be- triebsakademie. 3.1.2. besondere Aufmerksamkeit der planmäßigen und zielgerichte ten politisch-ideologischen und fach lichen Qualifizierung der Arbeiter und Angestellten zu schenke.”. Schwerpunkte sind: — Qualifizierung zum Facharbeiter und Meister - Herstellung der Übereinstim mung zwischen vorhandenem und erforderlichem Qualifikationsniveau entsprechend dem RKV-Hochschul- wesen - arbeitsplatzbezogene Qualifizie rung, insbesondere bei neueingestell ten Mitarbeitern — Erwerb von Befähigungsnach weisen - Lehrgänge zur Vermittlung von Kenntnissen zur selbständigen Durchführung von Rationalisie rungsmaßnahmen und der Qualifi zierung bewährter Mitarbeiter zu Arbeitsorganisatoren (WAO) ent sprechend Ausbildungsprogramm des Staatssekretariats für Arbeit und Löhne vom 1. 7. 1982. Auf diese Schwerpunkte! sind so wohl die Tätigkeit der Betriebsaka demie als auch die der staatlichen Leiter aller Leitungsbereiche der KMU auszurichten, 3.1.3. Kinder von Universitätsange hörigen bei der Aufnahme einer Lehr- bzw. Fachschulausbildung an der KMU besonders zu berücksich tigen, wenn diese die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die UGL verpflichtet sich, 3.1.4. die Gewerkschaftsmitglieder für die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und den Abschluß von Qualifizierungsnach weisen zu gewinnen. Die Erfüllung von Verpflichtungen, insbesondere der Qualifizierung der Frauen und der in Schichtarbeit Beschäftigten, werden unter gewerkschaftliche Kontrolle genommen; 3.1.5, die Schulen der sozialistischen Arbeit — besonders in den Arbei ter- und Angestelltenbereichen — hinsichtlich der kontinuierlichen Durchführung sowie der regelmäßi gen und aktiven Teilnahme zu fe stigen. Dazu werden regelmäßige Anleitungen der Gesprächsleiter und Erfahrungsaustausche durchge führt. 3.1.6. die weitere Entwicklung der marxistisch-leninistischen Schulun gen, Zirkel u: a. gewerkschaftliche Schulungsformen durch regelmä ßige Anleitung der Funktionäre der Gewerkschaftsleitungen zu unter stützen. 3.1.7. die Analyse, Kontrolle und po litische Einschätzung der Durchfüh rung und Entwicklung der marxi stisch-leninistischen gewerkschaft lichen Bildungsarbeit zu gewährlei- sten. 3. 2. Vertiefung des sozialistischen Rechtsbewußtseins Der Rektor verpflichtet sich, 3.2.1; zur Entwicklung des Rechts bewußtseins, . zur Durchsetzung der Staatsdisziplin sowie der Gewähr leistung von Ordnung und Sicher heit halbjährlich im Kollegium des Rektors über die Einhaltung seiner als Betriebsdokumente oder in ande rer Form vorliegenden Leitungs- und Organisationsdokumente berich ten zu lassen. Schwerpunkte für 1983 bilden die durch den Verwal tungsdirektor in Kraft gesetzten in ternen Regelungen zur Leitung öko nomisch-technischer Prozesse an der KMU (einschl. Bereich Medi zin) ; 3.2.2. folgende Rechtsberatungen für die Mitarbeiter der KMU durchzu setzen: dienstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie nach Vereinbarung (Abt. Arbeitsökonomie und -recht) Justitiar, Franz-Mehring-Haus, II. Etage Die UGL verpflichtet sich, 3.2.3. jeweils dienstags von 12 bis 13 Uhr Rechtsberatungen durchzu führen. Hauptgebäude, II. Etage, UGL - Zi. 38. 3. 3. Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens Der Rektor verpflichtet sich, 3.3.1. den Stellenwert geistig kultureller Prozesse kontinuierlich in das Bewußtsein bei der Planung und Leitung zu heben. Dafür wer den an den Einrichtungen Dienstbe- ratungen, Planungshinweise und Plankontrollen genutzt. Zugleich werden von den Leitungen kultur politische Maßnahmen zur Vorbe reitung des 575jährigen Jubiläums der Universität eigenverantwortlich im Rahmen der bestätigten fi nanziellen, materiellen und perso nellen Fonds festgelegt. 3.3.2. das „Komplexe Qualifizie rungsvorhaben“ für die ehrenamtli chen Kulturfunktionäre der KMU weiterzuführen. 3.3.3. das vielseitige und interes sante Klubleben im Klub der jun gen Arbeiter und Angestellten und in der Wirkungsgruppe der Hoch schulgruppe des Kulturbundes als Stätten des Erfahrungsaustausches, der Begegnung und der Geselligkeit weiter zu profilieren. 3.3.4. das künstlerische Volksschaf fen durch langfristige Konzeptionen unter Berücksichtigung gesellschaft licher und kulturpolitischer Hö hepunkte weiterzuentwickeln. Für die Arbeit der Zirkel und Ensembles werden die materiellen und fi nanziellen Bedingungen im Plan ge sichert. Schwerpunkt des Jahres 1983 ist der 10. Kulturell-Künstleri sche Wettbewerb der KMU. Die UGL verpflichtet sich, 3.3.5. der Arbeit mit den Kultur- und Bildungsplänen als untrenn barer Bestandteil des sozialistischen Arbeitens, Lernens und Lebens, be sondere Aufmerksamkeit zu wid men und die Aneignung und Aus einandersetzung mit Kunst und Kul tur, auch im Rahmen der Schulen der sozialistischen Arbeit, zu för dern; 3.3:6. das „Komplexe Qualifizie rungsvorhaben“ in jeder Weise zu unterstützen und die Beteiligung der gewerkschaftlichen Kulturfunk tionäre zu gewährleisten; 3.3.7. den Klub als ein geistig kulturelles Zentrum der jungen Ar beiter und Angestellten der KMU kulturpolitisch und finanziell zu un terstützen. 3.3.8. das künstlerische Volksschaf fen, insbesondere den 10. Kulturell künstlerischen Wettbewerb der KMU, zu propagieren sowie inhalt lich und materiell zu unterstützen. 3. 4. Förderung von Körperkultur und Sport Der Rektor verpflichtet sich, 3.4.1. im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten solche materiell- technischen, finanziellen und or ganisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, daß mehr Mitarbeiter als bisher am regelmäßigen Sporttrei ben an den Einrichtungen teilneh men können und der Freizeit- und Erholungssport weiter gefördert wird. 3.4.2. durch Popularisierung von Sportmöglichkeiten und ihrer ge sundheitsfördernden Wirkungen bei allen Mitarbeitern die Einstellung zum regelmäßigen Sporttreiben zu festigen und die aktive Teilnahme zu stimulieren. 3.4.3. im April 1983 für Schulungen der Sportorganisatoren zu sorgen. Dabei kann u. a. die Abnahmebe rechtigung für das Sportabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Vertei digung der Heimat“ erworben wer den. (Meldungen bis 1. 4. 1983 an das Se kretariat der Zentralen Sportkom mission, 7031 Leipzig, Stieglitz str. 40, PF 38, IfK.) 3.4.4. im Jahr des VII. Turn- und Sportfestes und der IX; Kinder- und Jugendspartakiade der DDR, das 9. Universitätssportfest der Mit ¬ arbeiter der KMU und ihrer Fami lienangehörigen am Mittwoch, dem 8. Juni 1983, 15 Uhr, auf dem Sport platz Wettinbrücke als sportlichen Höhepunkt durchzuführen. KT: monatlich 3.4.5. die Sportmöglichkeiten für ver sehrte Mitarbeiter mit einem Dauerschaden am Halte- und Bewe gungsapparat und für Rehabilitan den weiter zu fördern und zu erwei tern. Die UGL verpflichtet sich, 3.4.6. das zentrale Sportfest und an dere zentrale* Sportveranstaltungen der KMU sowie die Sportfeste der Sektionen und Institute zu populari sieren, finanziell und in der Durch führung zu unterstützen. 3.4.7. dafür Sorge zu tragen, daß in den Kultur- und Bildungsplänen sportliche, wehrsportliche oder touristische Verpflichtungen aufge nommen und anläßlich der Vertei digung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ abgerech net werden. 3.4.8. zur Vermittlung der gesammel ten Erfahrungen auf dem Gebiet des Freizeit- und Erholungssportes im November 1983 eine Aktivtagung für Sportfunktionäre durchzufüh ren. 4. Die Verwendung des Kultur- und Sozialfonds Der Rektor verpflichtet sich, 4.1. die Mittel des Kultur- und So zialfonds schwerpunktmäßig so ein zusetzen, daß sie zur weiteren Ver besserung der Arbeits- und Lebens bedingungen und der kulturellen Be treuung der Mitarbeiter der KMU beitragen. Für das Jahr 1983 betragen diese Mittel insgesamt 1781 TM. Schwer punkte der Verwendung sind Un terstützungen für - die Ferienheime 500 TM, - das Werkküchenessen 330 TM, — die Kulturarbeit 95 TM, — die Veteranenbetreuung 40 TM, - die Kinderbetreuung (Betriebs pionierlager, Kinderweihnachts feiern) 170 TM, — die Kontingente der AWG- Mitgliedschaft (das sind 1000 M pro Mitgliedschaft in den unteilbaren Fonds der AWG). 4.2. für die kulturelle und sportliche Kind im Alter bis zu 14 Jahren Betreuung in den Einrichtungen je 10 M auszuzahlen. VbE 25 M zur Verfügung zu stellen Die UGL verpflichtet sich, (VbE == Vollbeschäftigteneinheit). 4.4. den schwerpunktmäßigen Ein- 4.3. für die Durchführung der Kin- satz der Mittel zur Verbesserung derweihnachtsfeiern an den Einrich- der Arbeits- und Lelensledingun- tungen (entsprechend Punkt 4.1.) je gen zu kontrollieren. 5. Frauenförderungsplan Der Rektor verpflichtet sich, 5.1. bei der Auswahl für die Auf nahme eines Forschungsstudiums einen Frauenanteil von 50 Prozent zu sichern. Termin: 31. 3. 1983 5.2. vorrangig weibliche Bewerber bei der Aufnahme einer wissen schaftlichen, Aspirantur zu berück sichtigen. Für das Planjahr 1983 ist ein Frauenanteil von 50 Prozent zu sichern. Verstärkt sind Frauen zum Erwerb der Prom. A aus der befr. Assistenz in eine Teilaspirantur zu überführen. Termin: 30. 6. 1983 5.3. in der Vorbereitung der Dele gierung zum Zusatzstudium, zur Weiterbildung und zu Aspiranturen im sozialistischen Ausland für das Studienjahr 1984/85 zu sichern, daß Frauen entsprechend den gesell schaftlichen Notwendigkeiten auf der Grundlage des Kaderpro gramms bestätigt werden und die er forderliche Unterstützung gesichert wird. Termin: 30.11. 1983 5.4. im Interesse einer planmäßigen Entwicklung von Frauen zu Hoch schullehrern, für das Studienjahr 1983/84 befähigte Nachwuchswis senschaftlerinnen, die sich auf den Abschluß der Promotion B vorbe reiten und in das Kaderprogramm des Rektors aufgenommen sind, zur ML-Abendschule zu delegieren. Termin: 31. 3. 1983 5.5. mit weiblichen Nachwuchswis senschaftlerinnen, die im zentralen Kaderprogramm erfaßt sind, einen Erfahrungsaustausch nd eine Pro blemdiskussion durchzuführen. Termin: IV. Quartal 1983 5.6. die planmäßige und gezielte Kä- derarbeit mit den Lehrern im Hoch schuldienst unter besonderer Be rücksichtigung der arbeitsplatzbe zogenen Qualifizierung in den dafür in Frage kommenden Einrichtungen (TAS, Fremdsprachen, Germ./ Literaturwissenschaften, Herder- Institut und Institut für Körpererzie hung) zu intensivieren und durch Festlegungen kontrollfähig zu gestal ten. Termin: 31.12. 1983 5.7. der Aufgabe einer planmäßigen Aus- und Weiterbildung mittlerer Kader in den naturwissenschaftli- chen/medizinischen Einrichtungen (z. B. landwirtschaftlich-technische, chemisch-technische, medizinisch- technische, physikalisch-technische Assistentinnen) und einer langfri stigen Vorbereitung auf die Über nahme von leitenden Funktionen be sondere Aufmerksamkeit zu wid men. Termin: 31.12. 1983 5.8. daß durch die weiblichen Arbei ter und Angestellten differenzierte Möglichkeiten einer politisch- ideologischen Weiterbildung genutzt werden können. Termin: 1. 6. 1983 5.9. für alle Frauen, mit denen Qua lifizierungsverträge abgeschlossen wurden, die erforderlichen Bedin ¬ gungen zur planmäßigen Realisie rung der Qualifizierungsaufgaben zu sichern. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen werden Freistellungen gewährt, besonderer Unterstützung bedürfen hierbei Frauen mit zwei oder mehr Kin dern. Termin: 30.11. 1983 5.10. bei der Inanspruchnahme der Freistellung gemäß § 246 AGB zu prüfen, wie diese Zeit zur Aus- und Weiterbildung genutzt werden kann. Insbesondere sind Festlegun gen über die Weiterführung bereits begonnener Qualifizierungsmaß- nahmen zu treffen. Termin: 30. 6. und 31. 12. 1983 5.11. auf der Grundlage des Frauen- förderungsplanes der KMU durch die staatlichen Leiter der Einrich tungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gewerkschaftsleitungen Maßnahmepläne für das Jahr 1983 zu erarbeiten und kontrollfähig zu führen. Termin: 31.12. 1982 (Abgabe 2fach im DKQ) 5.12. eine Zwischenauswertung vor der Frauenkommission der UGL durchzuführen. Termin: 30. 6. 1983 Die UGL verpflichtet sich, 5.13. die Gewerkschaftsleitungen bei der Vorbereitung und Auswahl qua lifizierter Frauen für Berufungs- und Leitungsfunktionen zu unter stützen. Besonderes Augenmerk wird auf den Kreis der weiblichen Oberassistenten und Oberärzte ge legt. 5.14. im Interesse einer allseitigen Persönlichkeitsentwicklung weibli che Kader für Leitungsfunktionen zu gewinnen, die bisher noch keine derartigen Funktionen ausübten. Leitungserfahrenen Kolleginnen ist größere Verantwortung zu übertra gen. 5.15. dem weiblichen wissenschaftli chen Nachwuchs hinsichtlich Aus- und Weiterbildung und der Verbes serung seiner Arbeits- und Lebens- bedingungen besondere Auf merksamkeit zu schenken. In die sem Zusammenhang ist zur Unter stützung der Bemühungen um die Entwicklung des weiblichen wissen schaftlichen Nachwuchses ein Er fahrungsaustausch, verbunden mit einer Problemdiskussion, mit For schungsstudentinnen durchzuführen.' 5.16. mit ausgewählten Gewerk schaftsfunktionärinnen eine Pro blemdiskussion durchzuführen. 5.17. durch die Tätigkeit ihrer Kom missionen, insbesondere der Frau enkommission, die Realisierung der im Abschnitt 2 des BKV getroffe nen Vereinbarungen zur — gesundheitlichen Betreuung von Frauen mit erhöhten Belastungen, — Vergabe von Kuren (prophylakti sche und Heilkuren) an werktätige Mütter, — Vergabe von Urlaubsplätzen, — Betreuung der Kinder in den Be triebspionierlagern zu kontrollieren und zu unterstützen. 6. Schlußbestimmungen 6. 1. Anlagen zum BKV 1983 Bestandteil des BKV 1983 sind nach stehende, Anlagen, die allen Einrich tungen vorliegen: Anlage 1: Ordnung zur Organisierung und Führung des sozialistischen Wett bewerbes sowie der Ausarbeitung der Jahrespläne (vgl. UZ 43/79 sowie Betriebsdoku ment A 101) Anlage 2: Prämien-, Kultur- und Sozialfonds (vgl. Betriebsdokument E 210) Anlage 3: Vereinbarung über die Ehrung und Betreuung der Werktätigen (vgl. Betriebsdokument A 101) Anlage 4: Urlaubervereinbarung (vgl. Betriebsdokument E 410) mit folgender Ergänzung: Der Rek tor verpflichtet sich, zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über die Urlaubsregelungen zu si chern, daß in den Einrichtungen Nachweise der Urlaubsansprüche und ihrer Inanspruchnahme je Mit arbeiter geführt und durch die staat lichen Leiter regelmäßig — minde stens quartalsweise — kontrolliert werden. Anlage 5: Richtlinie über die Gewährung von Erschwerniszuschlägen (vgl. Betriebsdokument A 101) Anlage 6: Materielle Stimulierung (Lohn) (vgl. Betriebsdokument E 200) Anlage 7: § 74-Fonds (vormals § 8-Fonds) (vgl. Betriebsdokument E 220) 6. 2. Geltungsbereich und Inkraftsetzung Dieser Betriebskollektivvertrag gilt für alle Einrichtungen der Karl- Marx-Universität, für alle im Ar beitsrechtsverhältnis mit der Karl- Marx-Universität stehenden Kol leginnen und Kollegen sowie alle planmäßigen (einschließlich aus ländischen) Aspiranten. Er tritt mit der Unterzeichnung durch den Rek tor und den Vorsitzenden der Uni versitätsgewerkschaftsleitung in Kraft. Entsprechend den entstande nen Schwerpunkten und Erforder nissen kann der Betriebskollektiv vertrag ergänzt werden. Diese Ergänzungen bedürfen der Schriftform und, nachdem sie zwi schen Rektor und Universitätsge werkschaftsleitung vereinbart wur den, der Bestätigung durch das Ge werkschaftsaktiv der Universitäts gewerkschaftsorganisation. Der Rektor und die Universitäts gewerkschaftsleitung sind für die allseitige und .termingerechte Erfül lung des Betriebskollektivvertrages verantwortlich und rechenschafts pflichtig. Die Rechenschaftslegun gen zum Betriebskollektivvertrag er folgen im Zusammenhang mit den Rechenschaftslegungen zur Planer füllung jeweils zum 30. 6. und 31.12. 1983. Prof. Dr. sc. Dr. h. c. L. Rathmann, Rektor Dr. phil. W. Lehmann, Vorsitzender der UGL
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