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S7 !erie N«. LSS lUIlg Ausbau der AentenverfiGerung Ak Lage der deiW» MeiterM M mehr als eise We Milliarde Mark jährlich verbessert vom Fcr- Zcgcu Letzter Gruß am Siegestor Ein bitterkalter Tag zog am Mittwoch herauf, als um 5 Uhr morgens die sterblichen Ueberreste des Feld- Herrn vom Fahnensaal des Generalkommandos des VII. Armeekorps zum Siegestor in München übcrgeführt werden. Unter einem militärischen Ehrengeleit wird der Sarg, den die alte Reichskriegsflagge einhüllt, und auf dem Helm und Degen des Heimgegangenen liegen, von sechs Unteroffizieren aus dem Fahncnsaal herausgetragen und auf die Lafette gehoben. Zehn Fackelträger der Wehr- cio - - aber, rsen, r, 32 nds- i zu- bet )scn: Me: ) 27; I 48, —49, —«1, >0.50, 9,50; cs «2» >2 «LS >4 78» >8 807 U LOS >8 493 )I »LS LI 820 >2 »40 lv »LS L L47 16 L4S IS 787 lSMS II1L0» 264 >7 8L0 !I 880 9 81» )> 833 iS 84« )i 02» 3 892 0 284 2 LSS 2 L7S 3 73» 10 714 N 440 2 233 »96« »299» 2 894 »429« »«421 0 814 »8843 6 0L7 4 SS» !229» 9 SO» 8 677 d m>» »7993 L SIS 1 8 891 k 28» ü 094 .6 633 I 197 9 4LS 9 69» 0 074 7«297 7314» >8 66» 0 84» » 64» 9 SL4 4 880 >> 62» » 78« 9 lvS »224 6 47 S 2 93» 18 3L» 3 28» IS 693 I, S6S 7 64S 8 82» 7 271 > 003 4 4S» 8 81» 8 623 2 194 8 67» 7 93« I 1 12» 6 672 9 22» <1291 6 07» 2 963 !»26» » 737 6 72» 1 78» 2 82» 2 32» 3 88» 3 994 6 29» -3447 9 444 2 424 3 18» -8 >70 I 62» 8 72» 9 273 9 99» 4 937 U 997 9,9.10 >2 21» 13 218 !.-> 32» 9 41» >8 383 !2 93» 19 494 ' IILR 4 98t, IS so»! .9 LI» k 991 81 L7» >4 93» >9 6->8 der Beitragsverteilung um 25 bis 30 Millionen RM jährlich mehr belastet. Durch dieses Opfer haben die Un ternehmer des deutschen Bergbaues größtes soziales Ver ständnis für die Berufsversicherung ihrer Gefolgschaft gezeigt. Durch die entsprechenden Maßnahmen für die in der knappschastlichen Versicherung verbleibenden Bergbau- ange st eilten werden diese durchschnittlich um 4,5 V.H. entlastet. Außer der Beitragserleichterung werden die Pensionen der Bergarbeiter durch Auflockerung der Ru hensvorschriften beim Zusammentreffen mit einer Rente aus der Invalidenversicherung um jährlich 60 NM er höht; ferner werden allgemein die Pensionen der Bergarbeiter um jährlich etwa 30 NM er höht. Leistuvgsausbau der Invalide«' und AngesteMenoerWerung Das neue Gesetz baut im übrigen die Leistungen der Invaliden- und der Angestelltenversicherung nach folgen den Richtlinien aus: a) Zur Förderung der von der NeichSregierung ver- folgten Bcvölkerungspvlitik wird 1. den versicherten Arbeiterinnen die Heirat dadurch erleichtert, daß ihnen ihre eigene BeitragSHLlfte erstattet wird: 2. die Waisenrente und der Kinderzuschuß über das fünfzehnte Lebensjahr hinaus für die Zeit der Schul- und Berufsausbildung bis zum achtzehnten Lebensjahr ge währt; dieses gilt auch, wenn die Kinder infolge Gebrech lichkeit außerstande sind, sich selbst zu erhalten; 3. der Kinderzuschutz für Kinderreiche svom dritten Kind an) erhöht; 4. der Witwe eines Arbeiters die Witwenrente auch dann gewährt, wenn sie zwar nicht invalide ist, aber mehr als drei Kinder zu erziehen hat. b) Zur Hebung der Wehrfreudigkeit werden die Neichs- versicherungsgesetze an die wiedererrungene Wehrfreihett angepaßt. Den Soldaten und Arbeitsmännern wird nicht nur ihre bisherige Versicherungsanwartschaft erhalten, sondern es wird ihnen auch dieZeitdesWehr-und Ä r b e i t s d i e n st e s auf die W a r t e z e t 1 a n g e r e ch- net; außerdem werden ihnen Steigerungsbei- träge gewährt. c) Den Kriegsteilnehmern werden — nicht nur wie schon bisher in der Angestellten- und Knapp- schaftlichen Pensionsversicherung, sondern auch in der Invalidenversicherung — Steigerungsbeiträge für die Zeit des Kriegsdienstes gewährt. d) Die Ruhensvorschriften werden zugunsten der Kriegsbeschädigten gemildert; dadurch wird für «inen erheblichen Teil von ihnen eine Erhöhung der Renten erreicht. e) Allgemein werden die Ruhensvorschriften für den Da» -Zichopa«er Tageblatt und Anzeiger" ist da» zur »erSssentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der SmtSdauptmamtjchaft Flöha und de» StadtratS zu Zschopau behördlicherseits bestimmte Blatt «nd mlhLlt dte amtlichen Bekanntmachungen d«S Finanzamtes Zschopau — Bankkonti»: Lrzgcbirgisch« Handelsbank e. ». m. h. H. Zschopau Gemelndegirokonto: Zschopau Nr. Postscheckkontoi Leip.ta Rr 42SV4— Fernsprecher Rik. 7 Ist Zeitung sttt di« Ort«: tkrumhermertdors, Waldkirch«», B-ruich««, Hohndors, «iltschthal, Weißbach, DitterSLorh »ornau, DittuiauuSdors, Witzschdars, Schartenstein, Schlößchen Porlchendor, Fall gemildert, daß mehrere Stenten aus der Invaliden-, der Angestellten- und der Knappschastlichen Pensionsver- sicherung zusammentreffen. . f) Das Anwartschaftsrecht wird unter Be- seittgung von Härten vereinfacht und vereinheit licht. Hervorzuheben gilt, wenn die gesamte Versicherungs- zeit zur Hälftedurch Beiträge belegt ist (Halb- dccknng), während nach bisherigem Recht die Anwartschaft nur bei drei Vierteldcckung als erhalten gilt. Damit wird verhindert, daß Versicherte, die eine große Zahl von Bei trägen entrichtet haben, gleichwohl noch ihre Nentenan- wartschaft verlieren. Weiter bestimmt das Gesetz, daß die Arbeitslosenver sicherung in den Jahren 1938 bis 1941 jährlich 270 bis 280 Millionen NM in ein Sondervermögen des Reiches abznführen hat. Dadurch wird es möglich, die Kinder beihilfen des Reiches an kinderreiche Fami lien in erheblichem Umfang zu erweitern. Das nähere wird durch eine Durchführungsverordnung bestimmt werden. Schließlich sei hervorgehoben, daß das Gesetz das Selb st versicherungsrecht auf alle deutschen Staatsangehörigen bis zur Vollendung des 40. Lebens jahres ausgedehnt hat, daß die Unterversicherung in der Invalidenversicherung durch Aufstockung einer neuen Pflichtlohnklasse gemildert wird, damit dte hoch bezahlten Facharbeiter eine ihrem Arbeitsent gelt entsprechende Rente erhalten können. Auch gibt das Gesetz dem Neichsarbeiteminister die Ermächtigung, die freiwillige, namentlich die Höherver sicherung, abweichend von den Vorschriften der Reichsver- sicherungsgesetze zu regeln, nm diese Versicherungsart schmiegsamer als bisher den vielfältigen Bedürfnissen ein zelner Gruppen von Gesolgschastsmitgliedern anzupassen. — Wegen weiterer Einzelheiten wird ans das Gesetz ver wiesen. Das Gesetz verbessert die Lage der deutschen Arbeiter schaft durch den Ausbau der Versicherungsleistungen, durch die Erweiterung der Kinderbeihilfen des Reiches an kin derreiche Familien sowie durch die Bettragserleichterung der Bergleute um mehr als eine halbe Milliarde Reichs- mark jährlich. Gleichzeitig schasst das Gesetz die finan ziellen Grundlagen für die dauernde Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Invaliden-, der Angestellten- und der Knappschastlichen Pensionsversicherung, ohne daß den Versicherten und ihren Unternehmern — abgesehen von den Bergbauunternehmern — eine Mehrbelastung zuge- mutet wird. Die Neichsregierung hat damit ihr im Jahr 1933 begonnenes Sanierungswerk planmäßig fortgeführt, so daß der Lebensabend der deutschen Arbeiter- und Angestelltenschaft nunmehr als gesichert angesehen werden kann. Die Regierung Adolf Hitlershat damit das fünfte Jahr ihres Wirkens durch eine soziale Großtat abgeschlossen. macht schreiten zu beiden Seiten des Sarges, dem die beiden Söhne und alte Freunde des Hauses Ludendorff folgen. Langsam und feierlich setzt sich das Ehrengeleit in Bewegung. Die Spitze bildet eine Ehrenkompanie deS Infanterieregiments 61. Ihr folgen die vier Ordens kissenträger, dke Lafette mit dem Sarg, die Angehörigen des Verstorbenen und vier Stabsoffiziere des Heeres und der Luftwaffe. Den Schluß bildet wieder ein« Ehren kompanie. Die drei mächtigen Bogen deS Siegestore- sind Zgen- stroh UN- han- Rpf. Da« -Zschopau« Tageblatt und Anzeiger, erscheint werktäglich. Monatl.BezugSpr««» 1.70RM. Zusteilgeb. 2« Psg. Bestellungen »«da» in «ns. «eschüstSst.,von den Boten, Abschied vom Feldherr» Ludendorff Oer feierliche Staatsakt in München — Oer Führer ehrt den toten General In feierlichem Staatsakt in Gegenwart -es Führers und Reichskanzlers, -er Reichsminister, Reichsleiter un- Gauleiter, -er Vertreter -er alten Armee un- -er jungen Wehrmacht un- -er Angehörigen -es Hauses Lu-en-orff hat Oeutschlan-Abfchie- genommen von -em Fel-Herrn Erich Lu-en-orff. Auf -em kleinen Frie-Hof in Tutzing am Starnberger See ruht -er große Sol-at nun aus von feinem reichen Leben. Sein Geist aber steht über Oeutschlan-, feine Tatkraft bleibt uns Vorbit-. Lins un späteren Generationen. Mit -em letzten Gruß -es Führers un- -es Reichskriegsmintsters ehrten -ie gesamte Nation un- -ie neue -rutsche Wehrmacht -en großen Sot-aten, -essen Leben Kampf für Oeutschlan-s Ehre un- Freiheit war. - Am 21. Dezember 1937 beschloß die Neichsregierung das Gesetz über den Ausbau der Rentenversicherung; der iVorspruch zu diesem Gesetz lautet: Die Ueberwindung der Arbeitslosigkeit macht den Weg frei, den Bestand der Rentenversicherung c-c* brutschen Volkes endgültig stcherzustelle» >:-d den Ans bau ihrer Leistungen nach natio- cal-ozialistischen Grundsätzen einzuleiten. Vordringlich st für das schaffende Volk die Erleichterung der seirat, die Verbesserung der Renten für Ju- < cndliche, für Kinderreiche und Kriegsteil nehmer, die Anpassung der Ncichsversichcrung an die . ücoererrungcue Wehrfrciheit und den Reichsarbeitsdienst, außerdem für den unter schwerer Berufsgefahr arbeiten- 92» Bergmann eine erhebliche Erleichterung im Bei trag nnd die Erhöhung seiner Rente. Gleichzeitig können ric Kinderbeihilfen des Reiches zugunsten kinderreicher Familien erweitert werden. Nach diesen Grundsätzen baut sich das neue Gesetz uns: es enthält im einzelnen folgendes: Tie endgültige Sanierung der Invaliden- and der Anaestelltenversicherung wird durch folgende Mc.imahmcn herbeigestthrt: l. Beschränkte Beitragsübertragung von der Arbeits losenhilfe auf die Invaliden- und Angestelltenversicherung in der Form, daß die Arbeitslosenversicherung jährlich an die Träg,er der Invalidenversicherung einen Beitrag löstet, der jeweils 18 v. H. der Beitraaseinnahmen der L validenversicherung nnd an die Neichsversicherungs- > »alt für Angestellte einqn Betrag gewährt, der jeweils < em Viertel der Beitragseinnahme der Angestelltenver- werung entspricht. 2. Das Reich gewährt die Mittel, die außer den Bet- igcn und den sonstigen Einnahmen der Versicherung r Aufrechterhaltung der Leistungen nach Maßgabe des Gesetzes erforderlich sind. Neber ven Beginn und dte r'auer sowie die sich daraus ergebende Höhe dieser Zah- ungen de- Reiches bestimmen der Neichsarbeitsminister ud der Reichsminister der Finanzen das nähere. Damtt hat das Reich selbst eine gesetzlich veran kerte Garantie für den Bestand der Jnvaliden- «nd der Angestelltenversicherung übernommen. Da- Gesetz löst weiter die besonders schwierige Auf- ,.ile der Sanierung der knappschastlichen Pension-' Versicherung und zwar durch folgende Maßnahmen: 1. An die P e n s i o n s v e r s t ch e r u n g d e r B e r g- arbeiter werden jährlich 105 Millionen RM Reichs- Mittel gewährt. Außerdem leistet die Invalidenversiche rung als Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft außerhalb des Bergbaues zuguusten dieser mit besonderen Berussgefah- rin verbundenen Urproduktion einen Zuschuß von jährlich Millionen RM. 2. Die Pensionsversicherung der Bergbauange- > l 1 en wird auf die mit wesentlich bergmännischen cuen beschäftigten Angestellten beschränkt, jedoch mit .'iweren Schutzvorschriften für die übrigen am 1. Ja- > <938 vorhandenen Angestellten im Bergbau. Künf« chörigen die kaufmännischen oder technischen Ange- l über Tage des Bergbaues nur noch der Angestcll« o u. Sicherung an. Außerdem leistet die Reichsversiche« i in-anstatt für Angestellte ebenfalls als Gemeinschasts- 9 lsc einen jährlichen Zuschuß von 18 Millionen NM an oie Pensionsversicheruna der Bergbauangestellten. Durch diese Maßnahmen werde« die Fehlbeträge der knappschastlichen Pensionsverstcherung be seitigt. Das Gesetz bringt für die Beramänner aber nicht nur die Sanierung ihrer Bcrufsversicherung sondern auch eine wesentliche große Erleichterung im Bei- trag und eine wesentliche Erhöhung ihrer Pensionen. Durch eine andere Verteilung des Beitrages zur Knappschastlichen Pensions- und Krankenversicherung zwi schen Versicherten nnd Unternehmern sowie durch eine Herabsehung des Anteiles der Bergarbeiter am Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,25 v. H. auf 0,5 v. H. des Lohnes werden die B e r g a r b ei t e r im Neichsdurch- fchnitt um etwa 6 v. H. des Bruttolohnes oder 7 v. H. des Nettolohnes entlastet. Daourch wird erreicht, daß der Bergarbeiter trotz seiner höheren Leistungen keinen höheren Beitrag zur sozialen Versiche rung zu entrichten hat als ein Arbeiter außerhalb des Bergbaues. Das Lohneinkommen der Bergarbeiterschaft wird dadurch um 60 bis 70 Millionen RM erhöht. Die Bergbanunternehmer werden durch die neue Art Momuer« Zageblatt imd Anzeiger Anzeigenpreis«: Die 4« mm breit« Milttmeterzeil« 7 Psg,; die V3 mm breit« Millimeterzrile im L«xtt«U w» V.» V»»»«-, , 28 Pfg,; Rachlafistafs« 6 Ziffer» «nb s-wievonallenPostanstaltenangenommen MpchEttblStt s A x 3 s * V N U «ttd UMMOgeNd NachweiSgebühr 25 Psg zuzügl. Port«