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Psg zuzügd. Port» Wonßag, 8. 193? rr». Lsi Da» „gschopauer Tageblatt und Anzeiger, erscheint werktLgltch. Monatl.BczuaSprei» 1.70RM. Zustellgcb. 20 Pfg. Bestellungen Da» „Zjchopauer Tageblatt und Anzeige^ ist daS zur Berössentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Flöha und des Stadtrats zu Zschopau behördlicherseits bestimmte Blatt «Nb enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Finanzamtes Zschopau — Bankkonten: Erzgebirgifche Handelsbank e. G. m, b. H. Zschopau. 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Das Protokoll wurde uuterzeichnet für Italien von dem Außenminister Graf Galeazzo Ciano, für Deutsch land von dem Außerordentlichen und Bevollmächtigten Botschafter des Deutschen Reiches v. R i b b e n tr o p, für Japan von dem Außerordentlichen und Bevollmächtigte» Botschafter Hotta. In dem Protokoll heißt eS: Die Negierung des Deutschen Reiches, die Italienische Negierung und die Kaiserlich Japanische Regierung stich in der Erwägung, daß die Kommunistische Internationale ständig die zivilisierte Welt im Westen und im Osten weiter gefährdet, ihren Frieden und ihre Ordnung stört und vernichtet, überzeugt, daß «ur eine enge Zusammen arbeit aller an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Ordnung interessierten Staaten diese Gefahr ver mindern und beseitigen kann, in der Erwägung, daß Italien, das seit Beginn der faschistischen Regierung diese Gefahr mit unbeugsamer Entschlossenheit bekämpfte und die Kommunistische Internationale in seinem Gebiet auS- merzte, entschieden hat, sich Seite an Seite mit Deutschland und Japan, die ihrerseits von dem gleichen Abwehrwillen gegen die Kommunistische Internationale beseelt find, gegen den gemeinsamen Feind zu stellen, in Nebereln- stimmung mit Artikel II des Abkommens gegen die Kommu nistische Internationale, das am 25. November 1936 zu Berlin zwischen Deutschland und Japan abgeschlossen wurde, wie folgt übereingekommen: Artikel I: Italien tritt dem als Anlage im Wortlaut beige- fügtcn Abkommen gegen die Kommunistische Internationale nebst Zusatzprotokoll, das am 2S. November 1936 zwischen Deutschland und Japan abgeschlossen worden ist, bei. Artikel II: Die drei das vorliegende Protokoll unterzeich nenden Mächte kommen überein, daß Italien als ursprünglicher Unterzeichner des im vorhergehenden Artikel erwähnten Ab kommens nebst Zusatzprotokott gilt, wobei die Unterzeichnung des vorliegenden Protokolls gleichbedeutend äst mit der Unter zeichnung des Originaltextes des genannten Abkommens nebst Zusatzprotokoll. t Artikel III: Das vorliegende Protokoll gilt als integrieren der Teil des obenerwähnten Abkommens nebst Zusatzprotokoll. Artikel IV: Tas vorliegende Protokoll ist in deutscher, italienischer und japanischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Text als Urschrift gilt. Es tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft. Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, von ihren betreffenden Regierungen gut und richtig bevollmächtigt, diese» Protokoll unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen. So geschehen in dreifacher Ausfertigung zu Rom, den 6ten November 1937 — im XVI. Jahre der Faschistischen Aera, d. h. den 6tcn November des 12ten Jahres der Shüwa-Periode, ,M mWMS Wh MWes HM Erklärungen -er Unterzeichner Im Anschluß an die Unterzeichnung des Protokolls wurde von Botschafter von Ribbentrop folgende Er- klärnng abgegeben: Das heute zwischen Deutschland, Italien und Japan getroffene Abkommen zur Abwehr des Kommunismus ist ein Ereignis von historischer Bedeutung, denn hiermit wird der weiteren Bedrohung der Welt durch die Dritte Internationale ein mächtiges und endgültiges „Halts" geboten. Die Zersetzung der Nationalstaaten durch die bolsche wistische Propaganda im Innern als Vorbereitung einer bewaffneten Einmischung von austcn ist nach wie vor das Ziel der Komintern. Dieses Abkommen, das sich gegen keinen Staat richtet und anderen offensteht, ist daher eine Garantie für die freie Entwicklung des nationalen Eigenlebens der Völler und eine Garantie für den Weltfrieden. Der italienische Außenminister Graf Ciano er klärte: „Mit der Unterzeichnung des Dreierpaktes schließen sich die drei Großmächte Italien, Deutschland und Japan gegen die Gefahren des Bolschewismus zusammen. Die gesunden und aufbauenden Kräfte aller Kulturländer werden mit ihnen solidarisch sein. Der Treterpakt verfolgt keine geheimen Ziele. Er ist gegen kein Land gerichtet und er steht allen Staaten offen, die den Wunsch haben, sich uns bei der gemein samen Aktion anzuschließen. Er ist ein Werkzeug, das realistisch in den Dienst des Friedens und der Kultur gestellt wird, die der Faschismus erhalten und gegen jede Gefahr verteidigen wird." Der japanische Botschafter Hotta gab folgende Er klärung ab: „Italien, Deutschland und Japan haben mit der Unterzeichnung eines Protokolls ihre Entschlossenheit be- knndcn wollen, sich gegen den internationalen Kommu nismus zu schützen, der den Frieden und die Ordnung der Welt bedroht. Da die drei Länder ihrer Tradition nach zu den ältesten und ihren Ansprüchen nach zu den jüngsten Völkern gehören und zugleich in ihrem natio nalen Dasein die arbeitssamsten sind, hege ich nicht den geringsten Zweifel, daß das Abkommen einen guten Einfluß haben und fruchtbare Ergebnisse zei tigen wird.« Sa-Abkommen vom 25. November 1SZ6 bestimmt, daß Deutschland und Japan in der Abwehr gegen die Zersetzungsarbeit der Kommunistischen Inter nationale, Komintern, zusammenarbeiten, sich gegenseitig unterrichten und dritte Staaten, deren innerer Frieden durch diese Zersetzungsarbeit bedroht wird, gemeinsam einladen, Abwehrmaßnahmen im Geiste des Abkommens zu ergreifen oder an diesem Abkommen teilzunehmen. Das Abkommen gilt für die Dauer von fünf Iahren. In einem Zusatzprotokoll wird Nachrichtenaustausch über die Tätigteit der Kommunistischen Internationale verein bart und festgesetzt, daß die vertragschließenden Staaten strenge Maßnahmen gegen alle im Dienste der Komintern Tätigen oder deren Zersetzungsarbeit Vorschub Leistenden ergreifen. Außerdem wird eine ständige Kommission er richtet, um die Maßnahmen zu erwägen und zu beraten. Gemeinsame Abwehr -er bolschewistischen Zersehungsarbeti Hitler an den Duce und Fürst Konoye Anläßlich des erfolgten Beitritts Italiens zum deutsch-japanischen Antikomintern-Abkvmmen hat der Führer und Reichskanzler an den italienischen Regierungschef Benito Mossolini sowie an den japa nischen Ministerpräsidenten Fürst Konoye Telegramme gerichtet. Das Telegramm des Führers anMussoltni lautet: „An dem Tage, an dem Italien dem deutsch-japani sche» Autikoininternabloinmen beitritt, begrüße ich die faschistische Negierung herzlich als Mitglied der Gemein schaft der Vertragspartner. Daß Italien nunmehr auch formell mit Deutschland und Japan in gemeinsamer Ab wehr gegen die ihren inneren Frieden bedrohende Zcr- setzungsarbcit des Weltbolschcwismus zusammensteht, be grüße ich mit aufrichtiger Freude. Adolf Hitler." Das Telegramm an den japanischen Ministerpräsi denten Fürst Konoye hat folgenden Wortlaut: „An dem Tage, an dem Italien dem deutsch-japani schen Antikominternabkommcn beitritt, möchte ich Euerer Exzellenz gegenüber auch meinerseits meine aufrichtige Freude darüber zum Ausdruck bringen, daß die Gemein schaft der Völker, die in der Abwehr gegen die ihren inneren Frieden bedrohende Zersetzungsarbeit des Welt- bolschewismus zusammcnstchen, nun auch formell um ein weiteres Mitglied vermehrt worden ist. Adolf Hitler." * Ferner fand zwischen den Außenministern Japans und Deutschlands ein Telegrammwechsel statt. Das Tele gramm Ministers Hirotasan den Nctchsaußenminister lautet: „Anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls zwischen Deutschland, Italien und Japan beehre ich mich, Euerer Erzellenz meine herzlichsten Glückwünsche auszu sprechen und gleichzeitig meiner Ueberzeugung Ausdruck zu geben, daß dieses Protokoll für die Aufrechterhaltung und Förderung des Weltfriedens und der Weltordnung einen großen Beitrag leist-en wird.« Reichsaußenminister Freiherr von Neurath antwortete mit nachstehendem Telegramm: „Eu»rcr Erzcllcnz spreche ich für die freund lichen Glückwünsche anläßlich der Unterzeichnung des Pro tokolls zwischen Japan, Italien und Deutschland meinen aufrichtigen Dank ans. Auch ich bin der Ueberzeugung, daß mit der Unterzeichnung dieses Protokolls ein wich tiger Schritt zur Befestigung des Weltfriedens und der Weltordnung getan worden ist.« Japans Ministerpräsident an den Führer Der japanische Ministerpräsident Fürst Konoyehat an den Führer und Reichskanzler folgendes Telegramm gerichtet: Das Mt -er M-erWa Die -deutschen und polnischen Erklärungen über die Handhabung des Minderheitenschutzes, die mir am Sonn abend ausführlich veröffentlichten, ist für beide Länder der Ausdruck eines großzügigen Willens zur Regelung dieser Probleme. Trotz juristisch einwandfreier Grundlagen bil deten sich in der politischen Praxis bisher oft Schwierig keiten. Der Wunsch des Abkommens ist es aber, die deutsch- polnischen freundschaftlichen Beziehungen in keiner Weise beeinträchtigen zn lassen. Besonders in den nengegründeten und umgebildeten Staaten entstanden durch die widersinnigen Friedensdiktate von 1919 zahlreiche nationale Minderheiten. Für diese wurden damals besondere Rcchtsschutzbeftimmungen vorge sehen, doch wurde den sogenannten Siegerstaaten demgegen über freie Hand gelassen. Die Minderheiten waren dort völkerrechtlich vollkommen schutzlos, zumal in diesen Staaten der »»eingeschränkte Souveränitätsbegriff vorherrschte. Mit kleineren Staaten in Mittel- und Osteuropa be stehen bereits besondere Verträge über den Schutz der nationalen Minderheiten, während den damals „besiegten" Staaten MindcrheitSbcstimmungen durch daS Diktat auf erlegt wurden. Die Mindcrheitenvertrüge befasse» sich mit Fragen der Staatsbürgerschaft lind garantieren ein gleiches Recht und Gleichheit vor dem Gesetz ohne Unterschied -er Staatsange hörigkeit, der Sprache, Religion usw. Auch die Freiheit im Sprachgebrauch, das Recht auf eigenes Schulwesen und der gleiche Gcnnß der bürgerlichen Rechte werden in diesem Ab kommen klar und eindeutig festgelegt. Die Miuderheitenrechte weisen aber auch eine ganze An zahl Mängel auf, denn sie enthalten keinerlei Bestimmungen über die Selbstverwaltung, keine Definitation des Begriffs der nationalen Minderheit nnv., sodaß allein dadurch will kürliche Umgehungen außerordentlich erleichtert wnrden. Durch den Minoritätenschntzvertrag vom 28. Juni 1919 ist Polen verpflichtet, den oben erwähnten Schutz der Miu- öerheitenrechte als staatliches Grundgesetz anznerkennen. Gesetzliche oder sonstige Maßnahmen, insoweit sic zu einem Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, sind unzulässig. Aus führliche Bestimmungen wurden auch über das Unterrichts wesen sowie über die Errichtung eigener Wohlfahrts-, reli giöser und sozialer Anstalten getroffen. Am A>. Januar 1934 schlosse« dann beide Negierungen den bekannten deutsch-polnischen FrenudschaftSvertrag, nach dem sich in allen die gegenseitigen Beziehungen betreffenden Frage» die Staate» unmittelbar miteinander verständigen. Diese vereinbarte Friedensgarantie schuf eine Erleichterung für die große Ausgabe, „iu den Problemen wirtschaftlicher, politischer und kultureller Art Lösungen zu finden, die auf einem gerechten und billigen Ausgleich der beiderseitigen Inte resse n beruh e »". Trotz weitgehenden Wortlautes der Minderheitenschutz- Verträge bestand seit 1919 in der politischen Praxis kein aus reichender Schntz gegen die Entnationalisierung der Minder heiten durch daS Mehrheitsvvlk. Die freundschaftliche» Be- zieh»nge» zwischen Berlin und Warschau wurden durch direkt deutschfeindliche Maßnahmen polnischer Lokal-Behör den oftmals mißachtet. Durch die jetzigen Erklärungen be steht aber eine begründete Hoffnung auf eine künftige be, friedigende Existenz deutscher Minderheiten in Polen. Hb. „In der Ueberzeugung, daß das von den Vertretern Deutschlands, Italiens und Japans unterzeichnete Proto koll über den Beitritt Italiens znm Antikominternpatt einen Markstein in der Geschichte des Abwehrkampfes unserer Völker gegen die Internationale Gefahr des Kom munismus bildet', spreche ich Eurer Exzellenz herzlichste Glückwünsche aus und verbinde damit aufrichtige Wünsche für die Zukunft des befreundeten deutschen Volkes. Mussolini an den Führer Der italienische Regierungschef Mussolini hat an den Führer und Reichskanzler folgendes Telegramm gerichtet: „Eurer Erzcllen; danke ich für die Botschaft, die Sie an mich gerichtet haben und die mich sehr erfreute. Mit dem abgeschlossenen antikommunistischen Pakt errichten das faschistische Italien und das nationalsozialistische Deutsch land ein neues Band der Gemeinschaft und des Einver ständnisses untereinander und mit Japan zur gemeinsamen Verteidigung der Zivilisation und des Friedens der Welt Ich bitte Sie, meine Glückwünsche hierzu und meine freundschaftlichen persönlichen Grüße entgcgcnzunehmen. Mussolini."