Volltext Seite (XML)
klus Zschopau und dem Sachsenland Am 22. September 1937. Spruch des Tages Solange ich lebe, werde ich für dcs deutschen Nölkes iAedecerhcbung, für seine Znknnst und seine Grüfte sümpfen! Adolf Hitler. Jubiläen und Gedenktage 23. September. 1783 Der Maler Peier v. Cornelius in Düsseldorf geb. '1791 Theodor Körner in Dresden geb. (gefallen 1813). '1885 Der Maler Karl Spitzweg in München gest. Sonne und Mond: 23. September: S.-A. 5.16, S.-U. 17.58; M.A. 18.55, M.-U. 9.15 Mit dem Sommer ist's aus! Mit dem Sommer ist's aus! Ach, wie ist es kalt ge worden! — so können wir schon seit langem klagen. Der September hat uns nicht die schönen Tage gebracht, die wir allgemein von ihm erwarteten. Es hat gestürmt und geregnet, und das Thermometer ist auf Nekordtiefen ge fallen, und es gibt Leute, die behaupten, „bei ihnen drau ßen" sei es in mancher Nacht nicht weit vom Gefrier punkt weggewescn. Vielleicht haben sie recht, wir haben ja auch gefroren. Mit dem Sommer war schon eine ganze Weile nichts rechtes mehr los. Nun bestätigen uns aber auch die Astronomen, daß es mit ihm zu Ende ist. Am Donnerstag, dem 23. Sep tember, um 6 Uhr 2«, Minuten Mitteleuropäischer Zeit tritt die Sonne in das Tierkreiszeichen der Waage, dann ist Herbst-Tag-, und -Nachtgleiche, der Sommer hat astro nomisch aus zu sein, und der Herbst hat astronomisch zu beginnen. Dann wird es ernst. Die Sonne entfernt sich in ihrer scheinbaren Bahn mehr und mehr von der Erde. Anfang Oktober zeigt sie sich nur etwas über elf Stuu- den am Himmel, einen Monat später gar nur noch neun Stunden, und im Dezember werden es nur noch sieben Stunden sein. Dann ist es soweit, daß das Himmelslicht uns für immer zu entschwinden scheint, nnd gerade, wenn es am weitesten weg ist, dann auf einmal kommt es »wieder näher. Dann ist die schwere Zeit überstanden. Es wird noch eine Weile dauern bis dahin, wir werden erst noch den Gang durchs Dunkel machen müssen, aber ein mal, dann scheint die Sonne wieder! Laßt den Tomatenscge» nicht vergeblich sein! Feurig rot leuchtet die Sonnenfrucht der Tomate an ihrer Staude. Die Sommersonno hat dieses Kind des Sü- -cnS auch in unseren Gärten zu üppigster Entfaltung heran- roifen lassen. Alljährlich wird die Reifezeit der Tomaten Rund 2OOO Schulkinder sangen Eine inhaltsvolle Stunde am Hindenburgplah Annähernd 2000 Ktnder waren eS, die sich ans den Schu len der Orte Zschopau, Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen Pvrschendorf, Gornau Waldkirchen, Hohndors, Krumhcr- mersdorf, Dittmannsdorf, Wihschdorf und Börnichen in Zschopau eingesunden hatten^ um im Nahmen eines großen Gemeinschaftssingens unter der sicheren Stabführung von Kantor Möckel zu zeigen, daß die Schulen heute mehr denn je daS deutsche Volkslied pflegen und hegen. Es ivar eine inhaltsvolle Stunde, die den Besuchern der Veranstaltung am Hindenburgplah geboten wurde. Alte und neue Lieder wechselten in bunter Reihenfolge mit einander ab und besonders die schwierigen zwei- und drei stimmigen Gesänge sanden den Beifall aller Anwesenden. Rektor Pg. Schulze gab im Namen der Ortsgruppen leitung seiner Freude darüber Ausdruck, baß die Jugend sich zum ersten Male in der Stadt Zschopau eingefunden habe, um Zeugnis abzulegcn für das deutsche Lied. Gerade das deutsche Volk und insbesondere der Erzgebirgler sei sehr sangesfreudig, weshalb man sich mit großem Eifer an die vorbereitenden Arbeiten für daS Singtrcffen gestürzt habe. Der KreisamtSleitcr des NSLB., Pg. Schürer (Flöha) ging auf die große Arbeit ein, die die Erzieher des Kreises Flöha auf sich genommen hätten, nm die Kinderliedersingen in der Form durchzuführen, wie man das heute wieder er lebe. Die Einzelpersönlichkeit habe während der Dauer des Singens zurückzutreten und sich machtvoll cinzugllcöeru in die große Gemeinschaft. DaS Singen sei eine vorzügliche Schulung nnd zeige die Disziplin, die Zucht und die Bereit schaft der Schülerschaft, zu ihrem Teile mitzuhclfen am Auf bau. Bürgermeister Pg. Müller hieß die kleinen Gäste in Zschopau herzlich willkommen und gab der Hoffnung Aus druck, daß -och diese Singen recht bald zu einer ständige» Errichtung würden. Die Elternschaft habe bei diesem Singen die beste Gelegenheit, sich von den Leistungen derer zu überzeugen, die ihnen lieb und wert seien. Nachdem er dis Arbeit, die bei der Vorbereitung des Singens geleistet worden war, eingehend gewürdigt nnd ihnen herzlich ge dankt hatte, betonte der Bürgermeister, daß dieses Singe» eine Feierabcudgestaltung im besten Sinns des Wortes sei, da die meisten Zschopaucr Volksgenossen nach des Tage» Arbeit sich hier zusammengcfunden hätten, um den herrliche» Kinderstimmen zu lauschen. Wuchtig klang dann zum Abschluß des Singens, daS mit einem erfreulichen Tempo und großer Reinheit durchgcführt wurde, der allgemeine Gesang mit Blasorchester „Heilg Vaterland" von Heinrich Spitta in den Abend. Nachdem Pg. Schulze noch des Führers gedacht hatte, sand das Kreis- siugtreffen des Unterabschnittes Zschopau mit den National hymnen sein Ende. Es ist nur zu hoffen und zu wünschen, daß derartige Singtrcffen in gewissen Abständen immer einmal wiederholt werden. Zunächst werden die Kinder der einzelnen Schulen daz» gebracht, sich ganz nnd gar zu einer GemeinschastS- leistung zusammenzufindcn, zum anderen aber haben viele Hunderte von Volksgenossen einmal Gelegenheit, gute alte und neue Lieder von einem Chor zn hören, wie er sonst in dieser Stärke garnicht aufznstcllen ist. Dank gilt vor allem Kantor Möckel, der mit sicherer Hand diesen großen Klang körper leitete nnd schon heute darf man nach dieser gestrige» großen Glandleistnng auf das „Oratorium der Arbeit" von Georg Böttcher gespannt sein, bas am 5. Oktober im „Ku- sersaal" zur Aufführung gelangt. von Hausfrauen und Gemüsefrcundcn sehnlichst erwartet, wissen sie doch, wie wertvoll diese, noch vor wenigen Jah.cn kaum bekannte Frucht für die Gesundheit ist. Die Tomate findet die mannigfaltigste Verwendung. Zunächst einmal roh als Butterbrotbelag. Aber auch ein warmes Tomateugcmüse mundet lecker. Mil Fleischresten gefüllt und geschmort ergeben Tomaten zu Kartoffeln ge reicht ein sättigendes Mittag- oder Abendessen. Tomaten salat ist ein äußerst erfrischendes dabei nahrhaftes und preis wertes Gericht. * Am Montag: Chor der Donkosaken. Am kommenden Montag wird abends 8 Uhr die Winter- arüeit der NS.-Gcmeinschast „Kraft durch Freude" iu Zscho pau eröffnet. Der Chor der Donkosaken wind unter seinem Dirigenten Boris Ledkowsky den Zschopauern slawische Mu sik bieten. Vor allem die Volkslieder haben bisher bei allen Veranstaltungen einen nachhaltigen Eindruck bei allen Besuchern hinterlassen. * Hartmannnsdorf. Vermißt wirb hier seit einigen Tagen der 17 Jahre alte Hans Pauli, wohnhaft in der Sied lung Kühnhaide. Marienberg. Zweijähriges Kind ertrunken. Im Stadtteil Hüttcngrund stürzte das zweijährige Töch terchen eines Arbeiters in einem unbewachten Augenblick in den Mühlgraben und ertrank. Erst durch die Insassen eines vorübcrfahrcnden Personenkraftwagens wurde man auf den tragischen Unglücksfall aufmerksam. Wolkenstein. Gegen einen Baum gefahre n. Oberhalb des Schützenhanscs fuhr ein Kraftwagen mit vier Insassen aus Crottendorf mit ziemlicher Wucht an eine» Straßcnbaum. Eine Frau erlitt dabei so erhebliche Vcr- letzuugcn, daß sich ihre Ueberführung in daS Marienberger Krankenhaus erforderlich machte. Ehrenfriedersdorf. Einweisung des neuen O r t 8- g rn p p cn l e it e r s. Im Nahmen einer schlichten Feier, an der zahlreiche Ehrengäste teilnahincn, wurde am Montag abend Ortsgruopenlelter Ba'G hn^ch .KreiAGiter Bogeliaug in sein Amt einaewieien. Die Glückwünsche der Stadt Ehrenfriedersdorf übermittelte Bürgermeister Dr. Becker. Schneeberg. Ehrenbürger Lorenz gestorben. Im 91. Lebensjahre verstarb der Ehrenbürger unserer Stabt, Seminaroberlchrcr i. N. Richard Lorenz, der dem Lebrer- semtnar von 1873 bis 1915 als Lehrer angehörte. Amts- und Schöffengericht Zschopau 21. September 1937. Fortgesetzter Diebstahl. Unter großem Andrang dcS Publikums, eS mögen 80 bis 100 Zuschauer anwesend gewesen sei»,, fand unter »Zuziehung von Schöffen die Hanptverhandlung gegen Frau Rosa Frieda F. wegen fortgesetzten Diebstahls statt. Die Angeklagte, die nach achtwöchiger Untersuchungshaft vorgc- führt wurde, machte einen ernsten und gefaßten Eindruck. Vor Eintritt in die Hauptverhandlung ergriff der Vor sitzende AmtSgcrichtsrat Dr. Fritzsching das Wort. Der Prozeß, der unter allgemeinem Interesse des Publikums sich hier abspiele, greife iu das Schicksal einer Volksgcnvssin ein und zeige wie menschliche Schwächen und Eigenschaften sich answirkcn können. Tas Gefolgschaftsmitglicd habe seiner Firma die Treue zu halten, wenn cs gerade und aufrecht in der Welt dasteheu will. Für die Tätigkeit des Gerichts sei cs von großer Bedeutung, daß der Mensch eine Erziehung bekomme in dem Maße, daß er später im Leben nicht strauchlc. Die nationalsozialistische Jugenderziehung bringe diese Bestrebungen unter uns zur Geltung und ihr wird cs kn Zukunft gelingen, daß die Kriminalität zum Segen un seres Volkes abuimmt. Fran Row Frieda F. ist 29 Jahre alt, ihr Vater war Böhme, ihre Mniter lebt in Olbernhau, durch die Verheira tung hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Sie ist noch nicht bestraft. Von 1925 bis 1935 war sie bei der Firma F. A. Schuricht (Inhaberin Frau Agnes Sprung) be schäftigt, erst als Hausmädchen, daunn als Verkäuferin. Sic genoß das unbegrenzte Vertrauen ihrer Vorgesetzten. Nach dem ErosfnungSvcschluß hat sic sich in dcr Zeit von 1931 bis 1937 dcs fortgesetzten Diebstahls von Kurz- nnd Weißwaren bei ihrer Firma schuldig gemacht und so das in sic gcictzte große Vertrauen schnöde mißbraucht. Eiue lauge Liste der gestohlenen Gegenstände kam zur Verlesung. Dcr Wcrt dcr gestohlenen Sachen wird mit rund 100 Reichsmark angegeben. Die Angeklagte ist voll geständig. Sic weiß selbst nicht, wie sie auf den Gedanken gekommen ist zu stehlen. Sie habe hierzu kctuen Grund gehabt, denn sie sei bei Sprungs ichr gut behandelt worden und habe viele Vergünstigungen ge habt. Bei dicker Schilderung kamen ihr Tränen in die Auaeu. Vor Weihnachten 1931 habe sie ihre Stellung zum 1. März 1935 gekündigt, weil sic hciratcn wollte. Sic sci zchn Jahre lang dort gewesen, als verheiratete Frau nur noch aushilfsweise. Den ersten Diebstahl beging^sic acht Wochen vor Weihnachten 1934, als sic 70 Dockcn Stwka >:n entwendete, die sie gar nicht verwendet hat. Dann hat sic teils vor, teils nach der Verheiratung die Sachen gestohlen, ialles in ihren Koffer gesteckt und nichts wcgacgcbcu. Nur ein einziges Mol, im Mai d. I., habe sic gestohlenes Gut verkauft. Die anderen Sachen habe sie zu Weihnachtsge schenken benutzt, teils für ihre Verwandten und Freun dinnen, teils seien sie noch in ihrem Besitz gewesen. Sie denkt, daß ihr Mann von den Diebstählen gewußt habe, kann es aber mit Bestimmtheit nickt kaacp Nach Schluß der Beweisaufnahme kam dyr Amtsanwalt ! als Vertreter der Anklagebchürde zu Wort. Die Verhand lung habe ein trübes Bild ergeben. Die Angeklagte habe in langjähriger Stellung sich das Vertrauen ihrer Vorgesetzten erworben und dies ohne Grund schwer mißbraucht. Das Sprichwort: „Gelegenheit macht Diebe" habe sich hier als wahr erwiesen. Nur durch bodenlosen Leichtsinn sei sie zu den fortgesetzten Diebstählen gekommen, eine Entschuldigung gäbe cs hicr nicht. Von cincr Geldstrafe könne keine Rede sein, er beantrage daher in Anbetracht des schweren Falles 5 Monate Gefängnis. Der Verteidiger dcr Angeklagten will nicht auS schwarz weiß machcn, da die Angeklagte ja alles zugibt. Er sucht ihr Verhalten in mildem Lichte erscheinen zu lassen, sie sei noch nicht vorbestraft, voll geständig und die Sachen seien meist wieder zurnckgegebcn worden. Er beantragt eine milde Bc- chrasung, Anrechnung der Untersuchungshaft in vollem Um fange und Entlassung aus der Untersuchungshaft. DaS Urteil lautete: Die Angeklagte wird wegen fort gesetzten Diebstahl zn 4 Monaten 2 Wochen Gefängnis kostenpflichtig verurteilt. Die Untersuchungshaft wird mit 1 Monat 2 Wochen angcrcchuct. Die Haftentlassung wird abgclehnt. Nach dcr Ucbcrzcngung des Gerichts, hätte die Ange klagte dio Diebstähle fortgesetzt, wenn sie nicht entdeckt wor den wäre. Dcr Verdacht, daß ihr Mann mitschuldig sei, könne sic nicht recht begründen, eS sci wohl nur ciu Nachc- akt. Die Angeklagte habe mit Gewissenlosigkeit gehandelt, gegen die, deren volles Vertrauen sic besessen. Sie hätte keine Ursache gehabt unehrlich zu sein und habe sich doh eines groben VcrtraucnSbruchS schuldig gemacht, eS mußte deshalb auf eine empfindliche Strafe erkannt werden. -i- Untrcuc und Uebcrtretung der Ncichsstraßcnnerkehröordnnng in Tateinhcit mit grobem Unfug. Friedrich Hugo M. wird obiger Vergehen bezichtigt. Er war Losverküufer, sogenannter Glück mann, der ArbcitS- bcschaffungslottcrie und unternahm m>t einem Freunde in der Nacht zum 11. Juli eine Bierreise durch eine große An zahl hiesiger Gaststätten, wobei er auch seine Lose auSövt. Nachts 2 Uhr setzte er sich mit seinem Kameraden mitten auf die Fahrbahn der Zschopaubrücke. Als durch die Bahnüber führung ein Auto nahte, blieb er ruhig sitzen, sodaß der Führer sein Gefährt zum Sichen bringen mußte. Hier wurde er noch von dem Angeklagten verhöhnt. Jetzt fuhr das Auto zur Polizeiwache und holte Polizei herbei. Der Angeklagte blieb ruhig sitzen. Nun wurde er und sei» Kumpan verhaftet. Bei der Abrechnung am anderen Mor gen fehlten in seinem LoSkasteu 77 50 Mark, über deren Ver bleib der Angeklagte keipc Auskunft gebe» konnte. Zunächst behauptete er, das Geld läge in seiner Wohnung, dann gab er an, es verloren zu haben. Der Angeklagte will in dcr fraglichen Nacht stark an- I .Lechi-iä-I'» lLin..er h^be Lvr Acrarr über seine Frau, mit dcr er in Scheidung lebt, sich durch Betrinken Luft go macht. Daß er sich auf die Brücke htngcsetzt habe, könne nur in der Trunkenheit geschehen sein. Er kann sich nicht dcn- ksn, wie dcr Fehlbetrag entstanden ist. Er sei immer ehrlich gewesen und werde es auch bleibe». Durch die Zeugenaussagen wird festgestellt, daß dcr An geklagte wohl angetrunken, aber nicht sinnlos betrunken wa« Der Amtsau malt ist dcr Meinung, daß dcr Angeklagte sich durch Unwahrheiten herauszureden trachte. Er habe das Geld im eigenen Nutzen verwandt, also veruntreut. Da die Beträge von der Allgemeinheit für die Arbeitsbeschaffung aufgebracht worden seien, sci eiue strenge Bestrafung am Platze. Er beantragt wegen Untreue 0 Monate Gefängnis > und 30 Reichsmark Geldstrafe,' wegen der Verkehrsstörung und groben Unfug 1 Woche Haft. Der Angeklagte betrcucrt nochmals seine Unschuld und bettet nm Freisprechung. DaS Urteil lautete: Ter Angeklagte wird kostenpflichtig verurteilt 1. wegen Untreue zu 6 Monaten Gefängnis und 30 Reichsmark Geldstrafe, 2. wegen Vergehens gegen die NcichSstraßcnverkehrSordnung In Tateinheit mit grobem Unfug zn 2 Wochen Haft. Tic 30 Reichsmark Geldstrafe und die 2 Wochen Haft gelten durch die erlittene Untersuchungs haft als getilgt. Das Gericht ist der Ucbcrzeugung, daß ter Angeklagte das Geld anderweit verwendet hat. Er sei in cincr Wcise mit dem Golde verfahren, die im Gegensatz stehe zu dem, wozu er verpflichtet war. Er verdiene eine empfind- licho Strafe wegen seines Verhaltens. Der Angeklagte nahm die Strafe an. * Betrug in Tateinheit mit Vergehens gegen daS Heimtückegeseti. Arno Kurt H., zur Zeit in Kiel, vom Erscheinen vor Gericht wegen der weiten Entfernung entbunden, wird des Betrugs und Vergehens gegen das Hcimtückegesetz beschul digt. Er ist in Taschau geboren, 36 Jahre alt und war :n einem hiesigen industriellen Werke beschäftigt. Hier spielte er sich als alter Parteigenosse auf, der ununterbrochen st>t 1926 der Partei angchöre, nm Vorteile für sich zn erringen. In Wirtlichkeit war er nur vom 31. Dezember 1931 bis Dezember 1932 Parteimitglied. Der Angeklagte hat zu Protokoll auf dem Amtsgericht in Kiel erklärt, daß er keinen Betrug beabsichtigt habe und wolle alles znrückzahlen, was cr etwa zu viel bekommen habe. — Tie Zeugenaussagen bestätigten die Anklage. Ter Amtsanwalt als Vertreter dcr StaatsanwaltichaK, stellt fest, daß der Angeklagte falsche Angaben wegen seiner Parteizugehörigkeit gemacht habe, um sich Vorteile im Be trieb zu verschaffen. Er habe Betrug verübt nnd sei gegen das Hcimtückegesetz verstoßen. Er beantragt als Sühne 3 Monate Gefängnis. Das Urteil lautete: Dcr Angeklagte wird wegen Be trugs in Einheit der Tat mit Vergehens gegen 8 4 ^3 HcimtückegesctzeS zn 6 Wochen Gefängnis kostenpflichtig ver urteilt. Weil dcr Angeklagte durch sein Verhalten das Ansehen der Partei geschädigt, verdiente er eine scharfe Strafe. Alls drei Verhandlungen fanden unter Zuziehung von Schöffen statt.