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MopMwGÄMblllN und Anzeiger ,-wi-«n°ll-nP°st°nst°lt«na»gen°mm°n Wpche«blatt f rr r S§ch»Va« ««d Amseaend Iüzeiaenp reise: Die 4« mm oreite Millimeterzeile 7 Psg,; die V3 mm breit« Milltmeterzeile im Textteil Lb Psg - Rachlaßstaffek L Ziffer- und Nachweisgebühr 2S Psg. zuzügl. Port« Da« „Aschopauer Tageblatt und Anzeiger, «rscheiPt werktäglich. Monatl.B«ugSpr«ts l.708Wt. Zustellgeb. SO Pfg. Bestellungen werdeMn uns. GetchästSst.,vlM den Boten, ch o p aßält die Da« «ud ent! auer Tageblatt und Anzeige^ ist LO zur B« amtlichen Bekanntmachungen des Finanzamtes Zschopau — Zeitung für die Ort«: KrumhermerSdors, Waldkirchen. MMN^ WUstM»! sEEMmch. «ornau, DittmqnMax^ Mtzschdmcf^ Scharfenstein, Schlößchen Porschendors 1T87 1D8. IaiewyanA N«. 170 Av i. Geptemver Wehrsteuer ZunüGst für dte Äahrgünge 1S14 vis isis Ei« sozialer WM Im Reichsgesetzblatt vom 20. Juli ist die Mitteilung über ein W e h r st c u c r g e s e tz veröffentlicht, von dem das Nr chssinanzministcrium in einer Veröffentlichung Kenn mS gibt, in irr cs heißt: Der Begrif der allgemeinen Wehrpflicht gebietet, die- s ttgcn deutschen Staatsangehörigen, die nicht zur Er- i >i!:uig der zweijährigen aktiven Dienstpflicht einberufen '...erden, mit einer besonderen Steuer zu belegen. Die Volksgenossen, die zum aktiven Wehrdienst ein« leruscn werden, müssen ihre Berufsausbildung unter« l echen oder, wenn sie die Berufsausbildung schon voll endet haben, ihre Stellung im bürgerlichen Beruf aus- grbcn. Diejenigen, die nicht aktiv dienen, können ihre Be- infsausbildung ohne Unterbrechung vollenden. Sie können früher als diejenigen, die aktiv dienen, ihren erlernte» Be ruf ausüben oder sich sonst im bürgerlichen Erwerbsleben betätigen. Zum Ausgleich hierfür wird die Wehrsteucr durch das Wchrftcuergcsctz cingcführt. Nach diesem Gesetz haben die nicht zum zweijährigen aktiven Wehrdienst eingezogenen männlichen Deutschen —' mit Ausnahme der im Ausland lebenden Deutschen — eine besondere Steuer (Wehrsteuer) zu entrichten. Be freit von der Wehrsteucr sind nur die Männer, die bei der Erfüllung der Arbeitsdienstpflicht oder der zweijähri gen aktiven Dienstpflicht für den Wehrdienst untauglich ge- worden sind. Keine Wehr st euer haben die Steuerpflichtigen zu entrichten, die ein Einkommen von weniger als L24 Mark jährlich oder einen Arbeitslohn von weniger als 52 Mark monatlich bezogen haben. Die Wehrsteucr erfaßt mit Wirkung vom 1. September 1937 erstmalig die Angehörigen der Jahrgänge 1914, 1915 ünd 1916, wenn Uber ihre MchthHMzlehMg zur aktiven Dienstpflicht bereits eins endgültige Entscheidung vorliegt. Männer, die vor dem 1. Januar 1914 geboren sind, sind nicht wehrsteuerpflichtig. Die Steuerpflicht endet am Schluß des Kalenderjahrs, in dem der Steuerpflichtige das 4S. Lebensjahr voll endet hat. Die Wehrsteuer wird beim Arbeitslohn durch Steuer abzug erhoben, im übrigen veranlagt. Die Wehrsteuer wird nach dem Einkommen bemessen. Der Begriff des Einkommens im Sinn des Wehrsteuergesetzes stimmt mit demjenigen des Einkommensteuergesetzes überein. Die Wehrstener beträgt in den ersten zwei Jahren nach Beginn der Wehrsteuerpflicht (entsprechend den zwei Jahren, in denen der Jahrgang des Steuerpflichtigen Lie zweijährige aktive Dienstpflicht erfüllt), 50 v. H. der Ein kommensteuer (nicht des Einkommens, sondern nur der Einkommensteuer, die auf das Einkommen entfällt), in den folgenden Jahren bis zur Beendigung der Wehrsteuer- pflicht 6 v. H. der Einkommensteuer, die für dasselbe Ka lenderjahr erhoben wird. Da diese Tarifbcstimmungen bei Personen nicht ausreichen, die keine oder nur eine sehr geringe Einkommensteuer zu entrichten haben, ist eine Mindeststeuer vorgesehen. Diese beträgt 1., soweit die Wehrsteucr durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird, in den ersten zwei Kalenderjahren nach Beginn der Wehr steuerpflicht 4 vom Hundert des Arbeitslohns, in den fol genden Kalenderjahren 5 vom Tausend des Arbeitslohns; 2., wenn die Wehrsteucr veranlagt wird, in den ersten zwei Kalenderjahren nach Beginn der Wchrsteuerpflicht 5 vom Hundert des Einkommens in den folgenden Kalenderjahren 6 vom Tausend des Einkommens. Ei» WWr Werb««-? keltsanrer Beschluß der Asorder Weltkircheukonserenz — Unverständliche Kontroll- und Einnlischnngsversache in deutsche BerWuiffe Die Weltkirchenkonferenz in Oxford hat eine Botsc-aft an die Deutsche Evangelische Kirche beschlos sen, zu deren Einführung der Lordbischof von Chichester das Wort ergriff. Er hob zunächst die furchtbare Lage der Kirche in Sowjetrußland hervor. Bei seinen Darlegungen über die Abwesenheit der Delegationen der Deutschen Evangelischen Kirche machte er auf die Unterlassungssün den gegenüber den Nöten Deutschlands aufmerksam und wies auf Vie wertvollen Bestrebungen hin, die das deutsche Polk wäbrend der vergangenen vier Jahre unternommen habe, und auf die Hingabe, mit der es an der Neuord- nung seines Lebens arbeite. Der Lordbischof sprach den dring nden Wunsch aus, daß der Kirchenkonflikt be endet Wer re und forderte eine Verkündigung in voller Freiheit. Diese Botschaft solle lediglich kirchlichen Charak ter tragen. In der Erklärung wird die Abwesenheit der Dele- gation der Deutschen Evangelischen Kirche bedauert und auf die angeblichen Schwierigkeiten der Kirche bei ihrer Perkündigung (!) hingcwicsen. Es wird dabei auch der römisch-kacholischen Kirche gedacht und der Hindernisse, die angeblich der christlichen Jugenderziehung entgegcnstün- den (!). Die Botschaft schließt mit einem feierlichen Ge löbnis der Glaubensverbundenhcit. Es wurde beschlos- -en, diese Botschaft der Deutschen Evangelischen Kirche durch eine Delegation zu überbringen und über die Fortschritte der Oxforder Konferenz Bericht zu erstatten. * Während es eine zeitlang schien, als ob man in Or ford größere Schärfen gegenüber Deutschland vermeiden würde, haben sich nun doch in den vorliegenden Resolu- Konen Tendenzen bemerkbar gemacht, die eine deutliche Spitze gegenüber dem Deutschen Reich enthalten. Den Beschluß, eine Delegation nach Deutschland zu entsenden, stehen wir gelassen gegenüber und enthalten uns vorerst einer Stellungnahme. Allerdings ist uns das Auftreten und das System der internationalen Kontrollen ans der politischen Vergangenheit so deutlich iu Erinne- nmg, daß wir ein derartiges Unternehmen sehr skeptisch beurteilen. Uebcraus merkwürdig berührt auch der in Oxford gefaßte Plan, einen „W eltrat der Kirchen" zu schaffen, der alle fünf Jahre zusammentreten soll. Wird Niesern Nat etwa die Aufgabe eines kirchlichen Völ kerbundes »»teil werden, iu dem dür aualitanilck« und di« amerikanische Gruppe vorherrschen? Soll hier das alte Spiel, das uns von Genf aus bekannt ist, wieder holt werden? Das würde ein eindeutiges Eindringen der politischen Sphäre in die Angelegenheiten der Kirche be deuten. Es steht zu erwarten, das; sich alle kirchlichen Kreise in Deutschland diesem merkwürdigen Treiben fern halten. Die Kirche des Landes Luthers kann unmöglich die Nolle einer Sektion einer internationalen Kirche spie len, die ihre Befehle von einer auswärtigen Stelle ent- gcgennimmt. Ebensowenig kann man Verständnis für das in der Entschließung zum Ausdruck kommende Liebäugeln mit dem politischen Katholizismus aufbrin gen. Man glaubt in diesen Kreisen, die Totalität des modernen Staates bekämpfen zu müssen, ist aber anderer- seits entschlossen, sich dem Totalitätsanspruch des politi schen Katholizismus stillschweigend zu fügen. Scharf zurückgewiesen werden aber muß, daß im Zu sammenhang mit einer Botschaft an die Deutsche Evange lische Kirche von der kirchlichen Lage in Sowjet- rußland die Rede ist. Wo wären in Deutschland Kir chen zerstört und Geistliche ermordet worden, wie das in Tausenden von Füllen in Sowjetrußland geschah? Wo wird auch nur die Freiheit der religiösen Verkündigung beeinträchtigt? Wenn der Staat sich allerdings dagegen wehrt, daß die Gottesdienste zu politischen Hetzreden miß braucht werden, so ist er sich bewußt, damit die wahren Interessen der Kirchen im Sinne einer reineren Religiosi tät zu vertreten. Die Erklärung zugunsten der sogenannten Bekenntnisfront wirkt somit nicht nur als eine Sym- pathieerklärung sür eine einzelne kirchen. politische Gruppe, sondern stellt auch eine ten denziöse und unwahrhaslige Verzerrung der Tatsachen dar. Dabei muß betont werden, daß die vom Lordbischof erwähnten Dr. Simons und Dr. Zoellner dieser Gruppe nicht angehörtcn. Die Beschlüsse von Oxford haben den Gedanken einer ökumenischen Zusammenarbeit schwer geschädigt. Daran kann auch die Tatsache nichts ändern, daß sie auch in manchen Punkten, z. B. in der Würdigung der Aufbauarbeit des deutschen Volkes, ein leider unvollkommenes Bemühen um das Verständnis für die Lage Deutschlands erkennen lassen. Protest oer oeuycyen Freikirchen Methodisten-Bischof Melle über die Freikirchen im nationalsozialistischen Staat. Die Vertreter der deutschen Freikirchen haben gegen den Einmischungsversuch der Weltkirchenkonferenz Pro- test erhoben. Sie haben eine Erklärung an den Geschäfts« ausschuß abgegeben, in der es u. a. heißt: „Die evangelischen Freikirchen in Deutschland sind dankbar für die uneingeschränkte Freiheit der Verkün dung des Evangeliums von Christo und für die Gelegen heit, die sie in Deutschland haben, ihren Dienst In Evan gelisation, Seelsorge, sozialer Fürsorge und Gemeinde- aufbau tun zu können. Dem in der deutschen evangelischen Kirche auöge- Vrochenen Kirchen st reit gegenüber haben sich die evangelischen Freikirchen von Anfang an neutral verhalten. Sie leiden aber selbstverständlich innerlich mit unter den Folgen des Konflikts. Wir sind mit der großen Hoffnung nach Oxford ge kommen, daß die Weltkirchenkonferenz ein Wort der Hilfe finden werde und in der Welt Verständnis für die Gesawtlage in Deutschland Wecken und den Weg zu dem langersehnt.» Frieden bahnen werde. Wir sind aber der Ucberzeuguug, daß die „Botschaft an die deutsche evangelische Kirche" in der von der Kon ferenz angenommene» Form einen solchen Mittlcrvicnst nicht leisten kan», daß sie im Gegenteil geeignet ist, Ge gensätze z» verschärfen, zumal iu einer uns befremvende» Weise auch die römisch-katholische Kirche in die Botschaft einbezogen wurde Insbesondere sehen wir unS nach sorgfältiger Prü fung des Tertes, der uns leider erst während der Sitzung zugänglich gemacht wurde, genötigt, zu erklären, daß wir nicht zu stimmen können." Oie Erhebung war eine Tat göttlicher Vorsehung Der deutsche Methodisten-Bischof Melle brachte in einer Rede energisch den deutschen Standpunkt in der Kirchensrage znin Ausdruck. Bischof Melle führte u. a. aus: Ost wurde ich in diesen Tagen gefragt: „Wie ist denn eure - der Freikirchen — Stellung zum nationalsozialisti schen Staat?" Darauf kann ich nur antworten, daß die in der Vereinigung cvangcliscl^r Freikirchen zusammen- geschlossencn Kirchen (Baptisten, Methodisten, Evange lische Gemeinschaft und der Bund Freier Evangelischer Gemeinden) dankbar sind für die volle Frei heit der Verkündigung des Evangeliums Christo und sür den Dienst iu Evangelisation, Seelsorge, sozialer Für sorge »ud Gemeindeanfbau. Sie haben die nationale Erhebung des deutschen Volkes als eine Tat gött licher Vorsehung betrachtet, ibre Gemeinde in den kritischen Tagen des Ui bruchs -auf die grundlegenden Werke des Apostels Ponlns über die Stellung der Chri sten zum Staat in Römer l3 hingewiesen und sie ersucht, in treuer Fürbitte für die Obrigkeit inzu- hatten. Mit der Fürbitte haben wir den Dank verbunden, daß Gott in dem Führer einen Mann gesandt hat, dem es gegeben war, die Gefahr des Bolschewismus in Dcutsch- laud zu bannen und ein 67-Millioneu-Volk vom Abgrund der Verzweiflung, an den es durch Weltkrieg, Vertrag von Versailles und dessen Folgen geführt worden war, zurückzurcißcn und ihm an der Stelle der Verzweiflung einen neuen Glauben, seine Sendung und seine Zukunft zu geben. Ich wünschte zn Gott, die Kirchen hätten nicht versagt! Wir litten und leiden aber selbstverständlich :uu,r- lich mit unter den Folgen des Konflikt-? und beugen uns mit den Brüdern anderer Kirchen und allen ernst'n Christen, die zu solch eiucm Gericht führten. Wenn in irgendeiner Zeit, dann bätte jetzt ein geeinter Protestan tismus eine Nolle gcbabt." netchslLglerung zum Oank verpflichtet Nachdem die Vertreter der deutschen Freikirchen auf der Weltkircheukoufercnz iu Oxford Protest gegen die von der Konferenz beschlossene Botschaft an die Deutsche Evan gelische Kirche eingelegt haben, sind ähnliche, sehr bestimm: gehaltene Protesterklärungen nun auch von der Alt katholischen Gcsamtkirche und der Russis ch-o r tho« doxen Kirche im Ausland abgegeben worden. Professor Dr. Rev. Kcußcn als Delegierter der Altkatholischcn Kirch« hat folgendes erklärt: „In der allgemeinen Telegiertcuvcrsammlung wurde die Botschaft der Wcltkonfereuz, die sich mit der deutschen Kirchensrage besaßt, verlesen unv genehmigt. Es war den Unterzeichneten nach Lage der Sacke, zumal der Wortlaut dcr Botschaft de» Konscrcnzmitglicdcrn zuvor nicht be- kanntgegcbeu worden war, nicht möglich, gegen ihre Fas sung Widerspruch zu erhebe». Es liegt »ns fern, allen christlichen Brüdern, die mn ihres Glaubens Und ihres Beteuntnisles willen leiden, unier Mitaekübl iu Verlagen.