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und Anzeiger LaS „Zschopauer Tageblatt und A nzeiger, erscheint werktäglich. Monatl.BezugSpreiS l.7"NM.Zustellgeb. Lo Psg. Bestellungen werden in uns. Geschäftsst.,von den Boten, sowievonallenPostanslalten angenommen Anzeigenpreise: Die 46 mm breite Millimeterzeile 7 Psg,; die 93 mm breite Millimeterzeile im Textteil 25 Psg,; Nachlaßstaffel Z Ziffer- und Nachweisgebühr 25 Psg zuzügl. Porto Das „Zschopauer Tageblatt und Anzeiger" ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Flöha und des Stadtrats zu Zschopau behördlicherseits bestimmte Blatt «nd enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Finanzamtes Zschopau — Bankkonten: Erzgebirgische Handelsbank e. G. m. b. H.Zschopau Gemeindegirokonto: Zschopau Nr. .; Postscheckkonto: Leipzig Nr. 42 884 — Fernsprecher Nr. 7i2 Zeitung für die Orte: Krumhermersdors, Waldkirchen, Börnichen, Hohndors, Wilischthal, Weißbach, Dittersdorf, Gornau, Dittmannsdorf, Witzschdorf, Scharfenstein, Schlößchen Porschendors Montag, d»n 12. Jal» 198? n». 1SS 199. Jalargaag Mes kilW-WzWes MslhOabliWilieli Av 1. Vuguft tu Kraft — AvfGwft auf zwei Jahre Berlin, 11. Juli sfDrahtbericht). Am 10. Juli ist in Paris das neue Vcrtragswcrk über die künftige Regelung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich unter zeichnet worden, das den Abschluß mouatelanger Verhand lungen zwischen beiden Regierungen in Berlin nnd Paris darstcllt. Die neuen Abkommen treten a m l. A u g u st i n K r a f 1 und sind auf zwei Jahre abgeschlossen. Sie treten an die Stelle der alten Waren- und Verrcchnungsabkom- men vom Jahre 1934, die sich seit dem 1. August 1935 i» Liquidation befanden. Genau nach zwei Jahren also, so heißt es in einer amtlichen Verlautbarung, ist nunmehr der gewiß recht ein seitige Zustand durch ein Vertragssystem ersetzt worden,' von dem zu hoffen ist, daß damit im gleichen Geist freund schaftlicher Verständigung und gegenseitiger Ach. 1 ung vor den gebotenen Interessen des anderen, die beide Parteien durch lange und schwierige Verhandlungen hin durch beseelt haben, eine neue Periode freundschaftlichen und nutzbringenden wirtschaftlichen Verkehrs zwischen bei den Ländern beginnen wird. Bezug von Rohstoffen aus Frankreich Das Vertragswert umfaßt ein neues Warenab kommen, dem über die Meistbegünstigung hinaus Listen gegenseitiger Zollzugeständnissc und -bedingungen beigegeben sind. Es enthält ferner die Kontingente für die deutsche Einfuhr nach Frankreich, die etwa den Zustand des Jahres 1934, also vor der Liquidation, wiederlu'» stellen. Was demgegenüber die deutsche Einfuhr aus Frank reich anlangt, so konnte der Bezug insbesondere von Roh stoffen aus Frankreich in bedeutsamem Umfange gesichert werden, wobei jedoch gleichzeitig Gewähr dafür geboten ist, daß auch die französischen Ausfuhrinteress.'n in ihrer Gesamtheit gebührend berücksichtig» werden. Der in beider seits befriedigender Weise gefundenen Verständigung über einen gegenseitigen A u s t a u s ch v o u f r a n z ö s i s ch e m Eisenerz gegen deutschen Koks kommt be sondere Bedeutung zu. Auch der Bezug von französischen Kolouialhölzern <Ocoum6) erfolgt in befriedigender Weise. Barzahlung in Devisen Im Zahlungsabkommen wird an Stelle der bisherigen Verrechnung des beiderseitigen Warenaus tausches die Barzahlung nach beiden Richtungen wieder in Devisen erfolgen, so daß künftig die Eingänge in der deut schen Ausfuhr nach Frankreich in vollem Umfange in De visen der Reichsbank anfallen. Von den Ueberschüssen der deutschen Einfuhr werden ferner die Dawes- und Z) o u n g-Z insen nach Frankreich in französischen Francs bezahlt; außerdem werden daraus alle anderen finan ziellen Verpflichtungen Deutschlands gegenüber Frankreich, insbesondere auch die aus der Saarrückglicderung stam menden, verzinst und großenteils amortisiert; ferner Pa tente, Lizenzen, Künstlerhonorare, Urheberrechte und Schiffspassagen. Die Beziehungen Deutschlands zu den französischen Kolonien und Mandaten sind gleichfalls auf der Basis der Meistbegünstigung geregelt und dafür gleichzeitig die Ent wicklung von Kompensationsgeschäften gegeben. Das N e i s e a b k o m m e n zum Besuch der Pariser > Weltausstellung, in dem zusätzliche Kontingente für die deutsche Ausfuhr nach Frankreich niedergelegt sind, ist dem Vertragswert gleichfalls beigefüg» oen. Arbeit deutscher Firmenvertreter gesichert Besonders wichtig ist, daß künftig die Einreise und Niederlassung deutscherFirmenver- trcter unbehindert erfolgen kann, daß für die jetzt in Frankreich ansässigen deutschen kaufmännischen Angestellten öie Einreise-, Niederlassung»- und Arbeitserlaubnis ge sichert und für eine weitere Zulassung solcher Personen im Rahmen eines Wiederaufbaus der Wirtschaftsbeziehungen der beiden Länder eine besonders erleichterte Regelung ge troffen worden. Die Durchführung der neuen Abkommen wird durch einen beiderseitigen Regierungsausschutz überwacht wer den, in welchem die beiden Regierungen die beiderseitigen Unterhändler in deren Vorsitz, auf deutscher Seite Bot schaftsrat Dr. Hemmen, auf französischer Seite Direk tor Alphand, berufen werden. GruMsge zur Werling her Beziehungen Ansprache des deutschen Botschafters bei der Unterzeichnung des deutsch-französischen Handelsvertrages Der deutsche Botschafter Graf Wclczeck hielt an läßlich der Unterzeichnung des neuen deutsch-französischen Handelsvertrages im französischen Außenministerium eine Ansprache, in der er darauf hinwies, daß die Aufgabe, die beide Delegationen zu bewältigen hatten, nicht leicht war. „Die Unterhändler", so fuhr der Botschafter fort, „haben sich bemüht, diesen Problemen mit ruhiger Sach lichkeit und dem brennenden und ehrgeizigen Wunsch nach einer gerechten Lösung zu Leibe zu gehen. Dies war gewiß nicht immer einfach. Trotzdem ist es dank der Umsicht und der Tatkraft der beiden Vorsitzen den der Delegationen gelungen, zu einem glücklichen Ende zu kommen." Der Botschafter sprach der Hoffnung aus, daß das Abkommen eine Besserung und Festigung der deutsch-fran zösischen Wirtschaftsbeziehungen bringen werde. Das Ab kommen könne, sofern die Verhältnisse sich günstig gestal ten, der» Grundstein für eine enge Verflechtung wichtiger Wirtschaftszweige hüben und drüben der Grenze bedeuten. Der Botschafter fuhr dann wörtlich fort: „Wenn unsere Hoffnungen erfüllt werden und das Abkommen nicht nur zum Nutten eines der beiden Ver- tragstcile, sondern zum gleichmäßigen Nutten unserer bei den Länder sich anSwirken würde, dann haben wir damit die beste Grundlage geschaffen, dein Wunsch unserer bei den Völker entsprechend auch eine Besserung und Festi gung der politischen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich cinzulciten." Botschafter Graf Welczeck sprach dann den Herren der französischen Delegation, insbesondere ihrem Vor sitzenden, Herrn Ministerialdirektor Alphand, den aufrich tigen Dank für seine aufopfernde Arbeit an dem Ver- tragswerk aus, und fügte den Wunsch hinzu, daß das Abkommen alle darin gesetzten Hoffnungen erfüllen möge und im weitesten Maße dazu beitrage» möge, die beiden großen Nachbarländer Deutschland und Frankreich ein ander näherzubringcn. * Berörausnsvolle Zusammenarbeit Telegrammwechsel zwischen Dr. Schacht und dem französischen Handclsminister Neichswirtschaftsmiuistcr Dr. Schacht hat an den französischen Handclsminister Chapsal anläßlich der Unterzeichnung des deuisch-sranzösischen Handelsvertrages ein Telegramm gerichtet, in dem es u. a. heißt: Ich be trachte den neuen Vertrag als einer» entscheidenden Schrill zu einer glücklichen und nützlichen Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen unseren beiden Ländern. Diese Abkommen bilden eine Grundlage für eine ver trauensvolle wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich. In dem Aulworttelegramm des französischen Mini sters heißt es u. a.: Mit Ihnen betrachte ich diese Ab kommen als ein wirksames Mittel zur Förderung des Warenaustausches zwischen unseren beiden Ländern, um die Schwierigkeiten zum Verschwinden zu bringen, die zu verschiedenen Malen unsere Handelsbeziehungen beein trächtigt haben. Jndcin ich Sie begrüße, beglückwünsche ich mich zu diesem Zeichen der Verständigung und des Vertrauens, das zwischen unseren beiden Negierungen aus diese Weise hergcstellt worden ist." Kurze Nachrichten Berlin. Ter Reichsminister für Volksaufklärung und Pro paganda Hai die Zeitschrift „Der Blitz" unbefristet ver böte n. Das Blatt, daß sich „Kampfblatt für Deutsche Aktion" nennt, ist nicht Träger einer ernsten religiösen Bewegung, son dern ein Sensations- und Konjunkturunternehmen. Trotz wiederholter Verwarnungen hat das Blatt immer wieder zu schweren Beanstandungen Anlaß gegeben. Nom. Der frühere Führer der englischen Labour-Party, Lansbury, wurde von Mussolini im Palazzo Venezia emp'angen. Än freundfMaftNGem Geiste Der Inhalt des Leutsch französische»» Abkommens Das d e n »s ch - f r a n z ö s i s ch e V e r t r a g s w e r k bilde» den Abschluß langer Vcrhcmdlungen, die von den beiderseitigen Unterhändler,» teils in Berlin, teils in Paris, geführt worden sind. Das Ergebnis ist nicht nur von wirtschaftlicher Bedeutung, sondern dank der Vertie fung des Verständnisses für die gegenseitigen Bedürfnisse, des freundschaftlichen Geistes, in dem die Verhandlungen geführt wurden, und der Förderung der deutsch-französi schen Zusammenarbeit auch von politischer Trag weite. Besondere Beachtung verdient, daß auch die neue französische Negierung, die die Arbeiten bei ihrem Antritt nahezu vollendet vorfand, sich rückhaltlos für den Abschluß der neuen Regelung der deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen eingesetzt hat. Die Abkommen, die am 1. August ii» Kraft treten, sind auf zwei Jahre abgeschlossen. Da die Kontingente vierteljährlich verteilt werden, ist man übereingekommen, die Dauer der Abkommen der Kontingentsperiode anzu- passeu und ihre Laufzeit bis zum 30. Juni 1939 festzu- setzen. Dabei können die neuen Kontingente bereits ab NX Juli (Tag der Unterzeichnung) in Anspruch genommen werden. Genau zwei Jahre nach dem Beginn der Liquidalionsperiode des alten Abkommens wird also das neue System in Kraft gesetzt, das eine Belebung der deutsch-französischen Handelsbeziehungen ermöglichen wird. Da die Marktverhältnisse sich zur Zeit günstig ge stalten, ist in der Tat damit zu rechnen, daß der durch die neuen Verträge geschaffene Rahmen durch einen lebendi gen Güteraustausch ausgcfüllt werden wird. Der grundlegende Unterschied gegenüber der bis herigen Regelung besteht einmal darin, daß bei der Be rechnung des Warenverkehrs die deutsche Ausfuhr n a cq Z- r a u i r e i ch zur Grundlage genommen wird, und daß an Stelle des umständlicher» Verrechnungs verkehrs nunmehr nach beiden Seiten hin Barzah- l u n g erfolgt. Der Zahlungsplan geht von der Schätzung der deut schen Jahresaussuhr aus, die sich auf Grund der Aus- fuhrzahleu vom Januar bis zum Alai 1937 auf etwas über 324 Mill. Mark oder 3,18 Milliarden Francs stellt. Von diesem Betrag sind noch verschiedene Summen für be stimmte Posten abzuziehen, so daß für die Warencinfuhr aus Frankreich 1,637 Milliarden Francs gleich 156,497 Mill. Mark jährlich oder 13 Mill. Mark monatlich zur Versüguug stehen, das sind 63 v. H des Gegenwertes der devisenbringende», deutschen Ausfuhr. Das Warenabkommen bezieht sich vor allem auf die Frage des Handelsvolumens und somit auch die Kontingente sowie auf die zollmäßigeu Bedingungen des Güteraustausches. Hinsichtlich des Handclsumfanges ist gegenüber 1934 eine Besserung zu erwarten. Von den von Frankreich im Jahre 1935 zurückgezogenen Kontin genten in» Werte von etwa 150 Millionen Francs ist ein Drittel ganz einfuhrfrei gegeben und auch der Nest Deutschland zum größten Teil in Kontingenten wieder zugestandeu worden. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß im Neiseabkommen weitere zusätzliche Kontingente in Höhe von rund 60 Millionen Francs vereinbart wurden. Zollmäßig ist über die Sicherung durch die Meistbe- günstiguugsklausel hinaus eine umsangreiche Liste von teils ermäßigten, teils gebundenen Zollsätzen festgelegt worden. Für die Zollbindungen besteht beiderseits wie bisher die Auskündigungsklausel, ihre Handhabung ist jedoch so gestaltet, daß durch vorherige Mitteilung etwa iger Maßnahmen in dieser Richtung eine freundschaftliche Verständigung über ihren Ausgleich unter Umständen auch auf einem anderen Gebiet erfolgen kann. Für die Verwendung der zum Einkauf französischer Waren verfügbaren Mittel ist eine Nepartitionsliste auf- geslellt worden, die die Gewähr bietet, daß die französi schen Aussuhriuteressen in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden. Die Nepartitionsliste sieht eine prozentmä- ß i g e Verteilung der verfügbaren Devisen auf die verschiedenen Gebiete der französischen Ausfuhr »ach Deutschland vor. Diese Liste gilt wie die Kontingente für zwei Jahre, wobei vorgesehen ist, daß der Regie rungsausschuß nach zwölf Monaten auf beiden Seiten etwa notwendig gewordene Abänderungen Vorschlägen kann; doch soll durch solche Abänderungen das bisherige Gleichgewicht sowohl mit Bezug auf die Gesamthöhe bei der Listen als auch deren Zusammensetzung nicht wesent lich verschoben werden. Ein Vergleich der uns zuaektandenen Kontinaenw