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1:1. Fahrlässige Körperverletzung in Tateinheit mit Ueber- tretvng der Reichsstraßeuvcrlehroordnung und Führerflucht. Einen Kroftfzhrzciiäsülircr, ivie er nicht sein darf, zeigte uns d:e l^uie vcr dem hiesigen Amtsgericht statt- gesundene Hanniverhandlnng gegen Otto W. Er hatte einen Fußgänger vvn hinten angcfahren, mit seinem Wagen ein Ltück mitgeschlcift nnd ihn dann schivcrvcrletzt liegen gelassen »nd die Flucht ergriffen. Lein rücksichtsloses Ver halten hat natürlich in unserer Ttadt berechtigte Erregung hcrvvrgernseu und man wird mit Befriedigung vernehmen, dan diese Tat nun ihre gerechte Liihne gefunden hat. Wie groß die Erregung in unserer Bevölkerung gewesen ist, tonnte man deutlich daran erkennen, das; die Zuhörer- tribüne überfüllt war. Eö war eine Lchauverhaudlnng, ans der sich mancher Kraftfahrzeugsahrer eine Mahnung und Lehre ziehen konnte. Nach dem Eröfsnungsbeschluß hat sich Otto W. der fahr lässigen Körperverletzung in Tateinheit mit Uebertretung der :>ieichsstras;cnverkehrsordnung schuldig gemacht, ferner har er sich den Folgen des Unfalls dnrch die Flucht zu ent ziehen versucht, obwohl er nach einer gesetzlichen Vervrd- nung aus neuerer Zeit verpflichtet war, sofort zu halten und dem Verletzten Hilfe zn leisten. Ter Hergang ist kurz folgender: Otto W. war mit seinem alten Opelwagen am !t. März 1037 säst den ganzen Tag unterwegs gewesen, da muhte er, nm einen Kunden zn bedienen, abends gegen 8 Uhr noch nach Huhndorf fahren. Als er oberhalb des Bahnhofes Zschopau die Ltelle passierte, wo die Brücke über den Bahnhof einmündet, gingen vor ihm drei Fußgänger auf der vorgeschricbenen rechten Leite. Einen davon, der den linken Flügel der drei Nebeneinander- gehenden bildete, fuhr er von hinten an, schleifte ihn meh rere Meter weit auf dem Kotflügel mit fort, lieb ihn dann schwer verletzt liegen und suchte seiu Heil iu der Flucht. An seinem Wagen war dnrch den Unfall die Windschutz scheibe zertrümmert worden, der Verletzte L. erlitt eine leichte Gehirnerschütterung, eine stark blutende Wunde am Hintcrkopf, Verstauchungen nnd Abschürfungen. Er wurde dem Krankenhaus zugeführt, wo er 15 Tage verblieb, er leidet noch jetzt an den Folgen des Unfalls und befindet sich in ärztlicher Behandlung. Nur dem Umstande, dass bei dem Unfall ein Herr, der von Wilischthnl kam, Zeuge wurde und geistesgegenwärtig dem Anto nachlief, nm die Nummer fcst- zustellen, war cs zu danken, daf; der Täter ermittelt werden § konnte. Der Angeklagte ist geständig, er gibt zu, Berufsfahrer zu sein und will den L. nicht gesehen haben, nur seine zwei Begleiter. Er sei ermüdet gewesen und sei durch das Zwie licht, das von der Bahnhofsbcleuchtnug herrührte, gestört worden. Vor Lchrcck über den Unfall habe er statt zu brem sen den Gashebel gedrückt und sei schnell weiter gefahren. Unter dem Eindruck des Unfalls habe er keinen Gedanken fassen können, erst später sei es ihm zum Bewusstsein ge kommen, daß er sich der Führcrflncht schuldig gemacht habe. Er erledigte sich seines Auftrags iu Hohndorf nnd fuhr ans Umwegen, da er sich nicht traute znrückzusahren, wieder nach Hause. Am anderen Morgen ließ er sich in Gelenan eine neue Windschutzscheibe einsetzen und fuhr nun zwei Tage ziellos umher. Erst am 12. Mürz früh hat er erfahren, daß er polizeilich verfolgt werde nnd dann habe er sich selbst der Polizei gestellt, die ihn in Haft nahm. Nach den Zeugenvernehmungen wurde die Beweisauf nahme geschlossen nnd der Amtsanwalt als Vertreter der LlaatSanwaltschaft erhielt dnS Wort. Er schildert unssühr- lich den Hergang des Unfalls nnd bezeichnete eS als be- 1037. sonders roh, daß der Angeklagte den Verletzten in hilfloser Vage znrückgelassen nnd die Flucht ergriffen habe. Lchvn der gesunde Menschenverstand hätte es ihm zur Pflicht machen müssen, den Verletzten zn helfen. Er beantragte die Bestrafung für die fahrlässige Körperverletzung in Tatein heit mit Uebertretnng der Neichsstraßenverkehrsorduung mit 2 Monaten Gefängnis und für die Führcrflncht mit 3 Monaten Gefängnis, vereint zn einer Gesamtstrafe von 4 Monaten. 1 Monat der Untersuchungshaft bitte er an zurechnen. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Venter, will seinen Klienten durchaus nicht vvn jeder Lchnld sreisprechen, er will nur feststcllcn, daß die Lchuld auch den Verletzten treffe, da er ans dem schmalen Fußweg zu dritt gegangen sei. Die unbestimmte Beleuchtung habe das wei tere veranlaßt, denn wenn der Angeklagte den Verletzten gesehen hätte, so hätte er ihn nicht angefahrcn. Ter An geklagte habe gar nicht gewußt, daß er eine Person in hilf losem Zustande verlassen habe. Die Ausführungen des Amtsanwalts müsse er ganz entschieden ablehnen. Er bitte daher, mehr dem Volksempsinden entsprechend, dem Ange- gctlagten Verständnis cntgegcnzubringen, der Kriegsteil nehmer ivar, noch nicht bestraft ist nnd sich selbst gestellt hätte. Eine Gefängnisstrafe von 6 bis 8 Woche» im Höchst fälle unter voller Anrechnung der Untersuchungshaft sei eine volle Lühne. Das Urteil lautete: Ter Angeklagte wird erstens wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Uebcr- tretnng der Neichsstraßcnverkehrsordnung nnd zweitens wegen Führerflucht zu einer Gesamtstrafe von 4 Monaten Gefängnis kostenpflichtig verurteilt. Tie Untersuchungshaft wird mit 1 Monat voll ungerechnet. Am Schluß der Verhandlung beantragt der Verteidiger Rechtsanwalt Tr. Reuter die Aufhebung der Untersuchungs haft. Der Antrag wird seitens des Gerichts abgclehnt. * Ein unverbesserlicher Sittlichkeitsverbrccher. E h c m u i tz. Der im Jahre 18!)0 geborene Albin Her bert Tippmann ist ein unverbesserlicher Littlichkeits- verbrecher. Leine Vorstrafen haben bisher keinen bessern den Eindruck auf ihn gemacht, und so mußte er sich jetzt wie der einmal vor einer großen Strafkammer deS Landgerichts Ehemnitz wegen Tittlichkeitsvcrbrechen <8 176 Abs. 1, Zif fer 3j inv ier Fällen verantworten. Dem Angeklagten, der ein haltloser Mensch ist und eine Gefahr für die Jugend be deutet, kam nach dem medizinischen Tachvcrstünöigengut- achten der 8 61,2, vermindert zurechnungsfähig, zugute. Das Urteil lautete auf 2 Jahre Gefängnis und Unterbringung in eine Heil- und Pflegeanstalt. „Der Vater kann's ja bezahlen!" Ehemnitz. Lo dachte der 1W1 in Limbach geborene Paul Kurt Lore uz, der auf Kosten seines Vaters bei einem gewissen R. einen Mantel für 4.1 Mark und einen Anzug für 66 Mark bestellte und mit dem Namen seines Vaters sogar quittierte. In gleicher Weise bestellte er im Anstrag seines Schwagers, der davon nichts wußte, einen Mantel für 7» Mark. Trotz dieser beiden Nückfallsbetrüge- reicn in Tateinheit mit gewinnsüchtiger Urkundenfälschung billigte das Ehemnitzer Lchöffengericht dem Angeklagten nochmals mildernde Umstände zu, um dem Angeklagten Ge legenheit zu geben, in sich zu gehen und wieder ein ehrlicher Mensch zn werden. Fünf Jahre vermochte sich Lorenz ein mal straffrei zn halten, sodaß die Aussicht bei ihm noch nicht hoffnungslos ist. Immerhin war eine strenge Ltrafe am Platze. Lie wurde mit einer früheren Ltrafe JO Monate nnd eine Woche Gefängnis), die der Angeklagte jetzt verbüßt, zu einer Gesamtstrafe vvn einem Jahre und sechs Monaten Gefängnis zusammengefaßt. * Wegen Zechbetrugs bestraft. E h e m n i tz. Der 1008 in Görlitz geborene Georg Karl Lnck schädigte ein Bedienungsfräulein in Kaufbeuren im vergangenen Juli um zwei Glas Bier und Zigaretten im Werte vvu 6ti Pfennig, nnd in Ehemnitz versuchte er im Februar iu einer Lchankwirtschaft dasselbe Manöver. Er „türmte", ohne seine Zeche vvn 1,25 Mark bezahlt zu haben. Tags darauf wurde Luck, dem man nach seinem Aeußeren eine solche Tat nicht zngetrant Hütte, festgenvmmen. Die O.uittnng für die beiden Betrügereien fiel noch einmal milde ans, weil der Lchadcn gering war. Die Ltrafe lau tete auf 3 Mouate und 2 Wochen GefüngniS. Vorsicht beim Genuß der Lorchel! Der Genuß der Lorchel, Frühlingslorchel (Uslvslla oder c^romitru osoulonw), die fälschlich meist als Morchel bezeichnet wird, verursacht fast alljährlich im Frühjahr zahlreiche, in einzelnen Fällen sogar tödlich verlaufende Erkrankungen. Nm die schädliche Wirkung dieses Pilzes zu vermeiden, ist es erforderlich, die zerkleinerten frischen Pilze mit einer reichlichen Menge Wasser zum Kochen zu bringen, mindestens fünf Minnien im Kochen zu erhalten, das'Kochwasser wcgzuschütten und die Pilze auf einem Sieb abtropfcn zu lassen. Einfaches Abwaschen ist nutzlos, auch Abbrühcn schützt nicht vor Erkrankungen. Größere Mengen als ein Pfund zubereiteter frischer Lorcheln sollten von einer Person bei einer Mahlzeit nicht genossen werden. Auch ist zu vermeiden, eine zweite Lorchel- mahlzeit kurz nach der ersten einzunehmen. Daher kaufe nnd bereite man nur so viel Lorcheln zu, wie zu einer Mahlzeit erforderlich sind, damit kein Nest bleibt, der zum nochmaligen Genuß von Lorcheln am gleichen oder fol genden Tage verleitet. Einen etwa gesammelten Ueber- schuß trockne man scharf, nm ihn gelegentlich zum Würzen von Speisen zu verwenden. Getrocknete Lorcheln, wie sie auch im Handel erhältlich sind, haben ihre Giftigkeit verloren und bedürfen keiner besonderen Vorbehandlung. (Vgl. Pilzmerkblatt des Ncichsgesnndhcitsamts 1928. Verlag von Julius Sprin- aer in Berlin.) Wetterlage. Am Dienstag nachmittag bestand wieder bei zunehmen der Bewölkung Neigung zu gewittrigen Störungen. Die ses im ganzen freundliche Wetter wird jedoch nicht lange anhalten, da die über Frankreich liegende Störung weiter nach Aordosten übergreifen und auch in unserem Bezirk zu Rcgenfallen Anlaß geben wird. Sin bei Island vor dringender Wirbel wird später ebenfalls Einfluß auf unser Wetter erlangen. Wetteraussichten für Donnerstag: Wechselnd bewölkt, einzelne Schauer, mild, Winde aus südwestlichen Rich tungen. Vie heutige Nummer umfaßt b Leiten. Hauptschriftleiter: Heinz Voigtländer, Vertreter des Haupt schriftleiters und verantwortlich für den gesamten TextteA und Bilderdienst: Heinz Haberland, verantwortlicher An- zeigenteitcr: Willy Schmidt, sämtlich in Zschopau. Druck und Verlag: Wochenblatt für Zschopau und Umgegend, Richard Voigtländer, Zschopau. vä in 2ecc Zur Zeit ist Preisliste Nr. 7 gültig. Zschopaaer Tageblatt «ab «azetger Ms- Wh SchöffengerichtWiM April Mittwoch, de« 14. April 1837 AmMGe Anreisen Amtliche Bekanntmachung An einem Spätnachmittag in der Zeit vom 14. bis 17. April wird für Feuer- und Luftschutzzwecke eine Sirene ausprobiert. Zur Vermeidung von Irrtümern wird dies bekanntgcgeben. Dittersdorf, 14. April. Der Bürgermeister. Heute Fbenä sowie Sonnabend Fbenck auf rum vornebmen 6686ll8Lll3^l8l2H2 ins Oute Kapelle. — „Kolons»» Lsvkopsu —MS» Voranroiscv! Lonvadonci, cwn 17. /Xpril § r o k e r 8 1 i m m u n § 8 b a 11 >> gespielt vom Or.-Vullo-Ore bester, Lkemnitr »» I Leginn 8 vbr. ?roun<IIickst laüet ein Herbert lekelskeiinor I Reute lVUttwocli bi8 mit 8onntu§ 6er 8en8stion8-6roLkilm 6olö nsck Zingspore Luropäer fallen in clie Hüncle cbinesiscber Piraten. Liebe, KalZ, Intrige uncl Humor, cias sinä clie Ocunckakkorcle einer Hancilung, clie Ibnen clen Ftem rauben wircl. Heute lVUttzvocli nachmittag 4 vkr kreivor8tettunA für ^rbeit8lo8e gewinn täglicb 8'/, Ubr, äonntag 4, 6 uncl 8'/» Obr Lin irr kl: Vorvsrkauk 60 Ni. KbsnäkaLLS 70 M. Voresr^auk in äse Oroysris Tbisrgsn uncl in clsx Vcwb- banciinnA Asnssi. ^orAsn OonnsrskcrL', cssn KpA/, crdsncsZ §45 Wo von ÄaÄmllskLÄ'rskkov Kucio/Z Vskrs MrisLr-rLbKLML-r N c- Aueir cäs sinkaobsis muZ sandel' ^sssk^k unci ^scir-nedi wsrcssn. Äs rÄ clesda/d mskk ksursv a/s eins man^s/- da/is AaskädollaN. a s^sac/sa Äs srad dsr 8sc/a?l vso/oaasasvo// an Äs Achtung! Billig! 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