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Nr. 4 Zschopauer Tageblatt ««b Anzeiger Mittwoch, den 6. Januar 19S7 „Nicht die Freiheit oder der Gewinn einzelner Industrieller steht zur Debatte, sondern daS Leben und die Freiheit der deutschen Nation. Wer glaubt, im Jntercsscnkrcis dieser Freiheit und dieses Lebens nicht bestehen zu können, hat leine Existenzberechtigung in uuscrcr Gc- mcittschaft." NdolfHitler. mindestens in der Gehaltsklasse 8 (4 RM.) zahlen. Unter Einkommen ist dabei das tatsächliche Einkommen zu vor- stehen. Dr. W. Verjährung in der SoMlimWerung Die Erhaltung der Anwartschaft. Auch auf dem Gebiete der Sozialversicherung ist der Jahreswechsel nicht ohne Bedeutung, so das; es sich empfiehlt, noM rechtzeitig vor Toresschluß die Frage der Verjährung und Erhaltung der Anwartschaft zu prüfen. Ter Anspruch nuf Rückstände von Sozialvcrsicherungsbei- trägcn verjährt, .oweit sie nicht absichtlich hinterzogen sind, in zwei fahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden waren (8 29 RVO., 8 2l9 AVG.). Mit dem 31. Dezember 1936 verjähren also alle Beitrags rückstände aus dem Jahre 1934. Anders als im bürger lichen Recht u...erbricht die Mahnung des zuständigen So- zialversicheruuge-irägers die Verjährung. Das gleiche gilt für die Bererü-Klärung des Unternehmers oder des Ver sicherten zur N-'chentrichtung rückständiger Pflichtbeiträge. Ist die BeitragSeinzahlung ohne Verschulden des Ver sicherten unterblieben, so kann Nachzahlung für volle vier Jahre gefordert werden. Die Verjährung des Anspruchs aus Rückforderung von Beiträgen ist für die einzelnen Versicherungsarten ver schieden gestaltet. Der Anspruch auf Rückerstattung irrtüm lich entrichteter Beiträge zur Kranken- oder Arbeitslosen versicherung verjährt in sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entrichtet worden sind (§ 29 RVO.). Die im Jahr l936 zuviel gezahlten Beiträge ver jähren somit am 30. Juni l937. Auch in der Angestellten- und Invalidenversicherung verjährt der Anspruch aus Rückerstattung irrtümlich ent richteter freiwilliger oder irrtümlich in einer höheren Klasse gezahlter Beiträge in sechs Monaten nach Ablauf des Ka lenderjahres, in dem sie entrichtet worden sind <8 213 AVG., 8 29 RVO.). Beitrüge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht entrichtet worden sind, kann der Versicherte binnen zehn Jahren nach der Entrich tung zurückfordcrn, wenn ihm nicht schon eine Rente rechtskräftig bewilligt worden ist und nicht die Verwen dung der Marken in betrügerischer Absicht geschehen ist. Der Anspruch des Unternehmers auf Rückerstattung seine, Beitragshälftc verjährt mit dem Ablauf von zwei Jahren seit der Entrichtung (8 1446 RVO., 8 101 RVG.). Klugerweise haben viele Volksgenossen, die früher einmal als Angestellte tätig waren, ihre Angestelltenver- sichcrung nicht verfallen lassen, sondern freiwillige Beiträge gezahlt, um so eine wenn auch nur zusätzliche Alters- und Hinterblicbenenvcrsorgung sicherzustellen. Wer jedoch den Anspruch auf spätere Leistungen der Angesteütenversiche- rung nicht gefährden oder verlieren will, muß die Anwart schaftsbestimmungen beachten. Die Anwartschaft ist für die Zeit vom 1. Januar 1934 an erhalten, wenn nach dem Schluß des Kalenderjahres, in dem der erste Beitrag entrichtet worden ist, bis zum Beginn des Kalenderjahres, in dem der Versicherungsfall eintritt, jährlich mindestens sechs Beitragsmonate zurück- gelegi worden sind. Als Beitragsmonate für die Erhal tung der Anwartschaft gelten auch sogenannte Ersatzzeiten. Solche sind z. B. Zeiten seit dem 1. April 1933, für die der Versicherte als Arbeitsloser versicherungsmäßige Arbeits losenunterstützung oder Krisenunterstützung erhalten Hal oder aus der öffentlichen Fürsorge unterstützt worden ist, oder Zeiten seit dem 1. April 1933, für die dem arbeits losen Versicherten, der selbst keine Unterstützung erhält, ein Zuschlag zur Unterstützung eines anderen Arbeitslosen oder Hilfsbedürftigen gewährt worden ist. Der Versicherte muß also bis zum Schluß eines jeden Jahres dafür sor gen, daß den Anwartschaftsbedingungen Rechnung getra gen ist; denn die Anwartschaft erlischt zunächst, wenn die erforderlichen Anwartschaftsmonate nicht vorhanden sind. Die erloschene Anwartschaft lebt allerdings wieder auf, wenn der Versicherte die zur Erhaltung der Anwartschaft noch erforderlichen freiwilligen Beiträge innerhalb der zwei Kalenderjahre nachentrichtet, die dem Kalenderjahr der Fälligkeit der Beiträge folgen. Für ein Jahr zurück können freiwillige Beiträge für jeden Monat entrichtet werden. Der Versicherte kann also bis zum 31. Dezember 1936 s) für jeden Monat des Jahres 1936 freiwillige Beiträge entrichten; b) etwa noch fehlende Anwartschaftsbeiträge für 1934 nachentrichten. Die Nachentrichtung fehlender Anwart schaftsbeiträge für 1935 ist noch bis zum 31. Dezember 1937, für 1936 noch bis zum 31. Dezember 1938 zulässig. Es ist indessen nicht ratsam, die Entrichtung freiwilliger Beiträge bis zum letzten zulässigen Zeitpunkt hinauszu- fchieben, da nach Eintritt des Versicherungsfalles frei willige Beiträge nicht mehr entrichtet werden dürfen. Uebrigens sind die freiwilligen Beiträge zur An- gestelltenversicherung in der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Gehaltsklasse zu entrichten. Wer kein Ein kommen hat oder wessen Monatseinkommen den Betrag von 50 NM. nicht übersteigt, muß die freiwilligen Beiträge Die MW Kmera-en Weihnacht im Torfmoorlager - Wir waren eins geworden, wir 216 Nrbcitsdienstmän- ner vom Torsmoorlager! Zusammengewürfelt aus allen Teilen des deutschen Landes, ans allen Schichten des Volkes hatten wir uns zusammengcfunden in die hohe Gemeinschaft der Kameradschaft. Ans dem Anhaltland, dem Harz, dem Rheinland und ans Pommern fanden sich 216 junge Menschen, um ihren Dienst am deutschen Boden zu tun. Aus der bunten Folge der Tage haben sich einzelne Erlebnisse herauskristallisiert, sind in unsere Herzen und Hirne gedrungen, so daß wir sie nie vergessen werden. Ein solches tiefes Erleben sollen die nachstehenden Zeilen auf zeichnen: Unsere Weihnacht am 24. Dezember v. I., die uns zwanzig Kameraden, die wir als Lagerwache Zurückbleiben mußten, unauslöschlich im Gedächtnis haften wird. Die Fahne hängt unbeweglich am hohen Mast, kein Windhauct schwingt durch die kalte, sternenklare Winternacht. Durch die Fenster der Schreibstube fällt ein Heller Lichtschein und beleuchtet den einsamen Posten, der mit seinem Spaten unbeweglich mitten auf dem Wege steht. Eben läuten die Glocken vom nahen Dörfchen Klempin. Jeder einzeln« Schlag durchbricht ehern die Stille und fügt sich harmo- nisch in die herbe Winternacht. Das Licht des Scheinwer fers zuckt in kurzen Abständen vom fernen Dache der Un- lcrlunft auf. Der schmale Lichtstreifen huscht lautlos über den Weg, llettert die weißgetünchte Wand des Hauses empor und verschwindet im Stahlgrau des Himmels. Ganz zart erst klingt das Rauschen des Windes durch die Ein samkeit, weiße Flocken tanzen leicht vom Himmel hernieder. Stärker pfeift der Wind und wirbelt den weißen Schnee vor sich her. Langsam, schwerfällig bewegt sich der Posten von seinem Platz. In dem schwarzen Pelz haben sich die Schneeflocken gefangen, so daß er wie ein Eisbär aussteht. Schon hört er in der Schreibstube den Laut sprecher klingen: O du fröhliche, o du selige... Kein Stern ist mehr zu sehen, dunkel wölbt sich über ihm der Himmel. Auf der Erde leuchtet flimmernd der Weiße Schnee, die kahlen Aeste der Bäume markieren sich scharf wie eine Schwarz-Weiß-Zeichnung. „Hat man mich denn hier draußen vergessen?" denkt der Posten, und ein bitteres Gefühl will in ihm aufsteigen, wenn er an daheim denkt, wo sie jetzt unterm grünen Tannenbaum sitzen und leise und gläubig die Weihnachtslieder anstimmen. „Hallo, Hans", flüstert eine Stimme von Ler Tür, „Mensch, noch fünf Minuten." „Was ist denn los, wollt ihr mich etwa hier draußen stehen lassen?" antwortet der Posten und dreht sich un willig um. „Quatsch, ich sage doch, in fünf Minnten kannst du kommen." Fünf Minuten können zur Ewigleit werden. Mit sei nen riesigen Stiefeln, genannt die „warmen Schuhe" der Wache, steigt er weiter langsam und schwerfällig auf und ab und geht feinen eigenen Gedanken voll Ungeduld nach. „Postenl" ertönt die Stimme des Oberseldmeisters. „Jawohl!" „Komm, deine Wache ist beendet, jetzt wollen wir Weihnacht feiern." Das ist etwas, was man im einzelnen nicht darstellen kann und was auch nur der nachzuempfinden vermag, der schon Aehnliches erlebt hat, — diese jungen Menschen, wie sie rund um den Tannenbaum gruppiert sind, wie sie den Klängen der Weihnachtslieder lauschen und sie bewußt bärbeißig durch die Gegend schauen, um ihre Rührung zu Erinnerung eines Meitsmanves verbergen. Da sind auf einmal alle Kameraden stumm; va kommt es auf einmal vor, daß eine ganze Bankreihe den Husten hat, oder einer mit Begeisterung an seinem Schuh das Band auf und zu knüpft. Bis dann plötzlich alle das alte schöne Weihnachtslied „Stille Nacht, heilige Nacht" singen, das so merkwürdig hart aus ihrem Munde klingt und der Harmonie des Augenblicks etwas Festes, Gehalt volles verleiht. Der Posten sitzt am prasselnden Ofen, während draußen der Wind gegen die Fensterläden rüttelt. Er empfindet vielleicht am stärksten die stumme, schlichte Feier lichkeit, die in dem kleinen Raume herrscht. Ja, dann greift jeder nach seinem Teller, öffnet die Zigarettenschachtel, und bald ist das Zimmer vernebelt und von fröhlichem Stimmengewirr erfüllt. Nnd so soll es sein. Wir wollen uns mit gläubigem Herzen dem Bann des grünen Tannenbaums mit den flackernden Hoffnungslichtern ergeben, und dann soll die Freude von uns Besitz ergreifen. Während wir ein Lied nach dem andern angestimmt haben und mit kräftigen Stimmen so laut singen, daß fast der Weihnachtsbaum in leichte Schwingungen gerät, ist unbemerkt ein Auto vor das Lager gefahren. Plötzlich öffnet sich die Tür: „Achtung" brüllt da irgendwo jemand, und wie elektrisiert springen zwanzig Mann von ihren Sitzen auf und nehmen Haltung ein. Der Arbeitsführer ist ganz unverhofft gekommen, begleitet von seinem Adjutanten, der verheißungsvoll zwei Kistchen in seinem Arm hält. „Nun, man nicht so eifrig heute abend", lacht der Arbeitsführcr, „setzt euch. Nehmt mal an, ich wäre der Weihnachtsmann. Hier..." Nnd damit verteilte er an jeden zwei Schachteln Zigaretten. Das ist noch eine un erwartete Freude, im Geist überschlagen wir, daß man nun für die ganzen Feiertage mit Zigaretten versorgt ist, und das ist viel wert. Aber der Arbeitsführer kann nur kurze Zeit bei uns bleiben, dann muß er wieder mit seinem Auto durch den Schneesturm fahren, von Lager zu Lager, um überall mit den Arbeitskameradcn für wenige Minuten zusammen zu sein, die fühlen, daß er alle persönlichen Rücksichten zurück- stcllt und für sie sorgt wie für eine große Familie. Wir sitzen noch lange in der Schreibstube, bis die Lichter des Tannenbaumes eines nach dem anderen ver löschen, bis wir endlich wieder das elektrische Licht an- zünden und verwundert vor dem Hellen Schein die Augen schließen. Zum Schluß unserer Fei.r singen wir unser Arbeits- dicnstlicd: -j , „Wir tragen Beil und Spaten Statt Kugel und Gewehr, Wir sind die Werkssoldaten, » Wir sind das graue Heer." So tönt es machtvoll durch den Naum. Die Poesie der Weihnacht klingt auch im gesunden Rhythmus unseres schönen Marschliedes. Ausgang haben wir bis morgen früh, hat unser Ober feldmeister gesagt, aber es gibt nicht einen, der jetzt auch nur einen Schritt aus dem Lager tun will. Es wäre ihnen wie eine Entweihung vorgekommen. Selbst das vier blättrige Kleeblatt, die „Skatbrüder" genannt, rühren heute abend keine Karte mehr an. Das beweist doch schließ lich am klarsten, daß der heutige Abend noch lange nach- llingt in ihren Herzen. W. M. Aus der Bewegung. Spende für unbemittelte Hitlerjungcn Ein schönes Zeichen kameradschaftlicher Verbundenheit mü der HI. gab die Kreisamtsleitung des NS.-Lehrerbundcs in Hildeshei m. Eine freiwillige Spende der gesamten Lehrer schaft der Stadt erdrückte dcn erfreulichen Betrag von (M Mark, der dem Bann 79 «Hildesheim) für die Beschaffung von Uniformen und Ausrüstungsgegenständen für unbemittelte Hitlerjungen zur Verfügung gestellt worden ist. Durch diese Spende ist cs. der Bannführung möglich, gerade zu Weih nachten eine größere Anzahl Kameraden mit der vorschrifts mäßigen Winteruniform zu versehen. Jungarbeiterinnen im VDM.-Kursus Um den Mädeln der Firma Hochtief in Essen einen Ein blick in die Arbeitsgebiete des BDM. zu geben, und um ihnen weltanschaulich eine klare Ausrichtung zu verschaffen, trat die Leitung des Betriebes mit der Führung des Obergaues 1k «Ruhr-Niederrhein) in Verbindung. Zum erstenmal werden jetzt sämtliche Jungarbeiterinnen der Firma Hochtief in zwei Lehrgängen geschult, an denen auch ÄDM.-Ftthrcrinnen teil nehmen. Diesen Lehrgängen sollen noch ähnliche Kurse folgen, so daß der Geist der nationalsozialistischen Jugend auch in die Betriebe getragen wird, in denen noch keine BDM.-Mädel arbeiten. In die Akademie für Deutsches Recht berufen Außer der Reichssrauenstthrertn ist mit ihrem Einver nehmen auch die Nechtsresercntin der Reichsfrauenführung, Frau Rechtsanwältin Dr. Ilse Eben-Servaes, die gleich, zeitig Beauftragte für die Rechtswahrerinncn bei der Reichs- führung des NS.-Rechtswahrerbundes ist, als Mitglied in oie Akademie für Deutsches Recht berufen worden. Frau Dr. Eben- Servaes ist seit 1934 Mitglied des Familienrechtsausschusses und arbeitet außerdem als Beauftragte der Reichsfrauen, führerin in dem Ausschuß für Rechtsfragen der Bevölkerungs- Politik mit. Pimpf und Jungmädel aus Schlittschuhen Am 4. Januar findet im Prinzregenten-Eisstadion in München ein großes Eissportfest der Münchener.Pimpfe uno Jungmavct palt, durcygeruyn von der yltler-izugcno. Vor den nahezu sechstausend Gästen werden die Jüngsten ihr Können im Eiskunstlauf und Eisschnellauf zeigen, während sich die beiden Münchener Jungbann-Eishockeymannschaften iin Ausscheidungskamps für die Gebietsskiwettkämpse gegenüber- stehen. ' ? ' -- - Siedlerstellenmodell wirbt bei dcn Heranwachsenden Der Gedanke der H e i m st ä t t e n s i e d lu n g, die von Partei und Staar als zweckmäßigste Wohnform für den schaf fenden deutschen Volksgenossen erkannt wurde und deren Durchführung in» Rahmen aller zukünftigen Wohnungsbau programme einen bedeutsamen Umfang einnehmen wird, ist bereits in alle VolkSrecke eingedrungen Um die Heimstätten- äedlung allen deutsche.» Volksgenossen anschaulich zu machen, hat die thüringische Spielzeugindustrie eine neue Vorlage zur Schaffung solchen Spielzeugs gefunden, das nicht nur dem Spieltrieb des Kindes eiltgegenkommt, sondern auch den tieferen Sinn und Zweck der Heimstättensiedlung in belehren- der Weise vor Augen führt. Eine nationalsozialistische Arbeits gemeinschaft im Kreise Sonneberg «Thüringen) Hai in naturgetreuer Nachbildung eine Siedlerstelle geschaffen, aus der nicht nur die Schönheit der Siedlerstelle, sondern auch die Wirtschaftlichkeit einer solchen Wohnheimstätte zu ersehen ist. Das Modell dieser Siedlerstelle ist aus der Spielzeugschau im .,Thüringen-Haus" in Berlin ausgestellt und wird seiner vor- züglichen Ausstattung wegen außerordentlich stark beachtet werden. Dieses Modell einer Heimstättensiedlung eignet sich wr allen Dingen als Anschauungs- und Lehrmittel für Schulen und solche Anstalten, die ihren Schülern das Wesen oes Siedlungswcrkes näherbringen wollen NeichSbund der deutschen Kapital, und Kleinrentner wird enger an die NS.-Bolkswohlfahrt angeschlossen. Um alle Hilsömögllchkeiten für die Rentner noch stärker auszugestalten, wurde ein engerer Anschluß des Reichsbundes der deutschen Kapital- und Kleinrentner an die N S. - Volks- Wohlfahrt herbeigeführt. Hauptamtsleiter Hilgenfeldt er nannte den Hauptstellenleiter im Hauptamt für Volkswohl- fahrt, Dr. Hans Georg Balkarin, zum Bundessührer del Reichsbundes der deutschen Kapital- und Kleinrentner. In folge dieser Ausgestaltung stellte der bisherige Bundessührer. Herr von Colomb, sein Amt zur Verfügung.