Volltext Seite (XML)
Vellage des LIGsoauer Tageblattes and Anzeigers ' Lehrlingsausbildung als Pflicht Die vom Ministerpräsidenten Generaloberst Göring als dem Beauftragten für den Bierjahresplan erlassenen sechs Anordnungen vom 7. November haben, für einen Teil der Wirtschaft, den Arbeitseinsatz in neue Bahnen gelenkt. Bon den Verordnungen, die für die Betriebe der Eisen- und Meiallwirtschaft und für das Baugewerbe gelten, ist die über die Lehrlingsausbildung zur Sicherung des Facharbeiternachwuchses von größter Bedeutung. Wie war die Lage, die zu der grundsätzlichen Neu regelung geführt hat? Die Angaben der Neichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über die Lehrstellenvermittlung der Arbeitsämter in der Berufs gruppe Eisen- und Metallerzcugung und in dem Bau gewerbe erweisen es. Betrachten wir zunächst die Berufsgruppe Eisen- und Metallerzeugung. Sie umfaßt auch die Betriebe der Eisen- und Metallverarbeitung einschließlich des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, der Feinmechanik und Optik. Nach dem letzten Bericht der Reichsanstalt hatten sich vom 1. April bis zum 30. Juni in dieser Berufsgruppe einschließlich der noch nicht erledigten Fälle aus den Vormonaten, aber ohne die Ratsuchenden, die Ostern 1937 zur Schulentlassung kommen, insgesamt 96 384 Ratsuchende an die Berufs beratungs. und Lehrstellenvermittlungsabteilungen dec Arbeitsämter gewandt. Ihnen standen aber nur — und zwar auch einschließlich des Restes aus den Vormonaten, also einschließlich der aus den Monaten vorher noch nicht besetzten Lehrstellen — 30 214 gemeldete offene Lehr- und Anlernstellen gegenüber. Man darf gewiß nicht übersehen, daß der Zeitabschnitt eines Vierteljahres zu kurz ist, um einen genauen Neber- blick zu bekommen. Auch waren in der Berufsgruppe Eisen- und Metallerzeugung bereits im ersten Vierteljahr 1936 schon 43 136 Lehr- und Anlernstellen vermittelt wor den. Aber für das erste Vierteljahr hatte die Zahl der Ratsuchenden für diese Berufsgruppe auch 148 283 be tragen. Was ergibt sich aus diesen Zahlen? Der Wille und das Berufsstreben unserer Jugend sind groß genug, um den Anforderungen gerecht zu werden, die an den beruf lichen Nachwuchs im Interesse der staats- und wirtschafts politischen Aufgaben gestellt werden müssen. Aber nicht alle Betriebe der Wirtschaft haben ihrerseits das Not wendige getan, um dieses Berpssstreben der Jugend voll zur Auswirkung kopimen zu taffen. Das wirb noch deutlicher, wenn man die Uebersicht etwas näher betrachtet, die für die zurückliegenden Jahre, jeweils für die Zeit vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres, uns Aufschluß über die Lehrstellenver mittlung der Berufsgruppe Eisen- und Metallerzeugung gibt. Fragen wir hier nach dem Einsatz der männ lichen Jugend allein, so zeigt sich folgendes Bild: Männliche Offene Lehr- Jahr Ratsuchende und Anlernstellen 1930/31 47 484 36 907 1931/32 43 475 25159 1932/33 45 953 28 496 1933/34 91 710 53 058 - 1934/35 151 785 71 996 Die Zahlen sind durchaus miteinander vergleichbar. Denn das gesetzliche Alleinrecht der Arbeitsämter aus Lehrstellenvermittlung ist erst vom 1. Dezember 1935 an wirksam geworden. In der gesamten Zeit, für die unsere Zahlen gelten, haben also zum Beispiel Innungen und sonstige Stellen neben den Arbeitsämtern eine Lehrstellen oermittlung, wenn auch in beschränktem Umfang, betrieben. Die Zahlen der Entwicklung über die Lehrstellen dieser Lcrufsgruppe zeigen, wie die wachsende Hoffnungslosig keit der Jugend mit dem nationalsozialistischen Umbruch in eine stolze Hoffnungssreudigkeit sich gewandelt hat, die dem beruflichen Einsatzwillen unseres Nachwuchses einen über alle Erwartungen starken Auftrieb gab. Dem aber ist die Wirtschaft durch Schaffung neuer Lehr- und Anlern stellen nur teilweise gefolgt. Trotz der Erhöhung ihrer Zahl, die besonders stark ist im Vergleich gegenüber 1932/33, ist das Spannungsverhältnis zwischen Ratsuchenden und offenen Lehr- und Anlernstellen immer größer geworden. Eine Untersuchung der Verhältnisse des Bau gewerbes gibt ein etwas günstigeres Bild. Begreif licherweise sind die Zahlen der Ratsuchenden wie der offe nen Lehr- und Anlernstellen hier erheblich geringer. In dieser Berufsgruppe wurden für die Zeit vom 1. Juli 1934 bis zum 30. Juni 1935 gezählt: 31 527 Ratsuchende und 20 957 offene Lehr- und Anlernstellen. Das Verhält nis ist, wie gesagt, günstiger. Aber die Tatsache der nicht ausreichenden Lehrstellen ist auch hier gegeben. Wie die Erste Anordnung vom 7. November einen ausreichenden Facharbeiternachwuchs für die Eisen- und Metallwirtschaft sowie für das Baugewerbe sicherstellen wird, ist bekannt. Es ist die Maßnahme zur Durchführung gelangt, die Präsident Dr. Syrup von der Neichsanstalt bereits früher als möglich bezeichnet hat. Von den bisher allein gegebenen Bestimmungen gegen Lehr lingszüchterei ist man dazu übergegangen, den Betrieben der genannten Gewerbegruppen Minde st verpflicht tungen für die Lehrlingsausbildung vor schreiben zu können. Für die Ausbildung ungeeignete Be triebe haben einen Ablösungsbetrag in Geld an die Reichs anstalt abzuführen, um die verstärkte Lehrlingsausbildung in anderen Betrieben unterstützen zu können. Der MM uns der AngkstMeMlsMllllg Achtung! Die Anwartschaft nicht verfallen lallen! Wer de» Anspruch auf spätere Leistungen der An- g e st e l l t e n v e r s i ch c r u n g nicht gefährden oder ver lieren will, muß die Anwartschaftsbestimmungen beachten. Die Anwartschaft ist für die Zeit vom l. Januar 1934 an erhalten, wenn nach dem Schlüsse des Kalenderjahres, in dem der erste Beitrag entrichtet worden ist, bis zum Be ginne des Kalenderjahres, in dem der Versicherungssall eintritt, jährlich mindestens sechs Beitrags- monale zurückgelegt worden sind. Als Beitragsmonats für die Erhaltung der Anwartschaft gelten auch sogenannte Ersatzzeiten. Solche sind z. B. Zeiten seit dem 1. April >933, für die der Versicherte als Arbeitsloser vcrsiche- rungsmäßige Arbeitslosenunterstützung oder Krisenuuter- stützung erhalten hat oder aus der öffentlichen Fürsorge unterstützt worden ist, oder Zeiten seit dem 1. April 1933, für die für den arbeitslosen Versicherten, der selbst keine Unterstützung erhält, ein Zuschlag zur Unterstützung eines anderen Arbeitslosen oder Hilfsbedürftigen gewährt worden ist. Der Versicherte tttt gut daran, wenn er bis zn m Schlüsse jeden Jahres dafür sorgt, daß den An wartschaftsbestimmungen Rechnung getragen ist; denn die Anwartschaft erlischt zunächst, wenn die erforderlichen An wartschaftsmonate nicht vorhanden sind. Die erloschene Anwartschaft lebt allerdings wieder auf, wenn der Ver sicherte die zur Erhaltung der Anwartschaft noch erforder lichen fre willigen Beiträge innerhalb der zwei Kalender jahre nacbenlrichtel, die dein Kalenderjahre der Fälligkeit der Beiträge folgen. Für ein Jahr zurück können frei willige Beiträge für jeden Monat entrichtet werden. Der Versicherte kann also bis zum 3 1. D e z e m b e r 1 9 3 6 n) für jeden Monat deS Jahres 1936 freiwillige Beiträge entrichten, b> etwa noch fehlende Anwarlschaftsbciträge für 1934 nachcntrichten. Die N a ch e n t r i ch t u n g fehlender Anwari sch a f 1 .s b e i t r ä g e für I 9 3 5 ist noch bis zum 31. De zember 1937, für 1936 noch bis zum 31. Dezember 1938 zulässig. Es ist indes nicht ratsam, die Entrichtung frei williger Beiträge bis zum letzten zulässigen Zeitpunkt hin auszuschieben, da nach Eintritt des VersicherungsfallrS freiwillige Beiträge nicht mehr entrichtet werden dürfe». FreiwilligeBeiträge zur Angestelltenversicherung sind in der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Ge haltsklasse zu entrichten. Wer kein Einkommen hat od« derjenige, dessen Monatseinkommen 50 Mark nicht über steigt, muß die freiwilligen Beiträge mindestens in der Gehaltsklasse 8 (4 Mark) zahlen. Unter Einkommen ist das tatsächliche Gesamteinkommen zu verstehen. Für die Betriebe, die ihre Ansbildungspflicht auch in der Vergangenheit erfüllt haben, ändert sich überhaupt nichts. Endlich aber werden, wenigstens in gewissen Ge- werbezwcigen, diejenigen Betriebe herangezogen, die sich bis jetzt von der Lehrlingsausbildung gedrückt haben, um nachher nm so mehr über den Facharbeitermangel zu klagen. Dem wird jeder gerecht Denkende nur zustimmcn. Den» wer Facharbeiter braucht, ist auch verpflichtet, zu ihrer Heranbildung bcizutragen. MUaffung der Wafferstraßenkontrolle eme Selbstverständlichkeit Formeller französischer Protest schritt — Ruhige Auffassung der deutschen M a ß- «ahme in Lön 5 ön "Die deutsche Erklärung über die inter nationalen Stromakte wird in Paris ruhiger angesehen, nachdem die Verlautbarungen aus englischen Negierungskrciscn dahin gehen, daß die Abschaffung der internationalen Kontrolle über die deutschen Wasserstrafzen eine S e l b st v e r st ä n d l i ch k e i t im Sinne der neueren Entwicklung gewesen sei. Die englische Oeffcntlichkeit sah den augekündigtcu Slusführungen des erotischen Außen- Ministers Eden im Unterhaus daher nicht mit beson derem Interesse entgegen, und eine amtliche franzö sische Stellungnahme, die in Paris ausgegeben wurde, stellt nichts weiter als einen formellen Pro- testschritt dar. In der Bekanntgabe des französischen Außenministe riums heißt es u. a.: „Die deutsche Kündigung der Bestimmungen des Ver sailler Vertrages, die sich auf die deutschen Flüsse beziehen, sowie der Flußschissahrtsakte, die auf diesen Bestimmungen ausgebaut sind, erfolgt in dem Augenblick, in dem die zen trale Rheins chiffahrtsko m Mission, die in Straßburg versammelt ist, im Begriff stand, Bestimmungen in Kraft zu setzen, Vie an die Stelle der betreffenden Klauseln des Versailler Vertrages treten sollen. Die französische Ne gierung verständigt sich mit den anderen in- teresfierten Negierungen." Die Kündigung der Diktatklausel über die Internationali sierung der deutschen Ströme durch die Neichsregiernng wird, wie weiter aus Paris gemeldet wird, kn franzö- schen politischen Kreisen mit größter Ruhe betrachtet. Dies um so mehr, als man sogar aus dem verbündeten Prag erfahren hat, daß die an der Frage des Regimes aus deutschen Strömen nach verschiedenen Richtungen besonders interessierte Tschechoslowakei mit der Zusicherung der weiteren Aufrechterhaltung ihrer Freihafengebiete durchaus zufrieden ist. Selbstverständlich wird, wie man aus politischen Kreisen erfährt, die französische Regierung formell pro testieren und sich auch bemühen, diesen Protest gemeinsam mit anderen Unterzeichnern des Versailler Diktats, be sonders England, abzugeben. Dabei dürfte es aber auch bleiben. Vorläufig ist nicht einmal, wie in früheren Fällen, die Rede davon, etwa den Völkerbund mit der An gelegenheit zu befassen. Unangebrachtes Bedauern Edens. Im englischen Unterhaus erklärte Außenminister Eden zur Kündigung der Artikel des Vertrages von Ver sailles, die sich auf die Internationalisierung der Flußläufe und die Verwaltung des Kieler Ka nals bezögen, daß seit vielen Jahren Verhandlungen im Gange gewesen seien, um die deutschen Wünsche mit den Interessen der anderen Beteiligten in Einklang zu brin gen, und zwar mit beträchtlichem Erfolg. Unter diesen Umständen bedauere es die britische Re- liierunq, daß die deutsche Regierung.in einer Zeit, in der die Verhandlungen im Gang gewesen seien, trotz der tm ver gangenen Jahr abgegebenen Versicherungen erneut auf das Verhandlungsverfahren zugunsten einer einseitigen Maß nahme verzichtet habe. Dieses Bedauern sei nicht ans Be fürchtungen zurückzuführen, daß irgendwelche wichtigen bri tischen Handelsinleressen durch die Entscheidung der deut schen Negierung gefährdet wären, sondern auf die Tatsache, daß eine Maßnahme dieser Art die Handhabung der inter nationalen Beziehungen etwas schwieriger machen müsse * Bei den Einwendungen des englischen Außenmini sters gegen die Art des deutschen Vorgehens dürfte über- sehen worden sein, daß deutscherseits in langwierigen Ver handlungen immer wieder vergeblich ver sucht worden ist. durch Uebereinkommen zu einer Besei tigung der einseitigen Diskriminierungen Deutschlands durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages über die deutschen Ströme zu gelangen. Erst dann, als an der Er folglosigkeit weiterer Bemühungen nicht mehr zu zweifeln war, hat sich die deutsche Regierung zu ihrem Schritt vom 15. November entschlossen, zumal mit diesem Tag die vor gesehene Kündigungsfrist des deutsch-französischen Modus vivendi vom Mai 1936 ablief. KauzleideSRHrttSinimiellVienMumLN Uebergabe durch Reichsleiter Bouhler Der Chef der Kanzlei des Führers, Reichslcitcr Bouhler, übergab am Montag seinen Mitarbeitern die neuen Amtsräume der Kanzlei des Führers in den Häusern Hermann-Göring-Straße 5 und Voßstraße 19, der ehe maligen Sächsischen Gesandtschaft, die im Laufe der letzte» Woche nach einem gründlichen Umbau bezogen waren. Reichsleiter Bouhler sprach die Erwartung aus, daß seinen Mitarbeitern hier ebenso wie im alten Haus als oberste Richtschnur ihres Handelns das Bewußtsein dienen möge, Mitarbeiter des Führers und damit verantwortlich zu sei» für die Verwaltung des größten Kapitals, das wir in Deutschland besitzen: das Vertrauen zum Führer. Mit der Uebersiedlung der Dienststelle in die neuen Räume wurde auch eine Neugliederung in folgende fünf Remter vorgenommen: Amt für Parteiangelegenheiten (Leiter Neichsamtsleiter Viktor Brack), Amt für Gnaden- wescn (Leiter Reichshauptstcllenleiter Hubert Berkenkamp), Amt für soziale Angelegenheiten (Leiter Reichsamtsleiter Albert Bormann), Personal- und Verwaltungsamt (Leiter Reichshauptstellenlciier Herbert Jaensch) und Privatkanzlei Adolf Hitler (Leiter Reichsamtsleiter Albert Bormann). Unruhen in Beirut Geschäfte geplündert. — Kundgebungen in der Moschee Drei Todesopfer Bei der Feier des Namadanfestes ist es in B e i r u t zu schweren konfessionellen Ausschreitun gen gekommen, bei denen einige Personen ums Leben gekommen und viele andere schwer verletzt worden sind. Die Unruhen nahmen ihren Ausgang in der Basta- j Moschee, wo einige Redner äußerst heftige Angriffe gegen den kürzlich abgeschlossenen Vertrag zwischen Frankreich und dem Libanonstaat richteten. Um 20 Uhr rotteten sich starke Gruppen von Muselmanen zusam men, die nach den, christlichen Viertel zogen und die Geschäfte zu plündern begannen. Die Polizei, die sofort eingriff, wurde mit Schüssen emp fangen, so daß sie durch Truppen verstärkt werden mußte. Inzwischen drangen einige Gruppen christlicher Einwoh ner in das muselmanische Stadtviertel und zerstörten ver schiedene Geschäfte. Nur mit Mühe gelang es den ver einten Kräften der Polizei und des Militärs, die Ordnung wiederherzustellen. Bischer wurden drei Tote und 28 Ver- letzte gemeldet. ^-8^ m k/ osfc KWON Hi ll hl ü L0«0LirLL»^U von Opsi- Ulic! 2>vsci<mükigs — oviscillsncis prsis^vrciigksitl * VorbiI6Iicfts ^nrsgung kür csis mockerns V/oknvng! Lveanglorsr kssuck s r b s » « n MMWWMM