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(-4D 11« Freitaa, den « Mai. , »74 am Abende erscheinend« G N»m«er bis LoemittaA 11 Uhr. r D n n (5718) Bekanntmachung. und Naupert. Die Gesuche der beiden Reservisten — Friedrich Hermann Bucher in Zschocke« JuNns Ernst Baner in Reinsdorf IM einstweiliae Zurückstellung ihrer gewerblichen und Familien-Berbältnisse halber in Gemäßheit von 8 8 4, 5, 6 der Beilage 3 zu der, die Organisation der Landwehrbehörden betreffenden Verordnung vom 5. September 1867 M. Verordnung vom 2. December 1873 sind al- begründet anerkannt worden, und wird- dies hiermit vorschriftsmäßig zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schneeberg und Zwickau, den 6. Mat 1874. , König!. Kreis-Ersatz-Commlsston rm Aushebnngsbezirke Lchueeberg, Der Militär-Vorsitzende. Der Eivii-Vorsttzendc. Thierbach, Oberstlieutnant. I v. von Welck. ' MHlen- und Feld-, sowie Mobiliar-Versteigerung. ErbtheilungShalber sollm die zum Nachlaiftweil. Frauen Auguflinen Clementinen verw, gew.Schäfer zuBärenwalde gehörigen Immobilen, alSr 1) des Mühlengrundstück mit Zubehör »ub Fol. 89 des Grund, und Hypothekenbuchs, Nr. 92 des Brandkatasters und Nr. 16«. und 16b. des Flurbuchs sür Bärenwalde, mit 2 neugebauten Mahlgängen und einer Bretmühle bep8 Ellen Gefälle, 2) die beiden Feldparzellen »ub Fol. 153 des Grund- und HypolhekepbuchS und Nr. 861 und 864 des Flurbuchs sür Hartmanns dorf, zusammen nach 1 Hektar 5,7 Ar «1 Acker 273 Ou.-Ruthen) vermessen, (5301—2) welche Grundstücke am 8. Oktober vorigen Jahres auf zu 1) 5200 Thaler —. — zu 2) 363 Thaler — - - - unter Berücksichtigung der Oblasten taxirt worden find, Mittwoch, den dieses Monats, 1» Uhr Mittags, in der unter 1) gedachten Rühle in Bärenwalde öffentlich freiwilligerweise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die an hiesiger Gerichtssielle, so wie im Müllcr'schen Gasthofe zu Bärenwalde auShängendcn Anschläge hierdurch bekannt gemacht wird. Weiter soll alsdann am obgedachten Tage von Nachmittags 2 Uhr an und am nächsten Tage von Vormittags 9 Uhr an auch der Schäfer'sche Mobiliar-Nachlaß an Schiff und Geschirr, geschnittenen Hölzern, HäuS-, WirihschastS- und Backgeräthe, Kleidern, Wäsche, Belten u. s. w., gegen sofortige haare Bezahlung in der Schäser'schen Mühle öffentlich meistbietend versteigert werden, was hiermit ebenfalls veröffentlicht wird. Königs. Gerichtsamt Kirchberg, am 5. Mai 1874. An dte Stelle deS zum RathSmitglieve gewählten Herrn Hotelbesitzers Stahl ist Herr Kaufmann Bernhard Junghans hier als Mitglied der hiesigen Sparkassendeputation gewählt worden. In Gemäßheit 8 5 des Sparkaffenregulativs wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht. Schneeberg, den 20. Mai 1874. Der Stadtrat b. Geier. . Reißig-Autt ion. Dienstag, den T«. Mai L 8 V 4, von Bormittags 10 Uhr an, sollm die am kleinen Hundsberge und beim Pflanzgartsn am hohen Hahn ausbereiteten 45Z Wellenhundert birkenes und erleneS Stammreißig, 1Z „ weiches Astreißig meistbietend unter den vor der Auktion bekannt gemacht werdenden Bedingungen verkauft werden. Von sedem vollen Thaler der ErstehungSsumme find 5 Neugroschen sofort anzuzahlen. Die Zusammenkunft ist beim Pflanzgarten. HartsnstsiR, den 19. Mai 1874. Fürstliche Rent- und Forstverwaltung daselbst. Meyer. Baumgärtner. LagsSgeschichte Der Kirchenstreit in Preußen II. Nun hat man im Reichstage wieder ein neues Gesetz gemacht, welches ge stattet, gegen widerspenstige Geistliche die Strafe der RetchSacht auSzu- sprechen. Dasselbe ist wesentlich mit aus der Besorgniß hervorgegangen, daß bald dieGefängntffe nicht mehr ausreichen dürften, die Geistlichen in entsprechen der Weise unterzubringen. In Wirklichkeit aber bezeugt der Staat, indem er Vie Geistlichen über die Grenze und damit außerhalb seines Machtbereiches bringt, daß er mit aller seiner Macht prsitiv den Leuten doch Nichts anzuhaben vermag. Außerhalb der Staatsgrenze aber wird diese Geistlichkeit dem Reiche erst recht gefährlich werde». Mit der Erpedirung kommt nun gar zur Gefahr der inneren Wirren auch die auswärtige Verwickelung. — Nicht daß man rachen könnte^ nun auf dem einmal betretenen Wege innezuhalten r das Ansehen deS Gesetzes wird der römischen Hierarchie gegenüber auch in dem unzweckmäßigsten Gesetze repräsentirt und muß unter allen Umständen zur Geltung kommen. Bedauerlich aber ist, daß gegenwärtig die Mehrheit des protestantischen Volkes und demzu folge auch die Mehrheit der parlamentarischen Versammlungen in Deutschland von einem nahezu gleichen Fanatismus wie die klerikale Partei beseelt ist und in fast blindem Eifer nicht mehr die Schneidtgkeit der Waffen prüft, bevor die- selben zur Anwendung kommen. — Gegenwärtig «acht der preußische Landtag Rr. 7 und Nr. 8 der Repressivgesetze gegen die Hierarchie. Es ,st nicht zu leugnen, daß diese Gesetze praktischer als das neue RetchSgese- find, insofern sie d« Kirche auf ihrer schwächsten Seite, der vermögensrechtlichen, fassen und sich damit zugleich auf eine« Gebiete halten, welches der Staat mit seine» Mitteln wirklich beherrscht. Zum Lobe aber gereicht es den Maigesetzen von 1873 wahr- Ilch nicht, wenn schon der Rai 1874 zur AuSsüll, ng von Lücken neue Gesetze vt solchem Umfange bringen muß. — Bisher har dk,e ganze KlrchtNgeytzgevung nur die Machtmittel desSlaa- teS gestärkt, den Arm des EtaatSanwaliS bewaffnet; in diesen neuen Gesetzen unter vielen neuen Repressivbestimmungen beginnt man endlich, den Laien, d. H. den Kirchengemeinden Waffen gegen die Klerisei zu gebe». De» Late» wird nämlich das Recht, ihre Geistlichen zu wählen, eingeräumt. sofern eine Besetzung vakanter Stelle» im Ein»e der Maigcs.tz: nicht erfolgt. Für den gegenwärtige» Kacherstreit kommt dieses Mittel leider zu spät. Die kach. Bevölkemng ist zur Zeit in einer Weise aufgeregt, daß wirkl che Katholiken in keiner Gemeinde e» wagen würde», von dieser Bcsugniß Gebrauch zu machen und daß et» Priester «in mehl als gewöhnliches Helde»thun bekunden müßte, der auf Grund solcher Wahl eS unternähme, die Kanzel einer katholischen Kirche zu betreten. Wäre vor 3 Jahren bereit- den Gemeinden ein Wahlrecht gegeben, hätte man insbe sondere ihre Vermögensrechte von der Konkurre»z der Bischöfe befreit oder auch nur Minoritäten in Kirchengemeinden den Austritt und in Verbindung damit eine BeimögenSauSeinanderfttzung erleichtert, so wäre vielleicht Manche- ander- glommen und dte altkatholische Bewegung, die jetzt nur al- staatliche Treib- hcuopflanze vegetirt, würde eine ganz andere Bedeutung gewonnen haben. — Damit soll nicht gesagt sein, daß man eS darum unterlassen soll, gegenwärtig solche Gesetze von positiv-organischer Bedeutung zu mache». Jn-beso»dere wichtig wäre der endliche Erlaß eine- Unterrichts gefitzes. Gesetze der Art, wenn ste auch für den heurige» Kirche»streit nur eine theoretische Bedeutung habe», komm«» jctzt leichter zu Stande al- zu andere» Zeite». Freilich müssen ste auch jetzt drm seiner erregten Natur nach konservativ«» Ministerium, insbesondere dem Fürsten Bismarck, förmlich abgerungen weid«». Auch da- preußische Ztvttehe- xesitz war ja, wo eS «ine Konkurrenz der Geistlichkeit zulikß, tu» Regterung-- entwurf eine traurige Halbheit. Erst durch dte al,konservative Partei de- Herrenhaufe-, welche m der Vornahme de- Zwilaktck -dmch Geistttche etno