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Bekanntmachung. Das zu dem Nachlaß des verstorbenen Johann Gottlieb Groh gehörige, in Thierfeld gelegene, unter Nr. 65 des BrandcatasterS versicherte, auf Folium 71 des Grund - und Hypothekenbuchö von Thierfeld eingetragene HauSgrundftück, bestehend auö der Parzelle Nr. 115, soll aus Antrag des Vormunde- der hinterlassenen Erben de« L » I « « t 1 8 » 4 Mistbietend versteigert werden. , , , ES wird dies hiermit bekannt gemacht und werden Diejenigen, welche dieses Grundstück zu erstehen gemeint sind, hiermit geladen, beregten Tages Vor mittags vor 12 Uhr in Person zu erscheinen, sich zum Bieten anzugeben und nach Bekanutmachung der VersteigerungSbedingunaen, nachdem die 12te Mittags, stunde ausgeschlagen hat, sich der V rsteig-rung dieses Grundstücks beziehendlich des Zuschlags gegen Erlegung des zehnten Theils der ErstehungSsumme, nach Befinden des M>chluffeS eines Kaufs über das Grundstück zu versehen. Den an hiesiger Amtsstelle und in dem Müller'schen Gasthofe zu Thierfeld aushängenden Anschlägen ist eine Beschreibung des Grundstücks beigefügt, auf welche hiermit verwiesen wird. Fürstl. Schönburg'sches Gerichtsamt Hartenstem, ' au. 8. Mai 1874. Neumann. Ktrcheisen. und aufbereitete Brennhölzer, alö: einzeln und partienweise i« Wettengel. 389 29 weicher Stamm Stück weiche Klötzer 303 1 5529 714 1095 698 Klöppel und Aeste von 16-22 - 23 - 10—22 - 10-22 - 23—85 - 23-45 Oesterreichs Kanzler Nndrassp die de« europäischen Frieden a»a« *MS der beklagenswertsten Stellung, ist, auf einem Pulverfass« zu fitzen, , daß Oesterreich, «« gegeben« Fall» von Vormittags 9 4 Uhr an, folgende in den Forstortcn: CramSbach und Steinberg, in dm Abthcilungen 4, 5, 6, 7, 8 und 15 aufbereitete Nutzhölzer, alS: 297/Stück weiche Stämme bis 15 Centim. Mittenstärke, gegen sofortige Bezahlung machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. "ch an den mttunterzeichneten Revierverwalter zu wenden TaKKOgsschichÄs. DenLfMmrd. Berlin. Die osficiöss Meldung, daß mit dem 1. Januar 1875 bereits definitiv die Einführung der Reichsgoldwährung und Markrechnung erfolgen werde, scheint doch mindestens verfrüht g, wesen zu sein. Nach Artikel 1 dcS Münzgesetzcö erfolgt dessen Einführung in das Reich auf Gmnd einer von dein BundeSrathe zu erlassenden Verordnung, jedoch steht den Landesregierungen das Recht zu, scheu vor diesem Zeitpunkt du Goldwährung in ihre Gebiete einzusührcn. Auf Grund dieser Bestimmung hat der „Rat. Z." zufolge der Finanzministcr Camphausen unter dem 20. v. M. an die übrigen Mitglieder des EtaatS Ministeriums die Anfrage gerichtet, ob rind wie weit cS sich empfehlen möchte, von Sr. Maj dem Könige einen Erlaß zur Einführung der Goldwährung in Preußen mit dem 1. Januar 1875 zu erwirken. Bon einigen Ministern ist eine bejahende Rückäußerung erfolgt, jedoch noch nicht von allen, so daß also ro» einem Beschlusse noch nicht die Rede ist. Sollte ein solcher erfolgen, so würde dis Markrcchnung nicht nur für die Feststellung des Staatsbudgets, sondern auch des Haushalts der Conmumn vorzunehmen sein. Hierauf b- ziehen sich, wie man hört, ncch Erörterungen, von deren Erledigung die Be schlußfassuna abbänaia wäre. Berlin, 13. Mat. Die „Provlnztalcorrespondenz" hebt die große prak tische Bedeutung der von Lord Derby im Oberhiuse abgegebenen Erklärung Betreffs der bindenden Kraft der von England abgeschlossenen Verträge hervor, womit augenscheinlich auf die Ncnttalität von Lurembung und Belgien hwge- wtescn sei. Ein Angriffskrieg Frankreich gegen Deutschland sei, seit Straßburg und Metz in deutschen Händen seien, sehr erschwert. Gegenüber von etwaigen Versuchen einer französischen KiiegSpartte über Belgien und Luxemburg unter der Neutrali ä-Nichtachtung vorzugehen, sei Englands bekundeter fester Entschluß, für die Verträge etnzustehen, sehr bedeutsa«. England trat damit tatsächlich der Friedenspolitik bet, welche Deutschland und die ihm befreundeten Mächte gemeinsam anstreben. Karlsruhe, 12. Mak. «ei der GytraldchaUe de» Gesetzentwurfs br- und unter den vor Beginn der Auktion bekannt „ , „„ Wer die zu versteigernden Hölzer vorder besehen will, hat sich an den mttunterzeichneten Revierverwalter zu wenden. FsrstrentamL Eibmßeck und RevierverwÄtung Wllzschhans, am 9. Mai 1874. oberer Stärke, 3,, M. L., ' resp. Mittens, 3,'. M. L., - Stärke, 4 M. L. Tittmann. 'treffend die Verhältnisse der AUkathöükcn, welche m der heutige» Sitzung der zweiten Kammer auf der Tagesordnung stand, bezeichnete der Abgeordnete Fieser (Engen) taö UnfehlbarkeitSdogma als eine infame Irrlehre, was zu einem er heblichen Zwtschensalle Veranlassung gab. Die ultrcmontamn Abgeordneten protestirten gegen diese Bezeichnung und verließen mit Ausnahme deö Abgeordneten JunghauS unter großem Lärm dir Sitzung. JunghauS beantragte darauf den Ordnungsruf gegen Fieser, welcher nach längerer Debatte unter Zustimmung dcö StaatkmintsterS Jolly und der Abgeordneten Baar und Bluntschli vom Präsidenten ausgesprochen wurde. Die ultramontancn Abgeordneten kehrten darauf in die Sitzung zurück, worauf die Debatte fortgesetzt wurde. Kröben, 9. Mai. In unstr-m sonst so ruhigen Ackrrstädtchen mit de» öden Gassen gab es vorgestern einen VoikSeuflauf. Während sonst unsere Acker bürger am Tage mit Feldarbeit beschäftigt find, sammelte sich vorgestern um die Wohnung des VicarS K. eine ansehnliche M-nschenm ngs, welche Front machte gegen den Gerichtsboten K. aus Gostyn, der von der dortigen KreiSgerichtS- D putation den Auftrag hatte den Vikar K. behufs Abbüßung einer dreimo natlichen Gcfängnißstrase wegen Ueberwetung der Maigesetze zu verhaften. Dee Vicar wies durch ärztl'ch-S Attest nach, daß er nicht gehen könne; der Bürger meister könnt; durch den Polizetdiener keinen Wagen beschaffen; auch wollte der Bürgermeister seine Psrde nicht zur Fortschoffung deS Geistlichen geben, da er Hafer säen müsse. Während dieser langen Verhandlungen wuchs die Menschen menge immer mehr und der Gericht-tote hatte große Roth, um faktisch nur mit einem blauen Auge davon zu kommen, da von allen Setten mit Steinen auf ihn geworfen wurde. Während diese- ziemlich lange dauernde« und lärmenden Aostaufs ließ sich die OrtSpolizeib,Hörde nicht blicken. Hoffentlich werden die könig liche» Behörden dafür sorgen, daß bet der demnächstigen Verhaftung de-Btcar- derartige Scene«, wodurch die Autorität der Regierung geschwächt und ruhige Bürger gefährdet werden, nicht wiederkehren. Bekanntmachung. Die hiesigen EzpeditionSlocalitäten sind, wegen Reinigung derselben, Montag und Dienstag, den 18. und 19. dsS. MtS. und zwar am erstere» Tage von Mittags an gcschlofsm und werden an diesen beiden Tagen nur ganz dringliche Sachen erpedirt. Johanngeorgenstadt, den 14. Mai 1874. Der Stadtrat h. Ktrcheisen. Holzauktion auf Wilzschhäuser Revier. Im Börner'jchen Gasthofe zu Carlsfeld sollen st a g, den T L. M von Vormittags 94 Uhr an, 235 Raumkubikmeter weiche gute l 494 - - wandelb./