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it werde. -v- (3760) Der Director und Amtshauptmann, von Zahn. Das approbirte Gewerbe- und Personalsteuerkataster für die hiesige Stadt liegt 3 Wochen lang zur Einsicht der BrthMgta, i« rkch*kpedltionS* zimmer aus. ES wird dies zur Kenntnisnahme der steuerpflichtigen Bewohner der hiesigen Stadt hierdurch bekannt gemacht. - - L-ßni-, am 4. April E Der Rat- der Stadt «L-nt». v-.Krau-e. In der Nacht vom 18. zmn 10. März ». c. sind aus einem Hause in Marienau mittels Einbruches in den Keller eine Quantität Kartoffeln gesteh- len worden, was zur Wiedererlangung des Gestohlenen und Entdeckung ver Diebe bekannt gemacht wird. Wildenfels, am 30. März 1874. Das Königliche Gerichtsamt das. Geißler. Die kürzlich in Reinsdorf in Diensten gestandene Marie verehel. Ritter aus Schedewitz hat sich über eine hier ergangene Anzeige zu verantworten. ' Da der derzeitige Aufenthaltsort der rc. Ritter unbekannt ist, so werden alle Polizei- und EriminalbehSrdm Lufgefoedert, die Sngezeigte i« BetretungS» falle anher zu weisen, beziehentlich wenn dieselbe ein Dienstverhältniß eingeaange» sein sollte, deren Aufenthaltsort anher mitzutheilen. Wildenfels, am 30. März 1874. Das König!. Gerichtsamt daselbst. die Instandsetzung der CommnnicationSwege betreffend. Die im Bezirke der Schönburg'schen Receßherrschasten wegcbaupflichtigen Rittergüter und Gemeindm werden hierdurch veranlaßt, alsbald der Instand»' setzung ihrer CommunicationSwege die nöthige Sorge zuzuwende». - Insbesondere ist überall darauf zu sehe», daß die Fahrbahn vollständig von Schlamm und Wasser gereinigt, daß die Gleise eingchackt und auSgeschüttet, die Seitengräbcn schleunigst gehoben oder wo solche noch fehlen sollten, neu angelegt, die vorhandenen Abzugsgräben und Schleußt» gcreniat und aus gebessert, fehlende dergleichen ergänzt, die Abschläge und Wegekanten regulär, gallige Stellen gehörig auSgegraben und mit gutem Steinschutt auSgeschüttet und die Fahr bahn, wo sie abgenutzt ist, durch Aufbringung von gehörig klar geschlagenem Steinschutt und Ueberdeckung mit gereinigtem KteS neu verstein Je mehr die rechtzeitige Ausführung dieser Vorkehrungen, namentlich die gehörige Trockenlegung der Fahrbahn im Frühjahr die spätere Unterhaltung der Wege erleichtert, umsomehr wird erwartet, daß die Unterhaltnngspflichtigm schon im eigenen Interesse der gegenwärtigen Aufforderung Folge zu leisten sich beeilen Die Straßmbaubeamten find beauftragt, die pünktliche Ausführung der gegenwärtigen Anweisung zu überwachen. Der Unterzeichnete wird aber auch für jjche aus den Kreisen des verkehrenden Publikums an ihn gelangende Anzeige über mangelhafte Beschaffenheit und Unterhaltung öffentlicher Wege nur dankbar sein. Gegen säumige Wegebauverpflichtcte wird auf Grund kcS vorstehenden Erlasses zunächst mit Geldstrafen, sodann aber nach Befinden mit Einlegung militärischer Erecution voraeaanaen werden. Fürstlich und Gräflich Schönburq'sche Gesammt-Canzlei Glauchau, den 28. März 1874. Classificirmtg der Reserve- und Landwehr-Mannschaften, sowie der Ersatz- Mannschaften I. Classe betreffend. Die ständigen Mitglieder der Kreis Ersatz-Commission in den Aushebungs-Bezirk n Schneeberg, Eibenstock und Schwarzenberg werden Behufs der Ent schließung über etwaige Anträge von Reserve- und Landwehr-Mannschaften, sowie von Ersatz-Reservisten I. Classe auf Zurückstellung wegen ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse im Aushebungs Bezirke Schneeberg am 6. Mai ds. Is., Mittags 12 Uhr im Gasthofe zur Sonne daselbst, im Aushebungs-Bezirke Gibenstock am 12. Mai ds. Is., Mittags 12 Uhr im Gasthofe zur Stadt Leipzig in Eibenstock, im ÄushebungS Bezirke Schwarzenberg am 16. Mai ds. Is., Mittags 12 Uhr im Gasthofe zum Anker daselbst Sitzung halten. > Wegen der Ersatz-Reservisten I. Classe wird auf die Bekanntmachung vom 26. Januar ds. IS. (besage der Amtsblätter) Bezug genommen. Diejenigen, welche auf eine derartige überhaupt nur aus 1 Jahr giltige Zurückstellung Anspruch machen wollen, haben, soviel die im 3. Concurrenzjahre §ur Ersatz-Reserve I. Classe zu desigmrendcn Mannschaften betrifft in eventuell, ihre Gesuche bei den betreffenden Stadträthen oder Gemeindevorfländen vor Beginn VeS Ersatzgeschäfts anzubringen. Bon diesen ist eintretendcn Falls in Gemäßheil der bezügltchen Vorschrift in der Beilage 3 zur Verordnung vom 5. September 1867 M. Verordnung des Königl. KriegS-MinisteriumS vom 2. December 1872 und 18. December 1873 das Erforderliche m Obacht zu nehmen vnd die auf zustellende Nachweisung an die Amtshauptmannschaft Zwickau vor den oben angegebenen Terminen einzureichen. Die Reclamirenden haben in de» gedachten Ter minen persönlich zu erscheinen und nach Befinden sofortiger Bescheidung sich zu gewärtigen. Zugleich werden diejenigen Stadträthe und Gem.indevorstände, von denen Nachweisungen der fraglichen Art ausgestellt worden sind, zur Theilnahm« an den angesetzten Terminen vorschriftmäßig aufgefordert. Im Augenblicke einer Einberufung sind alle Gesuche um Zurückstellung unstatthaft. Schneeberg und Zwickau, den 28. März 1874. , Der Militär-Vorsitzende: Der Cwll-Vorsttzende: Thierbach, - von Haufen. Oberstlieutenant.