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täglich »ttUuSmchckeMonT; tag». — Vrei» merteljähr.^5 ltch 1v Ngr. — Jnser- tionSaebähre» die gespal- tme Aelle 10 Pfennige. — 3«serate,an«ah»e für djp «m Abende erscheinende bi» Lmmittag U Uhr. «»«blatt d« «e. AchtSämter Grünhain, Jo- ßmömeorgenstadt, Schnee- t«g, Schwarzenberg u.Ml» doq«» «nd der Stadtrithe Arm, Elterlein, Grünhai«, Bekanntmachung. Das Kreis-Ersatz-Geschäst in den Aushebungsbezirken Annaberg, Ehrenfriedersdorf und Marienberg betreffend. Das diesjährige Kreis Ersatzgeschäst in den vorgenanntm AuShebungSbezirken har zufolge des aufgcstellteu und genehmigten GeschäftSplaneS wie nach» lbemerkt stattzufinden, und zwar: I. Älushebungsbezirk Ehrenfriedersdorf, Musterungsstation Ehrenfriedersdorf, im Rathhause: den 13. April 1874 für die Militärpflichtige» auS den Städte» Ehrenfriedersdorf und Geyer, den 14. April 1874 für die Militärpflichtigen au» den fämmtlichen Landgemeinde» des GerichtSamtSbezirkS Ehrenfriedersdorf und der Stadt Thum, den IS April 1874 für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wolkenstein und den Dörfern Drebach und GroßolberSdorf, den 16. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den fämmtlichen übrigen Landgemeinden des GerichtSamtSbezirkS Wolkenstein, den 17. April 1874 für die Militärpflichtigen aus dem GerichtSamtSbezirke Giünhain und den Städten Elterlein, Glünhatn und Zwönitz, den 18. April 1874 LoofungStermin für den gesammten Aushebungsbezirk Ehrenfriedersdorf, II. Aushebungsbezirk Annaberg, Musterungsstation Annaberg, in Bahls Restauration: den 20. April i874 für die Militärpflichtigen aus der Stadt «nnaberg, den 21. April 1874 Mr die Militärpflichtigen aus der Stadt Buchholz und de» Landgemeinden CunerSdorf, Dörfel, Frohnau, Hemuannsdorf Schwa und Tannenberg, ' den 22. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den fämmtlichen übrigen Landgemeinden des Gerichtsamtsbezirks Annaberg, , den 23. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den Städten Oberwiesenthal und Unterwiesenthal und den sümmilichen Landgemeinden des Ge- richtSamtSbezirkö Oberwiesenthal, den 24. April 1874 für die Militärpflichtigen aus den Städten Scheibenberg und Schlettau und den fämmtlichen Landgemeinden des GerichtS- amtSbezirkS Scheibenberg, den 2S. April 1874 LoofungStermin für dm gesammten AuShebungSbezirk Annaberg. LH. Aushebungsbezirk Marienberg, a) Musterungsstation Annaderg in Gahl'S Restauration: den 27, April 1874 für die Militärpflichtigen auS der Stadt Jöhstadt und den fämmtlichen Landgemeinden des GerichtSamtSbezirkS Jöhstadt; d) Musterungsstation Zöblitz in Echubert'S Restauration: den 2S. April 1874 für die Militärpflichtigen aus der Stadt Zdvlitz und den fämmtlichen Landgemeinden des Gerichtsamtsbezirks Zöblitz; e) Musterungsstation Marienberg in Oschütz'S Restauration: den 3V. April 1874 für die Militärpflichtigen aus der Stadt Marienberg und den sämmtlichen Landgemeinden des GerichtSamtSbezirkS Marienberg, den I. Mai 1874 die Militärpflichtigen aus der Statt Lengefeld und den sämmtlichen Landgemeinden de» GerichtSamtSbezirkS Lengefeld, den 2. Mai 1874 LoofungStermin für den gesammten AuShebungSbezirk Marienberg. Alle Musterungstermine beginnen früh 8 Uhr, die Loofungstermine Vormittags 10 Uhr. Sämmrliche Militärpflichtige der Altersklasse 1874/54, die ZurückgesteUtcn und die der den früheren Aushebungen disponibel Geblie benen, sowie die früheren Jahrgängen angehörigen Militär-Restanten und Solche, über deren Milttärverhälmiß noch nicht endgültig entschiede» wor ben ist oder welche von Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden find, haben sich bet Vermeidung der in 8 176 ff. der Militär-Ersatz» Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Nachtheile an dem für fie festgesetzten Tage rechtzeitig im MusterungSlocale persönlich einzufinden und find die Militärpflichtigen der Städte durch ein RathSmitglted, die der Dörfer aber durch den Gemeindevorstanv oder eine OrtSgerrchtSperson zur nöthigen AuSkunstSer- Heilung über ihre Verhältnisse dahin zu begleiten. In Füllen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militärpflichtigen Krankheitshalber unthunlich erscheint, find Behufs Entschul digung seines ÄußenbleibenS ärztliche und von der Ortöbehörde bestätigte Zeugnisse berzubringen. DaS Erscheinen im LoosungStermine Seiten der LoosungSberechtigten ist frelgestcllt; für Abwesende hat ein Mitglied der Kreis-Ersatz-Commission zu loosen. Militärpflichtige, welche im ersten Concurrenzjahre bei der Musterung und vor dem LoosungStermine die Erklärung abgebcn, daß fie ohne Rücksicht auf ldaS Loos freiwillig zum Militärdienste eintreten wollen, beziehendlich sich freiwillig zu einer dreijährigen und bei der Cavallme zu einer vierjährige» acliven Dienstzeit verpflichten, erlangen dadurch die Berechiizung, die Waffengattung und den Truppentheil, bei welchem sie eingestellt zu sein wünschen, sich zu wählen, ihre Brauchbarkeit für die betreffende Waffe vorausgesetzt, wogegen später eingehenden Gesuchen um Wahl des Truppentheils aus dienstlichen Gründen nicht ent sprochen werden kann. Den zu einer vierjährigen acliven Dienstzeit bei der Cavallerie sich verpflichtenden Mannschaften kommt außerdem noch gemäß 8 12,2 und 52,5 Absatz L der Landwehr-Ordnung vom 5. September 1867 «Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1873, Seite 9 flg.) der Vonheil zu, vaß sie in der Landwehr Fall der gesetzlichen Dienstzeit von 5 Jahren nur 3 Jahre dienen und zugleich von allen Uebungen in der Reserve und Landwehr befreit sind. Alle für Militärpflichtige etwa zu stellende Anträge auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse — Reclamationen — find bei Ver lust derselben spätestens im Musterungstermine bei der Kre^-Ersatz-Commiision obrigkeitlich erörtert und begutachtet (bescheinigt) ein- Wreichen. Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden. Auch find ReclamationSanträge, zu welcher nicht das dafür bestimmte, in dem diesseitigen Erlasse vom 8. März 1872 gedachte Formular sub verwendet worden ist, als formell für unzureichend zu erachten. Die Entscheidung?» der AmS-Ersatz-Eommisston auf Reclamationen gelten am dritten Tage nach dem Musterungstermine 12 Uhr Mittags als publicirt. Etwaige Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von denn Tage an gerechnet, wo die Entscheidung für publicirt anzuschen war, bis Nachmittags 5 Uhr des zehnten TageS bei der Kreis-Ersatz-Commission angebracht werden. Unter Hinweis auf die «ach 8. 71, 1. der Militair-Ersatz-Jnstruction den OrlSobrigkeiten obliegende Pflicht nochmaliger Vorladung der Militärpflich tigen und mit der Aufforderung an diese Behörden, die Letzteren wegen der Anmeldung zu freiwilliger Uebernahme drei- oder vierjährigerDienstzeit und die dadurch zu erlangenden Vorthetle ausdrücklich aufmerksam zu machen und bchufig zu verständigen, werden diese Bestimmungen andurch zur öffentlichen Lenntniß gebracht. Annabcrg, den 21. Februar 1874. Der Eivil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken ELmmberg, Ehrenfriedersdorf und Marienberg: , , von Einfiedel. I. üskruuitmavIiiuiA die Zurückstellung von Landwehr- und Reservemannschaften betreffend. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. Januar dieses SahreS, abgedruckt irr Rr. 18 des Erzgebirgischen BolkSfreundeS, wird zu der vo» den unterzeichneten Behörden im Anschluß an das Areis-Ersatz-Geschäst zu Entscheidung über Zuräcksteüunasgefuehe vvn Landwehrleut«!, Reser» Piste» und Ersatz Reservisten erste« Klaffe abzuhaltenden Sitzung l. für de» AuShebungSbezirk Ehrenfriedersdorf der 18. April dieses Jahres, Skachmittags S Uhr, ll. für den Aushebungsbezirk Annaberg -er SS. April diefeS Jahres, Skachmittags S Uhr, smd