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«»ttblatt d« -V. 49. Sonnabend, dm 28. Februar. 1874 MchWLmter Grüuhain, Jo- haimaeorgenstadt, Schnee- «era, Schwarzenberg u.Wil- L«fek- und der StadtrSthe Aue, Elterlein, Grünhai«, Hartenstein, Johannaeor- «nstaddLößnitz NenstLtel, Schneeberg,Schwarzenberg Löildenfett und Zwönitz. rUckAMssreM Erscheint täglich mttAuSnahme Mon-^ tag«. - Drei- Vierteljahr, »ich IS Ngr. - Jnjer- tion-gebühre» die gespal tene Zeile 10 Pfennige. — Jnseratenannahme stkr die am Abende erscheinende SNmnm« bi- Vormittag u Uhr. Bekanntmachung. Am 6. dieses Monats sind in hiesiger Stadt aus einer Wohnstube die unten näher beschriebenen Gegenstände entwendet worden. Schwarzenberg, den 23. Februar 1874. . . Königliches Gerichtsamt daselbst. Stoß. Sdg. D 1) ein brauner Stoffüberzieher mit schwarzem Sammtkragen und Scitentaschen. Auf beiden Aermeln ist an der Stelle, wo ftüher Borte aufgenäht gewesen, ein dunklerer Streifen bemerkbar. 2) eine Schnupftabakdose von schwarzem Horn mit weißer Hornplatte. 3) ein blauleineneS, weißpunctirteS Taschentuch. 4) ein grau- und weißgestreiftes Shawltuch. 5) eine Brieftasche von gelbbraunem Leder, in welcher eine Stickerei auf braunseidenem Moiräe und eine Photographie sich befand. 6) ein Brandverficherungöschein auf Oskar Bahlig in Aue lautend. 7) ein Kistchen mit S7 Stück Cigarren. B e k a A n t m a ch u n g. Bernhardi. Franz. Franz. Speck, Bürgermeister. Nach Beseitigung der der Bornahme der diesjährigen Stadtverordnetenergänzungswahl bisher entgegengestandenen Hindernisse ist zur Wahl von 2 Stadt verordneten aus der Ciasse der Ansässigen, sowie von 2 Stadtverordneten aus der Claffe der Unangcsessencn und beziehentlich von 1 Ersatzmann aus der Claffe der Ansässigen und 2 Ersatzmännern aus der Claffe der kinangesessenen Sonnabend, -er 14. Marz 1874 als Termin bestimmt und fordern wir die stimmberechtigten Bürger zur Betheiligung an der Wahl hiermit auf. Die vorschriftsmäßig angefertigte Wahlliste liegt vom 26. Februar bis 12. März dieses Jahres in hiesiger RathSstube, sowie bei Herrn Stadtverordncten- Dorstrhe- Schreiter zu Jedermanns Einsicht aus, und sind Reklamationen gegen dieselbe, sie mögen die nachträgliche Aufnahme darin weggelaffener Bürger oder die Ausschließung darin aufgesührter Personen oder die Classification derselben zum Zwecke haben, spätestens 2 Tage vor obengedachten Wahltermine an RathS- siclle anzubringcn. — Für die Wahl selbst hat jeder Wähler auf seinem Stimmzettel von den in der Wahlliste verzeichneten Bürger 2 ansässige und 2 unansässige Bürger deutlich und genau, so daß über die gemeinte Persönlichkeit kein Zweifel entstehen kann, anfzuzeichnen, dabet auf das vorstehend angegebene Verhältniß der Hausbesitzer und der Unansässigen die nöihi-e Rücksicht zu nehmen und den auögcfüllten Stimmzettel in gedachtem Termine bei Verlust des Stimmrechtes für die vorliegende Wahl persönlich an hiesiger Rathöstellc vor der Wahldeputation zur Wahlurne zu übergeben. Stimmzettel, die ungenau find oder Namen nicht wählbarer Bürger enthalten, sind ungültig; werden zu viel oder zu wenig Namen auf einen Zettel ge bracht, so wird hierdurch zwar die Giltigkeit desselben nicht aufgehoben, cS sind aber die letzten auf dem Stimmzettel zu viel enthaltenen Namen als nicht beige- fügt zu betrachten. — Zur Erleichterung für die Wähler werden wir zwar Stimmzettel vertheilcn lassen, iadeß ist Niemand zur Benutzung gerade dieser Stimm zettel verbunden. — Schließlich bemerken wir noch, daß von den wirklichen Mitgliedern des Stadtverordnetencollegiums Herr Bäckermeister Herrmann Günther (ansässig), Herr Gerbcrmeister Eduard Ficker (ansässig), Herr Gerbermeister Albin Bauer (unansässtg), von den Ersatzmännern Herr Apotheker Hugo Seyferth, Herr Strumpfwilkermeister Ernst Gehlert, Letzterer wegen erfolgter Ansässigmachung auszuscheiden haben, jedoch sofort wieder wählbar find, dagegen die Herren Bernhard Schreiter, Gottlieb Kreutel, August Günther, Ernst Epperlein und August Grunewald bereits Stadtverordnete sind, dem ausscheidenden Drittheile nicht angehören und daher nicht zu wählen sind. Elterlein, am 25. Februar 1874. Der Stadtrat h. Weber, Brgrmstr. (2157) die unter'm 4. December vorigen Jahres erlassene öffentliche Vorladung der Lina Roßner in Schlema durch deren Königliches Gerichtsamt Schneeberg, den 24. Februar 1874. Bernhardi. Bekanntmachung. Nachdem die Abschätzung der hiesigen Einwohner rücksichtlich der städtischen Anlagen auf das Jahr 1874 vollendet ist, wird dies mit dem Bemerken be kannt gemacht, daß die Schätzungsrolle zur Einsicht ausliegt, Reclamationen gegen die Abschätzung aber bei deren Verlust binnen 14 Tagen und längstens bis , , zum 18. März dieses Jahres beim unterzeichneten Stadtrath anzubringcn find. Neustädtel, den 27. Februar 1874. Der Stadtrath das. Der Schuhmacher Herr Friedrich Gustav Leichsenring hier ist auf Antrag des Maurers Herrn Karl Heinrich Lenk hier wegen des aus letzteren be züglichen, Seite 855 dieses Blattes vom vorigen Jahre ersichtlichen Inserates und damit sich zu Schulden gebrachter öffentlicher Beleidigung, um Sechs Thaler gestraft und zur Tragung aller Untersuchungskosten verurtheilt worden. Königliches Gerichtsamt Schneeberg, am 24. Februar 1874. TsgsSgeschichte Ein deutsches Reichs-Preßgef«-. Die rechtliche Stellung der Presse im deutschen Reiche soll nun endlich doch durch ein Retchs-Pceßgestz geregelt werden. Bereits ist das neue Preßgesctz dem Reichstag zur Berathung zugegangen und am 20. Februar erfolgte in der ReichStagösttzung die erste Berathung deS in Rede stehenden Gesetzentwurfes. Eröffnet wurde diese Berathung durch den Königl. Sächsischen Geh. Justizrath Held, der im ausdrücklichen Auftrage deS BundeSratheS den Gesetzentwurf und die Motive, die bet der Abfassung des Gesetzes den ReichSrath geleitet haben, vorführen srllte. Der Gch. Justizrath Held hat sich der ihm gewordenen schwierigen Aufgabe jedenfalls mit großem Geschicke entlediget, und hat «ach Kräften gethan, was für den ReichS-Prcßgesetzentwurf zu thun war. Aber trotz »er Rede Hrlo'S hat der Reichstag de« Gesetzentwurf sehr kühl ausgenommen «ld der tüchtige Jurist und RcichStagSabgeordnete Peter Reichensperger konnte nicht umhin in seiner Rede am 20. Februar fich sehr entschieden gegen den Gesetz entwurf auszusprechen und unter Anderem zu sage«; „Ich kenne keine« Versuch «beer mehr ««freiheitlichen Organisation der Press« als de« vorllegerede« Gesetzentwurf." Der.Gesetzentwurf wurde übrigens einer Commission zur Aor- bcrathung überwiesen, und man kann äußerst gespannt sein, wie der Gefctzent- «urf aus der Vorberathung der Commission h-rvorgehe« wird. Bekanntlich hatte die liberale Partei unter der Führung deS dermaligcn ReichStagSabg. Biederman« schon beim vorge» Reichstag eine« Preßgesctz- cntwurf eingebracht. Aber der Reichskanzler schien von diesem Preßgesetzentwurf nicht sonderlich erbaut zu sein und sprach den Wunsch aus, die Debatte über das Preßgcsetz so lange zu vertagen, bis er mit dem Kaiser von Petersburg zurückgekehrt sein werde. Der Reichstag ging auf de« Wunsch deS Reichskanz lers er«. Al» nun aber später die Debatten über den Entwurf beginnen sollten, erklärte mit cinemmale der Reichskanzler, daß die preußische Regierung selbst d-m BundeSfathe den Entwurf eines Reichs-Preßgesetze- zur Berathung vorgekegt habe, und bat um Vertagung der Verhandlung auf 14. Tage. Man erfüllte Beite« de» Reichstage» auch diese Forderung des Reichskanzlers, trotz der wohl gemeinte« Warnunge« der Fortschrittspartei. Bald darauf bracht» die öffent lichen Blätter - jedenfalls als . . . Fühler,- den »o«Reichskanzler ver sprochene« Entwurf eines Reich» -Preßgesetzcs. Doch — rm allgemeiner Schrei der Entrüstung ging durch die Blätter aller Parteien und aller Farbe« über die äußerst reakiionäre Auffassung der Reichsre-inung in Bezug auf die Presse. Auch der Reichstag sprach sich gmz entschied«, gegen diesen Pnßges«--