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HL 35 Donnerstag, den 12. Februar. 1874 FrMöIMsfMnd Der Stadtrath. Weidauer. Der Stadtrath. Weidauer. dassel« und der Etadttäthe Uu«, Etterletn, Grünham, Hartenstein, Jobaunaeor. Die Stadtverordneten. Adolph Bornemann, Adv., Vorsitzender, l» durch daffube und durch einen über die Parccllen 75» und 88 zuführm- i dessen Zusammenfluß mit dem Schwarzwaffer wiederum zuzusührm. Etlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen gegen dieselbe binnen Kren Ansang mit Ablauf des Tages, an welchem das diese Bekanntmachung n privalrechtltchen Titeln beruhen, präklusivisch. rn während der gedachten 14 tägigen Frist in der Expedition de» «nterzeich- Der Stadtrath. Rudolph Alexander Geier, Bürgermeister. von Vormittag» 9 Uhr an, -olgende in den F-rßorten: Klöppelstein, Epitzleithe, Mühlberg, Wallfischkopf und EonradShetd« ausbereitete Hölzer, als Nachstehend wird das Regulativ über Entrichtung der Hundesteuer in hiesiger Stadt, welches nach den Beschlüssen der städtischen Costegie» von jetzt ab zur Anwendung kommen soll, zu öffentlicher Kenntmß gebracht. Schneeberg, den 7. Februar 1874. DerStadtrath. Geier. Lmt-blatt du Ge- Nchtbämter Srünhai», Jo- 8 vkLUHtMLvImiIK. Der RathSregistrator R. Keller und der Maurermstr. Hermann Adler hier beabsichtigen auf den ihnen eigenthümlich zugehörigen Parcellen Nr. 254 und Lbb, Abtheilung Flur des Flurbuchs und Fol. 331 des Grundbuchs für Schwarzenberg eine Ziegelei resp. einen Ziegelmeikr für Feldbrände herzustellen. ES wird Solches w^^^heit 8 17 der Gewerbeordnung mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etwaige Einwendungen gegen diese neuen Anlagen binnen 14 NU...-«hier anzubringen. Die gesetzte Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des TageS, an welchem daS die Bekanntmachung ent haltende Blatt auSgegeben worden ist und erlöschen mit Ablauf dieser Frist alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Die die neuen Anlagen betreffende Zeichnung mit Beschreibung liegt während der gedachten Frist In hiesiger StadtrathSerpedition zur Einsichtnahme eines jeden Interessenten cmS. Schwarzenberg, am 10. Februar 1874. Jnseratenannayme mr die am Abende erscheinende G NE«« bi« vormittag 11 Nhr. Inhalt» einer Verordnung der Königlichen KreiSdirectisn zu Zwickau vom 1./7. diese» Monat» hat auf Anttag de» Königlichen Ministerium» de» Eultu» Ad öffentlichen Unterrichts das Kaiserliche Reichskanzleramt zu Berlin die hiesige Realschule in das Verzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- «gastliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten al» berechtigte Realschule II. Ordnung ausgenommen. Wir bringen dies hiermit zu öffentlicher Kenntniß. Schneeberg, den 10. Februar 1874. Die Reatfchul Inspektion. Die Königliche Superinlendmwr. Der Stadtrath. vr.^pastg. : ' Geier. Die Erben deS weil. Löffelfabrikanten Johann Ernst Wilhelm Friedrich in Beierfeld, al» Christiane Dorothea verw. Friedrich in Beierfeld, Ernst Emil Friedrich daselbst, Mathilde verehel Friedrich allhier, beabsichtigen auf den ihnen eigenthümlich zugehörigen Parcellen 75a und 88 des FlwbuchS für Ottenstein, die auf den Folien 7 und 31 de» Grundbuch» für Ottenstein eingetragen find, eine vretschneidemühle zu errichten, zu diesem Zwecke in das Pöhlwaffer 7 Meter unterhalb des Steges, der gegenüber de« Hause de» Gerbers Weigel in Wildenau sich befindet, ein Wehr einzubauen und von dort a ' ' ' den Graben das Betriebswasser auS dem Pöhlwaffer zu entnehmen und demselben b< ES wird diese beabsichtigte Anlage hierdurch mit der Aufforderung zur öffei 14 Tagen bei dem unterzeichneten Stadtrathe anzubringen find. Diese Frist nimmt enthaltende Blatt auSgegeben worden und ist für alle Einwendungen, welche nicht a Beschreibung der Anlage, Situationszeichnung und Bauplan der Anlage lis netm StadtratheS zur Einsichtnahme eines jeden Interessenten aus. Schwarzenberg, am 9. Februar 1874. , über Entrichtung der Hundesteuer in der Stadt Schneeberg 1. Für jeden in Schneeberg gehaltenen Fleischt», Zug- und Kettenhund (bet letzteren vorausgesetzt, daß sie Jahr aus Jahrein an der Kette liegend gehalten werden) ist eine jährliche Steuer von einem Thaler, für jeden andern eine solche von zwei Thalern zu bezahlen, welche nach Abzug der notb- wendigen VerwaltungSkosten in die Ortsarmenkosse fließt. Frei von ter Steuer sind junge Hunte bis zur nächsten Confignation, jedenfalls aber so lange sie gesäugt werden. 2. Die Steuer ist in ungettcnnter Summe in der Zeit vom 15. bis 31. Januar jeden JahreS zu bezahlen. 3. Alljährlich im Januar erfolgt die Aufzeichnung der Hunde durch die vom Stadtrath hierzu beauftragten Personen; hierbei ist von den Besitzern von Hunden bei Vermeidung einer dem dreifachen-Betrage der Hundesteuer gleichkommenden Strafe anzugcben, welche Hunde sie besitzen. 4. Wer innerhalb des Steuerjahreö einen Hund anschafft, für welchen die Steuer auf dieses Jahr noch nicht entrichtet worden ist, hat für denselben binnen 14 Tagen den Steuerbetrag zu erlegen. Dasselbe gilt rücksichtltch solcher bereits versteuerter Huuve, welche ohne Steuermarke in den Besitz eines andern Herrn übergehen. 5. Als äußeres Zeichen und als Nachweis der erlegten Steuer dient eine mit dem Ramen der Stadt, der laufenden Jahreszahl und mit fortlaufender Nummer versehene, alljährlich in den Farben weiß und gelb wechselnde Blechmaike, mit welcher alle Hunde, sofern für sie Steuer zu bezahlen ist, ohne Ausnahme am Halsbande stet» versehen sein müssen. 6. Die nach diesem Regulative und den Bestimmungen des Gesetzes vom 18. August 1868 einzuziehenden Strafgelder fließ.n in die OrtSarmenkaffe. Schneeberg, den 20. Januar 1874. Erscheint «ich 15 Ngr. — Inler- Wilhelm Tippner. Louis Schildbach. Friedrich Freytag. Bekanntmachung. Rach eingetreienem Schneefall machen wir die hiesigen Hausbesitzer auf die Verpflichtung aufmerksam, daß sie den Schnee ihrer Gebäudefronte entlang zu Offenhalrung der Fußpaffage ungefähr 1j Meter breit zu entfernen und bei entstehende» Thau Wetter dem vor ihr« Gebäuden sich ansammelnden Wasser die Richtung zum regelmäßigen Ablaufen zu geben haben. Wer au» seinem Gehöfte dm Schnee entfernen will, hat ihn außcrhalb der Stadt abzulagem. Dawiderhandlungen werden bi» mit 5 Thaler — »der verhältnißmäßiger Haft bestraft. Lößnitz, am 10. Februar 1874. Die Polizeibehörde der Stadt Lößnitz. 0r Krauße. Holzauktion auf Eibenstocker Revier Im Hendel'schen Gasthofe zu Schönhelderhammer sollen