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«»ttblatt «x- 1L74, ? ieor- - (1S8--S9) Von dem une«zeichnetm Königlichen Gerichtsamte soll Bek an»t ma chu n gz u. -Met MM (129) Kstr. tme Zellet Jns«atenan> am Abend« täglich -v„aaas».,, Bormittags 9 ,Uhr, pÄl^§Be1rttu»^^ Vorladung «uftnerksa»» zu machen. Das M«t»blatt d« G- GrLnhai», Jo- Hamraeorgenstadt, E«dne- , «»L Gchwarzenberg uMl. daffels und der Etadtttthe «NT- Oeser. ö Mützen Oeffeutli che Vor lad un g. ,D« Dimstknecht Franz Friedrich Pilz aus Olbernhau hat sich auf eine hier wider ihn vorliegende Anzeige zu verantworte». Da sein dtrmaliger Aufenthaltsort hier unbekannt'ist, so wird p. Pilz hiermit öffentlich geladen, , Mnigk Gerichtsamt daselbst. Stoffs Vormittags 11 Uhr, das zu dem Nachlasse weil, des Hausbesitzers Eduard Friedrich Müller in Bockau gehörige, auf Folium 151 des Grundbuchs und unter denNummern 211 und 663 des Flurbuchs für Bockau eingetragene Hausgrundstück sammt Zubehör auf Antrag der Erben an Ort und Stelle versteigert werden. Von der ErstehungSsumme ist sofort zu erlegen, die Hälfte mit Einschluß des Zehntheils 3 Wochen nach dem VersteigerungStermine zu berichtigen. Die weiteren Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht. Au demselben Tage, von Nachmittags 2 Uhr an, und nach Beknden am folgenden Tage, soll das zum Müller'schm Nachlasse gehörige Mobiliar durch die Orißgerichte zu Bockau gegen sofortige Bezahlung an den Meistbietenden versteigert werden: Schwarzenberg, den 2. Januar 1874. > , . Königliches Genchtsamt. Stoß. üj ' In Folge Anzeige vom 27. dieses Monats ist am heutigen Tage auf Folium 58 deS hiesige» Handelsregisters die neuerrichtete —Irma: Richard Schreiber in Nasch«» mW al» deren Inhaber , . . Herr Aaufmann Richard Schreiber daselbst «t»gettaaenwordm. ^SchEMbtrg, dm 31. Dectmber 1873. .Erscheint täalich mit Ausnahme Mo« - tags. —Preis vierteljähr lich 1Ü Ngr. — Ins«, tionsaebüh«« di« gespal- M». B - kauut m achuA g, die Feststellung des Wahlergebnisses im 18. Reichstagswahlkreise betreffeM Der unterzeichnete Wahlcommissar wird die Ermittelung des Wahlergebnisses im 18. Reichstagswahlkreise am 14. Januar laufender» Jahre-, früh 9 Uhr, in dem Saale der -ie-aen Knabenbürgerschule vornehmewund steht der Zutritt zu de» Wahllocale zedem Wbl« offpm. Indem dieS zur öffentliche» KMmißgebrächtwird, w«dm die Härch Wahlvorsteher zugleich daran erinnert, daß müh' ' Lbr WahlrrgkewmtS vom 28. Mai 1870 da Wahlprotoeolle mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken und namentlich auch den ansgelegten Wahllisten ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig anher einzureichrn sind, daß sie spätestens am dmtm Tage nach dem Wahltermine und mithin am 13. Januar laufmden Jahres an dm unterzeichneten I« Ue§rig«^rHdeEdU.Hetrett MWtußchi» zu de» im ff. 27 Absich 4^d«S WihlreglemmtS gedachten Zivecke zugleich veranlaßt, die aufbewahrten Stimmzettel gehörig versiegelt und »it ein« befoNdern Aufschrift versehen, mit asther einzusendm. Zwickau, dm 2. Januar 1874. . Der Wahlcommissar. i Gumprecht, RegiemngSrath. 8 « k » ü L t w L ek u L L Unter Hinweis auf das Gesetz, «die, allgemeine Einfühmng d« Hundesteuer bett.^ vy» 18. August 1868 nebst Ausführungsverordnung hierz» wird für die zum hiesige» GerichtSauftSbezirke^ehörigen vrsschast« Folgendes bekan»t ge»acht: 1) Die Steuer wird auf Grund ein« genauen Eonsignatto» all« steünpflichtigen Hunde erhobm, und eS haben dah« alle Hundebefitz« bei Vermeidung der für die Hinterziehung angcdrohtm Strafe bis zum LO. Januar 1874 dm Herren Gemeindevorständen, bez., so viel Erla angeht, den Eigmthümern des dqfigm Hamm«wnkeS schriftlich anzu,eigen, welche Hunde fie besitzen. ' 2) ES sind jedoch die unter 1 gedachten OrtSbehörden, bei welchen die Anzeige zu erfolgen hat, verpflichtet, zunächst alle Hundebefitz« in ortsüblicher Weise aufzufordern, an sie bis zu gmanntem Tage schriftliche Anzeige üb« die in ihrem Besitze befindlichen, an diesem Tage steünpflichtigen Hunde zu «statten. 3) Alsbald nach dem 10. Januar 1874 and spätestens bis zum 14. Januar 1874 haben die unter 1 gmannten OrtSbehörden die auf Grund der Anzeigen anzuferttgendm genaum Verzeichnisse bei hiesigem Gerichtöamte bei 1 Thlr. Strafe etn- zureichen, um sodann die benölhigten Marken nebst rin« gleichen Anzahl gedruckter Belehrungen über die HundSwuch zur Vertheilung an die Hundebefitz« in Empfang zu nehmen. 4) Sofort bei Aushändigung d« Marke ist von dem Eigmthüm« jedes Hundes der volle od«, wo der Gemeindeeath die halbjährliche Erhebung be schlossen hat, der Halbe Betrag der für das Jahr mindestens 1 Thlr. betragende» Stell« bei Vermeidung obrigkeitlich« Zwangsmaßregeln zu entrichten. Schwarzenberg, den 29. December 1873. Königliches GmchtSamt daselbst. HL 4 Dienstag, dm «. Januar. FMß.WkkSfMO und dio Znwid«h»u»MM'WM «n- ««stu