6Z was er in Erfahrung gebracht hat. Dir eigentliche Beschreibung der Patrouillefüh- rung müßte sonach ein bloßer Aufsatz seyn, und eine Meldung deshalb beigelegt seyn, die ohngefähr so lautete: „Ew. Hochwohlgeb. überreiche ich „beifolgenden Aufsatz über die von „mir am .... mit.... Pferden nach „L. .. geführte Patrouille." Da jedoch der Untcrofficicr auch in Falle kommt, wo er über einzelne Vorfälle Mel dung erstatten muß, so muß er natürlich auch in der gewöhnlichen Form derselben geübt werden. Man mache ihn daher damit bekannt, und sage ihm, daß bei der Mel dung vornehmlich enthalten sey, der Name desjenigen, an den die Meldung gerichtet ist, der Ort und Datum, der Inhalt und end lich die Unterschrift. Der Inhalt muß kurz und deutlich seyn. Alle überflüssigen Worte und Redensarten suche man daraus zu ver bannen, und um den Unterofficiers möglich 2