49 unterstützen, wenn z. B. einer absitzen muß, um in ein Haus cinzudringen, oder aus eine» Daum zu steigen. Wie sie sich des Nachts an ein entlegenes Haus hcranschlei- chen, um zu sehen oder zu horchen, ob sich etwas feindliches darinne befindet. Wenn man nun den Mannschaften in de» Unlerricktsstunden einen Begriff von derglei chen Fällen bcigebracht Hal, so muß man bei den Hebungen zu Pferde nun auch darauf sehen, daß einige von diesen Aufträgen aus- gcführt werden, denn wenn cs schon nicht möglich ist, jeden dieser Gegenstände einzeln zu üben, so muß man doch die Ausbildung in dieser Hinsicht nicht ganz vernachlässigen. Vielleicht bildet man in jeder Compagnie 3 bis 4 Mann darin aus, und diese bringen dann mit Wucher die Zinsen der darauf ge wandten Mühe. Vorzüglich ist das Ausfragen der Reisen den oder der Laudleutc eine Obliegenheit, die man dem gemeinen Mann bei Friedensübun- gen «»eignen kann. Schon bei den Feld- 4