Der schwedische Krieg seit Gustav Adolfs Tode und der schwedisch-französische Krieg bis zum westfälischen Frieden 1632 bis 1648 Geschichte des dreißigjährigen Krieges
Titel
Der schwedische Krieg seit Gustav Adolfs Tode und der schwedisch-französische Krieg bis zum westfälischen Frieden 1632 bis 1648
Stift Magdeburg fiel dem Sohne des Kurfürsten, dein Herzog August zu, doch sollten vier Ämter, Querfurt, Jüterbock, Dama und Borg, davon abgetrennt und dem Kurfürsten erblich über lassen und deni früheren Administrator von Magdeburg, dein Markgrafen Christian Wilhelm von Brandenburg, so lange er lebe, 12 000 Thaler von dem Herzog August als Pension gezahlt werden. In einem Nebenrezesse wurde dem Kurfürsten außerdem die Markgrafschaft Lausitz als Entschädigung für die Kosten der dem Kaiser im Jahre 1620 und 1621 geleisteten Hilfe zu gestanden. Der Kaiser wahrte in dem Friedensinstrument das Recht seines Sohnes des Erzherzogs Leopold Wilhelm auf das Stift Halberstadt, wohin er seinerzeit postuliert worden war, und erklärte zugleich, daß er in seinen Ländern die Anhänger der Augsburger Konfession um der Ruhe willen nicht dulden könne und nur bezüglich Schlesiens eine Ausnahme machen wolle. Diese Ausnahme, die in einem Nebenrezesse genauer spezialisiert wurde, lautete dahin, daß die freie Übung der Augsburger Kon fession nur in jenen Fürstentümern, die nicht unmittelbar von der böhmischen Krone abhingen, gewährleistet werden solle, in allen unmittelbar unterstehenden Fürstentümern behielt sich der Kaiser das Reformationsrecht vor. Gleichzeitig wurde den Her zögen von Liegnitz und der Stadt Breslau für ihre in der letzten Zeit bewiesene Untreue volle Verzeihung zugesagt. In betreff des Reichskammergerichts wurde bestimmt, daß die Beisitzer iu gleicher Zahl aus Katholiken und Protestanten gewühlt werden sollten; die Rcichshofratsordnung sollte einein kurfürstlichen Gutachten unterbreitet werden. In der pfälzischen Angelegenheit, der brennenden Wnnde seit so vielen Jahren, bequemte sich der Kurfürst dem kaiserlichen Standpunkte an, die Kur und die Länder sollten also verwirkt sein nnd Maximilian im Genüsse beider nicht gestört werden, doch versprach der Kaiser, daß, wenn sich die Kinder des Pfalzgrafen gebührend demütigen würden, er ihnen aus Gnaden und nicht aus Schuldigkeit einen fürstlichen Unterhalt anwcisen werde. Dagegen wurden die Her-