— 5 — nicht länger, über den Pfalzgrafen nnd feine trächtigsten Anhänger die Acht zu verhängen. Es war das ein Entschluß von unberechenbarer Tragweite, denn wenn er auch zu demselben die gesetzliche Berechtigung haben mochte, so schnitt er sich damit doch die Möglichkeit ab, den Frieden herzustellen rind bahnte einen endlosen Kampf an, da der Pfalzgraf und sein Anhang, znm äußersten getrieben, nicht säumen durften Himmel nnd Holle anfzubietcn, um ihren Ruin hintanzuhalten. Auf alles dieses nahm aber der Kaiser keine Rücksicht, er wollte seinem Schwager, dem Herzog von Baiern, das Versprechen halten und ihn mit der Kur ansstatten, die dem Pfalzgrafen nur durch die Ächtung weggenommen werden konnte. So nnterzcichnete er also am 22. Januar Iü2l zwei Patente; durch das erste erklärte er den Knrfürsten von der Pfalz, „weil er sich zum Haupt der unge horsamen nnd untreuen Rebellen aufgeworfen, als Verräter nnd Verletzer der kaiserlichen Hoheit und Majestät ausgetreten, wider den Landfrieden und andere heilsame Rcichssatzungen sich ver brochen habe", als in die Acht und Aberacht verfallen; durch das zweite belegte er mit der gleichen Strafe den Markgrafen von Jägerndvrf, den Fürsten von Anhalt und den Grafen von Hohenlohe. Um der Achterklürung die nötige Feierlichkeit zu verleihen, wurden die in alten Tagen bei ähnlichen Anlässen beobachteten Zeremonien auch diesmal eingehalten. Im großen Saale der Burg erschien der Kaiser in Begleitung des Reichsvizekanzlers Ulin und nahm auf dein Throne Platz, während sich der übrige Raum mit den angesehensten Personen füllte. Der Reichsvizc- kanzler ergriff das Wort und führte in längerer Rede aus, welcher Verbrechen sich der Pfalzgraf schuldig gemacht habe und wie dieselben nicht nngerächt bleiben dürften. Darauf verlas ein Sekretär das über den Pfalzgrafen verhängte Urteil, überreichte cs dem Kaiser, der dasselbe zerriß, zur Erde warf und die Stücke mit dein Fnße von sich schob, worauf einer der Ehren- holde die Stücke vom Boden anflas nnd znm Fenster heraus-