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Sonnabend, den 20. December. 1S73. FiWb.MksfMich MmtSblatt dn Ge- «kchttämter Grünhain. Jo hanngeorgenstadt, Schaee- v«a, Echwar>e»berg u.Wil- d«s«tt und der Stabträthe >«e, Slterlein, Grünbai», Hartenstein, Jobi>nng«or- aenstadt,Vö5u^tz ^ >> st ^dtet, SchneebLtH/L^n^rjeaberg^ SildenfeU und Zwönitz. Erscheint » . täglich mstAusnahMMoN». tag». —HreH viMM^ lich »5 tionsgebühMM^Hefpq^ tene Zeile ZyMftpuige,--- LnscrateiicknnW«^ sur die- am Ad> nde " einende. G Nummer bis Vormittag ti Uhr. 8vK»LMlMLvI»IUIK. Zm Monat November 1873 find «uS einem Hause in Oberschlema folgende Gegenstäde, als: 1 Topf und 1 Napf mit Fett, 1 blaugeränderte Büchse mit Läse, t Sechspfundbrot, 1 kleines weiß-S Brot, einige schwarzverpichte Flaschen Wein, 1 Stück Seife, 1 Paar fast noch neue kalblederne einbällige Stiefel, deren rechter ringsherum in der Nähe der Sohle i« Oberleder Stiche hatte, 1 Paar graue BuckSkinhandschuhe, 1 Paar Armmüffchen, lilla mit weißen Perlen, L Erdäpfelkörbchen und aus einem anderen ebenda gelegenen 1 mit Draht eingestricktes thönerneS Lafferol mit etwa 5 Pfd. ausgelassenen Schweinefetts, etwa 1^ Pfd. Blutwurst, etwa 1 Pfd. geräucherten Speck entwendet worden, was zur Ermittelung des ThäterS und zur Wiedererlangung des Gestchlene« hierdurch be kannt gemacht wird. Schneeberg, den 13. December 1873. Das Königl. Gerichtsamt daselbll. Bernhardi. Mll. ° Freiwillige Subhastation. " ErbtheilunaShalber sollen die zu dem Nachlasse des Oeconom Gustav Heinrich Werner in Hundöhübel gehörigen Immobilien: 1) Folium 31 deSGrund- und Hypothekenbuchs Nr. 2» des Brandcatasters für Hundshübel, wozu Wohn- Md Winhschaftögcbäude Nr. 22 s des Flurbuchs und folgende Flurstück« Nr. 22 b, 23, 24, 348, 388, 389, 390, 391 des Flurbuchs für Hundshübel gehören, 2) Folium 161 desselben Grund- und HypothekenbuchS, wozu Parzele Nr. 702 desselben Flurbuchs gehört, 3) Folium 111 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, wozu die Parzellen Nr. 192, 585, 586, 587 und der ideelle 3. Theil von Rr. 201 desselben Flurbuchs gehören, am Ä « Deeember L 8 V S, 10 Uhr Vormittags, «Nier den im SubhastationStermin bekannt zu machenden Bedingungen im Rachlaßgrundstück Nr. 29 des Brandcatasters öffentlich zum Mestgebot auSgerufen werden. Die Grundstücken sä 1 haben einen Flächeninhalt von 6 Hektar 66 Ar 32 Qu.-Meter — 12 Acker 12 Qu. Rih, dre sä 2 einen Flächeninhalt von S Hektar 21 Ar 92 Qu-Meter — 4 Acker 3 Qu.-Rth., die sä 3 einen Flächeninhalt von 3 Hektar 34 Ar 63 Qu. Meter — 6 Acker 14 Qu.-Rch. und find am 22. November laufenden Jahres ortSgerichtlich ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5620 THIr., bez. 700 THIr. und 1550 Thlr. gcwürdert worden. Hierbei wird daraus aufmerksam gemacht, daß die in dem zu Fol. 31 gehörigen Wohngebäude vorhandenen großen Räumlichkeiten einem Fabrikanten für sein Geschäft ein sehr p-rffendeS Unterkommen bieten, wie denn auch schon früher in diesem Hause ein Fabrikgeschäft in Stickerei und Nähwaaren betrieben worden ist. Weiter macht man bekannt, daß d e n s L. Deeember L 8 VS und folgende Tage die zu diesem Nachlasse gehörigen Mobilien, als.- Vieh, darunter 5 Kühe und 3 Kalben, Haus- und WirthschastSgeräihe, Getreide und son stige Vorräche, Kleider, Betten, Wäsche u. s. w. öffentlich an Ort und Stelle gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden sollen. Kaus- und ErstehungSlustige werden andurch etngeladen, in den anberaumten Terminen zu erscheinen. Eibenstock, den 29. November 1873. - Königliches Gerichtsamt daselbst. Landrock. — Tyftig. Bekanntmachung. Da neuerdings in dem hiesigen AmtSdorfe Lenkersdorf ein toller Hund helumgelaufen und daselbst mehrere Hunde gebissen hat, so macht sich für den hiesigen Verwaltungsbezirk die Anwendung der über das freie Herumlaufen der Hunde bestehenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich und es wird daher hierdurch angeordnet, daß Hunde bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 5 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe 12 Wochen lang einzusperren find oder nicht anders als mit wohlconstruirten Maulkörben versehen, auf öffentliche Straßen, Plätze und Orte gebracht oder gelassen werden dürfen, die Eigenthümer von Hunden daher zu Vermeidung der für jeden einzelnen EontraventionSfall angedrohten Geldstrafe durch Einsperren der Hunde und sonst in geeigneter Wesse dafür zu sorgen haben, daß ihre Hunde überhaupt nicht, insbesondere aber nicht ohne Maulkörbe auf öffentliche Straßen, Plätze und Orte, unter welchen letzteren namentlich Schank- unb Gasthäuser zu rechnen find, gelangen können. — Gleichzeitig werden die OrtSpolizeiorgane angewiesen, darüber, daß vorstehender Anordnung nicht entgegen gehandelt wird, Aufficht zu führen, Eontravensionösälle aber ohne Nachsicht zur Bestrafung anher anzuzeigen. Grünhain, den 17. December 1873. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Kretzschmar. Bekanntmachung. Die zu dem Nachlaß deS Hausbesitzer und Strumpfwirker Christian Friedrich Günther in Kühnhaide gehörigen beweglichen Gegenstände an Klei dern, Wüsche, Betten, MeubleS, HauS- und WirthschastSgeräihe, 1 Schwein, 1 Strumpfwilkerstuhl, den Vorräthen an Futter, unauSgedroschenem Gettaide, Kar toffeln und Brennmaterial, feiner dem vorhandenen Dünger, sollen den L. Januar L8V 4, Von Vo: mittags 9 Uhr an, in dem Güntherschen ErbhauS Nr. 25 des Brandcatasters für Kühr Haide gegen sofortige Baarzahlung in cassenmäßigen Geldsorten um das Meistgebot localgerichtlich versteigert werden, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß Verzeichnisse der zu versteigernden Gegenstände den un hiesigen AmthauS und »m Meischnerschen Gasthof zu Kühnhaide aushängenden dreSfallstgen Anschlägen beigefügt find. Grünhain, den 15. December 1873. Das Königl. Gerichtsamt daselbst. ,—,Kretzschmar. , Bekanntmachung. Die zu dem Nachlaß des Strumpfwirker Christian Friedrich Günther in Kühnhaide gehörigen Immobilien, als.- 1) das Haus- und Gartengrundstück Fol. 25 des Gmnd» und Hypothekenbuchs und Rr. 25 deS Brandcatasters für Kühnhaide und 2) das Feldgrundstück Fol. 117 des gedachten Grund- und Hypothekenbuchs, 77.» Ar oder 1 Acker 120 Qu.-Ruthen Fläche enthaltend, sollen den 8. Januar 4 8 V 4, Mittags 12 Uhr, im vorstehend bezeichneten Güntherschen ErbhauS zu Kühnhaide um das Meistgebot veräußert werd«, was unter Bezugnahme aus die, den dteSfallfigcn Anschlägen im hiesigen AmthauS und i» Meischnerschen Gasthof zu Kühnhaide betgefügten BetkaufSbedingungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Grünhain, am 15. December 1873. Das Königl. Gerichtsamt daselbst. Kretzschmar.