Volltext Seite (XML)
1873, am 11 «hr. «Abttblatt dir «, rtchtsämter Grünhain, z-. hauxaeorgenstadt, Schxee- bera, Schwarzenberg «Mil. denfel» undderStadträthe N«e, Elterlein, Grünhaix, Hatzexstein, Johaunaeor- täglich «itNuSnahmtwou. , taz«. — Drei« vierteilähr. , U» 1» «gr. - Lzjer' tiou-aebühren die tene Seile 1V PfenML«^ Jxseratenannahwe 28S. Sonnabend, den S. December. F^geö.NDfremh^ Verordnung an sämmtliche Gemeindeobrigkeiten und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem zur Vornahme der Wahlen für den Deutschen Reichstag der 10. Januar 1874 festgesetzt worden ist, ergeht an alle Gemeindeobligkeiten uni» Gemeindevorstände, hiermit Verordnung, unverzüglich zur Auslegung der Wahllisten zu verschroten und damit spätestens den 8 December I87S zu beginnen, auch deshalb die in st 2 de- zur Ausführung des Wahlgesetzes vom 31. Mai 18SS unter'«! 28. Mat 1870 erlassenen Reglements (Bunde-'Gesetz blatt für da- Jahr 1870 S. 27b- »orgeschriebeue Bekanntmachung zu erlassen. Zugleich werden alle Gemeindeobrigkeiten, welche noch mit Erstattung der unter'« 5. November diese- Jahres erforderten Anzeige über die Anzahl der in ihrem Bezirke gebildeten Wahlbezirke im Rückstände find, zu nunmehriger ungesäumter Einreichung dieser Anzeigen veranlaßt. Im Uebrigen werden alle bei Leitung de- Wahlgeschäftes bethciligten Gemeivdeobrigkeiten, Gemeindevorstände und Wahlvorsteher auf die genaueste Beo bachtung der in dem Wahlgesetze vom 31. Mai 1869 (Bundes-Gesetzblatt vom Jahre 1869 S. 14b) und de« angezogenen Reglement vom 28. Rai 1870 enthaltenen Vorschriften verwiesen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach r 9 des Wahlgesetzes die Function der Vorsteher, Beifitzer und Protokollführer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken und der Betfitzer bei der Ermittelung des Wahlergebnisse- in den Wahlkreisen nur von Personen aus» geübt werden kann, welche kein ununttelbares StaarSamt bekleiden. Dresden, am 1. December 1873. Ministerium des Innern. ' Freiwillige Suihastatim. Erbthcilung-halber sollen die zu dem Nachlasse de- Oeconom Gustav Heinrich Werner in Hundshübel gehörigen Immobilien: 1) Folium 31 de- Grund« und Hypolhekenbuchs Nr. 29 des Brandcatasters für Hund-Hübel, wozu Wohn- Md WinhschastSgebäude Nr. 22» des Flurbuchs rnd folgende Flurstücke Nr. 22 b, 23, 24, 348, 388, 389, 390, 391 des Flurbuchs für. HuntShübel -ehören, .2) Folium 161 desslben Grund und HypeihekenbuchS, wozu Parzelle Nr. 702 desselben Flurbuchs gehört, 3) Folium 111 desselben Grund- und HypothekenbuchS, wozu die Parzellen Nr. 192, 58b, 586, 587 und der ideelle 3. Theil von Nr. 201 desselben Flurbuchs gehören, am s « Deeember L 8 V S, io Uhr Vormittags, unter den im EubhastationStermin bekannt zu machenden Bedingungen im Nachlaßgrundstück Nr. 29 des BrandeatasterS öffentlich znm Mestgebot au-gerufe» werden. Die Grundstücken sä 1 haben einen Flächeninhalt von 6 Hektar 66 Ar 32 Qu.-Meter — 12 Acker 12 Qu.Nb, die sä 2 einen Flächeninhalt von 2 Hektar 21 Lr 92 Qu, Meter — 4 Acker 3 Qu.-Rth., die sä 3 einen Flächeninhalt von 3 Hektar 34 Ar 63 Qu.-Meter — 6 Acker 14 Qu-Rth. und sind am 22. November lausenden JahreS ortSgerichtlich ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 6620 Thlr., bez. 160 THIr. und 1550 Thlr. gewürdert worden. Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß die in dem zu Fol. 31 gehörigen Wohngebäude vorhandenen großen Räumlichkeiten einem Fabrikanten für sein Geschäft ein sehr paffendes Unterkommen bieten, wie denn auch schon früher in diesem Hause ein Fabrikgcschäst in St-ckerei und Nähwaaren betrieben worden lst. Weiter macht man bekannt, daß den D S Deeember L 8 VS und folgende Tage die zu diesem Nachlasse gehörigen Mobilien, alö: Vieh, darunter 5 Kühe und 3 Kalben, HauS- und WirthschastSgeräthe, Getreide und son stige Vorräihe, Kleider, Betten, Wäsche u. s. w. öffentlich an Ort und Stelle gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden sollen. Kauf- und Erstehung-lustige werden andurch eingeladen, in den an beraumten Terminen zu erscheinen. Eibenstock, dm 29. November 1873. Königliches Gerichtsamt daselbst Landrock. „ Eysrig. Die Reichstagswahl findet statt Sonnabend, den 10. Januar 1874. Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr Vormittags und wird um 6 Uhr Nachmittags geschloffen. AIS Wahllokale sind für die 3 Wahlbezirke der Stadt Schneeberg bestimmt worben ¬ der Stadtverordnetensaal im hiesigen Rathhause für den 1. Wahlbezirk, welcher die Wohnhäuser Eataster-Nummer 1 bis mit 233 umfaßt, die links im Parterre gelegme Stube im Wrstenhause für den 2. Wahlbezirk, welcher die Wohnhäuser Eataster-Nummer 234 bis mit 466 umfaßt, die Parterrestube links im Hause de- Herrn Restaurateurs Siegel für den 3. Wahlbezirk, welcher die Wohnhäuser Cataster-Nummer 467 bis mit 700, sowie die bewohntm Häuser der Abtheilung v des hiesigen Brandkatasters umfaßt. Als Wahlvorsteher «nd Stellvertreter fungtren im 1. Wahlbezirke Bürgermeister Geier und Herr Stadtrath Bretschneider, im 2. Wahlbezirke die Herren Stadtrath Ur. Geimer und Stadtrath Feine, im 3. Wahlbezirke die Herren Stadtrath Jähnichen und Stadtrath Leistner. Die Wählerlisten liegen vom 5. bis zum 15. diese- Monat- in der RathSerpeditisn za Jedermann- Einsicht au». Wer die Wahlen für unrichtig oder unvollständig hält, kann die- innerhalb 8 Tagm nach Beginn der Auslegung bet der unterzeichneten Behörde schriftlich anzetgen oder zu Protokoll geben und muß die Beweismittel für seine Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhen, bctbringen. Zur Theilnahme an der Wahl find nur Diejenigen berechtigt, welche in die Listen aufgenommen find. Schneeberg, den 4. December 1873. Der Stadtrath. Geier. Diejenigen, welche Lieferungen und Arbeiten während de- laufenden JahreS für die Commun Schneeberg besorgt haben, werden hiermit veranlaßt, ihre Rechnungen bis zum IS. December diese- JahreS zur hiesigen Stadtkasse rinjureichen. (12650—61) Schneeberg, am 24. November 1873. D^e r S tadt rat h. Geter. / Bekanntmachung «nd Bitte. Der unterzeichnete Stadtrath beabsichtigt auch in diesem Jahre eine Christbescheerung für arme Schulkinder zu veranstalten, rechnet dabei auf die Unter stützung derjenigen geehrten Familien, denen e- zcither immer zur Freude gereicht bat, armen Schulkindern eine WethnachtSfreude zu bereiten und tynen in der Beschaffung der vor der Winterkälte schützenden Kleidung einen regelmäßigen Schulbesuch zu ermöglichen und bittet ergebenst, ihre Gaben ihm recht bald zukomnen zu taffen. — Jede Gabe wird mit Dank und Freude angenommen. Lößnitz, am 3. December 1873. Der R a t h der S t a d t Lößn i tz. vr^ Krauße. Bekanntma ch u « g. Die Wählerliste hiesiger Stadt für die bevorstehende ReichStagSwahl ist ausgestellt und liegt von heute ab acht Tage lang an Rath-Pelle zu Jedermann» Einsicht während der Erptdltion«,eit öffentlich aus. Auf Grund tz. 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mat 1869 in Verbindung mit st. st. 2 und 3 de- Reglement» zur Ausführung diese» WahlgesetzeS vom 28 Mai 1870 Bezug nehmend, machen wir darauf aufmerksam, daß Einsprachen gegen diese Liste binnen acht Tagen, also spätesten- am 12. Derewber a. o. bei un- anzubringen sind, sowie daß nur diejenige» Personen zur Wahl berechtigt sind, deren Name« sich in der Liste befinden. Zwönitz, am 4. Detember 1878.Der Stadtrath.Pap-dorf. Der 4. Termin AblösungS-Rentm d. I. ist vom 8. d. M. bi- zum 13. ». o. etnzuzahlen, i« Unterlassungsfälle «xeeutivisch verfahren wird. Aue, den 6. Dccbr. 1873. Di« Stadt ft euer« Einnahme Stäubler.