Volltext Seite (XML)
Kaiserliche Telegraph ewDiree^ K. HtÖNIKlivI» säedsisvk« 8taLt8vI8vnI»LlUlvII (11567) (11501—3) (10798) (11432- 4-6 SS SS SS Md * 680 851 179 7—9 10-12 13—15 nachzugehen ist. Schwarzenberg, am 13. Oktober 1873. dienst eröffnet. Dre-den, den 24. Oktober 1873. Irunewalde, Abtheilung 7 Stück Radelholz-Stamme von Stangen „ Die Tabelle über die Entschädigungen, welche den von der Chemnitz Aue-Avorfer Eisenbahn betroffenen GrundstückSbesttzern zu gewähren find, liegt von heute an 8 Tage lang in hiesiger RarhSe;pedition zur Einsichtnahme der Vecheiligten aus. Lößnitz, am 25. Oktober 1873.. Der Rath der Stadt Lößnitz. ve. Krauße. Königliches Gerichtsamt daselbst Stoß. vokLi»i>tw»aullK Erscheint täglich mit Uu«uah»eMo» wz«. — Preis mertrU^b» tnh IS Ngr. — Ins»- tioudaebühreu dir gespa». teue geil« 10 Pfnmrae.-. Z«sera»ruanuahne^ für di, am Abend« erscheinrudc O Nummer biS, ViMtttak N Ubr. Bekanntmachung. Am I. November e. wird zu Wildenfels eine mit der Kaiserlichen Post-Anstalt vereinigte Telegraphen-Station mit beschränkte»Tages* "-ALKI. Dienst««, dm SS^Lttober. 187»., IrMö.ÄMsfwmh et der unterzeichneten Polizeibehörde eine LoaiSkarte zu lösen. Ngr. — - und für eine Logiekarte eine Gebühr von 2 Ngr. 5 Pf. zu entrichten, mü einer Geldbuße von b Thalern oder entsprechender Haft zu bestrafen. Die Polizeibehörde der Stadt Lößnitz, v? Krauße, Bürgermeister. den Winterfahrplan betreffend. Mit Genehmigung dcö königlichen Finanzministeriums tritt auf den sächsischen StaatSeisenbahnen und den mitverwalt.ten Privatbahnen am 1. November laufende« Jahres der Winterfahrplan in Kraft. Die wenigen Aenderungen, welche derselbe gegen den jetzigen Fahrplan bieten wird, 'sind aus den in der leipziger Zeitung und dem dresdener Journal abgedruckten Bekanntmachungen ersichtlich. t Dresden, am 22. Oktober 1873. Königliche Generaldirection der sächsischen Staatselsenbahnen. von Tfchirfchkv. LekLnotmAvIuiiiK. Nachdem für die im Besitze Sr. Erlaucht des Henn Grafen Friedrich Mag'US zu Solms-Wildenfels befindlichen Parzellen Nr. 14, 15 und 16 de» Flurbuchs für WrldenfelS, Abtheilung v, ein Folium zur Einschreibung in das Grund- und Hypothekenbuch für hiesigen Ort entworfen wordm ist, so wird solches, sowie daß dieser Entwurf für Alle, die »aran ein Interesse haben, an hiesiger Gerichtsamtsstelle zur Einsicht bereit liegt, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und werden hierbei zu leich Alle, welche gegen den Inhalt desselben, wegen ihnen an diesen Flurstücken zustehender dinglicher Rechte etwas einzuwendm haben sollten, ausgeforderr, diese Einwendungen binnen einer Frist von sechs Monaten und mithin längstens dm 1. Mai 1874 Bekanntmachung. Die unterzeichnete Behörde findet sich veranlaßt, folgende polizeiliche Vorschriften einzuschärfen: 1) Zeder Fremde, welcher sich länger als 3 Tage in hiesiger Stadt aufhält, hat sich bei der unterzeichneten Polizeibehörde anzumelden und eine Bescheinigung hierüber entgegenzunehmen. 2) Jeder, welcher «ine Privatwohnung miethweise bezieht, hat bet 3) Für die Bescheinigung unter 1) ist eine Gebühr von — - 3 R 4) Daviderhandlungen find für beide Thetle Lößnitz, am 2b. Oktober 1873. Mmw da StztadNÄH« Mlterlein, Vrüuhatu, «mVeraGchwarzenbeyg IbmfÄ mW Lmtwch. Holz Auetion im Lößnitzer Kirchen- uud Hospitalwalbe. In der Ficker'scheu Echankwirthfchaft zu Dreihanfen sollen Donnerstag, den SV. Oktober L80S, von Bormittags V Ubr an, folgende im mittleren und r deren Grünewalde, Abtheilung Rr. 23, 24 und 2b ein der Nähe der schwarzen Säuere) oufvereitete TmchforstungShölzer, alSr Oeser. 11—16 Eentimeter Mittensiärke, 12—16 Meter Länge, Unterstärke (Zaunstecken) j „ (Spundstangm)k tz-1b Meter Läpge, HO „ ,, 11,,. Hundert birkenes 68,,. „ , 31 Hauken Bodenstreu gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigert werden. Die Gaffen- und Revier-Verwaltung da Kirche zu Lößnitz. G. Marpert. L. Ernst Llemm. bei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen, widrigenfalls aber gewärtig zu sein, daß sie ihrer Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen brüte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypdthekenbuch «erden eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Wildenfels, am 23. Oktober 1873. - Königliches Gerichtsamt daselbst. Bernhardi. Burkhardt. Nachdem in Pöhla am 20. dieses MonatS die Wuthkrankhert eines Hundes anderweit zu constatiren gewesen, so wird die wegen deS Maulkorbzwange» in Rr. 212 dieses Blattes vom 12. vorigen MonatS inserirte Bekanntmachung vom 9. September dieses Jahres dahin erweitert, daß derselben nunmehr bis znm L2 Januar I87L