Volltext Seite (XML)
1878. tLgltch«tt>u«uah»eM»»' WO-tmft d« »e 236. «U mw d« StadtiM« iSUrrletu, «rünhai», tmstein, Joharmaeor- iadt,Lößnitz ReustLlU. w««a,e4w«z«MG ldrufeU und ZwSüch? Neltag, AM M 1873. MWUsstWÄ.WR 1 ' Bekanntmachung. Auf Antrag de- landwirthfchaftlicheu DereiuS zu Lößnitz und Umgegend soll Sonntag, den 12. Getoben, Na^mittags^ Uhr» im Rathhause zu Lößnitz eine größere lemdwirthschaftttche BezkrkSverfammluNg ab gehalten werden: * Gegenstände der Tagesordnung find: 1 .) Mittheilungen über den landw. Creditverein im Königreich Sachsen vom KreiSvereinSvorfitzenden K. Mehnert. 2 .) Vortrag über Jungviehaufjucht und Biehfütterung vom Ktei-Metäk Möbius. 3 .) Vortrag über Entwässerung nasser Ländereien und Bewässerung der Miesen von Herrn Ober-Commiffar Otto aus Waldenburg. Alle Landwirthe und Freunde der Landwirthschaft werden hierzu ganz ergebenst eingeladen. Klösterletn und Chemnitz, im October 1873. Das Directorium des landwirthschastlichen Kreisvereins im Errgebirae. K. Mehnert, Vorsitzender. R. Möbius, Secretair. E vsksaatwachaag. Künftigen Freitag «ad Sonnabend, den IS. und II dieses Monat» und zwar an dem ersteren Tage von Mittag an, werde« die Lokalitäten de» hiesigen Gerichtsamtsgebäudes gereinigt und e» können deshalb während dieser Zett nur dringliche Sachen erpedirt werden, was zur Aachachtung andurch bekannt gemacht wird. Johanngeorgenstadt, am 7. Oktober 1873. Königliches Gerichtsamt daselbst. Küh n. Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zufolge find in den Morgenstunden des 26. September dsS. Ihrs, au» einem Gute in Kühnhaide mittelst Einsteigens in die untere Wohnstube durch ein zuvor gewaltsam geöffnetes Fenster und AufbrechenS mehrerer verschlossener Behältnisse, was muchmaßlich mit einem in der Nähe de» staglichen Gutes aufgesundenen und von dem Diebe, emem Manne von mittlerer Statur und mit einem langen Rocke bekleidet, bei dessen Verfolgung verlorene» Dietrich geschehen, die nachstehend- sud D verzeichneten Gegenstände verdachtloS gestohlen worden. Behufs Ermittelung de- ThäterS und Wiedererlangung des Gestohlenen bringt «an Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß, indem man zugleich alle Eriminal- und Polizeibehörden ergebenst ersucht, alle etwaigen auf diesm Diebstahl bezüglichen Wahrnehmungen ungesäumt anher anzuzeigen. Königliches Gerichtsamt Gtünhain, dm 6. Oktober 1873. Kretzschmar. Irmer, Nfdr. O Verzeichniß der gestohlenen Gegenstände r 1) 1 Paar langschäftige kalblederne Mannesstiefeln mit niedrigen, mit Stiften versehenen Absätzen; 2) ein Paar unlängst neubesohlte Halbstiefeln, mit Eisen auf den Absätzen; 3) «in Paar lederne Frauenstiefeletten, vorn zum Schnüren; 4) 1 Paar alte schwarze Filzschuhe, defekt; b) 2 blauleinene ManneSschür- zm mit Latz; 6) 1 dergl. Frauenschürze ohne Latz; 7) 1 dergl. Taschentuch; ß) 1 grünwollene MannSjacke, um den Hal- und vorn mit brauner Borde einge faßt, an dem einen Aermel etwas defekt; S) 2 Rafirmesser mit schwarzen Hornschaalen; 10) 2 oder 3 weiße Speiseteller mit blauem Rand; 11) 1 graulederner Geldbeutel, zum Zuziehm; 12) 2 weißblechene ZündholzbüchSchen; 13) 3 Strähnchen weißer Zwirn; 14^ ca. j Kistchen Streichhölzchen, mit rochen Köpfen; 1b) 1 deutsche Spielkarte; 16) 3 Stück Cigarren; 17) ra. 4 Kilogramm Rauchtabak; 18) ra. 4 Kilogramm Salz; 19) ka. 1 Kilogramm gebrannter Kaffee; 20) ca. t Kilogramm Zucker; 21) ca. 4 Kilogramm Lutter; 22) ca. 4 Kilogramm ausgeschmolzenes SchöpSinselt; 23) ca. Kilogramm geräucherter Speck; 24) 1 angrschnuleneS Brod; 25) 4 hausbackenes Brod; 26) mindesten- 6 Stück Eier; 27) ca. 1 Kanne Sahne. Die Liste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zum Amte eine- Geschwornen befähigt find, liegt in der Zen vom 6. bis 25. Ocroder d. I. in der Rathsqpcdüion zu Jedermanns Einficht auS. Während dieser Zeit kann jeder volljährige und selbstständige OrtSeinwohner wegen Ucbergebung seiner Person, dafern er zum Amte eines Geichwornen fähig zu sein behauptet, sowie wegen Uebergehung fähiger oder wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen hier Ein spruch erheben; innerhalb derselben Zeit haben auch diejenigen, welche nach dem sud G abgedruckten 5 drS Gesetzes vom 14. September 1868, die Bildung der Geschwornenlisten und der Geschwornenbank betr., von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche bei deren Verlust schriftlich hier einzureichen. Schneeberg, den 30. September 1873. Der Stadtrat h. Geier. S 8. 5. Ablehnen können das Amt eines Geschwornen: 1) Personen, welche zur Zett der Bildung der Urliste das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben, oder vor Beginn des Jahre», sür welches die Geschwornenliste aus gestellt ist, zurücklegen werden; 2) Mitglieder de- Reichstags öder des Landtags für die Dauer ihrer Wahl; 3) Geistliche aller Religionen und Eonsesstonen, welche sich nicht mehr im Amte befinden; 4) StaatS« und Eommunalbeamte und Lehrer an öffentlichen Bldung-anstalten ohne Unterschied, dafern ihre Unentbchrlichkeit un Dienste von der vorgesetzten Dienstbehörde bezeugt wird; S) Aerzte und Apotheker, die keinen Gehilfen haben; ,, 6) Diejmigen, welche nach ihrem geringen Einkommen die durch da» Geschwornenamt auserlegten Kosten nicht tragen können und darüber ein Zeugniß der OrtS- obrtgkett vorlegen; 7) gebrechliche und mit längerer Krankheit behaftete Personen, deren Zustand die Uebernahme eine- GefchwornenqmtS nicht zuläßr, wenn solche- vom BezirkSarzte bescheinigt wttd. Die vorstehend unter 1, 3 genannten Personen können da- Geschwornenamt für immer in einer Eingabe an dm btadtrath oder Gemeindevorfland ihre» Wohnorte- ablehnm. Der SkvwrmwschM Bergmagazineaffe zu Johanngeorgenstadt. Mit Gmehmigung de- Köntgl. Bergamtes zu Freiberg wird dm aktiven Mannschaften der beiheiligtm Gruben auf das Quartal Oraei» o 0. 1 Ngr. b ^ÄÄ^m GÄvem^n^ die Unterstühung-beträge nach t-b. dcr^Btilage 1. ,u s 6 de» AWagA-Regulas vom 12. 1Sö9 auf das ganze Quartal zu verzeichnen und, nach erfolgter Attestation der Berzeichntffe Seiten drS unterzeichneten Dvrsttzeudrn, bei der hiesigen vergmagaztn- «ffe zu erheben. Johanngeorgenstadt, den 8. Oktober 1873.