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Dresdner Journal : 21.11.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-11-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189611213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18961121
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18961121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-11
- Tag 1896-11-21
-
Monat
1896-11
-
Jahr
1896
- Titel
- Dresdner Journal : 21.11.1896
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Für Lrcsdeu »retteliährlrch »Marti Ps., bei den »aifer. lich dc-nche» Poftauftalten metteljährllch S Mark; außer- ^rU> de« Deutschen Reiche« Poft- und Etempelzuschläa Ginzelu« Rammern: lv Pf. t Grscheiue»: Täglich mit Ausnahme der Sona- und Feiertage abend« Fernspc Anschluß: Nr 1LOL. Dresdner W Iommi. »nkftn-i«un,Sgrbübrei>: Für den Raum einer gespal tenen Zeile kleiner Schrift »0 Ps Unter „Lingesandt" die Zette SU Ps Bei Tabellen und Zissernsatz entsprechender Ausschlag Hrrau««rder. Königliche Lxpedttion de« Dre«dner Journal« Drr-den, Zwingerstr UV Arrnfpr Anschluß: Nr UAL V- 271 18SK Sonnabend, den 21. November, abends. -lukündiquufteu für die Weihnachtszeit finden im ..Dresdner Aournut^ die geeignetste Verbreitung. Hierbei versäumen wir nicht, darauf aufmerksam zu machen, daß aus Anlaß des Weihnachtsfestes Handel- nnd Viewerb- treibenden bei Ankündigungen mit mehrmaliger Wiederholnng außerordentliche Vergünstigungen gewährt werden. Mugl.Lkpediliim dks vrreducr Journals. Amtlicher Teil. TrcSden, 21 November. Se. Großherzogl. Hoheit der Prinz Maximilian von Baden ist gestern Abend 9 Uhr 14 Min. in Dresden eingetroffen und hat in der König!. Villa Strehlen Wohnung ge nommen. Se Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, dem bei tem fiskalischen Erzbergwerke Himmel fahrt Fundgrube bei Fieibrrg ongestellt gewesenen Obersteiger Schreiter das Albrcchtskreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, dem Tiätist bei der StaatSeisenbahnverwaltung Franz Heinrich Traugott Thalheim in Dresden das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. ^Derorönung, die diesjährige Cousiguativu der Pserdc und Rinder betreffend. Nachdem beschlossen worden ist, die nach 8 -l unter e der Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetze vom 29. Juni I88o für die wegen Seuchen getödteten Thierc zu gewährenden Entschädigungen betreffend, alljährlich während der letzten vierzehn Tage des Monats December vor zunehmende Eonsignation der vorhandenen Pferde und Rinder fortan an einem und demselben Tage in sämmtlichen Ortschaften ausführen zu lassen, wird hiermit angeordmt, daß diese Eonsignation für das laufende Jahr aller Orten am 17. December zu bewirken ist. Die OrtSbehördcn erhalten demgemäß Anweisung, an diesem Tage eine genaue Consignation der in ihren Verwaltungsbezirken vorhandenen Pferde und Rinder nach Maßgabe der angezogenen Verordnung vorzu nehmen und die ausgefüllten Consignationsformulare unmittelbar darauf und spätestens b's zum 7. Januar 1897 bei der zuständigen Amtshauptmannschaft bez. Kreishauptmannschaft einzureichen Dresden, den 16. November 1896. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Körner. Grueununztir, Bersetzunstea rc. im öffentliche« Dienste. Trpartemcut der Fiuanjt». Verwaltung der ZSllc und indirekten Stenern Befördert: dr Zollassistent Reymann znm Zollst krctär in Leipzig, der Zollasfisteul Schlimpert zum Zollfekretär in Plauen, der Sleuerauheher für len Bureaudienst Krug zum Zollafsistenten in Bodenbach, der Brenzrufieher für den Bureaudieust Raue zum Zallasüstcnteu in Moldau. — Verfehl: der jurisiifche Hülf-arbciter bei dem Hauptzollamie Leipzig Referendar Or Heyn, welchem gleich zeitig das Tienstprädikal Assessor verliehen worden ist, zum Hauptzollamte Zittau, der Zolstekrttär Fährmann von Plauen nach Freiberg, der Zollassistent Richter von Moldau nach Leipzig, der Zollaisistent Jentzsch von Bodenbach nach Leipzig — Angestellt: der Feldwebel Richter, die Biccseldwebel Simon, Fromm hold, Hoff mann, Fabian und Drechsler, der Biccwachlmcistcr Radünz und ter Hotoist (Sergeant) Kunst und Wissenschaft. K. Hoftheater. — Neustadt — Am 20 November: „Kriemhilds Rache". Trauerspiel in fünf Akten von Friedrich Hebbel. — Der Nibelungen dritter Teil. — (Neu einstudiert) Der dritte Teil von Hebbels „Nibelungen", das mächtig angelegte, mit eherner Konsequenz durchgesührte Trauer spiel „Kriemhilds Rache" ist der poetisch tiefste, eigentüm lichste und zugleich der Teil des Gesamtwertes, in dem das große dramatische Talent des Dichters dem ursprüng lich epischen Stoff gegenüber zur vollen Entfaltung kommt. Der momentane Stillstand der eingehenden tragischen Ent wickelung im ersten Akt, wo Kriemhild aus alles andere als auf das Andenken an den geliebten Helden verzichtend, sich scheinbar in ihr herbes Geschick ergeben hat und im Spiel mit Tieren Vergessenheit ihrer Eindrücke von der Menschenwelt sucht, giebt dem Dichter Gelegenheit, die beiden miteinander ringenden Hauptgestalten seines Drama« Kriemhild und Siegfried in die schärfste Beleucht ung zu rücken. Ihre Umgebungen kennen Siegfrieds Witwe nicht mehr, sie selbst kennt sich bis zum ent scheidenden Augenblick dieser riesigen Exposition nicht mehr, nur einer kennt sie: Hagen Tronje, der Mörder Sieg frieds Ihm erscheint sie nach emem Jahrzehnt unaus bleiblich als die Rächerin seines Verbrechens, seinem durch dringenden Blick gilt al« Wahnsinn, wa« die schuld- befleckten und bekümmerten Verwandten einen glücklichen Auuweg nennen: die Werbung de« Hunnenkönig« um Krittnhild Er ist's, der da« Ende kommen sieht, sowie sich die rötlich Zertretene aufrichten kann Er haßt sie nicht, wie er Siegfried gehaßt hat, aber er fürchtet sie: Zeig mir da« Land, wovon kein Weg zurück In unsre» führt, ich will « für sie erobern, Und ihr den Thron ecbau a, fo hoch sic mag: Löbitz al« Grenzrvsjeher — Pensioniert, der Vorstand >rr Nebenzolläntter I. Klaffe Bodenbach und Trlfchen Zollinspektor Beyer in Bodenbach — Gestorben, der Zollassistrm Schubei t in Löbau. Departement des Kultus und öffentlichen Unterricht« Wiederzu besetzen ist die 2 ständige Lehrerstelle zu Ober- leutcrSdors Kollator: da- königl Ministerium de« Kultus und öffentlichen Unterrichts Da- Einkommen der Stelle be trägt außer der freien Wohnung und etwaigen Altcrszulagrn 1000 M, 2l6 M für Ucberstunden, 80 M für Fortbi.düng-- schul- und 18 M. für Turnunierricht Gesuche mit den gesetz lichen Beilagen, unter denen ein musikalisches Zeugnis wünschenswert ist, sind bis zum 10. Dezember an den König!. BezilkSjchulinspcktor, Schulrat Pros. Michael zu Zittau cin- zureichen. Nichtamtlicher Teil. Neue (ytseycsvorlaqrn. Gestern sind eine Reihe von Gesetzentwürfen ver össentlicht worden, die in nächster Zeit voraussichtlich eine imfangniche politische Tiskussiln veranlassen werden. Das Gebiet der Rcichsgesctzgebung berührt die gestern vom Bundes!at genehmigte Ergänzung zum ReichshauShaltLetat für 1897 98. Tie Ergänzung umsast de Summe von 10 150 000 M, die durch Matrikulaibeiträge auszubring.» sind, und ist bestimmt zu Besoldungsausbesserungen Ter Gesanttmehrbedarf zu Tiensteinkommensverbesserungen beträgt 9 330 173 M.; davon gehen ab 18 020 M an Bctiogen, cie aus den Reichs- invalideusonts entfallen, und es treten hinzu 337 847 M für die bayerische Militärverwaltung, sodaß sich die obige Summe von lo lbooov M ergilbt. Die Befoldungsverbcssernng sollt sich dar als eine Fortsetzung der durch die RachlragScralS sür 1800,0t aus 1891/92 begonnenen G.hältcraufbesicrung, die da mals aus die Unterb»amlcn, Kanzleibcamtcn und gewisse Klassen der miltlrrcn Beamten beschränkt blicb. Tie jetzige BcsoldungS- ar sbesscrung umsasit die 1890,91 lcer ausgegc ngenen Beamten- stuscn und ist nach oben hin bis aus die Regiments- tommandeure und Räte 2. und 3. Klasse ansgedehnt roo»den. Wciter hinaus ist nur in zwei Ausnahmesüven ge gangen, int cm das Gchalt dcs Presidenten de« Rcichs- eisenbahnamIS als Ehrs einer obersten Rcichslehörde und der pcnsionssähige Tett de- Einkommens der Botschaster erhöhr werden soll. Eine gleichmäßige prozentuale Aus besserung der Gehälter erschien unthunlich, vielmehr ist in jedem Fall das kontrete Bedürfnis erwogen worden Bestehende Zusagen bleiben im allgemeinen in Geltung. Bei tun nach TienstallerSstusen ausstcigenden Gehättern kommt die Erhöhung in dec Regel wehr den höheren al- den niederen Altersstusen zu gute; von einer Erhöhung der ersten Stuse ist meist ab gesehen, wogegen die Steigerung de- Höchstsatzes eine Aus besserung auch sür die übrigen Stufen außer der allerersten ohne weiteres zur Folge hat. Ter beim Heer sür Offiziere der berittenen und Spezral- wofsen sowie in besonderen Stellungen hergebrachte Einkommens vorzug soll bei den Oifizieren dec Kavallerie nnd der reitenden Anrll rie mit Rücksicht aus den durch die Pscrdehaltung er wachsenden Mchrauswand bestehen bleiben, dach soll der Unter schied nicht mehr bei dem Gehalt statifindeu, sondern in die Form einer nicht pensionssähigen Zulage gekleidet werden mit dem Zusätze: „Solange die Fiagc einer Entschädigung sür die Pferd.haltung nicht anderweitig geregelt ist" Es soll also künftig das eigentliche Gehalt und das Ausrücken ein heitlich durch alle Wassen mit Einbeziehung aller besonderen Institute geregelt werden Ferner sollen statt bisher bei dec Jnsanlerie 57 und bei der Kavallerie 41 Prez künftig 60 P,oz. sämtlicher Hauptleute und Rittmeister der Armee das Gehalt 1. Klasse erhallen Gleichartig ersolgt d-e Regelung bci der Marine Anch die Regelung der Tienslaltersstufen der Bcamten ist bei Gelegenheit der Gchäl'craufbksfelung nicht unberührt ge blieben, cs Hal vielmehr eine Ausgleichung der AlterSstnsen und sür manche Kategorien eine Verkürzung oder auch Verlängerung des AufrückungszcitraumeS statlgrsunden. Hcrvorgehobcn mag aus der großen Zahl der Einze - positionen werden, daß das Gchalt der PrcmierlieutenanlS jetzt durchweg aus !680 M sestgesetzt ist, der Hauptleute und Rittmeister l. Kl. aus 3900 M., der Hauptleute und Riitmcister 2. Kl auf 2700 M, das der Stabsoffiziere aus 600" M , der Stabsoffiziere in RcgimentrlommandeurstcUungen rc. aus 8400 M. Von den dem preußischen Landtage zu gegangenen Vorlagen beansprucht wohl am meisten Jntcresje der Gesetzentwurf wegen Tilgung der Staatsschulden und Bildung eines Ausgleichs fonds, einer der Miguelschen „Antomaten" in der Sprechweise der freisinnigen Blätter Ter Gesetzentwurs schlägt vor, vom EtatSjahre 1897/98 ab eine Tilgung von Staatsschulden i» Höhe von jährlich mindest, ns einem halben Prozent der sich jeweils nach dem StaatSdaushalt ergebenden StaatSkapitalschuld vorzumhmen. Eine Verrechnung aus bewilligte Anleihen ist dabei einer Tilgung glcichzuachten. D e ersoiderlichcn Beträge sind durch den StaalshauShaltsetat unter Einrechnung der sür eine planmäßige oder durch bestehende Gesetze anderweit vorgeschriebene Tilgung von Staatsschulden bestimmten Summen bereitzustellen. Ergiebt sich nach der Jahresrechnung ein Über schuß des StaatshauShalls, so rst derselbe zunächst zur Bi.düng und Erhaltung eines Ansgleichssonds in Höhe von 80Millionen M zu verwenden; der darüber hinausgehende Betrag d.S Überschusses wird zu ciner weiteren Tilgung ron Staatsschulden bez zur Verrechnung ans bcwilligle Anleihen verwendet. Ergiebt sich nach ter Jahresrechnnng des Staats- hausha tsetatS ein Jehlbetrag, so ,st derselbe aus dcm Aus- glcictSsonds bis zu kessen jeweiliger Höhe zn decken Ter Aus- glcichssandS wird vom Finanznunister verwaltet, und Lie Be stände können nach dess » Ermessen in Schuldverschrcibungen des Reiches oder dcr Bunkesstaaten zinsbar angelegt werden Tie e.uskommenden Zinsen wachsen dein Ansglcichssoubs, bis dessen Höchsibctrag erreicht ist, zu; überschießende Beträge an Zinsen sind in dem betreffenden Elatcjahrc m gleicher Weise wie die da ür eialsmäßig ausgesetzten Lummen zur Schulden tilgung zu vcrwenLcn. Aus den Motiven zu dem Gesetzentwürfe sei folgendes hervorgchobcn: Um die Tilgung dcr Staatsschulden nicht allmählich ganz von wechselnden Auslassungen der StaatSregierung orer dcr LantcSvcrirelungcn abhäng g wcrden uud mögliä c>weise zeil- weilig ganz aushören z» lassen, wird es auch sür Preußen uu- cnibehrlich sein, cnie seste Tilgungepslicht in mäßigen Grenzen zu bcgiündcn Zwar wiro mit Recht heivcrgcholcn, daß die rrcußichcn Staatsschulden zur Zen in werbendem Staatsver mögen eine vollständige Deckung haben Eine jcde Wirtschaft aber, und gerade eme Slaatsnin;chast, die wesentlich aus die Ertiäge großer BelriclsvcrwaNmq en cngewiesin ist, wild sich der Erwägung n ckl entziehen tönnen, daß solche Unternehmungen im Lause ter Zeiten der Nolwcudigkeil giündlichcr innerer Umgestaltung«» ausgesetzt sind, und daß auch d e äußeren Be dingnngcii, nntcr denen sie zu arbeiten baden, sich wcscntlich andern kknmn. Wie jcdcS private Erwcrb-unternkhmen dieser Alt sich aus solchen Erwägungen zu legelmäßigcn Ab- jchrcibuugen vom Anlagekapital und Rcserrebildungen ge- nöligt sicht, muß auch der Staat bci Zeiten dafür forgcn, Laß sich die auf feincn Unterncyn ringen ruhcnkc Zinslast all mählich vermindert Aus eine gesichene rcgrlmäßige Tilgung der prcußifcken Staatsschul en weist aber auch dcr Umstand hin, daß Preußcn, nach den Matriknlarnmlagen berechne«, -V« der Schulden des Reichs zn tragen hat, die im allgemeinen nicht wie die preußischen Staatsschulden durch werbendes Vermögen gedeckt sind, und sür deren Tilgung noch keine sichere Vorsorge getroffen ist Neben emer gesicherlrn sortschreitenden Tilgung dcr Staats schulden in den Grenzen, in denen d>e Überschüsse der Betriebs verwaltungen hiersür die Mittel bieten, ist, je mehr das Staatsbudget aus die Erträgnisse seiner Beiriebsnnternehmungin angewieien ist, behuss Festigung der CtaatSfinanzcn ein Aus gleich zw.scheu den Rechnuugsrrgebmssen der verschikdencu Jahre anzustrebcn. Ein solcher ist in der Weise möglich, daß aus den Ueberjchüssen der besonders günstigen Jahre Beträge zurück- aestellt wcrden, um kamtt die Abschlüsse ker mü der günstigen ^ahre möglichst auszugleichcn. Zu diesem Zweck ist die Bildung und dauernde Erhaltung «ineS Ansgleichssonds in Aussicht genommen, aus dcssen Bestände zur Deckung von Fehlbeträgen zurückzugreiscn ist, die sich jeweilig nach ver Rechnung des StaaiShaushalts ergeben können. In ungünstig«« Jahren wird das Vorhandensein einer Reserve, wie sie der geplante Ansgleichssonds emhält, die Elatsansstellung erleichtern und die Stockung .n ker Verwendung von St catsmineln vermintern. Dics wird nichi nur zur Folge haben, daß mich bei einem zu befürchtenden zeitweiligen Rück gang der Überschüsse insbesondere ver Enenbalmverwallung, deren Eigebniise auszuglcichen vorzugsweise die Ausgabe les Fouds jein wird, dem aus die Eisenbahnen angewiesenen Ver k>hr soitgejetzt die gleiche Pflege zngewendct werten, fondern namentlich auch, daß ein gleichmässiger Gang aller der Jnkustri n ausrecht erhalten werden kann, demn die Versorgung der Eisen bahnen mit ihren Bcdürsnissen süc die Unterhaltung, Ernencrung und Ergänzung der baulichen Anlagen und ker beweglichen Betriebsmittel zr-sällt Mit Irr Schaffung eines wichen AuS- gleichssondS von aus«eichend.m Benage wi.d dhcr znm große» Teil das erreicht werde», was d e Befürworter des jogenannic» Eifenbahttgarantiegejetzes vom 27 März 1882 aus der Grund lage tiner finanftcllen Scheibuiig zwis^en dec Eisenbahn- und der geiaa ren übrigen Liaatsverioa'tung crftrebien. In günstig n Nur gebt ihr leine Wassen muß ich laten, Wenn sie Euch selbst damit erreichen kann. Und so tief als dramatisch fruchtbar ist's, daß seine Warnung, feine Furcht in Kriemhilds halbcrstarrter Seele den Rachegedanken entfesseln, daß sie noch einmal, zum letzten Mal, zu ihrem Bruder Gunther um Gerechtigkeit fleht und, als diese versagt wird, Etzel die Hand reicht In ihrem Sinn ist diese zweite Ehe eine Selbstentweih- ung, ein ungeheures Opfer, aber der Schatten Siegfried« hat ein Recht auf Sühne, HagenS Gewissensregung hat ihr den Weg dazu gezeigt, den die Königin festen Fußes beschreitet Die ganze weitere Entwickelung des mächtigen Dramas ist Folge des entscheidenden Entschlusse«, Kriem hild nimmt an, daß Markgraf Rüdiger, da er den unbe dachten Eid leistet ihr keinen Dienst zu weigern, und König Etzel den Preis ihrer Hand kennen Sie kann vom ersten Tag an, wo sie Hunnenkönigin wird, den König wider die Burgunden entzünden, aber das wäre Wohlthat und nicht Rache, und so erfolgt die Einladung zu dem verhängnisvollen Fest an Etzel« Hofe, daö allen den Untergang bringt Fort und fort stehen sich nur Hagen und Kriemhild gegenüber, Hagen, der den blutigen AuSgang der Festfahrt, den Tod aller, vorau-gesehen und prophezeit hat und gerade darum alle« thut, wa« das Ende beschleunigen muß, Kriemhild, an deren Willen und an deren von Szene zu Szene wachsende Leidenschaft die ganze Hunnenmacht gebunden erscheint, sodaß nur Dittrich von Bern, der christliche Büßer, abseits der ringenden Mächte steht Das Bewundernswürdige der Tragödie ist die Art, wie Hebbel die Einzelzüge de« Liedes für den inneren dramatischen Fortgang, für den immer neuen, immer heftigeren Zusammenstoß zwischen Kriemhild und Hagen verwendet, sind die Seelentiesen, die er mitten »m Sturm der wildesten Leidenschaften erschließt Der Schluß de« zweiten, der dritte und vierte Akt (dessen gewaltige Schlußszene, die Aussage Etzel« an die Burgunder, nach- dem ihm Hagen den )ungen Sohn erschlagen hat, hier den Anfang des fünften Aktes bildet), sind von einer dramatischen Spannkraft, einem Emporschäumen aller mächtigsten Seelenkräste erfüllt, die ihresgleichen suchen Der fünfte Akt mit seinen allzurafch aneinander gedrängten Kamps- und Vernichtungsszenen wächst im Grunde über jede theatralische Darstellbarkeit hinaus und die epigrammatisch zugespitzten Abschlüsse des Furchtbaren wirken nicht mehr mit der gleichen Gewalt auf die Empfindung und das Verständnis, wie die ersten vier Immer aber behält die grausige Vernichtung, die sich da vor unsern Augen abspielt, den Charakter der Notwendig keit, nichts Zufälliges, nichts Willkürliche« hat Raum in dieser psychologischen Entwicklung wie im festgefügten Auf bau und der Reichtum poetischer Einzelichonhetten tritt für jeden, der die Tragödie öfter gesehen hat, nach und nach hervor, ohne daß — den fünften Akt ausgenommen — der Gesamteindruck verliert Die hiesige Darstellung verdient großes Lob, auch die Regie hat viel gethan, das Erz dieser Tragödie in Glut und Fluß zu halten, und nur eine Kürzung der zwischen den Dekorationswechseln eintretenden Pause bleibt höchlich zu wünschen, ohne daß man zu sagen wüßte, wie die Beschleunigung bewirkt werden soll. Daß ein paar Menschlichkeiten unterlaufen, für die hunnischen Spielleute und Krieger, wie es scheint, die heute umherziehenden slovakrschen Mausefallenhändler Modell gesessen haben, hebt die ernste und nachdrückliche Gesamtwirkung nicht aus. Die Wiedergabe der Kriemhild durch Frl Salbach war eine durch und durch poetische, geradezu vollendet und aufs tiefste ergreifend in dem ersten Atte, auch später von einem Reiz der Anmut umslossen, aus dem am Ende der furchtbaren Entwicklung des Charakters die ursprüng liche Natur der Gattin Siegfrieds noch hervorschaut. Über alle» Erwarten hinaus traf Frl Salbach dennoch die Accente der erbarmung»loscn Härte, de» wilden Auf schreis einer Seele, der alle« zertreten worden ist, wa» ihr heilig und lieb war, und nur im letzten Akte fehlte die Jahren aber wird dic Erkcnntni» dcr Zwcckmüsiigkkit einer A» fanimlu»g solcher Rrscrvc» einer allzustorten Vermeyrmm der Ausgaben, msbeiondcre der Verwendung schwankender über schüsse zu dauernden Ausgabe», entgegenwirken Kaum etwas Überraschendes enthält dcr Gesetz entwurf, betreffend die Konvertierung. Der Gejetzentwucf bestimmt, daß die S ch u l d v e rf ch r e i b ungen der vierprozentigen konsolidierten Staals anleihe zur Einlösung gegen Barzahlung de- Kapital-bcirage- und eöeitto die im StaaiSschuldbuche emgelragenen vier prozentigen Buch sch ul de» zur baren Rückzahlung binnen einer dreimonallichcn Fcist gekündigt werden können. Bevor die Kündigung erfolgt, ist den Inhabern der Echnldverschrcib ungen die Umwandlung derselbe» in solche der l reieinhalb- prozentigen k. nsoiidierten Staatsanleihe und dcn im Staats fchuldbuch cingetragencn Gläubig, rn der viervrvzeutigcn konsoli dierten Staatsanleihe die Umichreivung in dreieinholbprozcnlige Buchfchuldcn durch öff nt.iche Bekanntmachm g d.S Finanz- ininistcrs anzubieten. DaS Angebot gilt sür angenommen, wenn nicht binnen mindesten- drei Wochen vom Tage der Be kanntmachung ab von dcn Inhabern bczw L laubiger» die Par zahlnng de» Kapitalbetrag S beantragt wud Tie nm zuwandelnden Schul, vec sch.eibungen nnd Bucbfchulden werden bis zum 30. Cepttniber 1897 mit vier Prozent verzmst Auf Antrag ker Ji Haber von v crpro.enligrn SctiuUvMchreib ungen soll die kostenfreie Eintragung eines deren Nennwert gleichen, vom l. Oktober 1897 ab zu 3'^ Prvz verzinslichen BclrageS in das StaatSfchuldbuch bewirk« werde» Tie Um fchrkibung der vierprozentigen Biichschulden im Staatsschuld buche erfolgt von Amts wegen Ten eiiigelragem » Gläubigern steht jedvch daS Recht zn, statt der Umschreibung biumn einer rom Finanzminisier zu bebimmenten Frist die Ausreichung von dreieinhallp'.ozenligen Cchuldverfchttibttngett zum Nennwerte dcr vierprozenttgen Bachschuld gegen Löschung der letzteren zu Veilangen. Tie ans G und dieses Gesetzes umgewandeltcn od>r anSgereichien Staatsjchuldverfcbreibungen und umgeichriebenen Biichschulden dürfen dcn Gläubigern vor dem I. Avril l90ü zur baren Rückzahlung nicht gekündigt werden Die Kündigung Lais nur ans Gnmd gejetzlich«r Eimächttgung stattsiidei' Der dcm preußischen Laiidtoize vo> gelegte Enlwnrs eines LehrcrbesoldnngSgesetzes endlich erscheint, von geringen redaktionellen Änderungen abgesehen, im wesentlichen in dcr Fassung, die ihm vorn Hause der Abgeordneten in der letzten Session gegeben worden ist. Dcn Einwcndi naen, an denen in der vorigen Ccssion der Entwmf fchciterle, ist ind.sscn zunächst dadurch beglgnet, daß unter Beibehaltung des Grundsatzes der iettwnsen Beschaffung der für Gehaltserhöhungen eisord-uichen Mittel durch Kürzung dec ren große» Städte» zur Erleichierung der Vo ksfchullasteu zuflicßende» Slaatsociträge Lie Höhe tes inöglicben Ausfall» begrenzt worden ist Es follen nämlich allgemein den Ge memden Siaalsziifchüsse in solcher Höhe gewährt werden, daß dec Ausfall in keiner potttifchen Gemeinde zwei Proz.nt des der Gemeindebestcuerung za Grondc liegenden Veranlagungs falls Ler Einlommenbeuer übersteigt, und darüb.r hinaus soll noch zur Erleichterung ter verhältnismäßig weniger leistungsfähig,n Geu eiiidc» cin wettenr Benag von 250000 M zu dauernden Zuschüssen aus dcr Staate lasse ver fügt ar g, macht werden Dcr dadurch crfoi derie Gr amlauftvand wi>d sich ans 2250000 M. bclausen, ><40000 M. rmhc als der vom Abgtvrductenhaus m dec vorigen Session sür Staats- zuschüsi'e an einzelne Gemeinden zur Vermcidnnq von Härten ausgeworfe, c Be.rag. In Übereinstimmung mit den Wünschen fast aller Parteien ist ferner den großen Gemeinden das Fern bleiben von Lei« Alter«zulagckasjen ge lattct winden, und sie sind damit zugleich von denicmgcu Beschränkungen bei d»r Regelung dec Besoldungen beste t werden, welche lediglich aus dcr Zagcdöligstit zu dcn Kassen sich ergaben Was endlich die Aüerezulagekajjen selbst anlangt, so sind sie durch den Staal so ausreichend dotiert wvldcn, daß sie in absehbarer Zeit die Mindesibeträge der AlteiSjiilagen ohne Inanspruchnahme der Gerne »den zu leisten vermögen Tic ^rklärunqc» des Fiu-stt« Hohcnlohc nnd dcs Ttaatösekretärs v. Marschall im Deutschen Reichstage anläßlich dcr Interpellation des Grafen Hompesch haben in Rußland, wie nnS aus St. Petersburg geschrieben wird, allgemein einen günstigen und beruhigenden Eindruck gemacht. Komisch ist nur, daß auch jetzt noch iu deu Besprech ungen der Presse der überflüssige Zweifel an der Existenz des von den „Hamburger Nachrichten" ent hüllten deutsch russischen Nentralitütsvertrages aufrecht erhalten wird Man äußert selbstverständlich diese eherne Starrheit, über der man dir Fittiche aller Racheqeisler rauschen hört. — Hr. Winds hat in, Hagen Tronje eine der vorzüglichsten und überzeugendsten Gestalten ge schaffen, die wir noch von ihm gesehen, er bleibt im zweiten Teil nicht hinter dem ersten zurück, obschon die dämonische Wildheit, die vom drohenden Tod den Freibrief für des eigenen Herzens innerste Gelüste empfängt, an mehr als einer Stelle noch charakteristischer, noch sortreißender ge spielt werden konnte Dic Herren Dettmer (König Gunther», Bauer (Volker der Spielmann), Holthaus (Dietrich von Bern), Müller (Rüdiger von Bechlarn) stellten charakteristische Gestalten hin, Hr Wienc giebt dem König Etzel nach meiner Empfindung einen zu starken Stich in» Orientalische, Sultanhaste Auch die Damen Frau Hildebrand (Königin Ute), Frl Guinand (Göte linde) und Frl. Diacono (Gudrun) wirkten gut zum Ganzen Kleine Unebenheiten in der Wiedergabe der Nebenrollen, allzu tumultuarischea Austreten dcr bewaffneten Scharen u. s w. werden bei Wiederholungen leicht zu be seitigen sein. Unter den Streichungen sehr zu beklagen ist der Wegfall des Pilgers in der großen Bankettszene des vierten Aktes Dieser Pilger ist keine überflüssige Epi sode, sondern da« so notwendige al« lichte Gegenbild zur fessellosen dunklen Leidenschaftlichkeit der anderen Ter Erfolg des Abends eröffnet die Aussicht, daß sich da« große Drama in allen seinen Teilen aus unserer Bühne behaupten wird Adolf Stern. Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. Aus Kosten der König! Staatsregirrunq herausgegeben vom König! Sachs AltertumSverein. XVIII Hest Stadt Leipzig II. Teil, bearbeitet von Corneliu« Gurlitt. Dresden (E C. Meinhold u Söhne) 1896. 272 S 8'. I t Tafeln, 163 Illustrationen und gegen 200 Marken, Wappen u dcrgl im Text In Jahresfrist ist dem stattlichen 1 Teil der II gefolgt.
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