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Dresdner Journal : 23.06.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-06-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189606230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18960623
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18960623
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-06
- Tag 1896-06-23
-
Monat
1896-06
-
Jahr
1896
- Titel
- Dresdner Journal : 23.06.1896
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Erste Beilage zu 143 des DttÄUtV AnltUÄS. Dienstag, den 23. Juni 1896, abends. Deutscher Reichstag. 11». Sitzung vom 22. Juni 189« 12 Uhr. Am lisch» de« Bund,-rat-: RcichSkanzler Fürst zu Hohenlohe, v. Hammerstein, Graf Posadowsky, Nieber- ding und zahlrelche Kommissanen Die Abgg. Vr. Conrad (d. Bp.) und v. Hertling (Zenlr) sind in daS Hau- eingetrete». Mehrere Urlaubsgesuche werden verweigert. Zur dritten Beratung steht da- Anleihegesetz zum eisten Nachtragsetat für 1896/97. Staai-sekretär Gras Posadow-ky: Ich habe die Zu> stimmung der verbündeten Regierungen zu 8 3, welcher ans einem Anträge de- Hrn. «bg. v. Leipziger und Genossen be ruht, Vorbehalten; ich kann jetzt erklären, daß die verbündeten Regierungen in ihrer Mehrheit mit dem beantrimten 8 » ein verstanden sind, weil damit einer gesetzlichen Regelung de» Finanzwesen- de- Reich- nicht vorgegrisfen wird und der An trag dasselbe Ziel anstrebt, w.lcheS auch die verbündeten Re gierungen verfolgen: der weiteren Vergrößerung der Schulden de- Reiches nach Möglichkeit vorzubeugen DaS Anleihegesep wird genehmigt. Daraus wird die zweite Beratung des Bürgerlichen -Gesetzbuches fortgesetzt und zwar bei dem Titel ü de-zweiten Buches: Dienst vertrag. Die Sozialdemokraten beantragen, als Überschrift des 6 Titels zu setzen statt „Dienstveitrag': „AibeitSvertrag" und überall statt „Dienstberechtigter": „Albeitgeber", statt „Dienst- verpslichtcter": „Arbeitnehmer". Vor die Bestimmungen der k. Titelt sollen 12 neue Para graphen eingeschoben werden, deren erster lautet: „Arbeit-Vertrag (Lohnvertrag, Dienstvertrag oder dergl.) ist ein Vertrag, durch welchen der Arbeitnehmer sich verpflichtet, einen Teil seiner geistigen oder körperlichen Arbeitskraft für die häusliche Gemeinschaft, ein wirtschaftliches oder ein gewerb liches Unternehmen des Arbeitgeber» gegen einen vereinbarten Lohn (Gehalt, Salair, Honorar, Gage, Stolgebühr oder dergl.) zu verwenden. Unter Arbeitnehmern werden auch diejenigen Personen ver standen, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätten Ser letzteren mit der Anfertigung gewerblicher Er zeugnisse beschäftigt sind, und zwar auch dann, wenn sie die Roh und Hilssstoffe selbst beschaffen." Abg. Stadthagen (Soz) verteidigt unter großer Unruhe des Hause- tiesen prinzipiellen Antrag und hebt namentlich hervor, daß die bestehenden Gesindcordnungcn, die aufrechter halten werden füllten, in allen Punkten in Widerfpiuch mit den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ständen. Geh RegierungSrat Struckmann: Durch die Gleich stellung der körperlichen und der geistigen Arbeit ist dem sozialen Zuge der Zeit Rechnung getragen worden; auch eine Reihe ganz anderer Vorschriften sind gerade für die Arbeiterkreise günstig Bei dem weiten Rahmen des Entwurss war eS natürlich, daß man verhältnismäßig nur wenige Bestimmungen über den Dienstvertrag aufnehmen konnte; ihre Ergänzung finden sie aber in den Vorschiisten des allgemeinen Teiles de- Entwurfs, des Obligationenrecht» und im Prinzip der Bertrag-freiheit. Die Dienstverhältnisse besonderer Art mußten der Spezialgejetzgrbung überlassen werden; deshalb sind ausgeschieden worden das Gesinderecht, welches der Landcsgesetzgebung überlassen bleibt, ferner das Bergrecht, die Regelung der Verhältnisse der Handlungsgehilfen und der Verhältnisse der Schiffer, welche letzteren durch die Seemannsordnung und das Gesetz über die Binnenschiffahrt geregelt sind. Der sozialdemokratische Antrag will die Vorschriften über die Gewerbeordnung auf die Ver hältnisse des Gesindes übertragen wissen. Diese Gleichstellung hat sehr erhebliche Bedenken; sie würde die Folge haben, daß die Polizei sich in weiterem Umfange m das Dienstverhältnis einmischrn könnte Man kann daS Gesindeverhältnis nicht mit dem gleich, n Maße messen, wie das Dienstverhältnis der ge werblichen Arbeiter Das Dienstverhältnis des Gesindes läßt sich nicht mathematisch so adgrenzen, wie das Dienstverhältnis der Fabrikarbeiter. Auch heute noch hat eS mehr oder weniger einen familienrechtlichen Charakter, und diesen familienrechtlichen Charakter möchte ich im Interesse der Dienstboten und ins besondere der zahlreichen jugendlichen Dienstboten nicht ver mißen. ES ist nicht wünschenswert, daß die Dienstherrschaft und das Gesinde geschäftsmäßig gegenübergestellt werden Dieses sittliche Verhältnis zwischen Gesinde und Herrschaft soll und muß bestehen bleiben, und das muß zurückwirken auf Len Inhalt des Gesindevertrages. — Redner bittet schließlich, die sozialdemokratischen Anträge abzulehncn. Abg Gröber (Zentr): Wir haben in der Kommission den Versuch gemacht, eine reichsrcchtliche Regelung des Ge- sindevertragS durchzuführen; dieser Versuch ist uns aber nicht gelungen. Die Verschiedenartigkeit der Gesindeordnungen in den Einzelstaaten ist keine zufällige, sie ist historisch geworden und eine einheitliche Regelung von Reichs wegen könnte nicht erfolgen, wenn nicht einige Sonderbestimmungen aufrecht- »rhalten würden. Die Vorlage enthält sehr viele Verbesserungen gegenüber den jetzigen Verhältnissen. Damit schließt die Diskussion. Präsident v Buol: Wir treten in die Abstimmung ein. Abg. Vielhaben (Antisemit): Ich bezweifle die Beschluß fähigkeit des Hauses Präsident v. Buol: Die Beschlußfähigkeit muß vor Eintritt in die Abstimmung bezweifelt werden. (Widerspruch links) Der Antrag der Sozialdemokraten wird abge lehnt. Ein Teil der übrigen, aus den Arbeitsvertrag bezüg lichen Anträge wird zurückgezogen. Die Sozialdemokraten beantragen ferner folgenden neuen Paragraphen: „Vereinbarungen, die zum Gegenstand deS Arbeitsvertrages Arbeitsleistungen machen, die gegen ein Ver- botsgesetz, gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere Vereinbarungen, durch welche Arbeitern die Verpflichtung auser eg» wird, bestimmten poli tischen, gewerkschaftlichen oder religiösen Vereinigungen nicht anzngeköien oder aus denselben auSzutrelen, sind ungiltig. Desgleichen sind Vereinbarungen über Berinögensnachtcilc un- gillig, die für den Fall der Zugehörigkeit zu einer derartigen Bereinigung festgesetzt werden. — Ein Ersuchen um Be- Die chiucsische vast. Erzählung von Fergus Hume. 31 (Fortsetzung.) „Stellen Sie sich doch nicht, als wüßten Sie nicht, was ich meine. Gestehen Sie, was Sie in Jerricks Auftrage in dem BibliothekSzimmer des Gene rals auszuführen hatten!" „Die vergoldete Tasse aus Sevresporzellan zu holen." „Ich spreche nicht von der Tasse, sondern von einer Flasche." „Was meinen Sie eigentlich?" „Daß Sie in da» HauS deS Generals gingen." rief FankS, dem Zwerg die silberne Flasche vor- baltend, „dieser Ding in die chinesische Base zu ver stecken. Kein Wunder, daß Sie so bestimmt behaupten konnten, ich hätte die Flasche nicht am Strand ge kauft. Sie hatten ganz recht, denn ich fand sie in der Vase, in der sie von Ihnen auf Jerricks Geheiß versteckt worden war. Sie wissen, daß Jerrick schuldig ist." „Schuldig wessen?" „Den jungen Bargrave, Mündel deS Generals De-warth ermordet zu haben." „Bei meiner Seele, ich weiß nicht, was Sie meinen", beteuerte Manker- erblassend. „Ich wußte weder, daß er General ein Mündel hatte, noch daß d.r junge Mensch Bargrave hieß, noch daß er er mordet wurde." fchäsligung mit Arbeit unter bestimmten Arbeit-bedingungc« darf nicht als widerrechtlicher VermögenSvorieil erachtet werden." Lbg. Stadthagen (Soz) empfiehlt namentlich die letzte Bestimmung, weil rin gerichtliche» Urteil einen Versuch der Arocitlr, bessere Lohnbedlugungen zu erlange», al- Beschaffung eine- unberechtigten Vermögen-Vorteil-, al- eine Erpressung bezeichnet habe. Abg. Virlhaben (zur Geschäst-ordnung): Ich bezweifle die Beschlußfähigkeit de- Hause- (Lachen. Unruhe) Ich be merke dazu, damit irgend welche Zweifel darüber nicht aus- tauchen können und mir nicht Motive untergrlegt werden, die ich nicht habe, daß ich ein Int,reffe daran habe, festgestellt zu sehen, daß das Haus beschlußfähig gewesen ist und daß die Gewerbeordnung-Novelle hätte angenommen werden können (Lochen), für den Fall, den ich als ziemlich sicher voranSsehe, daß nach der Erledigung de- Bürgerlichen Gesetzbuches die Ge- werbeordnung-uovelle abgcsetzt werden muß, weil die Beschluß fähigkeit des Hauses nicht mehr vorhanden ist. Präsident v Buol: Ich bemerke, daß daS Bureau ein mütig darüber nicht im Zweifel ist, daß wir beschlußfähig sind. Damit ist die Frage erledigt. (Beisall.) Abg. Bachem (zur Geschäftsordnung): Ich konstatiere, daß von der Partei des Hrn. Vielhaben im Augen blick, wo er von uns Präsenz verlangt, nur zwei Leute im Saale sind (Hört! hörtl) Abg Gröber (Zentr.) spricht sich gegen die sozialdemo kratischen Anträge au», namentlich gegen den letzten, welcher nicht im stände sein würde, dem Treiben der Baufchwindler entgeaenzutrelen. Die Anträge werden abgelehnt Der von der Kommission neu eingesügtc 8 609» bestimmt in Bezug aus dauernde Dienstverhältnisse, daß für den in die Hausgemeinschaft aufgenommenen Dienstverpflichteten der Dienstbercchtigte im Falle einer Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bi- zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhält nisses hinaus, zu gewähren habe. Die Sozialdemokraten beantragen in erster Linie, für diesen Fall die Dienstverpflichteten krankenversicherung-pflichtig zu machen und in zweiter Linie, sür den Fall der Ablehnung diese» Antrages, die Krankenpflege auf iS Wochen auszudehnen. Abg Stadthagen empfiehlt diese Anträge und schlägt sür den Fall der Ablehnung deS ersten Antrages vor, durch eine Resolution den Reichskanzler zu ersuchen, baldigst die Krankenversicherungspflicht für das Gesinde einzusühren. Abg. Spahn (Zenlr.) beantragt, die Abstimmung auSzu- sctzen bi- zum Einsührungsgesetze, weil ein Teil des Antrages sich auf dasselbe beziehe. Abg. Gröber «Zentr.) hält eS für zweckmäßig, die Ab stimmung jetzt schon vorzunehmen, woraus Abg. Spahn seinen Widerspruch zurückzieht. Die Anträge der Sozialdemokraten werden in namentlicher Abstimmung mit 189 gegen 25 Stimmen abgelehnt. Die Abgg Liebermann und Förster-Neustettin enthalten sich der Abstimmung. Für dieselben stimmen die Sozialdemokraten und von der freisinnigen Verein,gui g die Abgg. Pachnicke, Rickert und Barth sowie der wildlibcraleAbg. Rösicke. Ebenso werden sozialdemokratische Anträge abge- gelehnt bezüglich der besonderen sittlichen Fürsorge sür Ar beiter unter 18 Jahren (§ 610») und bezüglich der Strafgewalt der Arbeitgeber über die Arbeitnehmer. Zu 8 612 beantragen die Sozialdemokraten, daß bei Akkordarbeit, wenn jegliche Kündigungsfrist ausgeschlossen ist, das Arbeit-Verhältnis erst mit Fertigstellung des Stückes oder der Stücke, deren Herstellung vereinbart ist, aufgehoben werden soll. Nachdem Abg. Frohme (Soz.) den Antrag empfohlen, wird derselbe abgelehnt. Abgelehnt werden ferner sozialdemokratische An träge zu 8 614, wonach sür beide Teile die Kündigungsfristen gleich sein sollen, und zu 8 61», wonach rin aus Lebenszeit ein- gegangenes Arbeitsverhältnis nach Ablauf eines Jahres von dem Arbeitnehmer gekündigt werden kann Nach 8 617 kann da» Dienstverhältnis von einem jeden Teile ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Sozialdemokraten beantragen, an die Stelle diese- Paragraphen drei andere zu setzen, welche Bestimmungen treffen darüber, in welchen Fällen die Arbeitnehmer ohne Kün digung entlassen werden bezw selbst die Arbeit verlaffen können. Abg Frohme hält es für unzweckmäßig, die Bestimmung über die Aushebung deS AibeitsverhältnißeS ohne Kündigung ganz allgemein zu fassen, ohne jede Einzelbestimmung. Berichterstatter Enneccerus bemerkt, daß die vorgeschla genen Einzelbestimmungcn nur sür die gewerblichen Arbeiter paßen. Unter Ablehnung aller Anträge wird 8 617 unver ändert angenommen; ebenso die übrigen Bestimm ungen über den Dienstvertrag des Titel 6. Zum 7. Titel „Werkvertrag" liegt nur zu 8 638 ein sozialdemokratischer Antrag vor, welcher wie dem Unternehmer eines Bauwerks auch den Materialienjieseranten und den Arbei tern an demselben das Recht auf eine SicherungShypothek ein räumen will. Abg Frohme meint, daß man bei diesem ersten Schritt gegen den Bauschwindel nicht bei den Unternehmern stehen bleiben, sondern auch die Arbeiter bedenken solle. Geh Oberregierungsrat Struckmann: Die Materialien- lieseranten sind gedeckt, soweit sie selbst für den Bau arbeiten; ist das nicht der Fall, jo sind sie gewöhnlich der stärkere Teil und liefern nicht ohne Vorausbezahlung Wollte man den Arbeitern auch eine SicherungShypothek geben, so würden sich bald sehr wenig Privatunternehmer sür Bauien finden; es würden nur noch große Ballgesellschaften an die Uebernahme von Bauten denken können. Abg. Lenzmann (fts. Bp) hält es für unmöglich, diese Materie jetzt zu regeln, und bittet nm Ablehnung des Antrages. Die Abgg v Cuny (nat-lib.) und v Buchka (kons.) er klären sich trotz aller Sympaihie für den Schötz der Bauarbeiter gegen den Antrag. Die Schwierigkeit der Materie habe sich bei der srüheren Beratung deS Antrages Basiermann hinreichend gezeigt „O, ja, Sie wissen es. Gestehen Sie alles, das wird für Sie das Beste sein. „Was soll ich denn gestehen?" rief Mankers ent rüstet „Verschwenden wir doch nicht unnütze Worte", ent gegnete Fanks ruhig, „ich bin nicht in der Stimmung zu scherzen." „Bei meinem Leben, ich weiß nichts, gar nichts von dieser Sache", beteuerte Mankers voll Entsetzen bei der Erwähnung des Mordes. „Wenn Sie nicht gestehen, die silberne Flasche in der Vase verst.ckt zu haben, werde ich Sie ungesäumt verhaften lassen", rief Fanks, die Geduld verlierend. „Ich kann nicht gestehen, was ich nicht gethan habe", erwiderte Mankers kläglich. „Ich schwöre Ihnen, daß ich keine Flasche in da» HauS TeSwarthS gebracht habe." Fanks dachte nach Wenn MankerS auch etwas wußte, war er doch offenbar fest entschlossen, nichts zu verraten, die Wahrheit konnte also nur durch eine List an den Tag kommen. „Ich habe mir nur einen Scherz mit Ihnen er laubt. Freund MankerS", lachte der Detektive. „Nehmen Sie die Sache nicht so schwer " „Ich wünschte, Sie machten keine so grausigen Scherze mit mir, Herr Fanks", erwiderte der Zwersi, sich die Stirn trocknend. „Ich glaubte schon, Sie wollten mich beschuldigen, ein Verbrechen begangen zu haben." „Haben Sie aber schwache Nerven", sagte Fanks, Der Antrag wird abgelehnt, und die Bestimmungen über den Werkvertrag werden unverändert angenommen. Abg v Manteuffel (kons.) beantragt nunmehr die Vornahme der Abstimmung über die Novelle zur Ge- Werbeordnung. Abg. Singer (Soz): ES ist nicht meine Absicht, die Ge famtabstlmmung über die GewerbeordnungSnovelle zu verhindern, ich konstatiere aber, daß diejenigen Mitglieder, die heute nicht hier find, aber sich sür verpflichtet gehalten haben, an der Ab stimmung teilzunehmen, dadurch entschuldigt sind, daß von allen Seiien die Absicht ausgesprochen worden ist, diele Abstimmung erst nach der zweiten Beratung deS Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzunehmen. Präsident v Buol: Ich für meine Person habe nicht die Absicht ausgesprochen, die Abstimmung über die Gewerbcord- nungsnovelle erst nach Schluß der zweiten Beratung Les Bürger lichen Gesetzbuchs vorzunehme». Abg. Singer: DaS habe ich auch nicht behauptet; es war der Abg Bachem. Abg Bachem: Meine vorgestrige Bemerkung hatte lediglich die Tendenz, Hrn. Vielhaben zu beruhigen, daß sür alle Fälle die Gcncralabstimmung über die GewerbeordnungSnovelle vor der dritten Beratung deS Bürgerlichen Gesetzbuches statt finden würde. Abg v Manteuffel: Auch wir haben niemals die Ver sicherung abgegeben, von der Hr. Singer sprach. Abg. Singer: Wenn das Haus sich noch länger beschluß fähig erhält, dann kann ja die Abstimmung morgen oder über morgen stattfinden Wir legen aber Wert daraus, daß unsere Parteigenossen nicht verhindert werden, ihr Votum abzngeden. Der Antrag v. Manteuffel wird angenommen; dagegen stimmt auch ein Teil des Zentrum- und der National liberalen. In namentlicher Abstimmung wird daraus die Novelle zur Gewerbeordnung mit 163 gegen 57 Stim men angenommen. Die Abgg. Müller-Fulda (Zentr.) und Graf Schwerin (kons.) enthalten sich der Abstimmung. Mit Ja stimmten: die Konservativen, die Frcikonservativen, das Zentrum, die Mehr zahl der Nationalliberalen und die Antisemiten; mit Nein: die beiden freisinnigen Parteien, die deutsche Bolkspartei, die Sozialdemokraten, der Zentrumsabgeordnete v. Strombeck, der Abg Prinz zu Hohenlohe-Schillingsfürst, und die National liberalen: Basiermann, Baierlein, Brunck, vr. v Cuny, vr. EnnecceruS, vr Friedberg, Günther, vr Pieschel, Wiesrke, JornS und Siegle. Nächste Sitzung: Dienstag 12 Uhr. Fortsetzung der zweiten Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches. — Schluß 5 Uhr. Dresdner Nachrichten vom 23. Juni. * Über die Gesamtratssitzung vom 17. Juni ent nehmen wir dem „DreSdn Anz." nachstehende Mitteilungen: Die Herren Bankier Max Chrambach und Hofjuwclier Fritz Chrambach haben dem Rate mitgeteilt, daß der hier verstorbene Generalkonsul a. D. Carl Mankiewicz mittels letztwilliger Verfügung den Betrag von 50 000 M zur Errichtung einer vom Rate zu Dresden zu verwaltenden Stiftung unter dem Namen „Carl Mankiewicz- Stipendienfonds" bestimmt habe, deren Erträgnisse nach Bestimmung des jeweiligen Oberbürgermeisters je einein talentvollen unterstützungsbedürftigen Schüler der hiesigen König! Kunstakademie, König!. Kunstgewerbeschule, des König!. Polytechnikums und der Handelsschule der Dresdner Kaufmannschaft als Unterstützung zugewendet werden sollen. Der Rat beschloß, das Vermächtnis unter dem Ausdrucke des Dankes gegen den hochherzigen Stifter anzunehmen und den Stadtverordneten hiervon Kenntnis zu geben. — Um die baldige Erledigung des Haushalt planes zu ermöglichen und da der Finanzausschuß der Stadtverordneten dem Kollegium empfohlen hat, bei seinem früheren Beschluße über Abänderung der Rats vorlage, betreffend Position 3 und Anhang VII des Haushaltplan-Entwurfes auf 1896 stehen zu bleiben, beschloß der Rat, seine Vorlage wegen Wiederaushebung des eben erwähnten Beschlußes der Stadtverordneten und unveränderter Annahme der Ratsvorlage zurückzuziehen, jedoch vorbehältlich seiner über den grundsätzlichen Antrag der Stadt verordneten auf Einstellung der Zinsen der für städtische selbst ständige Unternehmungen ausgewendeten Kapitalien als Aus gabe in den Haushaltpläncn noch zu faßenden Ent schließung — Bei der am 14. April d. IS ausgesprochenen Bewilligung weiterer Mittel sür die Errichtung des zweiten städtischen Wasserwerkes auf Tolkewitzer Flur, nach Maßgabe der ausgearbeiteten Einzelpläne und Anschläge für die Hoch- und Tiefbauten, sowie für die Maschinen waren einzelne Teile der Maschinen- und Pumpanlage, über welche zunächst noch Sachverständige um ein Obergutachten ersucht werden sollten, und im An schluße hieran auch die Maschinenhausanlage von der Feststellung der Kostenanschläge ausgeschloßen morden. Das erbetene Obergutachten liegt nunmehr vor, und es wird von dem Ausschuss« für das Waßerleitungswesen re. vor geschlagen, unter Annahme der in dem Gutachten ge machten, auf eine Tieferlegung der Pumpen, aus eine Erhöhung der Tourenzahl der Maschinen und auf den Einbau eines besonderen Schöpfbrunnens abzielenden Ab änderungsvorschläge und der hieraus sich ergebenden Änder ungen an der Sauqleitung und am Maschinenhause die sich der Laventhür nähernd. „Reden wir nicht mehr über die Sache, und vor allen Dingen, lieber Freund, halten Sie reinen Mund und sprechen Sie zu nie manden über meinen Scherz." „War es auch wirklich ein Scherz?" „DaS wißen Sie selbst am besten", entgegnete Fanks, und verließ den Laden, überzeugt, daß kein anderer als MankerS die Flasche in der chinesischen Vase versteckt habe, aber eben so gewiß, daß der Zwerg seinen Geschäftsfreund nicht verraten, sondern Jerrick warnen werde. Fanks begab sich daher geradenwegs nach Scott land Aard und schickte zwei DetcktiveS ab, jeden Schritt der beiden Männer zu überwachen „Und nun, mein lieber Mankers", murmelte Fanks, sich die Hände reibend, „werden Sie mir nicht so leicht entschlüpfen Einer meiner Leute ist in der Wardourstraße, der andere am Lurgansquare postiert. Ich glaube nicht, daß Sie sich mit Ihrem Mitschuldigen in Verbindung setzen können, ohne daß ich eS erfahre " 14. Kapitel. Vergebens wartete Fanks vom Abend bis zum Morgen auf irgend eine Kunde von seinen Leuten. Endlich konnte er die Unruhe nicht länger ertragen, und gegen 10 Uhr verfügte er sich in die Wardour straße, um mit dem Detektive zu sprechen, der MankerS HauS die ganze Nacht überwacht hatte. „Etwas Neue»?" fragte er den Mann, den die Nachtwache sichtlich erschöpft hatte. seiner Zeit noch ausgesetzte Genehmigung zur Ausführung der übrigen Teile der Maschinen- und Pumpanlage, sowie der Cougleitung nach den entsprechend geänderten Plänen und Anschlägen auSzusprechen Demgemäß wurden rund 1 100 000 M. bewilligt. Von dieser Bewilligungssumme wurden 1000000 M aus die 1893er Anleihe und die übrigen 100000 M mit je 50000 M auf den Er- weiterungSfond« und den ErneuerungssondS des Wasser werkes verwiesen. — Zu dem letzten Beschluße ist noch die Zustimmung der Stadtverordneten einzuholen. * Aus amtlichen Bekanntmachungen. Die diesjährigen größeren Pontonierübungen im Schlagen von Brücken über die Elbe werden seitens des König!. Pionier bataillons Nr. 12 in der Zeit vom 29. dieses bis mit 16. nächsten Monats auf dem Übungsplätze am Großen Gehege bez dem sogen. Pieschner Winkel abgehalten werden. Der Elbstrom wird während dieser Zeit von 7 Uhr vormittag« bis 2 Uhr nachmittags für die Schiffahrt, mit Ausnahme des Personenverkehrs, gesperrt sein Beide Elbufer sind während der Dauer der Übungen in einer Entfernung bis zu je 200 m vom Übungsplätze aus von der Schiff fahrt und Flößerei frei zu halten. Den Weisungen der wegen rechtzeitigen Stellens der Fahrzeuge vom Pionier bataillon aufgestellten Observationsposten ist unter allen Umständen Folge zu leisten. * Aus dem Polizeiberichte. Am 15. d. Ml« ist in einem hiesigen Geschäfte ein Zwanzig markstück in Zahlung gegeben worden, welches um 1 Gramm seines Gewichtes verringert war; die Verringerung ist durch Abzug auf chemischem Wege erfolgt Wer zur Ermittelung des Thäters etwas ansühren kann, wird er sucht, der hiesigen König! Polizeidirektion hiervon Nach richt zukommen zu laßen; auch wird um sofortige Mit teilung gebeten, wenn über derartige Fälle anderweit etwas bekannt werden sollte. — Gefunden wurde: am 14. Juni in einem Hause am Georgplatze ein Ring, unter anderem mit „U ^V. 8." gezeichnet, auf dem Fürstenplatze eine Uhr mit Kette, nahe dem Waldschlößchen eine Uhr mit Kette, am 15. Juni an der Waltherstraße eine Klari nette und ein eiserner Zigarrenabschneider, am 17. Juni auf der Gutzkowstraße eine Damen-Remontoiruhr mit Kette, am 20. Juni auf der Marienstraße ein goldener Klemmer, in einer Droschke ein Granatarmband, am 21. Juni im Feldschlößchen eine silberne Uhr, an der Dreikönigskirche ein kleines Korallenarmband, am 22. Juni auf der Wilsdruffer Straße eine Damenuhr mit Kette und Schlüße!, auf der Seestraße ein goldener Klemmer * Über den bereits gestern gemeldeten Brand auf dem Ostra-Kammergut ist noch folgendes mitzuteilen. Das nach dem Gehege zu gelegene, vom Feuer ergriffene Gebäude, welches in den Ställen eine große Anzahl Vieh barg, hatte im Dachausbau Wirtschaftsräume; in diesen lagerten gegenwärtig etwa 2500 Zentner Heu und 100 Zentner Stroh. Diese gewaltigen Mengen an Brennstoff lieferten dem Feuer so reichliche Nahrung, daß beim Eintreffen der Feuerwehr der ganze Dachraum des 55 m langen Gebäudes brannte. Das gesamte Personal des Gutes war zunächst darauf bedacht, das Vieh (über 200 Stück) in Sicherheit zu bringen, was auch gelang; bei diesen Arbeiten wurde ein Kind eines dort Bediensteten durch einen Stoß eines unruhig gewordenen Rindes ver letzt. Obwohl die Gefahr der Weiterverbreitung des B-andeS durch die energische Thätigkeit der Feuerwehr bald beseitigt war, so erwiesen sich doch die Ablöschungs- und Abräumungsarbeiten als so umfangreich, daß trotz schon gestern nachmittag herzugezogener Hilfskräfte (Feuer- wehrmannschaften des „dienstfreien Tages") erst heute nachmittag die Löschzüge vom Brandplatze abrücken konnten Die Feuerwehr ist bei diesem Brande somit über einen vollen Tag jang thätig gewesen. Noch gegen Mitternacht waren drei Schlauchleitungen unter Druck, um damit die aus den zusammengepreßten Heu maßen beim Auflockern immer wieder aufschlagenden Flammen abzulöschen Die aufopfernde Thätigkeit der Feuerwehr bei diesem ungewöhnlich lange andauernden Brande verdient volle Anerkennung Über die Entstehungs ursache des Brandes ist nichts Sicheres bekannt. * Gestern erfolgte die Auswahl derjenigen Kinder, welche für die Ferienkolonien des Gemeinnützigen Vereins durch die Direktoren und Lehrer der hiesigen Bezirksschulen in Vorschlag gebracht worden waren Es beteiligten sich unter der Leitung des Ausschußvorsitzenden, des Hrn. vr Buch, an dieser Auswahl die Herren Ärzte vr Hübler, vr. Krug, vr. Ohme, vr. Bautzmann, vr. Burk hardt und vr. Seifert. Es war eine große Schar körper lich recht zurückgebliebener, schwächlicher Kinder, für die, mit ganz geringer Ausnahme, ein mehrwöchiger Land aufenthalt dringend nötig erachtet wurde. Inwieweit die Beteiligung all dieser Kinder an der Aussendung in Ferienkolonien erfolgen kann, hängt von der weiteren werkthätigen Unterstützung des segensreichen Unternehmens ab. — Das Klingenberger Sommerheim des Ge meinnützigen Vereins ist gegenwärtig von 100 armen schwächlichen Kindern bewohnt, für welche ärztlicherseit« eine Vorpflege schon jetzt für dringend notwendig erachtet wurde Vom 11. Mai bis 13. Juni waren daselbst be reits 25 Kinder untergebracht; es waren dies solche, die im vorigen Winter krank gewesen waren; der Aufenthalt dortselbst hat sür diese einen großen Erfolg gehabt. „Nichts; Mankers ist nicht fort gewesen, und ein Mensch, der Ihrer Schilderung entspricht, hat sich bei ihm nicht blicken lassen." „Hm!" murmelte Fanks. „Ich werde selbst eine Weile hier ausharren, um zu sehen, ob sich bis mittags nichts ereignet." Er nahin neben seinem Untergebenen in der Nähe von Mankers Laden Aufstellung, und gegen II Uhr erblickte er von seinem Versteck aus Jerrick, der ge folgt von dem ihn überwachenden Detektive, die Straße heraufkam. Fanks fühlte sich enttäuscht, denn er mußte sich sagen, Jerrick statte nur den gewohnten Vormittagsbesuch in dem Laden des Trödlers ab. „Doch vielleicht", sagte sich Fanks, „hat der schlaue Zwerg erraten, daß ich ihn überwachen lasse, und deshalb ruhig abgewartet, bis Jerrick sich von selber einfinden werde. Was er ihm mitzuteilen hatte, könnte dann ohne Verdacht geschehen." Fanks entließ die beiden Männer, sich nach der ermüdenden Nachtwache auszuschlafen, und behielt den Laden deS Trödlers im Auge, um die beiden Ver bündeten nach einiger Zeit zu überraschen; doch ehe er noch dazu kam, sah er den Laufburschen des Zwerge« mit einem Briefe m der Hand auf die Straße treten. Der Kleine rannte, so schnell er nur konnte, dennoch gelang e« Fanks sehr bald, ihn einzuholen. „Herr Mankers glaubt die Adresse nicht richtig angegeben zu haben", sagte Fanks auf den Brief deutend (Fortsetzung folgt.)
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