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Alle, die zum Nachlasse des Herm Ne rneä. Bolbeding hier noch Zahlungen zu leisten haben, werden aufgefordert, ihren Verbindlichkeiten bis gegcnwärtig gestaltet haben, erfordern das Einschreiten der Sraalögewali. ES bedarf einer Reihe von Maßregeln, welche das Ziel ve» folgen: durch gesetzlich geordnetes Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowohl die Lei stungsfähigkeit der vaterländischen Production, wie die wirthschaftliche Lage und Bildung des Arbeiterstandes zu sichern, und in wirksamer Weise eine auf de» Schutz der Arbeiter und ihres Familienlebens gerichtete Fabrikgesetzgebung durch zuführen. Die Lösung dieser Aufgabe erfordert längere Vorbereitung und Fest» stellung der thatsächlich entstandenen Verhältnisse; aber sie ist nur möglich, wenn von Seiten der Arbeitgeber mir der Arbeitnehmer für Wahrung ihrer Interesses die gesetzliche und rechtliche Grenze innegehalten und vor Allem das Recht de- ArbetlSvertrageS geachtet wird. Die Art, in welcher dieser Kampf »er Interes sen jetzt, unter vielfacher Mißachtung cingegangener Verpflichtungen geführt wird, läßt ernste Schädigung deS RechtSgefühl der Bevölkerung befürchten und erfor dert schon jetzt das Einschreiten der Gesetzgebung. ES kann nicht in der Absicht liegen, die EoalitonSfrriheit, welche ein nothwendigeS Correctiv der Gewerbe» freiheit ist, zu beschränken, aber eS ist unerläßlich, jedem rechtswidrigen Ver tragsbruch mit Strenge cntg-gcnzutretm. Die meist unwirksame Civilklage aus dem Vertragsbruch hat sich als nicht ausreichend erwiesen, den immer häufiger werdenden Vertragsbruch zu verhindern. DaS Einschreiten der Strafgesetzge bung ist daher im öffentlichen Interesse gerechtfertigt und geboten, sobald eS ftst- stehl, daß der Lontraklbruch wider beffereS Wissen und in rechtswidriger Absicht erfolgt ist. Münster, 25. April. Leider hat der Frost in der verflossenen Nacht in dm Gärten und Feldern großen Schaden verursucht. In den Morgenstunde» hatten wir wieder Schnee. Nierstein, 25. April. Gestern und heute hatten wir bedeutenden Schnee und letzte Nacht 2 Grad Külte; in Folge dessen ist ein großer Theil der Wein- berge hier und in Nackenheim total erfroren. Oesterreich. Wim, 28. April. Sämmtliche Besitzer von Fiakern uud einspännigen Stadtfuhrwerken strikcn, weil die Behörden auf die von ihnen verlangte Aenv«- rung deS FahrtarisS nicht eingehen wollten. Tas Tagesgespräch in Wien ist sitzt der auf der Donau angelangte Schatz deS Sultans. Obgleich nur einm Theil der im Serailgebäude zu Stam- bul aufbewahrten Kostbarkeiten enthaltend, wird er doch auf 60 Millionen fl. geschätzt. ES soll sich darunter «in nnt Edelsinnen besetzter Thronseffel au- mafsivem Golde befinden. Der Schatz deS Padtschah wird in eine« besondere« Pavillon der türkischen Abtheilung der Weltausstellung zur Schau gestellt wer de». Einstweilen wird er in der Schatzkammer der Wiener Hofburg aufbewahrt. Vielleicht hat Abdul Aziz ferne Pretiosen nur deshalb nach Wien geschickt, um ungläubige Gläubiger zu beruhigen und für neue Anleihen günstig zu stimmen. , Prag, 27. April. Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Preuße» und der Prinz Friedrich Wilhelm find mit Gefolge um 5j Uhr hier eiagetrof- fen., Am Bahnhöfe, der mit Hesterreichtschm Nnd Preußischen Fahnen reich geschmückt war, wurden dieselbe» von, de« Statthalter, Wdzeugmetsier Baron Koller empfangen und von einer großen Volksmenge am dalS Lebhafteste begrüßt. Frankreich. < .Paris, 2S. April. Der „Eonkitutionnel" theilt über das gestrige Schei- bknschirßen in Vincennes, welchem Thiers anwohnte, folgendes Nähere mit: »Del Präsident wund b4 seiner Ankunft »o« KriegSmintster Und mehrer« Gmeralm der Pariser Armee empfangen. Drei Mörser waren aufgepflanzt wor- dm und schossen mit solcher Präclfion, daß, st« Thierä vollstänvlg besiiedigten. Man gmg dann an die Prüfung tiniger Verve fierten Gewehre, die Mit Metall patron« geladen waren. Der de« Schießen vorstehende Oberst erklärte, daß man mit denselben 14 Schüsse in einer Minute thun könne, und in der That ^rden in drei Mintm 43 Schüsse abgeseuert. Der Präsident «ar sehr p»» srtedmgesiellt. Beim Weggeh« sagte er: „Wir werden ein treffliches Gewehr haben. - Gambettasche „Räpublique Franxaise" hat unlängst eine Reihe von Artikel» publicut, in den« st« — natürlich im Interesse des französtschm Rs- von dem unterzeichnet« Königlichen GerichtSamte soll . . ß o s den Er. Mß ü » » 8 / s dem Sufta» „wnch M», I» »-s« hierdurch bekannt gemacht wird. Wildenfels, den 18. Februar 1873. Ta^erg-s^ichte. Deutschlattd. Der »cueste Leipziger „Volköstaat" (Organ der Partei Bebel-Lie b- knrcht) sagt: „Tie Philisterblätter find seit acht Tagen gefüllt Wit Berichten über dm Mannheimer und den Frankfurter Bierkrawall, die theilweise offen, lheilwcise vcrst.ckt die Insinuation enthalten, die Eocialdemokratie wäre schuld an jenen Erccffcn. Unsere Partei hat eS nicht nöthig, sich gegen solche alberne Anschuldigungen zu vertheidige-. Erceffe werden nur da verübt, wo die So- cialdemokratie noch nicht in Blüthe ist Und wo eine unaufgeklärte Masse durch Vie Tacilofigkeiten oder die Böswilligkeit der Behördm aufgestacheU wird. —- Ueber den spcciclle» Urgrund der Mannheimer und Frankfurter Affaire wissen wir zwar noch nichts Zuverlässiges; nur so viel können wir den um ihr „Bier chen" besorgten Philistern sagen t Uns Eocialdemokraten liegt das Bier nicht so sehr am Herzen, wie ihnen, daß wir uns seinethalben blutige Köpfe zu holen Lust hätten. Wenn dir Socialdemokratcn einmal dies und noch mehr rtSklren sollten und müßten, so würden sie sich an ganz andere Dtnge als an Bierbrauereien und Bäckerläden halten. Und am allerwenigsten würden sie in Mannheim und Frankfurt zuerst krawalliren." Ueber das Hofceremoniell bei der jüngsten Hochzeit in der königlichen Familie sind von verschiedenen Se'ten Betrachtungen angestellt, welche in den zunächst b.theiligten Kreisen Aufmerksamkeit erregt zu haben scheinen. Officiöser- feitS schreibt man: Namentlich zwei Punkte des EeremoniellS werd« als der Zeit auf keine Weise mehr entsprechend, verurtheilt: 1) das Kartenspiel, das unmittelbar auf den religiösen TrauungSact folgt, und 2) der Fackeltanz, der durch die ersten Räche der Krone ausgeführt wird. DaS Herkommen heiligt allerdings Vieles; aber was mit den Anichauungm der Gegenwart in so ver letzendem Widerspruch steht, das hat kein Recht auf Erhaltung. Man kann daher annehmen, daß in den genanten Punkten dem Hofceremoniell eine Revi sion bevorstl ht, die an dir Stelle derselben etwas BeffereS fetzen wird. Uebri- gcnS k.'tut die Verwendung der Minister bet dcm Fackeltanz erst feit Friedrich Wilh.Im IV.; früher wurden zu diesem Umgang Hofbeamte befohlen. Die Abgeordneten von Denzin, v. Helldors u. Ä. haben im Namen du «nfervativen Partei folgenden Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung von Stra fen süt den Bruch deS ArbeüSverirageS der Berachung der anderen Fractione» unterbreitet: t 1. Streitigkeiten, welche zwischen den Arbeitgebern und Arbeit nehmern und den von ihnen zu gewerblichen oder landwirthschaftiichen Zwecken gedungenen Personen über den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Ar- ieitS- oder Dienstverhältnisses entstehen, find, soweit für diese Angelegenhelten besondere Behörden oder Schiedsgericht bi stehen, bet dies« zur Entscheidung zu bringen. Insoweit solche besondere Behörden oder Schiedsgerichte nicht bestehen, erfolgt die Entscheidung in den Städten durch die Gemeindebehörde, auf dem Lande durch Vie zuständige Polizeibehörde, 8 2. Gegen die in Gemäßheit dcS r 1. getroffene Enlichkldung steh: dem Beiheiliatc» die Berufung auf den Rechts weg binnen 10 Tag-n präklusivischer Fust offen; dir vorläufige Vollstreckung wird hteidizrcy nicht aufgehalten. S 3. Die mit der Entsch-idung betraute ve- l)ötde tat die verurtheilt« Partei von Amis wegen zur Erfüllung ihrer BertrazS- verpflichtung nach Maßgabe der getroffenen Entscheid»«., aufzufordern. Arbeit geber Und ArbeiNvhmer, welche nach Zustellung dtrfer A Forderung bei derBer- rragsv.rl tzungi verharr«, «erd« — unbeschadet der AvaazSvollstreckLig — mit G«,Vitras n Nicht unter 10 Thalern oder Hast nicht unter 3 Tag« bestraft. GefängnMrafe von 8 Tagen bis zu 8 Monaten tritt ein, «mn eine Berabre- eung Mehrerer zu gemeinsamer Entlassüng der. Arbeiter »dcr z« gemeinsamer Ar beitseinstellung vorhergegangen »Var. Die Verfolgung tritt nut auf Antrag ein. Z 4. L-r «mm bntch Anwendung körprrltchen Zwanges, durch Drohung, durch Ehrverletzung oder durch Ve^rufSerklärung bestimmt oder zu destimm« versucht- d r gemäß r 1' vt.offen« Entscheidung nicht Folge zu leisten, wird mit Gm fängniß von 8 Tag n bis 5 Monaten bestraft, sofern nach de« allgemeines Suafges tze Pichl e»ne härtere Strafe eintritt.' — Die Motive des Entwurf tauten: Lie Berhäluuffe zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber», wie sie stch DaS Königliche Gerlchtsamt das. Stoß.