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rige Der- r bis zu« ^47—48) Verficht- mnn. lg. s Herm ich zuge- »rauf ge- ine», 4 nächtigem istructwn 'S dessen 78-79) Ihr, id unter en öffent- ngeladen IL »rs ab, in 0 Pfund t hier, ab, in OOPsd. (1-4) len, gesetzten en sucht Virth- Ezpev. W r nur an n. em- Kstchen vi-x, d, mit L. d gu- enst moti- t von tab- uguft irtStage Wände Echo- e Cmt- 3—s- u. (3817—18) Seiler, Aff' (3809) Drese. "3788) Im Handelsregister für die Stadt Schneeberg ist auf Folium 117 das Erlöschen - er Firma: Theodor Schönherr in Schneeberg in Folge Anzeig vom 4. d. M. am heutigen Tage verlautbart worden. Schneeberg, am 5. April 1873. der «o «-Nnda-U. 20- danuaeeroenttad» »wnee- be»-.L dir-.^envera»,.-ww denf^l« uno der S tadträthe Aue, Elterlein, Grünhatn, Hart,«stein, Jolmnngeor- tenuaet.cbvmvÄeüMote». <s«d.,eeberq,Sww i-zenberg L'ildenfelS uns Zwönitz^ ' Das König!. Gerichtsamt daselbst. Dreßler. Der S t a d 1 r a t h allda, wtidauer, vrgmfir. täglich «nt AusnahmeMo», r> z». — M)r«e vrene»,,«» tzch — ^.qe» -' tionSgebÜbren die gesp» tene geile >0Psran«ge.- AN^.tnaanahne für dt^ ^a« Abende erschein»« d Nuntmer btt Bormttt« lt Uhr. (3743) die Zurückffelltmg von Neserve- und Lan-wehrmannschasten betreffend. JmAnschluß an das diesjährige Kreis« satz-Geschäft weiden die Unterzeichneten b.hmö Entschließung über etwaige Anträge von Reserve- und Lantweh« Mannschaften auf Zurückstellung wegen ihrer häuslichen, gewerblichen und Familien-Verhältnisse im AuShebungSbezilk Lichtenstein den 2b. April Mittags 1 Uhr im RathhauS zu Lichtenstein, im AuShebungsbeziik Meerane den 2 Mat Mittags 1 Uhr im Schießhaus zu Meerane, im Aushebungsbezirk Glauchau den 13. Mai Mittags 1 Uhr in der SchankwiUhschast ,um grünen Baum in Alb-rtSthal Sitzung halten. — Alle Reserve- und Landwihr-Mannschasten, welche aus Grund der Bestimmungen in Beilage 3. ,u der Verordnung vym 5. Erpiember i8S7 jet. Verordnung deS Königlich Sächsischen KriegS-MinisteriumS vom 2. Januar 1873 (Gesetz- und VerordnungS-Dlatt vom Jahre 1873 Seite 1 und 131) auf Zurückstellung wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Veihältniffe für die Dauer eines JabreS Anspruch erheben zu können glauben, werden unter Hin weis darauf, dass im Augenblicke e ner Ginberufung zu den Fahnen alle Gesuche um Zurückstellung unstatthaft find, hierdurch aufgesordert, dle dieöfallsigen Gesuche in Gemäßheit § 4 der angezogenen Beilage 3 dergestalt rechtzeitig bei den betreffenden Ctadträthen und Gemeinvevorständcn anzubringen, daß die von diesen nach Anleitung der obengedachlen Bestimmung auSzustellendcn Nachweisungen spätestens am 3. Tage vor den ok «bezeichneten Terminen an den mitunterzeichneten Civil-Vorsitzenden gelangen. In den oben anbcraumtm Terminen haben die reelamirenden Reservisten und Landwehrleute perfönltch zu erscheinen und nach Befinden sofortiger Be scheidung sich zu gewärtigen. , Zugleich werden diejenigen Stadträthe und Gemeindevorstände, von denen Nachweisungen der u, 8 4 der cmrten Beilage 3 gedachten Art auSgestell worden sind, zur Theilnahme an dm angrs.tzren Terminen in Gemäßheit 8 6 ebendaselbst aufgefordert. Glauchau, den 27. März 1873. Tie Kreisersatz-Commission in den Aushcbungsbezirken Glauchau, Lichtenstein und Meerane. DerMilitär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. von Baumann, Oberstlicutenant.von Zahn, AmlShauptmann. ! ' , . Aufruf zur Sammlung für Joackimsthal. Die alte unserer LandeSgrenze nahe gelegene Bergstadt Joachimsthal ist von schwerem Brandunglück heimgesucht worden. In wenigen Stunden deS 31. März ist sie mit ihrer Kirche und ihren übrigm öffentlichen Gtbäuden fast ganz ein Raub der Flammen und hierdurch deren Einwohnerschaft die schwerste Wunde geschlagen worden. Schleunige Hülse thut Noth. Tie unterzeichnete Königliche KreiSdirection richtet daher an den sstS bewährten WohlthätigkeitSsinn der zahlreichen städti schen und ländlichen Gemeinden ihres Bezirks die Bitte, für die Brandbeschädigten der Nachbarstavt Joachimsthal recht bald und recht reichlich zu spenden un» den Ertrag ihrer Sammlungen entweder direct oder durch Vermittelung der unterzeichneten Königlichen KreiSdirection an die K K. Statthalter«! zu Prag oder an die K. K. BezirkShauptmannschast zu JoachimSihal gelangen zu lassen. Z wickau, den 4. April 1873. Königliche Kreis Direetion. Ubv e Bezugnehmend auf vorstehenden Aufruf, wird hierdurch die hiesige Einwohnerschaft freundlichst ersucht, auch bei diesem Brandunglück ihre schon früher an den Tag gelegte Mildthätigkeit durch recht reichliche Spenden wiederum zu beweisen. Milde Gäben werden entgegen genommen bei Herrn Pastor Günther und dem Umerzeicbneten. Aue, den 7. AM 1873. Der Stadtrath da s e^b st. Beck, Brgmstr. , Milde Gaben für die unglücklichen Abgebrannten in Joachimsthal bitte» wir nnd zwar thunlichst schnell in unserer Stadteaffenerpedition abrngebeu. Schneeberg, am 5. April 1873. D e r R a t h. 40^0 Vormittags 1l Uhr, sollen von dem unterzeichneten Gerichtsamte auf Antrag der Erben Carl Friedrich ErlerS L4lN N 405 O, in OrtmannSdorf n. A. die zu dessen Nachlaß gehörigen Grundstücke Fol 134 des Grund- und Hypotheken- buchs für OrtmannSdorf uud Fol. 76 des Grund- und HypoihrkenbuchS für Heimichöott, von denen ohne Berücksichtigung der darauf haftenden Oblasten da erstere einschließlich deS darauf erbauten Wohnhauses Nr. lOvtr. deS Brand-Cat. von OrtmannSdorf auf 1535 Thlr. — Ngr. — Pf. und das zweite auf 150 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden, in dem gedachten Wohnhause unter den im Termine selbst bekannt zu machenden Bedingungen freiwilliger Weise gegen duS Meistgebot öffentlich versteigert werden. Unter Bezugnahme auf die an Amtöstclle, wie in dem Andrä'schen Gasthofe zu OrtmannSdorf aushängenden Anschläge, denen auch GrundstückSbeschret- tungen beiqesügt sind, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wildenfels, den 31. März 1873. Das Kömgl. Genchtsamt daselbst. Stoß. »N 82. Mittwoch, dm S April. 1873 ^geö.Mksfmm Bekanntmachung. Die Geaeraldirertion der auf Schwarzenberger und Sachsenkelder Flur zu errichtenden neuen Hobofen-Anlag». beabsichtigt rwei Ziegelmeiler für Felbbrände auf den auf Folium 417 und 428 des Grund- und Hypothekenbuchs und auf Nr. 681 und 682 des Flurbuchs für Schwarzenberg eingetragenen Feldarund- -ücken herzustellen. Es wird Solches in Gemäßheit 8 17 der Gewerbeordnung mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etwaige Einwendungen gegen die neuen Anlagen binnen 14 Tagen allhier anzubrrngen. Die gefitzt« Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf deS Tage-, an welchem das, die Bckanmmachung em- haltende Blatt auSgegebm worden ist und erlöschen mit Ablauf dieser Frist alle Einwendungen, welche nicht auf privsttrechtlichen Titeln beruhen. Tie die neuen Anlagen betreffende Zeichnung ml Beschreibung liegt während der gedachten Frist in hiesiger StadtrathSerpedition aus und kann daselbst «ngeschm »verdenk Schwarzenberg, am 5. April 1873.