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Erscheint LI Uhr. 8 ! j-U! (3598-99) Rehm. Förster. 1Z - .8 36893 8». 10 t der Schneeberg, am 2. April 1873. (3467^58) völbe,. Inna intern ö k aus- Stische ksucht ent- i eine etzten ^gute sr 5 2t 5 10 21. 6 rei il zum Ge- 9869 22 16698 27 59 10216 LosßLdo. p« 153 Rückzahlungen Ivel. 23 erl. Bücher » neuer Zinsen auf die erl. Bücher . . ch hier- f—28) anher eüizuzahleN. Kirsten. neu verliehenen Kapitalien , . . ... . . CöürS« und Zinsenvergütungen auf angckauste Pap. diversen AuSaaöfn . . veröl. Laffenbestand . Bekanntmachnna Dir zum hiestgen Hospitale gehörigen Grundstücke sollm Geschäfts Resultate für den Monat März 1873 V 7S. Lmmabmd, d« S. April 187». , lühän^e gesp3«d leiMPfeanme.-^ .._ia»qahne fm dl» bende erschein«»» er bi« BormMG «RI- einge- gehörige, die Parzellen 618, 619, 620, 647 und 648 deS KI Zschöcken Grünhamer AnkheilS, welche- ohne Brrückfichtigung und Stehe - FreiwMge Versteigerung. In Folge Requisition dcS GerichtSamtcö Lichtenstein soll auf Antrag der Erben Wilhelm Ehregott Reuschels in Neudörfel das zu dessen Nachlaß " — ' Flurbuchs für Zschochn umfassende Grundstück Folium 95 des Grund- und HypothekcnbuchS für w der darauf hastenden Oblasten auf 3302 Thaler — Gr. — Pf. g«würdert worden ist, au Ort (3497-W) rhammerr Von H. trath Bv. Sextaner mterricht, lütter str . Raths- Bon dem Malische aus der ildungS- Sprache, eognostez zel fran- Erystalle 1. Bon Schaffung Eduard 5 Pf., Nachmittags 2 Uhr im hiesigen Schießhause in einzelnen Parzellen auf dem Wege des MeistgebotcS unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, sowie Ablehnung deS Höchst gebotes verpachtet werden. Die Pachrbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden. Schneeberg, arü2. April 1873. Der Rath. An Taffenbestand vom vor. Mdriat . . . . „ 343 Einzahlmgen loel. 63 neuen Büchem emgegangeneN TapitalSAnsen. . . . . „ zurückgezahtttN Capitalftn „ CourSgewinn bei vetkaufteN Papieren . . , diverser Einnahme ........ der Go. ilMlMnd-» Mi-ftuhatn, l^o- dmumeor»««t»w, »»nee- ^«ra. DLw ^enverk u.WU- tenftl« uno der C tadtrStbe «ue. Elterlein, chvönhain, HaUeustein, Johanngesr- anmadr.vögniy Neupaorel. Eck.reebrra,Eckw wzenbni» L'ildenfeU und ZwönE-' Vormittag- 11 Uhr, unter den im Termine selbst bekannt zu machenden Bedlngungm gegen das Meistgebot versteigert werden. ES wird dies unter Bezugnahme auf die an AmtSsteve, wie im Winter'fchm Gasthofe zu Neudörfel auShängenden Anschläge hierdurch öffentlich be kannt gemacht. Wildenfels, am 25. März 187S. Bekanntmachung. Künftigen Montag un- Dienstag, als den 7. und 8. -i-feS Monats, und zwar an dem letzteren Tag« bis Mittags, werden die Lokalitäten deS hiesigen GerichtöamtSgebäudeS gereinigt und können deshalb nur dringliche Sachen expedirt werden. Zur Rachachtung wird Solches andurch bekannt gemacht. Johanngeorgenstadt, am 3. April 1872. —. . Das Komgl. Gerichtsamt dafelbst. Kühn. Z. eK- 8-r, raden Ur. dtel. käuse, afer Kömgliches Gerichtsamt daselbst. Stoß. .Seiler, Aff. ««« UGUGAUtMUEAUL Nach dä oberpölizeilichen Vorschrift der Kötiiglichm vaherfchm Regierung für Oberfranken vom 12. Februar 1873 sind zur Verhütung derSchaftäude alle vom Auslände — d. h. alle nicht zum Königreich vapem gehörige Pr vlnzen —^kommenden Schaft beim Eintritt in das Laud, gleichvieh ob sie daselbst »Üi!«eide beziehen olni für'den inländischen Bedarf gehören oder auch nur durchgelüha werden, an der Grenze einer genauen thierärzchchen Bifitatio^zu unterstellen. , ES sind deshalb alle Schasbefitzer, welche Schaft in da- baversche Land «iNMHren beabsichtig,n,ven>flichtet,hiervon unter Vorlage nn^ von dep bx tr^rstden ausländisch^ Behörde beglaubigten thierärztlichm GtsupdhettSzeuqn ffeS, mwelchem die Zahl und Gattung der Schafe möglichst^ genau,anzugck^ ist, vor. dem wiMchen Hntritt dem betreffenden inländischen BezirkSthlerarzt behufs der yntasuchung ihrer Httrde Anzeige zu machen und es find allx vezukSthurätzw aW^ftsin, ungesäumt die Visitation votzunehmen^und, werin die Schaft gesund befundin werden, hierüber ein Zeugmfi auszustellen, dessen Kost« ebenso unedle ^Sollte Ä^e8'Ä<?nWH^ Schäf^nicht im Best- deS vorstehend erwähnt«, von der auswärtigen Behörde beglaubigten tierärztlichen Gesundheit». zeUgNiffe»' sein, oder sollte die Zahl seiner Schaft mit der in dem vorgelegten ZeUgwß angegebenen nicht übereinstimmen, so hat die betreffende OrtSpolizeibehörde, M Fall der Beziiköthierarzt den mindest« Zweifel über den Gesundheitszustand der Schale hrat die Schafheerde über d.e Grenze zurückzuweisen. UebrigenS haben die Schäfer unmittelbar nach dem Eintreffen der Heerde an ihrem Bestimmungsort ohne Verzug dle Gesundheitszeugnisse der Ort-poli- zetbehörde zu übergeben, unt(r deren Beaufsichtigung die Heerde vonda ab steht und- unterliegen diejenigen Schafbesitzer und Schäfer, welche ihre Schaft der vorgeschriebenen thierärtlichen Untersüchung entziehen »der nicht rechtzeitig unterstellen oder die ihnen obliegenden Anzügen nicht erstatten, der in Art. 68 de- bap- rischen Polizeh-StrafgesetzbuchS auSgffprochenen Straft. ,. - „ _,, . . Auf Anordnung der Königlichen KreiSdirtction in Zwickau wird Solche- hiermit für alle Dicj.nigen, welche eS angeht, öffentlich bekannt gemacht. Grünhain, am 3. April 1873. , - - DaS Komgüche Gerichtsamt das. Kretzschmar. Die Sparcafscn^ k a n u t ut aHü H Dir Brääbvrrsilcher«ng-»«N,äAeausde»1.TaMin 1873 find vom 1.^10. Appil d. S. anhe GchA-si--rg, aw 1. «M 187«, EladtstfMöEUMahiN-. Thlr. Rgr. A 3892 28 — 17993 12 9 13S5 6 3 12682 17 1 9^8 10 — 60 25 8 36893 .«s 1