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Amtsblatt der So- rtchWLmter Srünhaln, Jo hanngeorgenstadt, Schnee» t e^, LHwarzenoerg u.Et- deufel« und der Etadträthe Aue, Elterlein, Grünhat», Hartenstein, Johanngeor- aemrabr.üognm Neuftavrel, Schneeberg,Schwarzenberg WUdenfels und Zwönch. OS. Donnerstag, de» 20. März. 1873. KMö.Mksfreund. Erlcheinch täglich mit NuenayuieMo» tag«. — Ptei« vtertelHk' lich IS Rgr. — Jule, tion«aebühren.dte aeipatzchL tene Zelle 10 Pfennige.^ Jnseratenannahne für, d, am Abende erscheinend Nummer bi« «ormitta, 11 Uhr. (rros-11) (2212—14) Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen die zum Nachlasse Frau Christianen Wilhelminen verw. gew. Günther zu Lenkersdorf gehörigen Mo bilien und Semovenlirn, bez. deren man namentlich auf dle unten »ud T aufgeführten verweist, 1 Ochse, 7 Kühe, 3 Kalben, 2 Schweine, Gänse, Hühner, sännwlicheS GutSinventar, Kleider, Wäsche, Betten, MeubleS, Vorräthe. üekkimitmLvkunK (2903) von als gen Bez. der Beschreibung des Grundstücks m wirthschaft zu LenkerSdorf aushängenden Anschläge. Lößnitz, den 2b. Februar 1873. freiwillig versteigert werden. - Alle, welche «tf diese Grundstücke zu biete» gesonnen find, haben sich am gedachten Tage vor Mittag» 12 Uhr i« Nachlaßgrundstücke Nr. 7 de» BrandcatasterS von Lenkersdorf einpchnden und de» weiteren gewärtig zu sein. , Bez. der Beschreibung des Grundstücks und dey VersteigemngSbedingungen verweist man auf die am hiestgen SenchtSbrrt und m der Otto'fchm Schank- ev. am folgenden Tage von Vormittags 9 Uhr ab im Nachlaßgrundstücke, Nr. 7 des Brandkatasters von LenkerSdorf, gegen sofortige Zahlung freiwillig ver steigert werden. Ein specielleS Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände ist den bezüglichen Anschlägen am GerichtSbret und m der Otto'schen Schankwirthschaft zu LenkerSdorf beigefügt. Lößnitz, am 25. Februar 1872. Fürstlich Schönburg'sches Gerichtsamt daselbst. Martini. Fürstlich Schönburg'sches Gerichtsamt Martini. Milt 40^0 früh 9 Uhr, sollen rm Gasthause zu Seifen im breitenbacher, goldenhöher und wolfSberger Forste in verschiedenen <« . LO» O, Strecken dermalen vorräthige 1IS33 Stück 11, 13 und 14^lange, 7 bis 23Zoll starke und 28 Stuck. 3 bis 16^ lange öffentlich veräußert werden, wozu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß sogleich 20 Proz. der ErstehungSbeträge zu erlegen find. (2545-47) In die sonstigen LizitationS-Bedingnisse kann hieramtS Einstcht genommen werden. K. k. Forstamt Joachimsthal, den 9. März 1873. Wenzl Hahn, k. k. Forstmeister. Thlr. zu GehältSverbcsserüngen für Beamte hinzu; die Militärverwaltung hat also, außer 79,793 Thlr. eigener Einnahmen» welche in die Reichskasse fließen, eine Einnahme von 90,693,213 Thlr. oder 127,719 Thlr. mehr als pro 1873. Die fortdauernden Ausgaben find auf 70,498,378 Thlr. für Preußen, 5,099,225 Thlr. für Sachsen und 3,764,551 Thlr. für Wärtembera veranschlagt. Hier stehen 1,195,988 Thlr. Mehrausgaben 483,269 Thlr. MinderauSgaben gegen über, so daß die Meh.auSgabe sich auf 712,719 Thlr. ermäßigt, von welcher noch eine weitere Minderausgabe von 585,000 Thlr. bei den einmalige» Ausgaben abzurcchnen ist. Die hauptsächlichste Mehrausgabe mit 838,622 Thlr. ist bet der Naturalverpflegung und mit 213,435 Thlr. bei der Bekleidung ange- TageSgeschichte. Deutschland. Berlin. Von der sür das Heer nach seiner FriedenSpräfenSstärke mit 401,659 Mann festgestellten Summe mit 90,373,275 Thlr. gehen — wie der Etat der Verwaltung des RetchSheereS pro 1874 nachweist — die an Baiern nach dessen Armeestärke von 48,244 Mann zu überweisenden 10,854,900 Thlr, und 63,860 Thlr. an Nachlässen, welche einzelnen Bundesstaaten an den Milt- tärbeiträgen vertragsmäßig zu gewähren find, ab, so daß für 353,415 Mann Lercl. Vatern) 70,454,515 Thlr. zur Verfügung stehen. Dagegen treten 337,699 LvkLaatniLvInuiK. Von dem unterzeichneten GerichtSauüe soll daS «f Folium 4 deS Gnmd- und Hypothekenbuchs für LenkerSdorf, Gchönburg'schen Antheils, eingetragene, zum Nachlasse Frau Christianen Wilhelminen verw. Günther zu LenkerSdorf gehöttge Handftohngut sammt den zum gleichen Nachlasse gehörigen Flur- buchSparMen Nr. 58 und 1095., eingetragen auf Fslium 19 desselben Grundbuchs und Fol,um 23 des Grund-und Hypothekenbuchs für LenkerSdorf, Säch- fischen Antheils, welche» mit diesen Parzellen am 18. Februar 1873 auf 6154 Thlr. -- -- gerichtlich gewürgt worden ist, In das Handelsregister des unterzeichneten Gerichtsamtes ist am untengesetzten Tage auf Fol. 42 die Firma: „G. A. Wötzel in Zwönitz" und als deren Inhaber der Plüschfabrikant, Herr Gustav Adolph Wötzel zu Zwönitz, auf Grund der Anzeige vom 15. dieses Monats eingetragen worden. Grünhain, am 17. März 1873. . . Kömgl. Genchtsamt dasM. Kretzschmar. Bekanntmachung. Nachdem das auf das Jahr 1873 ausgestellte Gewerbe- und Personalsteuer-Cataster für Elterlein geprüft bei uns eingegangen ist, liegt dasselbe zur Ein sichtnahme für die hiestgen Steuerpflichtigen an RathSexpeditionSstelle au». Wir bringen dies mit dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß etwaige Reclamationen gegen die Ansätze in diesem Cataster bei Verlust des ReclamationSrechteS binnen 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, und längstens bis zum 10. April d. I. bei der König!. BezirkS-Steuer-Einnahme zu Schneeberg anzubringen find. Elterlein, am 16. März 1873. D e r S t a d t r a t h. In JnterimSverwaltung: C. H. Thierfelde r. ° VSkAUlltwAodAAL. In Folge der gesetzlichen Bestimmungen über den UnterstützungSwohnfitz ist es dringend nothwenvig, daß die An- und Abmeldungen aller hierher und hier weg ziehenden Personen streng durchgeführt werde. Es wird daher jedem hiestgen Einwohner hierdurch nochmals zur Pflicht gemacht, dafür Sorge zu tragen, daß jede von auswärts kommende, länger 24 Stunden bei lhm sich aufhaltende Person, längstens binnen 3 Tagen nach ihrer Hierherkunft beim Stadtrathe sich anmeldct und spätestens binnen 3Ta- „ach ihrem Wegzuge von hier wieder abgemeldet wird. Die An- und Abziehenden sind zwar verpflichtet, die An- und Abmeldungen selbst zu besorgen, eS sind aber Arbeitgeber, Dienstherren und HauSwirthe dafür, daß die An- und Abmeldung rechtzeitig erfolgt, verantwortlich und trifft sie, ebenso wie die An- und Abziehenden selbst, im Unterlassungsfälle eine Geldstrafe von 10 Ngr. btö 1 Thlr. —- —-. Neustädtel, den 13. März 1873. DerStadtrathdas. Speck, Brgm.