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UMsblchtt «der Ke. ÄWmter Srünhai», Jo»' haungeorgenstadt, Schnee- ve^,Lch»arzenverg u.-uru« dürfe« und der Stadttätb« Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeor- aennabr.vögnm Heustavre», Schneeberg,Schwarzenberg Wildenfels und Zwönitz. HL SS. ^Sonnabend, de« 8. März. 1873. MMl'IMsfreM EX'.. «M««»t täglich «iMuSnahuieMmri H tag«. — Prel« viertelst» lich 15 Ngr. - Ins» tion«aebühren die^ gespa tene Zeile 10 Pfennige.- Jnferatenannahne für dr- Abende erscheNiSM» Nummer bi» Bonnitta, 11 Uhr. (2463-64) und Beranutmacyung, das Kreis-Ersatz-Geschäst in den Aushebungsbezirken GhrcnfrLederSdorf, Anraberg und Marienberg betreffend. Das diesjährige KreiS-Ersatz-Geschäft in den vorgenannten AUShebungSbezirken hat zufolge des aufgestellten und genehmigten GeschäftSplaneS wie nach-- die Zurückstellung von Reserve- und Lnn-wehrmannsthasten betreffend. «US Anlaß häuslicher und gewerblicher Verhältnisse kann die zeit- und bedingungsweise Zurückstellung von Mannschaften der Reserve und Landwehr für den Fall einer Mobilmachung oder außerordentlichen Verstärkung des Heeres verfügt und darf insbesondere auf die Dauer eines JahreS ei« Reservist hinter den letzten Jahrgang der Reserve und ein Wehrmann hinter den letzten Jahrgang der Landwehr gestellt werden. An alle Reserve, und Landwehrmannschaften hiesigen LandwebrbataillonSbeziekS, welche auf eine dieSfallfige Zurückstellung Anspruch erheben zu könnm glauben,^ eracht daher andurch die Aufforderung, ihre Gesuche alsbald bei dem Stadtrathe, beziehendlich Gemeindevorstande ihres OrteS schriftlich anzubringen; die Stadträthe und die Herren Gemeurdevorstände aber werden zugleich andurch veranlaßt, die bei ihnen eingegangenen Gesuche gemäß der Bestimmung in der Beilage 3 zu der Verordnung über die Organisation der Landwehrbehörden und die Dtenstverhäl,nisse des Beurlaubtenstandes vom b. September 1867 Gesetz- und Verordnungsblatt Jahrgang 1873 Seite 131 ff.) zu prüfen und mit den vorgeschriebenen Nachweisungen versehen bei D-rlust de» erhobenen Au- spruchS bis . ,, znm I« April dieses Jahre» an die Königliche Amtshauptmannfehaft hier einzureichen. Behufs der Entscheidung der sonach gestellten Anträge werden die unterzeichneten vchörden im Anschluß an das KreiS-Ersatz-Geschäst l. für den Anshebungsbezirr Ehrenfriedersdorf de« IS. April dieses Jahres, Nachmittags » Uhr, zn Ehrenfriedersdorf, ll. für de» Aushebunasbezirk Annaberg de« Sv. April 187», Nachmittag» s Uhr, z« Aanaberg, AuShchünaSbezirk Ehrenfriedersdorf, Musterunqsstation Ehreuftiedersdorf, im Rathhause: den IS Avril 1873 für die Miliiäipflichtigen aus dem GerichlSamiSbezirke Ehrenfriedersdorf'und der Stadt Ehrenfriedersdorf; den 16 April 1873 ür die Milltä! Pflichtigen aus dem GerichiSamtSbeziike Gtyer und den Städten Geyer und Tyum; den 17' April »873 für die Mili'ä'pfl>chil«en aus dem GerichiSamtSbezirke Wolkenstein und der Stadt Wolkenstein; den 18. April 1873 für die Mililärpfl chtigen aus dem GerichiSamtSbezirke Grünhain und den Städten Elterlein, Grünhain und Zwönitz; den IS April 1873 LoofungStcrmiN für den gesummten AuShebungSbezuk. ll. Aushebunasbezirk Annaberg, Miistkningsstanon Annaberg, in Babl's Restauration: den 21. April 1873 sür die Mililärpfl,chtigen auS der Stadt Annaberg; den 22. April 1873 für aie Mililärpfl chrigen aus den Landg'Mrinden ArnSfeld mit Oberschaar und Mittelschmiedeberg, GeyerSdsrf, KleinrückerS- walde, AönigSwal'de AmtSseite, Königswalde RaihSseite, Mildenau, Schönfeld, Wiesa und Wiefenbad; den 23. April 1873 für die Miliiäipflichtigen aus Bärenstein, Cunnersdorf, Frohnau, Sehma und der Stadt Buchholz; den 24. April 1873 für die Militärpflichtigen auS dem GerichiSamtSbezirke Oberwiesenthal; n 2S April 1873 für die Militärpflichtigen aus dem Gerichtsamtsbezirke Scheibenberg und den Städten Scheibenberg und Schlettau; - den 2«. Aprtl 1873 LoosungSte. min für den gesammten AuöhebungStermin. Hl. Ausheoungsbezlrk Marienberg, Musterungsstation Annaberg, Bahl's Restauration: den 28. April 1873 für die Militärpflichtigen aus dem GerichtSamtöbezuke Jöhstadt und der Stadt Jöhstadt; d) Musterungsstarion Zöblitz, Schuberts Restauration: den 3«. April 1873 sür die Militäipflichtigen auS dem GerichiSamtSbezirke Zöblitz und der Stadt Zöblitz; o) Musterungsstation Marienberg, Oschütz'sche Restauration: den I. Mai 1873 für die Militärpflichtigen auS dem GerichiSamtSbezirke Marienberg und der Stadt Marienberg; den 2. Mai 1873 für die Militärpflichtigen auS dem GerichiSamtSbezirke Lengefeld und der StaU Lengefeld; den 3. Mai 1873 LoosungSterwin für den gesammten AuShebungSbezir». Alle MusterungStrrmine beginnen früh 8 Uhr, die Loosuugstermine Vormittags IV Uhr. Sämwtliche Militärpflichtige der Altersklasse 1873/53, die AnrüchgeHellten und die bei den früheren Aushebungen disponibel Geblie benen, sowie die früheren Jahrgängen ang« hörigen Restanten, über deren Mrlitärverhältniß noch nickt endgültig entschieden worden iß, oder welch« von Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich ontbunven worden sind, haben sich bet Vermeidung der in 8 176 ff. der Militär-E satz-Znstruction vom 26. März 1868 angedrohten Nachtheile an dem sür sie festgesetzten Tage rechtzeitig im MusterungSlocale persönlich einzufinden und sind die Militärpflichtigen der Stadt- grmrinden durch ein RachSmitgliev, die der Landgemeinden aber durch den Gemeindevorstand oder eine OrtSgen'chtSperson zu begleiten. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militärpflichtigen KrankheitS halber unthunlich erscheint, wird die Einreichung ärzt licher und von der OrtSbehörde bestätigter Zeugnisse erwartet. Das Erscheinen im LoosungStermine dagegen ist freigestellt. Für Abwesende hat ein Mitglied der KreiS-Ersatz-Commission zu loosen. Alle sür Militärpflichtige eiwa zu stillende Anträge auf ZurüetsteUung wegen häuslicher Verhältnisse — Reclamatione« — sind bei Verlust derselben spätestens im Mr sterungstermine bei der Kreis-Ersatz-Eommission obrigkeitlich erörtert und begutachtet (bescheinigt) einzureichen. Auf die Verheißung eines nachttäglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden; auch sind ReelamationSanttäge, zu welchen nicht das dafür bestimmte, in dem diesseitigen Erlasse vvm 8. März 1872 gedachte Formular sud X. Verwender worden ist, als formell für unzureichend zu erachten. Die Entscheidungen der Kreiö-Ersatz Commission auf Reelamationen gelten am dritten Tage nach dem MusterungStermine 12 Uhr Mittags als pMcirt. Etwaige Rekurse «egen diese Entscheidungen müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung für publicirt anzusehen war, bis Nachmittags b Uhr des zehnten TagS, bei der KreiS-Ersatz-Commisfion angebracht werden. Unter Hinweis auf die nach 8 71., der Militär-Ersatz-Jnstruüion den OrtSobrigkeiten obliegende Pflicht nochmaliger Vorladung der Militärpflichtigen Werder; diese Bestimmungen andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Annaberg, den I. März 1873. Für den Civilvorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Ehrenfriedersdorf, Annaberg und Marienberg: vr Schnorr von EarolSfeld. UI. für dm AushebaiigSbezirk Marienberg O S»»' 'N», «achmit,-«, »«ihr, .« UN MuflerungSlorate Sitzung halten.