Auf diese Weise trat das von kaiserlicher Seite so sorgfäl tig vermiedene Wort „Wahl" wieder in den Vordergrund und beherrschte die Debatte. Die königlichen Kommissäre gelangten im Laufe der Verhandlung bald zu der Einsicht, daß es nicht umgangen werden könne und trachteten nur seine Be deutung durch passende Zusätze, die das Erbrecht indirekt be kräftigen sollten, zu schmälern. Dagegen verlangte die Opposition, daß Mathias vor der Wahl ein Diplom ansstelle, und in dem selben, das „unbeschränkt" freie Wahlrecht der Stände bei der Besetzung des Thrones anerkenne. Beide Parteien beriefen sich bei ihren Forderungen auf das historische Recht; was antwortet nun die Geschichte auf diese doppelte Berufung? Die habsburgischen Prinzen und deren Anhänger beriefen sich zunächst auf die unbestreitbare Thatsache, daß die ungarische Krone seit Stephans Zeiten erblich gewesen und die Erblichkeit sich zu einem durch das Herkommen geheiligten Fundamentalgesetz des Landes entwickelt habe. Wenn der Thron durch Wahl besetzt worden sei, so sei dies ein Verstoß gegen die Gewohnheit gewesen, den man nicht bald genug wieder gut macheu köune. Nach dieser Theorie war jede Dynastie, die einmal den Thron von Ungarn inne hatte, erbliche Besitzerin desselben. Die Verteidiger des Erbrechts wiesen ferner auf die zu Guustcn des Hauses Habs burg lautenden Vertrüge von Ödenbnrg (1463) nnd Preßbnrg (1491) hin, durch welche diesem Hause mit Zustimmung des Reichstags Erbansprüchc ans Ungarn im Falle des Erlöschens des regierenden Königsgeschlechtes zugcsichert wurden. Endlich lantete auch ciue Erklärung des ungarischen Reichstags von 1547 zu Gunsten der Habsburger; auf diesem verlaugteu die Stände von Ferdinand I, er solle seinen Sohn Maximilian als seinen Statthalter nach Ungarn schicken, nnd begründeten dieses Ver langen mit den Worten: „sie hätten nicht bloß Ferdinand zu ihrem Könige erkoren, sondern sich für alle Zukunft seinen Erben als ihren Herren unterworfen". In dieser Weise sprachen also nach der Ansicht der Kaiserlichgesinnten „das Herkommen, alte