keineswegs eine Verkürzung der ständischen Freiheit beabsichtige. Die zwei Beamten baten die anwesenden Personen, sie möchten sich ans das Schloß verfügen, nur dessen Mitteilung entgegen zn nehmen. Kaum 100 Personen mögen es gewesen sein, die dieser Ein ladung ursprünglich folgten, aber lawinenartig wuchs dieser Halise an, als er die Stadt durchzog, um sein Ziel zu erreichen. Im Schlosse angclangt, wurden die Stände in den Sitzungssaal der Statthalterei eingeladen, und da nicht alle in demselben Platz hatten, nlußte ein Teil vor den offenen Thüren stehen bleiben. Der Oberstburggraf ergriff für die Regierung das Wort, be nachrichtigte die Anwesenden von dem Vorhandensein eines kai serlichen Schreibens und ließ dasselbe vorlesen. Die Stände hörten die Vorlesung ohne alle Zeichen des Beifalls oder Miß fallens an. Als sie sich am folgenden Tage imKarvlinum über die auf das Schreiben zu erteilende Antwort berieten, versetzte Graf Thurn die Versammlung durch eine sorgenvolle Äußerung in nicht ge ringen Schrecken. Er erwähnte eines Gerüchtes, nach dem die Statthalter einen bösen Anschlag gegen die Freiheit und Sicher heit der Stände im Sinne hätten, und riet zu Vorsichtsmaßregeln. Seine Zuhörer gerieten durch die Warnung in große Aufregung und beschlossen die nnverweilte Absendung einer Deputation, welche von den Statthaltern zur Beseitigung jedes Mißtrauens die Erlaubnis verlangen sollte, daß die Stände bei der Über reichung der Antwort sich bewaffnet in der Burg eiufinden dürf ten. Es war nämlich gesetzliches Herkommen, daß niemand anders als in gewöhnlicher Kleidung mit dem üblichen Degen, nie aber in voller Rüstung auf der Burg erscheinen durfte. Hatte die Regierung wirklich einen Anschlag gegen sic im Sinne, dann waren sie allerdings in Gefahr, von der wvhlbewaffncten Burg wache überwältigt zu werden und dies um so leichter, da die Burgthore geschlossen und jede allfällige Hilfe von Seite der Stadt abgeschnitten werden konnte. Als die Statthalter von den 3*