So aufsehenerregend diese Instruktion auch war, da sie die Autonomie der Prager Gemeinde auf das ärgste bedrohte, so war mit den bisher erwähnten Punkten ihr Inhalt nicht erschöpft Die Königsrichter wurden auch angewiesen, das Verzeichnis sämtlicher Stiftungen jeder einzelnen Kirche nachzusehen und zu untersuchen, ob dieselben genau im Sinne des Stiftsbricfes ver waltet, und wenn dies nicht der Fall sei, darauf zu sehen, daß die Stiftungen ihrem ursprünglichen Zwecke zurück gegeben würden. Wenn man bedenkt, daß fast das ganze kirch liche Vermögen in Böhmen der vvrhusitischen Zeit und jedenfalls der Zeit vor dem Jahre 1609 seinen Ursprung verdankte, so sieht man, daß dieser Punkt der Instruktion keinen andern Zweck hatte, als die Protestanten ans dem ihnen ini Jahre 1609 für alle Zukunft eingcrüumten Besitze zu vertreiben und denselben wieder den Katholiken zu überweisen, oder einfach zu konfiszieren. Es war nur eine Konsequenz dieser Instruktion, wenn die könig lichen Kämmerer jetzt die Leistung fundierter Zahlungen an die protestantische Geistlichkeit verweigerten, weil diese nicht für die Anhänger der böhmischen Konfession bestimmt waren. Neben dieser Instruktion wurde einige Tage später ein eigenes Preß gesetz gegeben, durch welches die Veröffentlichung polemischer Schriften oder scharfer Angriffe gegen die Negierung verwehrt wurde. Jede für den Druck bestimmte Schrift sollte zuvor dem Kanzler eingercicht und nur mit dessen Zustimmung gedruckt werden. Nach diesen zwei wichtigen Verfügungen reiste der Kaiser nach Wien ab, nachdem er zuvor zehn von den obersten Beam ten mit der Regierung des Landes betraut und ihnen bei dieser Gelegenheit den Titel von Statthaltern gegeben hatte. Als er auf der Reise in der Stadt Pardubie eintraf, langte da auch eine Deputation der Braunauer Protestanten an, denen der Kanzler in seinem Namen den Auftrag gab, ihre Kirche dem Abte abzutreten, was sic trotz des mehrjährigen Streites noch nicht gethan hatten. Über die pünktliche Erfüllung des ihnen gcwor-