Pfarren nur katholisch geweihte Priester «»stellte, und bei den utraquistischen Pfarren nur den Unterschied machte, daß er den neuen Pfarrern die Erlaubnis gab, die Kommunion unter beiden Gestalten zu erteilen. Auf seinen eigenen Besitzungen gab der Erzbischof im Jahre 1614 das Beispiel eines noch strengeren Vorgehens, als der Abt oo» Braunau. Die protestantischen Ein wohner des ihm gehörigen Städtchens Klostergrab hatten näm lich auch eine Kirche erbaut, der Erzbischof verwehrte nicht bloß ihre Benutzung, sondern ließ sie versiegeln, während sich der Abt mit bloßen Klagen begnügte. Bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Religionsgesetze des Jahres 1609 war den Protestanten auch die Befugnis erteilt worden, sich eine gewisse Anzahl Personen aus jedem Stande zu wählen, welche die Aufsicht über ihre kirchlichen Angelegenheiten führen solltem Diese Personen, die mit dem Namen Defensoren belegt wurden, betrachteten schon seit dem Jahre 1611 mit großem Misfallcn das Auftreten des Kaisers und der Katholiken. Nachdem sie längere Zeit hatten vorüber streichen lassen, ohne mit einer Klage aufzutrcten, glaubten sic bei Gelegenheit des im Jahre 1615 in Prag abgehaltenen General landtages nicht länger schweigen zu dürfen nnd so beschwerten sie sich nicht bloß wegen der Kirchen in Klostergrab nnd Bran nan, sondern auch über die Besetzung der Pfarren auf den könig lichen Gütern. Mathias würdigte sic lange keiner Antwort, erst auf wiederholtes Drängen berief er drei der Defensoren nach Brandeis an der Elbe, einem in der Nähe von Prag gelegenen Orte. Es erschienen vor ihm im Namen des Hcrrnstandes Graf Thnrn, im Rainen des Nittcrstandes Ulrich von Gersdorf, und im Namen der Städte der Appcllationsrat Simon Kohout von Lichteufels. Der Kaiser empfing die genannten in Gegenwart des Kanzlers und erteilte ihnen durch dessen Mund eine Antwort, die sich bei dem Mangel aller Umschweife durch ihre ungewöhn liche Kürze lind Strenge nuszeichnete: „Was ihr mir", sagte der Kanzler in des Kaisers Namen, „wegen Klostergrab und