258 alle hervorragenden Teilnehmer des Aufstandes in Haft zu nehme». Wegen der von Bethlen drohenden Kriegsgefahr, in folge welcher das ganze Land in ein Heerlager verwandelt wurde, konnte man jedoch nicht, wie man wollte, auch ihre Güter mit Beschlag belegen und mußte sich vorläufig mit der Ausschrei bung fast unerschwinglicher Kontributionen begnügen. Der Kar dinal mißbilligte dieses Ausbeutungssystem, weil das Land da durch dem Verderben entgegengehe und in der That, wenn er zur Begründung seiner Mißbilligung anführt, daß die Zahl der bewohnten Häuser von 90000 auf 30000 gesunken sei, so kann man sich einen Begriff von dem schrecklichen Elend machen, das im Laufe von drei Jahren über Mähren hereingebrochen war. Er riet dem Kaiser, daß er mit der Konfiskation nicht zögern, also mit den eingezogenen Edclleuten einen schnellen Prozeß machen und sich ihren Besitz aneignen oder rascher die damals erst projektierte Münzverfälschung durchführen solle. Es konnte dann gegen die Menge ein milderes Verfahren Platz greifen, sobald man sich bei den Reichen bezahlt gemacht hatte. Der Ratschlag des Kardinals wurde befolgt, als mit Bethlen zu Anfang des Jahres 1622 der Friede zu Nikvlsburg abge schlossen wurde und man sonach nichts von feiner Intervention zu befürchten hatte. Zunächst wurden die Verhaftungen vervoll ständigt. Es wurde bestimmt, daß die Untersuchung und In haftnahme sich nicht bloß auf die Direktoren, sondern auch al>f jene Personen erstrecken solle, die sich durch Brief und Siegel zum Aufstand verpflichtet, sich an dem Abschluß der Konfödera tion in Prag und an der Botschaft, die den Pfalzgrafen von der auf ihn gefallenen Wahl verständigte, beteiligt, die geistlichen Güter eingezogen und das Amt der Kreishauptlcute in Mähren während der Rebellion angenommen hatten. Ent sprechend diesen Weisungen ließ der Kardinal eine Liste der betreffenden Personen zusammenstellen, die etwa 200 Namen umfaßte. Nun wurde der Gerichtshof zusammengestellt, vor deni die Prozesse dnrchgcführt werden sollten; Dietrich-