250 fession nur noch einigen Rückhalt an den Privatgütern, aber auch hier war ihre Existenz nur noch Wochen gesichert, da man sich eben vorbereitete, den ganzen Grundbesitz den Händen der Protestanten zu entwinden. Noch war übrigens kein kaiserliches Dekret erschienen, welches den protestantischen Klerus sammt und sonders von der Duldung ausgeschlossen hätte, aber alle An zeichen deuteten darauf hin, daß ein solches bald erscheinen werde und jedenfalls handelten die Behörden, soweit sich ihre Wirksam keit erstreckte, so als ob es bereits existiere. Als das Osterfest des Jahres 1622 herangekommen war, mahnte Caraffa, daß man endlich auch die lutherischen Geistlichen ausweise. Man bereitete sich aber in Wien znm Besuche des Ödenburger Reichstags vor, und wollte sich die Verhand lungen daselbst dnrch die Ausweisung der Lutheraner nicht er schweren und da auch aus Deutschland Nachrichten über die bc deutenden Rüstungen des Markgrafen von Baden nnd des Halber städtcrs einliefen, so entschloß man sich sogar znr Publikation des schon lange versprochenen Generalpardons und schob sich ans diese Weise selbst einen Riegel gegen die beabsichtigte Aus weisung der Lutheraner vor. Als aber die Protestanten in Deutsch land geschlagen waren und der Reichstag zu Ödenburg zu Ende war und damit der Grund wegfiel, um dessentwillen die Wiener Staatsmänner die Lutheraner geschont wissen wollten, erhob Caraffa von neuem seine Stimme und verlangte von dem Kaiser, daß man mit ihrer Answeisung nicht länger säume. Diesmal drang er durch, der Fürst von Liechtenstein erhielt den Befehl, die lutherischen Prediger nnd Lehrer aus Prag uud Brüx, Ivo mit Ausnahme des Gebiets von Eger allein Gemeinden der Augsburger Konfession sich entwickelt hatten, ausznweisen. Mit der Durchführung derselben Maßregel wurde der Kardinal Diet richstein in Mähren beauftragt und so wurden aus der einzigen lutherischen Gemeinde daselbst ans Jglau die Geistlichen und Lehrer gleicherweise verjagt. Liechtenstein leitete die Ausweisung damit ein, daß er dem