— 212 — einige bei lebendigem Leibe gevierteilt werden. Zwei Mitglieder des Gerichtshofes reisten mit den Urtcilsentwürfen nach Wien und legten sie dem Kaiser vor. Ferdinand war sich der Wichtigkeit der Entscheidung, die er jetzt treffen sollte, vollkommen bewußt und er suchte deshalb bei der Kirche nach Trost und Erleuchtung nnd gelobte auch eine Wallfahrt nach Maria-Zell. Gleichzeitig ersuchte er einige seiner vertrautesten Räte, darunter den Kanzler Lvbkvwitz nnd den spateren Präsidenten des Reichshofrates Strahlendvrf nm ihr Gutachten. Der letztere riet, daß man alle Verurteilten zn lebenslänglicher Galeerenstrafe begnadigen sollte, aber dieser Rat fand nicht Anklang bei seinen Kollegen und so wurde be schlossen, nur eiuzclne Milderungen vorzuschlagen nnd zwar die Nachsicht der Todesstrafe in fünf und der erschwerten Todes strafe in den meisten Fällen. Die beantragten Änderungen wur den dem Kaiser am 23. Mai, dem Jahrestage des Fenstersturzes, überreicht und von ihm bestätigt. Einige Tage später langte von Prag auch das Urteil über den Grafen Schlick nnd einige andere Personen an, die erst, als die Prozesse schon im Gange waren, gefangen genommen und deshalb auch später abgeur- tcilt wurden. Alich diesmal ließ Ferdinand in einigen Füllen Milde walten, namentlich bei dem Grafen Schlick, dem nach dem Prager Urteil zuerst die rechte Hand abgchauen nnd der dann lebendig gevierteilt werden sollte. Ferdinand bestimmte, daß er enthauptet lind die Hand ihm erst nach dem Tode abgehanen werden solle. Nachdem er diese Entscheidungen getroffen hatte, trat er die Wallfahrt nach Maria-Zell an und nahm als Weihe- gescheut eine goldene Krone im Werte von 10000 Gulden mit. Dem Fürsten von Liechtenstein trug er auf, die Exekution so viel als möglich zu beschleunigen, da er nach seiner Rückkehr von Maria- Zell nach Prag reisen und zwischen seiner Ankunft und den Exekutionen eine geraume Zeit verstreichen lassen wolle. Trotz dieses Befehls verschob Liechtenstein die Hinrichtungen nnd wie derholte die schon früher gestellte aber vom Kaiser abschlägig