Während Maximilian gegen Oberösterreich im Anznge N>ar lind scharf blickende Leute die Gefahr, ivelchc den Österreichern nnd Böhmen drohte, wähl erkannten, steigerte sich in Retz, wohin die niedcröstcrreichischen Stände ihre Beratungen schließlich ver legt hatten, die Feindseligkeit gegen den Kaiser bis znm äußersten Grade. Nachdem nämlich die Stände, obgleich sie ihre Waffen mit denen Böhmens verbunden hatten, noch immer über eine Aussöhnung mit Ferdinand verhandelten, aber auf ihre Forde rungen stets nnr einen abschlägigen Bescheid erhielten und die dem Kaiser trengebliebencn Stände endlich ohne Rücksicht auf sie die Huldigung leisteten, beschlossen sie (am l. Angnst) die Verhandlungen abzubrechen und den König von Böhmen zn ihrem „Schutzherrn" zn wählen und sich durch eineu Eid znm treuen Festhalten zu verbinden. Als man in Wien Nachricht von diesen: Beschlusse erhielt, beeilte nun: sich noch .nicht mit der Verhängung der Strafe, erst als Maximilian von Linz aus in Niederösterreich eingerückt war, publizierte mau ein Pateick, durch welches 33 Personen, die sich au feuer Eidesleistung betei ligt hatten nnd den angesehenste» Geschlechtern des Landes an- gehvrten, ihres Lebens nnd Besitztums für verlustig erklärt wurden und leitete dadurch die Massenkonfiskativn ein, die später in Böhmen einen so traurigen Abschluß fand. Am 23. August brach Maximilian von Linz auf, nm seine Vereinigung mit Buquoi zu bewerkstelligen. Da es ihn: an den nötigen Schissen gebrach, welche die Armee von Linz nach Kreins hätten übcrschisfen nnd so die Vereinigung beschleunigen können, so mußte der Marsch zu Laude angctreteu und hiebei wegen der Unwegsamkeit der Straßen die größten Schwierigkeiten überwun den werden, so daß die Ligisten erst am 3. September mit Bnguoi zusammentrafcn. Die Vereinigung lag nicht im Wunsche des kaiserlichen Feldherrn, der auf den Herzog eifersüchtig war, weil er erfahren hatte, daß er den Kaiser nm das Oberkommando über sämtliche Trnppen ersncht hatte. Obwohl Ferdinand der Bitte nicht nachgegebcu nnd Bngnoi in seiner selbständigen