— 203 — und Mathias gegolten hätten, nicht geschmälert und daß ihnen eine allgemeine Amnestie zngcstanden würde. Daß sie ihre Lage nach nicht für sv schlimm hielten, als sie in der That war, beweisen nicht nur diese Bedingungen, sondern auch die daran geknüpfte Forderung, daß das ligistische Heer alsbald aus Oberösterrcich abziehcn und keine Städte daselbst besetzt halten solle. Auch die ihnen zugemutete Auslösung der „Konföderation" mit Böhmen lehnten sie ab, weil ihnen das zum Schimpf gereichen würde, es genügte nach ihrer Behauptung, wenn der Kaiser die Kon föderation für ungiltig erkläre. Als Maximilian jede Verhand lung bis zu seiner Ankunft in Linz verschob, erklärten die Ge sandten, daß die Stünde erbötig seien, ihm Stadt und Schloß zu übergeben. Die Oberösterrcicher hatten also jeden Widerstand aufgegebcn, ihre einzige Hoffnung beruhte auf den Verhandlun gen, zn denen sich der Herzog bereit erklärte. Diese Hoffnung sollte sich jedoch als eitel erweisen, da Maximilian von Wien aus bedeutet wurde, sich iu keine Ver handlungen cinzulassen. Als er demnach in Linz angelangt war, verlangte er von den Ständen die bedingungslose Huldigung nnd verwies sie mit der Bitte um eine allgemeine Amnestie an den Kaiser. Die Stände suchten den Beweis zu liefern, daß sie ohne Gcwissensskrnpcl den Eid bedingungslos nicht leisten könnten, besannen sich aber zuletzt eines andern und benachrichtigten den Herzog, daß sic die vorläufige Huldigung leisten wollten, aller dings in der Voraussetzung, daß dies ihren Rechten nnd Frei heiten nicht zum Abbruch gereichen würde. Als sic sich (am 20. August) zur Leistung derselben cinfandcn, erklärte Maximilian, daß er ihnen bezüglich der Religion keine beruhigende Versiche rung geben könne; bezüglich ihrer politischen Privilegien gab er ihnen aber eine solche, indem er bemerkte, daß die Huldigung ihnen ebenso wenig wie der Hoheit nnd den Rechten des Kaisers Präjndizierlich sein solle. Das Bündnis mit Böhmen wurde durch die vvu ihnen nicht länger verweigerte Auslieferung der Konfödcrationsurkunde für nngiltig erklärt.