auch nach seinem Regierungsantritte unter den habsburgischen Prinzen die Besorgnis geltend, daß die Stände von Ungarn und Böhmen bei dem Mangel eines direkten Erben nach seinem Ab leben die Gelegenheit benutzen würden, tim über den Thron be liebig zu verfügen, und deshalb stellten sie dasselbe Verlangen an Mathias, das dieser au Rudolf gestellt hatte: er möge noch bei seinen Lebzeiten dem präsumtiven Thronerben die Krone von Ungarn und Böhmen aufs Haupt setzen. Seine Erben waren seine beiden Brüder, die Erzherzoge Maximilian und Al brecht, da sie aber alt und gebrechlich waren, so verzichteten sie gern ans ihre Rechte zu Gunsten ihres nächsten Anverwandten und Vetters, des Erzherzogs Ferdinand von Steiermark. Trotz dem erhoben sich Schwierigkeiten gegen dessen nnverweilte Aner kennung und diese rührten teils von dem Könige von Spanien, teils von dem kaiserlichen Günstling und Minister, dem Bischof Khlesl her. Der König von Spanien, Philipp Ilk, behauptete uämlich nähere Erbrechte auf Ungarn und Böhmen zn besitzen, als Fer dinand, da er als der Sohn einer Tochter Maximilians II ein direkter Nachfolger dieses Kaisers sei, während Ferdinand nur von einem Bruder desselben abstammc. Allein Philipp hätte nur dann nähere Ansprüche auf Ungarn und Böhmen besessen, wenn das Erbfolgcrecht in diesen Ländern der direkten weiblichen Linie einen Vorzug vor der männlichen Seitenlinie eingeräumt hätte, wie dies z. B. in Spanien und in England der Fall war und noch heute ist. Aber nicht nur, daß dem nicht so war, hatten nicht einmal die behaupteten Erbrechte eine unbestrit tene Giltigkeit. Den ungarische» Ständen hatten die Habsburger selbst ein gewisses, allerdings nie genau bestimmtes Wahlrecht zugestanden, das zum letzten Male bei Mathias selbst geübt wurde, und auch in Böhmen hatten die Stände bei derselben Gelegenheit das Wahlrecht geübt, da Mathias infolge der Feindseligkeit seines Bruders auf das frühere Erbrecht thatsächlich verzichten mußte. Auf alle diese Verhältnisse nahm man von spanischer